Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
16. November 2015
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2015 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 16.11.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 19:00 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Mauch ab 18:00 Uhr Roth ab 18:10 Uhr Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm bis 18:40 Uhr -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Hirsch Llombart Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 11 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Schweigeminute Terroranschläge Paris Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt das Gremium den Opfern der Terroranschläge in Paris durch eine Schweigeminute. Stellungnahme von Frau Stadträtin Rompel für die CDU-Fraktion Frau Stadträtin Rompel nimmt vor Eintritt in die Tagesordnung für die CDU-Fraktion Stellung zur Positionierung des Tagesordnungspunkts zum Thema Erbbauvertrag Moschee in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats. Ursprünglich war ein Antrag zur öffentlichen Behandlung beabsichtigt; da sich aber auch das Regierungspräsidium für eine nichtöffentliche Behandlung ausgesprochen hat, soll dieser Antrag unterbleiben. Frau Stadträtin Rompel legt aber Wert darauf ihr Unverständnis über diese Positionierung zum Ausdruck zu bringen. Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert die Beweggründe und kündigt an, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Beratung in einem Pressegespräch ausführlich zu unterrichten. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2015 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat einem Vertragsentwurf zur Realisierung und Finanzierung der Modernisierung und des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Lahr /Schwarzwald zugestimmt. 2. Der Gemeinderat hat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds die Annahme einer Erbschaft beschlossen. Il. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 272/2015 201 1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert im Rahmen seiner Haushaltsrede die wichtigsten Eckpunkte des Haushalts 2016. Stadtrat Mauch trifft im Verlauf der Haushaltsrede im Sitzungssaal ein. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan entgegen und verweist ihn zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -4224/2015 14 2. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2014 durch den Gemeinderat Stadtrat Roth kommt im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt zur Sitzung. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2014 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 106.148.896,69 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 17.327.421,54 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt. 2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von 265.933.897,85 EUR festgestellt. 3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 265/2015 14 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 3.734.901,88 EUR und einem Jahresverlust von 59.071,10 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs im Jahr 2014 beträgt 59.071,10 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 6.531,51 EUR wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 65.602,61 EUR aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5258/2015 201 4. Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 243/2015 Spital 5. Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2016 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 253/2015 202 6. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in BadenWürttemberg; Einführung bei der Stadt Lahr Auf Rückfragen aus dem Gremium kündigt Herr Trampert an, dass rechtzeitig Schulungen für die Mitglieder des Gemeinderats zum Themenkreis angeboten werden. Der Gemeinderat beschließt: 1. das Haushaltswesen der Stadt Lahr auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2019 umzustellen, 2. den künftigen Haushalt produktbereichsorientiert aufzubauen. In der Funktion als Stiftungsrat beschließt der Gemeinderat die Einführung des NKHR analog den Nrn. 1 und 2. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6247/2015 202 7. Beteiligung der Stadt Lahr an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt einer Beteiligung der Stadt Lahr – Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG mit einem Kapitalanteil in Höhe von 250.000,00 € zu. Haushaltsmittel in ausreichender Höhe sind im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs bereitzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt deren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG der Beteiligung nach Nr. 1 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 239/2015 201 8. Marktgebühren - Ausgleich von Kostenüberdeckungen der Jahre 2013 und 2014 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt den Ausgleich der Kostenüberdeckungen aus den Marktgebühren der Jahre 2013 und 2014 mittels einer Verrechnung mit der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 241/2015 622 9. Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Der Gemeinderat nimmt die der Vorlage beigefügte Globalberechnung (Stand Juni 2015) nebst Anlagen zur Kenntnis und beschließt sie, nachdem er sich deren Inhalt einschließlich der Erläuterungstexte zu eigen gemacht hat, in allen Teilen. 2. Der Gemeinderat bestätigt die in der o.g. Globalberechnung vorgenommenen Ermessensentscheidungen u. beschließt diese ausdrücklich. 3. Die Stadt Lahr erhebt weiterhin gemäß § 20 Abs. 1 KAG Beiträge für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung. Es wird wie bisher nur ein Kanalbeitrag erhoben. -74. Die Stadt wählt als Beitragsbemessungsmaßstab für den Abwasserbeitrag den Maßstab „Nutzungsfläche“ (Vollgeschossmaßstab) in der Ausgestaltung der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg. 5. Der Gemeinderat der Stadt Lahr übt sein pflichtgemäßes Ermessen dahingehend aus, einen einheitlichen Kanalbeitrag für die Gesamtstadt zu erheben. Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (siehe § 1 Ziffer 3 der Verbandssatzung des Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr) wurde nicht in die Berechnung mit einbezogen, da dieses Gebiet in Eigenregie durch den Zweckverband abgerechnet wird. 6. Die Globalberechnung für den Kanalbeitrag wurde sowohl auf der Flächen- als auch auf der Kostenseite auf das Jahr 2030 ausgerichtet. 7. Die Festsetzungen bereits bebauter Flächen, für die kein Bebauungsplan vorhanden ist (unbeplanter Innenbereich) wurden an Hand der vorhandenen Bebauung für jedes Grundstück und dann durch Bildung größerer Quartiere von Grundstücken mit gleicher Nutzung ermittelt. 8. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen lt. Bebauungsplänen in die Globalberechnung wird festgestellt. Die Flächen wurden getrennt als Bebauungsplangebiete, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich und künftige Baugebiete erfasst. Das Kartenmaterial zu dieser Flächenzusammenstellung wird von der Entscheidung mit umfasst und zum Bestandteil der Globalberechnung erklärt. 9. Die Zukunftsflächen, für die noch keine rechtskräftigen Bebauungspläne vorliegen, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der Globalberechnung mit prognostischen Angaben über die zu erwartende Größe, Ausdehnung, Bebauungscharakter und Geschosszahlen enthalten. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bruttoflächen der künftigen Baugebiete wurden um die Erschließungsflächen (Straßen, Wege, Grünflächen u.a.) gekürzt. Es wurde dabei für Wohn- und Mischgebiete ein Anteil von 17,5 % und für Gewerbe- und Sondergebiete ein Anteil von 20 % abgesetzt. Es wird den in der Globalberechnung berücksichtigten Prognosen zugestimmt. 10. Aus den Planungsvorgaben wie Flächennutzungsplan, Allgemeiner Entwässerungsplan etc. ergaben sich für die öffentliche Einrichtung Konsequenzen in Form von Zukunftskosten. Die in die Globalberechnung eingestellten Zukunftskosten wurden mit einer Preissteigerungsrate von 1,5 % p. a. hochgerechnet (siehe Anlage 6 der Globalberechnung). 11. Alle Regenüberlaufbecken und Zuleitungssammler wurden dem Kanalbereich zugeordnet. 12. Seit Inkrafttreten des KAG 1978 können Beiträge nur noch zur teilweisen Deckung der Herstellungskosten erhoben werden (§ 20 Abs. 1 KAG). Der andere Teil ist über Gebühren zu finanzieren. Der Gebührenfinanzierungsanteil muss mindestens 5 % betragen. Dieser Mindestanteil wurde in der Globalberechnung für die Stadt Lahr berücksichtigt. 13. § 23 Abs. 1 KAG fordert, dass die Stadt Lahr mindestens 5 % der beitragsfähigen Kosten selbst zu tragen hat (öffentliches Interesse). Das öffentliche Interesse wird deshalb auf 5 % festgelegt. -814. Die Straßenentwässerungsanteilsberechnung der vedewa (veröffentlicht in BWGZ 5/1986, Seiten 136-140) ist für die Verhältnisse im Stadtgebiet repräsentativ und wird deshalb für unsere Stadt zu eigen gemacht. Der Straßenentwässerungsanteil für das Mischsystem wird auf 25 % festgelegt. 15. Für den Straßenentwässerungsanteil der Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken wurde kein separater Straßenentwässerungsanteil berechnet. Er wurde nach der kostenorientierten Berechnungsmethode in derselben Höhe wie der Straßenentwässerungsanteil für das Mischwasserkanalnetz festgelegt. 16. Der Straßenentwässerungskostenanteil für das Trennsystem beträgt 50 % der Kosten der Niederschlagswasserkanäle (gemäß Urteil des BVerwG vom 09.12.1983). 17. Zu den beitragsfähigen Kosten gehört gemäß § 30 Abs. 1 Ziffer 3 KAG auch eine angemessene Verzinsung bis zur Inbetriebnahme der Anlage. Die Bauzeitzinsen wurden für eine durchschnittliche Bauzeit von 180 Tagen in Höhe von 3 % p.a. festgelegt. 18. Die Globalberechnung ist die Grundlage für den, in der noch zu beschließenden Abwasserbeitragssatzung (welche zum 01.01.2016 in Kraft treten soll), festgesetzten Abwasserbeitrag. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 242/2015 622 10. Neufassung der Abwasserbeitragssatzung der Stadt Lahr und Aufhebung der bisherigen Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom 27.03.2006 Der Gemeinderat empfiehlt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Abwasserbeitrages. Die bisher geltende Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom 27.03.2006 wird mit in Kraft treten der neuen Satzung aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -9248/2015 202 11. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2014 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 zur Kenntnis. 2. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2014 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 152.168,17 € zu. 3. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2014 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 25.488,02 € zu. 4. stimmt zu, einen Betrag von 344.511,98 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen. 5. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und –unterdeckungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 254/2015 202 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr (Abwassersatzung – AbwS) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung –AbwS) der Stadt Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 262/2015 202 13. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Übertragung von Anlagenvermögen und Abwasserbeiträgen auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr - IGP - Der Gemeinderat beschließt: 1. die Übertragung des im Bebauungsplangebiet Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I geschaffenen Anlagevermögens sowie die in diesem Gebiet veranlagten Abwasserbeiträge jeweils zum Restbuchwert 31.12.2015 auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr. - 10 2. der Eigenbetrieb erstattet dem Zweckverband den Differenzbetrag aus geschaffenem Anlagevermögen und Abwasserbeiträgen in Höhe von 920.945,59 Euro (Stand: 09.10.2015). Sollte sich das Anlagevermögen bis zum 31.12.2015 noch geringfügig erhöhen, reduziert sich der vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu leistende Ausgleichsbetrag entsprechend. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 251/2015 1. Erg. 502 14. Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten Das Gremium begrüsst die Ausbauplanungen; Frau Stadträtin Granderath thematisiert die Lage einzelner neuer Einrichtungen an stark frequentierten Straßen. Stadtrat Kleinschmidt verlässt im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt die Sitzung. Ortsvorsteher Fäßler betritt während der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6jährige Kinder, Stand August 2015, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Dem Ausbau einer dreigruppigen Kindertagesstätte für 3-6Jährige im Gebäude Lotzbeckstraße 20, 2. Obergeschoss, wird basierend auf der vorliegenden Kostenschätzung zugestimmt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt hierfür gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Unterabschnitt 1.4652 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ und im Unterabschnitt 2.4649 „Kindertagesstätten/Kindergärten/Kinderhorte“ unter der Vorhabenskennziffer -015 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ außerplanmäßige Ausgaben in Gesamthöhe von 810.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 810.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die Beschlussfassung über die endgültige Deckung der Mehrausgaben wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gremiumsbehandlung erfolgen. - 11 3. Auf dem Areal des ehemaligen Kinos sind Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin über die Anmietung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in einem noch neu zu errichtenden Gebäude zu führen. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 274/2015 St. Feuerw 15. Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Hans-Peter Lukesch zum stellvertretenden Leiter der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2015 für die Dauer von fünf Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 271/2015 603 16. Sanierung Storchenturm -Projektmanagementbericht Nr. 2, Oktober 2015 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr. 2, Stand Oktober 2015 zur Sanierung des Storchenturms wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 275/2015 603 17. Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik - Vergabe Gewerk Elektro Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Elektro Junker GmbH aus Schutterwald erhält den Auftrag zur Ausführung der Elektroarbeiten in Höhe von brutto 456.337,17 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 278/2015 605 18. Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring- Planungskosten Bewilligung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt € 170.000,--, welche sich auf die Finanzpositionen 2.6150.950100-008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Kreisverkehr Schwarzwaldstr./ Otto-Hahn-Straße) in Höhe von € 95.000,-- und 2.6150.960100-008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring – Gestaltung öffentlicher Frei- und Grünflächen) in Höhe von € 75.000,-aufteilen. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 2.6150.950000-008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring - Planungskosten) in Höhe von € 70.000,-- und durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 2.6300.360000/001 (Gemeindestraßen – Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund) in Höhe von € 100.000,--. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 270/2015 61 19. Kanadaring – Fortschreibung Rahmenplan Beschluss Freiflächenstrukturplan Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Freiflächenstrukturplan zum Rahmenplan Kanadaring wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Freiflächenstrukturplans die Entwurfsplanung für die öffentlichen Flächen im Sanierungsgebiet zu beauftragen und zur Beratung vorzulegen. 3. Der Rahmenplan und der Bebauungsplan werden auf der Grundlage des Freiflächenstrukturplans nachvollzogen. Die Ergänzungsplanungen zu den Themen „Bäume“ und „Parken“ sollen dabei beachtet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 13 261/2015 61 20. 7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim Beratung des Entwurfs Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss) Der Gemeinderat empfiehlt: 1. Dem vorliegenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 12.10.2015 wird zugestimmt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 260/2015 61 21. Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Im Verlauf der Diskussion zum Tagesordnungspunkt wird der Wunsch geäußert, dass das im Bebauungsplangebiet liegende Gebäude Kaiserstraße 89 nach Möglichkeit erhalten werden soll. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 30. September 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 30. September 2015 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 14 lll. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2015 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 23.11.2015 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin