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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 9/2015
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 27.07.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

18:35 Uhr bis 21:35 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
bis 20:20 Uhr
Roth
Schwarzwälder bis 20:15 Uhr
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Ortsvorsteher

Volk
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

23

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates
am 29. Juni 2015 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat über eine Vergabe im Bereich der Beauftragung der Lieferung, Miete und Wartung von Multifunktions- und Druck-Systemen sowie Verbrauchsmaterial für die Stadtverwaltung Lahr und ihrer Eigenbetriebe Beschluss
gefasst.
2. Der Gemeinderat hat über den Verkauf von vier Grundstücken in den Gebieten
HOSENMATTEN II und KLEINFELD SÜD beschlossen.
3. Der Gemeinderat hat über zusätzlichen Personalbedarf im Bereich Öffentliche
Sicherheit und Ordnung Beschluss gefasst.
III. INFORMATION

175/2015
201

1.

Jahresrechnung 2014 der Stadt Lahr

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2014 der Stadt Lahr
(Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2014 Seite I, Ziffern 1
bis 5“ zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
193/2015
201

2.

Haushalt 2015
- Bericht über die Haushaltsentwicklung

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die
Haushaltsentwicklung 2015.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

-4210/2015
41

3.

Mahnmal-Projekt „Deportation der Lahrer Juden nach Gurs 1940“ von
Schülern des Max-Planck-Gymnasiums Lahr

Alle Fraktionen des Gemeinderats begrüßen das Projekt einhellig. Oberbürgermeister Dr. Müller kündigt im Rahmen der geplanten Aufstellung des Gedenksteins am 22. Oktober 2015 eine geeignete Veranstaltung an.
Mitteilung:
Das Mahnmal-Projekt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
211/2015
10/101

1.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Vorsitzende verliest den für den Jugendgemeinderat gemeldeten neuen
Vertreter aus der Vorlage sowie die ergänzend gemeldeten Vertreter für den
Interkulturellen Beirat und lässt en bloc abstimmen. Aus dem Gremium erfolgen keine ergänzenden Vorschläge.
Der Gemeinderat beschließt:
Jugendgemeinderat
Theodor-Heuss-Schule
Emin Gashi

Interkultureller Beirat
Evangelisches Dekanat
Andrea Eisenmann (Vertreterin)
Renate Engelhardt (Stellvertreterin)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5201/2015
OB Büro

2.

Förderung von Unternehmensgründungen in Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die Förderung von Unternehmensgründungen in Lahr in folgender Weise:
Die Stadt Lahr stellt den Initiatoren der Existenzgründungsförderungsinitiative „Black Forest Accelerator“ einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung als Wertschätzung für die bisherigen
Aktivitäten und als Anreiz für weitere Aktivitäten zur Förderung von
Unternehmensgründungen auf dem zeit.areal in Lahr.
Es wird ein mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro dotierter
„Gründerpreis der Stadt Lahr“ ins Leben gerufen. Es ist geplant, den
Preis in der Regel alle zwei Jahre zu vergeben. Je nach Qualität der
Bewerbungen kann das Preisgeld auch auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Bewerben dafür können sich Start-Up-Unternehmen, die
ihren Firmensitz in Lahr haben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

198/2015
OB Büro

3.

EU-Förderprojekt ERFLS - European Rail Freight Line System

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr nimmt am EU-Förderprojekt ERFLS –European Rail Freight Line System teil. Die Verwaltung wird ermächtigt, als Projektpartner
dem Projekt ERFLS beizutreten, sobald die Fördergenehmigung der EUKommission vorliegt.
2. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bei der Stadt Lahr werden
nach Aufnahme in das Förderprogramm geschaffen.
3. Der Vertreter der Stadt Lahr wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung des Zweckverbands IGP, der Subpartnerschaft der IGZ GmbH
zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
2
Enthaltung(en)

-6203/2015
10/101

4.

Öffentliche Übertragung der Fußball-Europameisterschaft 2016 auf
dem Rathausplatz
Information über den Kostenzuschuss für die Veranstaltung
Informationen über das Konzept

Der Gemeinderat beschließt:
1. Das Stadtmarketing (Abt. 10/101) wird mit der Durchführung eines
Public-Viewing in Kooperation mit dem Partner KAROevents GmbH
& Co. KG. aus Teningen anlässlich der Fußball-EM 2016 auf dem
Rathausplatz beauftragt. Zur Finanzierung der Sicherheits- und Infrastrukturkosten wird bei den Übertragungen eine Sicherheitsgebühr in Höhe von zwei Euro pro Besucher aller Altersgruppen erhoben.
2. Die finanzielle Beteiligung der Stadt Lahr ist auf einen Fixbetrag in
Höhe von 25.000 Euro festgelegt. Die Stadt Lahr verzichtet auf die
Erhebung einer Platzgebühr und übernimmt die anfallenden Kosten
für verkehrsrechtliche Maßnahmen. Die entstehenden Veranstaltungskosten für Technik, Beschallung, Sicherheits- und Einlasspersonal, Infrastruktur, Müll, Auf- und Abbau etc. werden vollumfänglich vom Veranstalter übernommen. Der Veranstalter organisiert das
Catering und das Sponsoring und erhält die generierten Einnahmen. Das Risiko für den Ausfall der Veranstaltungen wegen
schlechten Wetters trägt der Veranstalter.
3. Der Gemeinderat bewilligt Ausgaben gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition
1.3661.572300 (Gemeinschaftspflege –regionale/ überregionale
Veranstaltungen) für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von
25.000 Euro.
Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimme(n)
5
Nein-Stimme(n)
3
Enthaltung(en)

214/2015
202

5.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr;
Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der
Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten öffentlichen-rechtlichen Vertrag
zur Regelung der Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage im Zweckverbandsgebiet in 2015 zu.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7194/2015
202

6.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr;
Änderung der Verbandssatzung zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde
Friesenheim

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ zur Übernahme der
Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und
der Gemeinde Friesenheim zu.
2. Die Vertreter der Stadt Lahr in der Verbandsversammlung werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung der Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

155/2015
41

7.

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2016/2017

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen
der Spielzeit September 2016 bis Juli 2017 Künstlern/Agenturen/Firmen
ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit Amt
41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltstelle
1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem um Euro
11.600,- erhöhten Zuschussbedarf von Euro 152,000,- erteilt. Dieser
Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGLKosten in Höhe der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel.

2.

Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten
Bereiche des Kultur-Etats ab sofort Künstlern/Agenturen/Firmen verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit zugleich die
Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2016
genehmigt.

2.1. Kultursommer – Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe.
2.2. Betriebsausgaben Kunstausstellungen – Einzelplan 3 / UA 3210: In der
im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe.
2.3. BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie – Einzelplan 3 / UA
3210: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe.

-82.4. Puppenparade Ortenau 2016 – Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller
städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt
2015 genehmigten Höhe des Zuschussbedarfs
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

187/2015
501

8.

Sozialpädagogische Schülerhilfe und Angebote der Verlässlichen
Grundschule an der Gutenbergschule. Übernahme der Trägerschaft
durch die Stadt Lahr.

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Übernahme der Trägerschaft der sozialpädagogischen Schülerhilfe
und der Angebote der Verlässlichen Grundschule an der Gutenbergschule
durch die Stadt Lahr vom Förderverein Freunde der Gutenbergschule e.V.
zum 01.01.2016 wird zugestimmt.
2. Im Stellenplan 2016 sind in den Unterabschnitten 4605 (Jugendsozialarbeit an Schulen) und 2910 (Verlässliche Grundschule) die erforderlichen
Planstellen wie folgt auszuweisen:
1 Erzieher/in, 19,5 Wochenstunden
3 Erzieher/in, 16,0 Wochenstunden
1 Erzieher/in, 16,0 Wochenstunden (Durchführung von sozialer Gruppenarbeit im Auftrag des LRA Ortenaukreises).
1 Erzieher/in bzw. päd. Mitarbeiter/in, 6,0 Wochenstunden (Verlässliche Grundschule)
300 Jahresstunden für Essensausgabe
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

197/2015
603

9.

Sanierung Storchenturm
- Projektmanagementbericht Nr.1, Juli 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 1, Stand Juli 2015 zur Sanierung des
Storchenturms wird zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

-9208/2015
603

10.

Kita+ im Bürgerpark
- Vorstellung des aktuellen Planungsstandes
(Abschluss Leistungsphase 2 – Vorplanung und Kostenschätzung)

Angesichts der Kostenentwicklung bei diesem Objekt entwickelt sich eine
engagierte Diskussion; entsprechend wird die Ziffer 1 des Beschlussvorschlags angepasst und ergänzt.
Der Gemeinderat beschließt
1. Die Vorplanung sowie die dazugehörige Kostenschätzung für die Kita+
im Bürgerpark werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, Vorschläge zur Kostensenkung zu erarbeiten und
entsprechende Alternativen zu präsentieren.
2. Das Projekt wird in die beiden Teilprojekte „Kita+ mit gebäudebezogenen
Außenanlagen“ und „Kita+ Außenanlagen Spiel- und Freiflächen“
unterteilt.
3. Die beiden Teilprojekte werden zur Realisierung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragen.

Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

209/2015
61

11.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks "Kempfenbühl/Schloßbühl" der Gemarkung Lahr-Sulz
hier: Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch

Vor Abstimmung über den Tagesordnungspunkt teilt Oberbürgermeister Dr.
Müller mit, dass der Beschlussvorschlag um einen Passus zur Waldumwandlung ergänzt wird.
Der Gemeinderat beschließt:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) Satz 2 BauGB zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der durch Brand zerstörten Windenergieanlage wird erteilt.
Die Stadt Lahr stimmt als Eigentümerin der betroffenen Waldflächen dem
Waldumwandlungsantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 -

150/2015
1. Erg.
622

12.

Straßenbenennung im Baugebiet Hagendorn

Das Gremium kommt überein, dem Vorschlag „Emma-Keller-Straße“ aus der
Vorberatung des Technischen Ausschusses am 15.07.2015 zu folgen.
Der Gemeinderat beschließt:
Für die neu zu erstellende Erschließungsstraße im Baugebiet Hagendorn
wird der Name „Emma-Keller-Straße“ gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

206/2015
61

13.

Kanadaring - Fortschreibung Rahmenplan
- Beschluss städtebauliches Konzept

Oberbürgermeister Dr. Müller teilt folgende Änderungen an der Vorlage mit,
die sich zwischenzeitlich ergeben haben:
Erläuterungstext Seite 3, Thema Quartierszentrum, 2. Absatz:
Der Innenhof des neuen Wohnhofes wird sollte zugunsten einer in der Höhenlage leicht versetzten Parkgarage etwas angehoben werden.
sowie
In 2- oder 3 4-Spännertypen mit 75-100 ca. 60 – 110 qm Wohnungsgröße
könnten beispielsweise bis zu 75 neue Wohneinheiten in den neuen Wohnblöcken Platz finden.
Erläuterungstext Seite 7, Thema Schutteraue
Am Schutterplatz finden Kinder Rasenflächen und wassergebundene Freiflächen mit Spielgeräten vor.
Weiterhin kommt das Gremium überein, dass der Beschlusstext zum Thema
Standort Hausmeisterwerkstatt ergänzt werden soll.
Stadtrat Schwarzwälder und Stadtrat Mauch verlassen im Verlauf der Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:

1. Dem städtebaulichen Konzept des Rahmenplans Kanadaring wird zugestimmt.

- 11 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause den Freiflächengestaltungsplan für die öffentlichen Flächen zur Beratung vorzulegen. Für die Hausmeisterwerkstatt soll nach einem alternativen
Standort gesucht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
207/2015
61

14.

Bebauungsplan KANADARING
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlage nach § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Im Gremium wird ausführlich diskutiert, ob die Aufstellung eines Bebauungsplan für diesen Bereich erforderlich ist.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1
Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans KANADARING beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans KANADARING vom 17. Juli 2015 wird
gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
20
Ja-Stimme(n)
10
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
204/2015
61

15.

Bebauungsplan MOSCHEE
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Oberbürgermeister Dr. Müller teilt folgende Änderungen am Umweltbericht
als Bestandteil der Vorlage mit, die sich zwischenzeitlich ergeben haben:
Unter Ziffer 7.3 auf Seite 25 wurde folgender Satz ergänzt:
Die Streuobstwiese ist dauerhaft zu erhalten und extensiv zu pflegen: 1 bis
2-schürige Mahd mit Abfuhr des Mähgutes, keine Düngung.
Unter Ziffer 8.4 auf Seite 29 wurde ein neuer Absatz zur Aufteilung privater
und öffentlicher Eingriffe eingefügt.

- 12 Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan MOSCHEE wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
22
Ja-Stimme(n)
8
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
147/2015
61

16.

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage)

Oberbürgermeister Dr. Müller teilt folgende Änderungen an der Vorlage mit,
die sich zwischenzeitlich ergeben haben:
Bei den örtlichen Bauvorschriften sind unter Ziffer 4. Werbeanlagen, Fahnenmasten nicht berücksichtigt. Dies wird entsprechend ergänzt.
Bewegte und wechselnde Werbeanlagen sowie Fahnenmasten sind allgemein nicht zulässig.
Entsprechend wird die Begründung unter 2.4.3 ergänzt.
Die Einschränkung in der Verwendung von Werbeanlagen und Antennen erfolgt aus gestalterischen Gesichtspunkten, im Fall der Fahnenmasten auch
zum Lärmschutz.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß
§ 2 (1) BauGB der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und
Erweiterung aufgestellt.
2. Für den im Bestandsplan dargestellten Überschneidungsbereich wird der
Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1 teilaufgehoben.
3. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
4. Der Entwurf zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und
Erweiterung vom 29.6.2015 wird gebilligt.
5. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 13 186/2015
61

17.

Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung
- Äbwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 29. Juni 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan MAUERFELD-OST,
4. Änderung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 29. Juni 2015 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 29.06.2015

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Schulen und Sport am 22.04.2015

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 27.07.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin