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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL); Information über die Umsetzung der Satzungsänderung vom 23.10.2017 Beschluss über den Stundenverrechnungssatz)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: BGL
Kopf

Datum: 11.09.2018 Az.: 922.6031

Drucksache Nr.: 242/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

08.10.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

15.10.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL);
Information über die Umsetzung der Satzungsänderung vom 23.10.2017
Beschluss über den Stundenverrechnungssatz

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt die Umsetzung der Satzungsänderung vom
23.10.2017 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt den Stundenverrechnungssatz für die Waldmitarbeiter in Höhe von 48,00 €.

Anlage(n):
Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 242/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Durch den Gemeinderat wurde am 23.10.2017 die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen“ beschlossen (siehe Vorlage
169/2016 2. Ergänzung).
In Bezug auf den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) wurde eine von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) angesprochene Problematik geklärt. Es wurde klargestellt, dass
eine bloße Bewirtschaftung durch den BGL, vergleichbar mit den Friedhöfen, erfolgt. Die bisherige Darstellung des Waldes als Betriebszweig des BGL ist somit nicht mehr möglich. An den
gelebten Strukturen sollten keine Änderungen vorgenommen werden. Die Ergebnisse des
Stadtwaldes werden auch künftig vom Haushalt der Stadt Lahr getragen.
Die Satzungsänderung tritt erst zum 01.01.2019 in Kraft, da diese in der Buchhaltung nachvollzogen werden muss und dort umfangreiche Änderungen verursacht.
Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) informiert den Haupt- und Personalausschuss, als zuständigen Betriebsausschuss, über die Umsetzung der Satzungsänderung zum 01.01.2019
durch die Arbeitsgruppe „runder Tisch Wald“ (BGL, Amt 20, Abt. 102 und Abt. 622). Der Personalrat hat in seiner Sitzung vom 08.08.2018 der Änderung der organisatorischen Zuordnung
aufgrund der GPA-Prüfung zugestimmt.
Die Bewirtschaftung des Waldes wird ab dem 01.01.2019 über einen Dauerauftrag der Organisationseinheit 622, Liegenschaften und Verwaltungsservice, erfolgen. Zwischen der Stadt Lahr
und dem BGL wird somit auch auf den Bereich Wald ein echtes Auftraggeber- / Auftragnehmerverhältnis eingerichtet. Für das Haushaltsjahr 2019 werden die notwendigen Finanzpositionen angelegt. Der BGL ermittelt wie bisher die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für
die Wirtschaftsplanung. Der BGL erhält monatliche Abschlagszahlungen auf Basis der Wirtschaftsplanung, am Ende eines Jahres erfolgt die Abrechnung mit einer Abschlussrechnung.
Der BGL schreibt weiterhin die Ausgangsrechnungen und überprüft auf einem separaten Bankkonto den Zahlungseingang. Das darauf entstehende Guthaben wird je nach Höhe monatlich
oder vierteljährlich auf ein Konto der Stadt Lahr überwiesen.
Das Personal wird beim BGL verbleiben. Die Personalkosten und andere Gemeinkosten werden über einen Lohnstundenverrechnungssatz verrechnet. Der Stundenverrechnungssatz beträgt 48,- €.
Maschinensätze und Fremdrechnungen werden separat abgerechnet.
Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Herbert Schneider
Betriebsleiter