Beschlussvorlage
Amt: 202
Hofmann
Datum: 12.12.2012 Az.: 922.5113
Drucksache Nr.: 157/2012
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Gemeinderat
28.01.2013
beschließend
öffentlich
Abstimmung
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Stabsstelle
Recht
Betreff:
Wahlen zum Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr
Beschlussvorschlag:
„Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertreter/ Vertreterinnen durch Wahl zu ermitteln sind.“
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 157/2012
Seite - 2 -
Begründung:
Der Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr besteht nach
dem Beschluss des Gemeinderats vom 22.05.2006 (Beschlussvorlage Nr. 56/2006)
aus bis zu 14 Mitgliedern.
Der Oberbürgermeister der Stadt Lahr/Schwarzwald gehört dem Aufsichtsrat kraft Amtes an (§ 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Zudem wurde ein Sitz für den jeweiligen
Stadtkämmerer kraft Amtes bereitgestellt (Beschluss des Gemeinderates Beschlussvorlage Nr. 42/2003). Daneben ist der Aufsichtsrat mit einem weiteren Mitglied der
Verwaltungsspitze zu besetzen (Beschluss des Gemeinderats vom 17.05.2010; Beschlussvorlage Nr. 60/2010).
Dem Aufsichtsrat gehören als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zur
Zeit an (Beschluss des Gemeinderats vom 27.02.2012; Beschlussvorlage Nr.
008/2012):
1. Oberbürgermeister Dr. Müller – kraft Amtes
2. Erster Bürgermeister Schöneboom
3. StRin Rompel
4. StR Uffelmann
5. StR Hirsch
6. StRin Dreyer
7. StR Dr. Caroli
8. StR Dörfler
9. StR Roth
10. StR Täubert
11. StR Wagenmann
12. StRin Deusch
13. StR Burger
14. Stadtkämmerer Trampert - kraft Amtes
Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus:
1.
2.
3.
4.
5.
StR Burger
StR Uffelmann
StR Roth
StR Wagenmann
Erster Bürgermeister Schöneboom
Eine Wiederwahl ist möglich.
Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung (voraussichtlich am 23. April 2013)
die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für die
ausscheidenden Mitglieder zu unterbreiten. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus
der Diskussion.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer