Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
27. Juli 2015
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 9/2015 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 27.07.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 18:35 Uhr bis 21:35 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch bis 20:20 Uhr Roth Schwarzwälder bis 20:15 Uhr Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Kmitta Uffelmann Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters entschuldigt fehlen: Stadtrat Ortsvorsteher Volk Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 23 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. Juni 2015 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat über eine Vergabe im Bereich der Beauftragung der Lieferung, Miete und Wartung von Multifunktions- und Druck-Systemen sowie Verbrauchsmaterial für die Stadtverwaltung Lahr und ihrer Eigenbetriebe Beschluss gefasst. 2. Der Gemeinderat hat über den Verkauf von vier Grundstücken in den Gebieten HOSENMATTEN II und KLEINFELD SÜD beschlossen. 3. Der Gemeinderat hat über zusätzlichen Personalbedarf im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Beschluss gefasst. III. INFORMATION 175/2015 201 1. Jahresrechnung 2014 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2014 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2014 Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen 193/2015 201 2. Haushalt 2015 - Bericht über die Haushaltsentwicklung Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Haushaltsentwicklung 2015. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen -4210/2015 41 3. Mahnmal-Projekt „Deportation der Lahrer Juden nach Gurs 1940“ von Schülern des Max-Planck-Gymnasiums Lahr Alle Fraktionen des Gemeinderats begrüßen das Projekt einhellig. Oberbürgermeister Dr. Müller kündigt im Rahmen der geplanten Aufstellung des Gedenksteins am 22. Oktober 2015 eine geeignete Veranstaltung an. Mitteilung: Das Mahnmal-Projekt wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 211/2015 10/101 1. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Vorsitzende verliest den für den Jugendgemeinderat gemeldeten neuen Vertreter aus der Vorlage sowie die ergänzend gemeldeten Vertreter für den Interkulturellen Beirat und lässt en bloc abstimmen. Aus dem Gremium erfolgen keine ergänzenden Vorschläge. Der Gemeinderat beschließt: Jugendgemeinderat Theodor-Heuss-Schule Emin Gashi Interkultureller Beirat Evangelisches Dekanat Andrea Eisenmann (Vertreterin) Renate Engelhardt (Stellvertreterin) Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5201/2015 OB Büro 2. Förderung von Unternehmensgründungen in Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt die Förderung von Unternehmensgründungen in Lahr in folgender Weise: Die Stadt Lahr stellt den Initiatoren der Existenzgründungsförderungsinitiative „Black Forest Accelerator“ einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung als Wertschätzung für die bisherigen Aktivitäten und als Anreiz für weitere Aktivitäten zur Förderung von Unternehmensgründungen auf dem zeit.areal in Lahr. Es wird ein mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro dotierter „Gründerpreis der Stadt Lahr“ ins Leben gerufen. Es ist geplant, den Preis in der Regel alle zwei Jahre zu vergeben. Je nach Qualität der Bewerbungen kann das Preisgeld auch auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Bewerben dafür können sich Start-Up-Unternehmen, die ihren Firmensitz in Lahr haben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 198/2015 OB Büro 3. EU-Förderprojekt ERFLS - European Rail Freight Line System Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr nimmt am EU-Förderprojekt ERFLS –European Rail Freight Line System teil. Die Verwaltung wird ermächtigt, als Projektpartner dem Projekt ERFLS beizutreten, sobald die Fördergenehmigung der EUKommission vorliegt. 2. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bei der Stadt Lahr werden nach Aufnahme in das Förderprogramm geschaffen. 3. Der Vertreter der Stadt Lahr wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung des Zweckverbands IGP, der Subpartnerschaft der IGZ GmbH zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 30 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) -6203/2015 10/101 4. Öffentliche Übertragung der Fußball-Europameisterschaft 2016 auf dem Rathausplatz Information über den Kostenzuschuss für die Veranstaltung Informationen über das Konzept Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Stadtmarketing (Abt. 10/101) wird mit der Durchführung eines Public-Viewing in Kooperation mit dem Partner KAROevents GmbH & Co. KG. aus Teningen anlässlich der Fußball-EM 2016 auf dem Rathausplatz beauftragt. Zur Finanzierung der Sicherheits- und Infrastrukturkosten wird bei den Übertragungen eine Sicherheitsgebühr in Höhe von zwei Euro pro Besucher aller Altersgruppen erhoben. 2. Die finanzielle Beteiligung der Stadt Lahr ist auf einen Fixbetrag in Höhe von 25.000 Euro festgelegt. Die Stadt Lahr verzichtet auf die Erhebung einer Platzgebühr und übernimmt die anfallenden Kosten für verkehrsrechtliche Maßnahmen. Die entstehenden Veranstaltungskosten für Technik, Beschallung, Sicherheits- und Einlasspersonal, Infrastruktur, Müll, Auf- und Abbau etc. werden vollumfänglich vom Veranstalter übernommen. Der Veranstalter organisiert das Catering und das Sponsoring und erhält die generierten Einnahmen. Das Risiko für den Ausfall der Veranstaltungen wegen schlechten Wetters trägt der Veranstalter. 3. Der Gemeinderat bewilligt Ausgaben gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 1.3661.572300 (Gemeinschaftspflege –regionale/ überregionale Veranstaltungen) für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 25.000 Euro. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n) 5 Nein-Stimme(n) 3 Enthaltung(en) 214/2015 202 5. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem beigefügten öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage im Zweckverbandsgebiet in 2015 zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7194/2015 202 6. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ zur Übernahme der Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim zu. 2. Die Vertreter der Stadt Lahr in der Verbandsversammlung werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung der Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 155/2015 41 7. Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2016/2017 Der Gemeinderat beschließt: 1. Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2016 bis Juli 2017 Künstlern/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltstelle 1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem um Euro 11.600,- erhöhten Zuschussbedarf von Euro 152,000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGLKosten in Höhe der im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel. 2. Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats ab sofort Künstlern/Agenturen/Firmen verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit zugleich die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2016 genehmigt. 2.1. Kultursommer – Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe. 2.2. Betriebsausgaben Kunstausstellungen – Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe. 2.3. BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie – Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2015 bereitgestellten Höhe. -82.4. Puppenparade Ortenau 2016 – Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt 2015 genehmigten Höhe des Zuschussbedarfs Abstimmungsergebnis: Einstimmig 187/2015 501 8. Sozialpädagogische Schülerhilfe und Angebote der Verlässlichen Grundschule an der Gutenbergschule. Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt Lahr. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Übernahme der Trägerschaft der sozialpädagogischen Schülerhilfe und der Angebote der Verlässlichen Grundschule an der Gutenbergschule durch die Stadt Lahr vom Förderverein Freunde der Gutenbergschule e.V. zum 01.01.2016 wird zugestimmt. 2. Im Stellenplan 2016 sind in den Unterabschnitten 4605 (Jugendsozialarbeit an Schulen) und 2910 (Verlässliche Grundschule) die erforderlichen Planstellen wie folgt auszuweisen: 1 Erzieher/in, 19,5 Wochenstunden 3 Erzieher/in, 16,0 Wochenstunden 1 Erzieher/in, 16,0 Wochenstunden (Durchführung von sozialer Gruppenarbeit im Auftrag des LRA Ortenaukreises). 1 Erzieher/in bzw. päd. Mitarbeiter/in, 6,0 Wochenstunden (Verlässliche Grundschule) 300 Jahresstunden für Essensausgabe Abstimmungsergebnis: Einstimmig 197/2015 603 9. Sanierung Storchenturm - Projektmanagementbericht Nr.1, Juli 2015 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr. 1, Stand Juli 2015 zur Sanierung des Storchenturms wird zur Kenntnis genommen Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen -9208/2015 603 10. Kita+ im Bürgerpark - Vorstellung des aktuellen Planungsstandes (Abschluss Leistungsphase 2 – Vorplanung und Kostenschätzung) Angesichts der Kostenentwicklung bei diesem Objekt entwickelt sich eine engagierte Diskussion; entsprechend wird die Ziffer 1 des Beschlussvorschlags angepasst und ergänzt. Der Gemeinderat beschließt 1. Die Vorplanung sowie die dazugehörige Kostenschätzung für die Kita+ im Bürgerpark werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Kostensenkung zu erarbeiten und entsprechende Alternativen zu präsentieren. 2. Das Projekt wird in die beiden Teilprojekte „Kita+ mit gebäudebezogenen Außenanlagen“ und „Kita+ Außenanlagen Spiel- und Freiflächen“ unterteilt. 3. Die beiden Teilprojekte werden zur Realisierung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragen. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 209/2015 61 11. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks "Kempfenbühl/Schloßbühl" der Gemarkung Lahr-Sulz hier: Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch Vor Abstimmung über den Tagesordnungspunkt teilt Oberbürgermeister Dr. Müller mit, dass der Beschlussvorschlag um einen Passus zur Waldumwandlung ergänzt wird. Der Gemeinderat beschließt: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) Satz 2 BauGB zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der durch Brand zerstörten Windenergieanlage wird erteilt. Die Stadt Lahr stimmt als Eigentümerin der betroffenen Waldflächen dem Waldumwandlungsantrag zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 - 150/2015 1. Erg. 622 12. Straßenbenennung im Baugebiet Hagendorn Das Gremium kommt überein, dem Vorschlag „Emma-Keller-Straße“ aus der Vorberatung des Technischen Ausschusses am 15.07.2015 zu folgen. Der Gemeinderat beschließt: Für die neu zu erstellende Erschließungsstraße im Baugebiet Hagendorn wird der Name „Emma-Keller-Straße“ gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 206/2015 61 13. Kanadaring - Fortschreibung Rahmenplan - Beschluss städtebauliches Konzept Oberbürgermeister Dr. Müller teilt folgende Änderungen an der Vorlage mit, die sich zwischenzeitlich ergeben haben: Erläuterungstext Seite 3, Thema Quartierszentrum, 2. Absatz: Der Innenhof des neuen Wohnhofes wird sollte zugunsten einer in der Höhenlage leicht versetzten Parkgarage etwas angehoben werden. sowie In 2- oder 3 4-Spännertypen mit 75-100 ca. 60 – 110 qm Wohnungsgröße könnten beispielsweise bis zu 75 neue Wohneinheiten in den neuen Wohnblöcken Platz finden. Erläuterungstext Seite 7, Thema Schutteraue Am Schutterplatz finden Kinder Rasenflächen und wassergebundene Freiflächen mit Spielgeräten vor. Weiterhin kommt das Gremium überein, dass der Beschlusstext zum Thema Standort Hausmeisterwerkstatt ergänzt werden soll. Stadtrat Schwarzwälder und Stadtrat Mauch verlassen im Verlauf der Verhandlungen über den Tagesordnungspunkt die Sitzung. Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem städtebaulichen Konzept des Rahmenplans Kanadaring wird zugestimmt. - 11 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause den Freiflächengestaltungsplan für die öffentlichen Flächen zur Beratung vorzulegen. Für die Hausmeisterwerkstatt soll nach einem alternativen Standort gesucht werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 207/2015 61 14. Bebauungsplan KANADARING - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlage nach § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss) Im Gremium wird ausführlich diskutiert, ob die Aufstellung eines Bebauungsplan für diesen Bereich erforderlich ist. Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans KANADARING beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans KANADARING vom 17. Juli 2015 wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n) 10 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 204/2015 61 15. Bebauungsplan MOSCHEE - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss) Oberbürgermeister Dr. Müller teilt folgende Änderungen am Umweltbericht als Bestandteil der Vorlage mit, die sich zwischenzeitlich ergeben haben: Unter Ziffer 7.3 auf Seite 25 wurde folgender Satz ergänzt: Die Streuobstwiese ist dauerhaft zu erhalten und extensiv zu pflegen: 1 bis 2-schürige Mahd mit Abfuhr des Mähgutes, keine Düngung. Unter Ziffer 8.4 auf Seite 29 wurde ein neuer Absatz zur Aufteilung privater und öffentlicher Eingriffe eingefügt. - 12 Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan MOSCHEE wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n) 8 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 147/2015 61 16. Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage) Oberbürgermeister Dr. Müller teilt folgende Änderungen an der Vorlage mit, die sich zwischenzeitlich ergeben haben: Bei den örtlichen Bauvorschriften sind unter Ziffer 4. Werbeanlagen, Fahnenmasten nicht berücksichtigt. Dies wird entsprechend ergänzt. Bewegte und wechselnde Werbeanlagen sowie Fahnenmasten sind allgemein nicht zulässig. Entsprechend wird die Begründung unter 2.4.3 ergänzt. Die Einschränkung in der Verwendung von Werbeanlagen und Antennen erfolgt aus gestalterischen Gesichtspunkten, im Fall der Fahnenmasten auch zum Lärmschutz. Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung aufgestellt. 2. Für den im Bestandsplan dargestellten Überschneidungsbereich wird der Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 1 teilaufgehoben. 3. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. 4. Der Entwurf zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung vom 29.6.2015 wird gebilligt. 5. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 13 186/2015 61 17. Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung - Äbwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 29. Juni 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan MAUERFELD-OST, 4. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 29. Juni 2015 beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2015 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 22.04.2015 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 27.07.2015 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin