Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
23. März 2015
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2015 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 23.03.15 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 20:15 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch Roth bis 20:00 Uhr Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Stadträtin Rehm Linke Liste Lahr bis 20:50 Uhr bis 20:50 Uhr -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Llombart Oßwald Wille Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 18 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Herr Altstadtrat Pfütze thematisiert in seiner Frage den beabsichtigten Abriss des ehemaligen AKAD- Gebäudes / kanadischen Offizierskasinos am Hohbergsee. Er regt an zu prüfen, ob die Nutzung des Gebäudes durch Bürger der Stadt Lahr, beispielsweise als Museum, ermöglicht werden kann. Aus seiner Sicht ist das Gebäude zu schade, um es abzureißen. Oberbürgermeister Dr. Müller beantwortet die Frage dahingehend, dass die Stadt Lahr nicht beabsichtigt, das Gebäude an Stelle der Städtischen Wohnbau zu erwerben. II. BEKANNTGABE 1. 2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2015 gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat hat über den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet HOSENMATTEN II beschlossen. Der Gemeinderat hat dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier zugestimmt. III. ANFRAGEN UND ANTRÄGE 89/2015 10/101 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.03.2015, hier: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Zum Antrag der CDU-Fraktion entwickelt sich eine engagierte Diskussion. Ziel des CDU-Antrags ist die Vermeidung von Stillstand bei der Bautätigkeit in Lahr. Ob dies durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplans erreicht werden kann, wird im Gremium kontrovers diskutiert. Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Dr. Müller kommt das Gremium überein, den Text des Antrags in Richtung auf eine Klärung dieser Fragestellung anzupassen und über die Bestandteile des Antrags getrennt abzustimmen. -4Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Voraussetzung und Bedingungen für eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim sind zeitnah darzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Gemeinderat beschließt: 2. Die Aufstellung und Umsetzung bereits beschlossener Bebauungspläne ist herbeizuführen, um für die nahe und spätere Zukunft eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 73/2015 14 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs "Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 51.838.920,73 € und einem Jahresgewinn von 87.605,04 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 87.605,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -583/2015 201 2. Allgemeine Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebes Spital - Wohnen und Pflege - durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds nimmt von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege – in den Geschäftsjahren 2007 bis 2012 Kenntnis Abstimmungsergebnis: Einstimmig 7/2015 201 3. Hospital- und Armenfonds Lahr - Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2014 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds beschließt für das Rechnungsjahr 2014 die Bildung folgender Haushaltsreste: - Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ i.H.v. € 350.000,- - Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ i.H.v. € 350.000,- Abstimmungsergebnis: Einstimmig 72/2015 201 4. Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat beschließt: 1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2014 im - Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von Euro Vermögenshaushalt mit Einnahmen von Euro 3.495.000,-3.902.200,-- -6- Vermögenshaushalt mit Ausgaben von Euro 10.249.400,-- entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 63/2015 202 5. Konversion des Flughafenareals; 12. Sachstandsbericht Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den 12. Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 48/2015 41 6. Musikmedaille der Stadt Lahr Ehrungsvorschläge für das Jahr 2015 Der Gemeinderat beschließt: Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2014 verleiht die Stadt Lahr die goldene Musikmedaille an: 1. Holger Roese, Schlagzeug 2. Elisa Schrape, Violine 3. Clemens Martin Link, Klavier 4. Rebekka Fehling, Klavier 5. Klara Fehling, Violoncello 6. Christian Schnell, Klavier 7. Evelyn Blank, Klavier 8 Leyla Memis, Gesang (Rebels of Rock) 9. Tim Loschwitz, Schlagzeug (Rebels of Rock) 10. Jan Leon Werling, E-Gitarre (Rebels of Rock) 11. Nico Fischer, E-Bass (Rebels of Rock) 12. Lucca Lucian Burg, Keyboard (Rebels of Rock) Die silberne Musikmedaille der Stadt Lahr an: 1. Katharina Fünfgeld, Posaune 2. Larissa Dorner, Posaune 3. Christoph God, Posaune 4. Jonathan Heimburger, Posaune 5. Niklas Läßle, Klavier 6. Emily Gönnheimer, Harfe 7. Jacob Brossmer, Klavier 8. Bernadette Leberl, Klavier 9. Helmut Dao, Klavier 10. Bill Dao, Klavier 11. Anna-Lena Faißt, Klavier 12. Albert Vetter, Klavier 13. Max Menzer, Klavier 14. Sarah Garbe, Klavier Abstimmungsergebnis: Einstimmig 15. Thomas Himmelsbach, Trompete 16. Jonathan Walter, Trompete 17. Lennart Neugart, Trompete 18. Frieder Zipf, Trompete 19. Mathilda Meier, Violoncello 20. Dac Anh-Minh Ngo, Violoncello 21. Leon Gleim, Klavier 22. Adriane Hilß, Gesang 23. Leon Unrein, Posaune 24. Sophia Walter, Gitarre 25. Felix Hertweck, Posaune 26. Mario Nuvolin, Posaune 27. Kevin Geiger, Posaune 28. Lukas Schlenker, Posaune -765/2015 603 7. Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik Vorstellung des aktuellen Planungsstandes (Abschluss Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung und Kostenberechnung) Der Gemeinderat beschließt: Der Entwurfsplanung wird zugestimmt. Die nachfolgenden Leistungsphasen (LPH 4 - Genehmigungsplanung und LPH 5 - Ausführungsplanung) sollen auf dieser Grundlage erstellt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 64/2015 603 8. Zeitplan Gebäudemanagement 2015 Stadtrat Roth verlässt die Sitzung im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Zeitplan für die im Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Maßnahmen der Abteilung Gebäudemanagement zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 50/2015 605 9. Ausbau der Gereutertalstraße im Stadtteil Reichenbach - Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten - Der Gemeinderat beschließt: Die Fa. Grafmüller GmbH, Zell a. H. wird auf Grund ihres Angebotes vom 23.02.2015 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- und Straßenbauarbeiten durchzuführen. Die Ausführungssumme beträgt 499.999,24 Euro.(inkl. 19% MwSt.) Abstimmungsergebnis: Einstimmig -871/2015 61 10. Bebauungsplan SEEPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Der geringfügigen Änderung des Geltungsbereichs auf städtischem Grundstück entlang der Vogesenstraße wird zugestimmt. 2. Die Abwägung vom 23. Februar 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan SEEPARK (Entwurf) wird beschlossen. 3. Der Bebauungsplan SEEPARK wird in der beigefügten Fassung vom 23. Februar 2015 als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 77/2015 61 11. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung - Aufstellungsbeschluss Stadträtin Frei, Ortsvorsteherin des Stadtteils Mietersheim, erläutert die Hintergründe der Entscheidung des Ortschaftsrats, der im Rahmen der Vorberatung den Bebauungsplan mehrheitlich abgelehnt hat. Der Gemeinderat beschließt: Für den Bereich Breisgaustraße, Im Götzmann, B 415 und B 3 wird der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung aufgestellt. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 78/2015 61 12. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bereich entspricht dem aufzustellenden Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 4. Änderung und ist dem als Anlage beigefügten Bestandsplan zu entnehmen. -9Nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Mietersheim mit den Flurstücks-Nr. 2216-2221, 2222 (teilweise), 2228, 2231, 2231/1, 2231/2, 1716, 1722, 1927/1 liegen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre. Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 69/2015 61 13. Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 19. Februar 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 19. Februar 2015 als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 68/2015 61 14. Bebauungsplan HAGENDORN - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 19. Februar 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HAGENDORN wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan HAGENDORN und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 19. Februar 2015 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 59/2015 202 1. Öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal über die Gestattung der Durchleitung von Abwässern; Verträge zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge Es werden keine Einwendungen erhoben, damit ist der Beschluss gefasst. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt den Verträgen zur Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit der Gemeinde Seelbach und der Gemeinde Schuttertal hinsichtlich der Entgeltregelung rückwirkend ab dem 01.01.2014 zu. 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2015 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 26.11.2014 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 23.03.2015 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin