Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
23. Februar 2015
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2015 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 23.02.15 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 20:25 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kleinschmidt CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Benz bis 19:50 Uhr Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Granderath Täubert Vollmer FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler -2entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Bühler Frei Dr. John Straubmüller Trahasch Waldmann Wille Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 17 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.01.2015 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat einem Antrag auf Stundung von Gewerbesteuern, Grundsteuern und Nebenforderungen zugestimmt. 2. Der Gemeinderat hat einem Aufhebungsvertrag mit Folgevertrag im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018 zugestimmt. 3. Der Gemeinderat hat einem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan HAGEDORN zugestimmt. II. ANFRAGEN UND ANTRÄGE 56/2015 10/101 Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2015 hier: Behindertengerechte Toiletten in städtischen Hallen Stadtrat Kleinschmidt begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Der Antrag findet breite Unterstützung im Gremium. Es wird kritisch angemerkt, dass Anträge auf behindertengerechte Umbauten in Hallen der Stadtteile im Rahmen der Haushaltsberatungen mehrfach abgelehnt wurden. Oberbürgermeister Dr. Müller regt an, den Antrag auf alle städtischen Gebäude mit Publikumsverkehr zu erweitern. Dies wird vom Gremium allgemein befürwortet. Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob städtische Gebäude mit Publikumsverkehr einschließlich Schulen in der Kernstadt und in den Stadtteilen den Ansprüchen von Menschen mit Behinderung (Zugänglichkeit, Behindertentoiletten) in vollem Maße genügen. Dem Gemeinderat sind die Ergebnisse der Überprüfung mit Vorschlägen für eventuell zu tätigende Investitionen und entsprechende Kostenberechnungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -4III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 300/2014 605 1. Landesgartenschau Lahr 2018 – Brückenschlag - Vorstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und der aktuellen Kostenberechnung Herr Klaus Reuter vom Architekturbüro Henchion+Reuter Architekten, Berlin erläutert die Entwurfs- und Genehmigungsplanung und die aktuelle Kostenberechnung der Brückenplanung zur Verbindung der beiden Landesgartenschaubereiche. Intensiv diskutiert wird der Kostenvolumen im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung sowie der dritte Teil des Beschlussvorschlags, der die Anbindung des Brückenbauwerks im Bereich des Bürgerparks betrifft insbesondere angesichts eines geringen Fördersatzes als ursprünglich erwartet werden konnte. Herr Kleinthomä erläutert ergänzend die Entwicklung und Hintergründe der Kostensteigerungen sowie der Zuschusssituation. Das Gremium kommt überein, über die Anbindung des Brückenbauwerks im Bürgerpark getrennt abzustimmen. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung und insbesondere den damit verbundenen Gesamtkostenrahmen in Höhe von 5,061 Mio. EUR inkl. 19 % MwSt. zum Neubau einer Rad – und Fußwegbrücke über die B36 zustimmend zur Kenntnis. Die bis zur Fertigstellung des Brückenbauwerks im Jahr 2017 entsprechend benötigten Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushaltsplan- bzw. Finanzplanungsjahren bereitzustellen bzw. zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) -5Anschließend wird über die Anbindung des Brückenbauwerks und die damit verbundenen Mehrkosten abgestimmt. Der Gemeinderat beschließt: Für die Anbindung des Brückenbauwerks im Bereich des Bürgerparks soll die Variante 2 mit einem Gesamtkostenrahmen von ca. 290.000,00 EUR inkl. 19 % MwSt zur Ausführung kommen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n) 17 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 53/2015 10/101 2. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Stadtrat Julius Benz verlässt zu Beginn der Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Vorsitzende verliest die folgenden für die verschiedenen Gremien gemeldeten sachkundigen Einwohner aus der Vorlage und lässt en bloc abstimmen. Der Gemeinderat beschließt: Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport Gesamtelternbeirat Sandra Gräther (Stellvertreterin) Interkultureller Beirat Gesamtelternbeirat Angela Fuchs (Stellvertreterin) Verkehrsausschuss Jugendgemeinderat Rudi Hoppe (Vertreter) Abstimmungsergebnis: Einstimmig -636/2015 14 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 3.608.313,83 € und einem Jahresverlust von 104.319,66 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 104.319,66 € - bestehend aus dem Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 42.014,18 € und dem Jahresverlust des Betriebszweiges Wald in Höhe von 62.305,48 € - wird mit einem Betrag von 62.305,48 € aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 42.014,18 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 264/2014 202 4. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr – IGP - Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an Zweckverband) in Höhe von € 178.570,-. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 178.570,-. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7308/2014 201 5. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Kostenerstattung an BGL Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 beim Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „ Feld- und Wirtschaftswege“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 129.650,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von € 97.300,-- und durch Einsparungen in Gesamthöhe von € 32.350,- bei folgenden Finanzpositionen: 1.6300.520400 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Geschwindigkeitsmessanlagen) in Höhe von € 8.100,-1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde Maßnahmen bei Veranstaltungen) in Höhe von € 8.000,--, 1.6750.575000 (Straßenreinigung und Winterdienst – Betriebsaufwand) in Höhe von € 6.000,-1.6900.510000 (Wasserläufe, Wasserbau – Wasserlaufunterhaltung) in Höhe von € 1.000,-1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege Feldwegeunterhaltung) in Höhe von € 9.250,--. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 15/2015 201 6. Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark: Umschichtung von Haushaltsmitteln Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 2.5800.960000/020 (Öffentliche Grünanlagen –Umbau/ Neugestaltung Kleinfeldpark) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 150.000,--. -8Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung der bei der Finanzposition 2.5850.963000/003 (Landesgartenschau 2018 –Gartenschau-/Landschaftsbau-/Park-/Sportanlagen: Kleinfeldpark) in betragsgleicher Höhe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 19/2015 201 7. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt- Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 175.050,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 21/2015 201 8. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Honorare und Entschädigungen -Landesgartenschau 2018 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 1.0260.572310 (Amt für Projektentwicklung – Honorare und Entschädigungen LGS 2018) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 114.530,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.5850.572300 (Landesgartenschau 2018 –Honorare und Entschädigungen) in Höhe von 39.530,-- € und 1.5850.630000 (Landesgartenschau 2018 -Ausstellungskonzeption) in Höhe von 75.000,-- €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -923/2015 201 9. Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH: Umschichtung von Haushaltsmitteln Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH gem. Erfolgsplan) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 300.000,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Umschichtung der bei der Finanzposition 1.5850.700000 (Landesgartenschau 2018 – Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) in betragsgleicher Höhe veranschlagten Haushaltsmittel. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 17/2015 605 10. Innenstadtumfahrung Lahr: "Umbau Friedrich-Ebert-Platz" hier: Endgültige Deckung der für die Umbaumaßnahme bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014) Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 14.07.2014 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die bauliche Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes bei der Finanzposition 2.6300.950300/012 (Innerstädtischer Tangentenring-Umgestaltung FriedrichEbert-Platz) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 51.000,-- bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben er-folgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um € 51.000,-- erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat fasst nunmehr den Beschluss, dass die endgültige Deckung der vorstehenden Mehrausgaben in Höhe von € 51.000,-- durch Einsparungen bei folgenden Finanzpositonen erfolgt: 2.6300.950000/712 (Ausbau/Neugestaltung Weilerfeldstraße) in Höhe von € 21.000,-2.6300.950000/204 (Ausbau Wylerter Hauptstr.) in Höhe von € 15.000,-2.6300.950000/103 (Ausbau Hugsweierer Kirchstr.) in Höhe von € 15.000,-Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 25/2015 603 11. Brandschutzsanierung Scheffel-Gymnasium - Brandschutz- und elektrotechnische Sanierungsmaßnahmen Deckenbereiche Altbau Endgültige Deckung der für die Sanierungsmaßnahme bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014) Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 29.09.2014 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Sanierungsmaßnahmen im Scheffel-Gymnasium bei der Finanzposition 1.2310.500200 (Scheffel-Gymnasium, Brandschutz) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 260.000,-- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 260.000,-- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.2310.500200 (Scheffel-Gymnasium, Brandschutz) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 261.500,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Schlüsselzuweisungen vom Land). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 28/2015 622 12. Instandsetzung der nach dem Brand vom 28.04.2014 zerstörten technischen Anlagen des Familien- und Freizeitbades im Stadtteil Reichenbach Bewilligung von Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014) Stadtrat Girstl als Ortsvorsteher des Stadtteils Reichenbach hebt die schnelle und unbürokratische Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Behebung der Schäden und den schnellen und professionellen Einsatz der Feuerwehrkräfte hervor. Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 14.07.2014 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Instandsetzung des Technikbereiches im Familien- und Freizeitbad Reichenbach bei der Finanzposition 2.5715.942000/601 (Bauliche Verbesserungen Freibad Reichenbach) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 165.000,-Euro bewilligt. Da von der Versicherung eine Kostenübernahmezusage über 83.000,-- € vorlag, sollten diese (Mehr-)Einnahmen zur Teildeckung der Mehrausgaben herangezogen werden, so dass sich ein verbleibender städtischer Eigenanteil von 82.000,-- € ergab. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 82.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. - 11 Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.5715.942000/601 (Bauliche Verbesserungen Freibad Reichenbach) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 189.100,- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.5715.346000/601 in Höhe von 97.000,-Euro (Freibad Reichenbach –Ersatzleistungen für Sachschäden des Anlagevermögens), 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen – Gewerbesteuer) in Höhe von 32.000,- Euro und 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 60.100,- Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 3/2015 201 13. Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH Betrauungsakt der Stadt Lahr zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in Lahr durch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH Der Gemeinderat beschließt: Der Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschaftsversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (LGS 2018 GmbH) wird angewiesen, in der Gesellschaftsversammlung der LGS 2018 GmbH den Beschluss herbeizuführen, den „Betrauungsakt der Stadt Lahr zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in Lahr durch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH“ (Betrauungsakt) umzusetzen. Dazu soll folgender Beschluss in der Gesellschafterversammlung gefasst werden: „Die Geschäftsführung der LGS 2018 GmbH wird angewiesen, die mit der vorstehenden Betrauung ausgesprochene Gemeinwohlverpflichtung der LGS 2018 GmbH unter Beachtung der inhaltlichen Maßgaben der Betrauung zu erfüllen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig 5/2015 622 14. Abschluss eines Pachtvertrages zwischen der LGS GmbH und der Stadt Lahr zur Inanspruchnahme der Fläche für die Landesgartenschau Lahr 2018. Der Gemeinderat beschließt: Zur Vorbereitung und zur Durchführung der Landesgartenschau 2018 wird die Verwaltung beauftragt, den als Anlage aufgeführten Pachtvertrag mit der LGS GmbH rückwirkend zum 01.01.2015 abzuschließen und umzusetzen. Redaktionelle Änderungen können zur Anpassung des Vertrages noch nach- - 12 träglich durch die Verwaltung ohne erneute Gremienvorlage vorgenommen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 46/2015 603 15. VOF-Verfahren Sporthalle+ - Vergabe der Architekten- und Tragwerksplanerleistungen Der Gemeinderat beschließt: Die Arbeitsgemeinschaft bestehend aus Ackermann + Raff GmbH & Co. KG aus Stuttgart (Architektur) und Leonhardt, Andrä und Partner aus Stuttgart (Tragwerksplanung) erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 2-5 der Architektenleistungen und für die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanerleistungen zum Neubau der Sporthalle+ im Bürgerpark. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 47/2015 603 16. VOF-Verfahren Kita+ - Vergabe der Architektenleistungen Der Gemeinderat beschließt: Das Architekturbüro (se)arch, Freie Architekten BDA aus Stuttgart erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 2-5 der Architektenleistungen zum Neubau der Kita+ im Bürgerpark. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 294/2014 1. Erg. 61 17. Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Im Rahmen der Aussprache zum Tagesordnungspunkt wird die Gestaltung der Einfahrt im Bereich des Busbahnhofs diskutiert. Teile des Gremiums befürworten entgegen des Verwaltungsvorschlags, der eine abknickende Vorfahrt vorsieht, einen Kreisverkehr in diesem Bereich. Weiterhin wird auf die Thematik der Nutzung der Bahngrundstücke im Bereich der Eisenbahnstraße neben dem alten Bahnhofsgebäude hingewiesen, auf die der Vertreter der DB AG bei der letzten Gemeinderatssitzung angesprochen wurde. Zusätzlich soll eine eventuelle zukünftige Verbindung nach Westen bei den - 13 Planungen bedacht werden. Die SPD-Fraktion stellt zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags den Antrag, diesen dahingehend zu ändern, dass statt der abknickenden Vorfahrt ein Kreisverkehr vorzusehen ist. Über diesen wird vor Abstimmung über den Beschlussvorschlag abgestimmt. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n) 14 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Neubau eines Zentralen Omnibusbahnhofs unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude wird zugestimmt. Weiterhin wird dem Umbau des Knotenpunktes Schwarzwald-/Vogesenstraße als abknickende Vorfahrtsstraße sowie dem Umbau der bestehenden Bushaltestelle zu Parkplätzen zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 4 Enthaltung(en) Anschließend wird über die Punkte 2 und 3 des Beschlussvorschlags en bloc abgestimmt. Der Gemeinderat beschließt: 2. In der mittelfristigen Finanzplanung sind Haushaltsmittel in Höhe von 1,465 Mio. Euro für den Umbau des Bahnhofsvorplatzes eingestellt. Bei einer Umsetzung aller drei Maßnahmen würden sich die Investitionskosten auf 1,716 Mio. Euro belaufen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anpassungen bei den Haushaltsberatungen im Herbst 2015 vorzunehmen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der Deutschen Bahn in Bezug auf die beiden parallel laufenden Planungen (Bahnhof und Bahnhofsvorplatz) abzustimmen und im 2. Quartal 2015 über den aktuellen Sachstand zu berichten. Nach Abstimmung im Detail kann über den Umfang der Umbaumaßnahmen des Parkplatzes abschließend entschieden werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 14 8/2015 61 18. Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 19. Januar 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 3. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 3. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 19. Januar 2015 beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 39/2015 61 19. Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung - Beratung des Entwurfs - Offenlage Der Gemeinderat beschließt: 1. Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Bewertungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplan RUBINMÜHLE wird als Entwurf beschlossen. 3. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GE RHEINSTRASSE NORD wird als Entwurf beschlossen. 4. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Offenlage) durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 15.12.2014 und 26.01.2015 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. - 15 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 23.02.2015 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin