Navigation überspringen

Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

16. November 2015
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 12/2015
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 16.11.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 19:00 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
ab 18:00 Uhr
Roth
ab 18:10 Uhr
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

bis 18:40 Uhr

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadträtin

Hirsch
Llombart

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

11

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Schweigeminute Terroranschläge Paris
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt das Gremium den Opfern der Terroranschläge in
Paris durch eine Schweigeminute.
Stellungnahme von Frau Stadträtin Rompel für die CDU-Fraktion
Frau Stadträtin Rompel nimmt vor Eintritt in die Tagesordnung für die CDU-Fraktion Stellung zur Positionierung des Tagesordnungspunkts zum Thema Erbbauvertrag Moschee in
der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats. Ursprünglich war ein Antrag zur öffentlichen Behandlung beabsichtigt; da sich aber auch das Regierungspräsidium für eine nichtöffentliche Behandlung ausgesprochen hat, soll dieser Antrag unterbleiben. Frau Stadträtin Rompel legt aber Wert darauf ihr Unverständnis über diese Positionierung zum Ausdruck zu bringen. Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert die Beweggründe und kündigt an,
die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Beratung in einem Pressegespräch ausführlich
zu unterrichten.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates
am 12.10.2015 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat einem Vertragsentwurf zur Realisierung und Finanzierung
der Modernisierung und des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Lahr
/Schwarzwald zugestimmt.
2. Der Gemeinderat hat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds die Annahme einer Erbschaft beschlossen.
Il. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
272/2015
201

1.

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan

Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert im Rahmen seiner Haushaltsrede die
wichtigsten Eckpunkte des Haushalts 2016.
Stadtrat Mauch trifft im Verlauf der Haushaltsrede im Sitzungssaal ein.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung eingebrachten
Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan entgegen
und verweist ihn zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-4224/2015
14

2.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die
örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr
für das Rechnungsjahr 2014 durch den Gemeinderat

Stadtrat Roth kommt im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt zur Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2014 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 106.148.896,69 EUR und auf
der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit
17.327.421,54 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
265.933.897,85 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

265/2015
14

3.

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs "Bau- und
Gartenbetrieb Lahr" (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes
des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 3.734.901,88 EUR und einem Jahresverlust von
59.071,10 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs im Jahr 2014 beträgt
59.071,10 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau
und Garten in Höhe von 6.531,51 EUR wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und der Jahresverlust des Betriebszweigs
Wald in Höhe von 65.602,61 EUR aus dem Haushalt der Stadt
ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich
bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5258/2015
201

4.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des
Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

243/2015
Spital

5.

Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2016 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

253/2015
202

6.

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in BadenWürttemberg;
Einführung bei der Stadt Lahr

Auf Rückfragen aus dem Gremium kündigt Herr Trampert an, dass rechtzeitig
Schulungen für die Mitglieder des Gemeinderats zum Themenkreis angeboten werden.
Der Gemeinderat beschließt:
1. das Haushaltswesen der Stadt Lahr auf das Neue Kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2019 umzustellen,
2. den künftigen Haushalt produktbereichsorientiert aufzubauen.

In der Funktion als Stiftungsrat beschließt der Gemeinderat die Einführung des NKHR analog den Nrn. 1 und 2.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6247/2015
202

7.

Beteiligung der Stadt Lahr an der Elektrizitätswerk Mittelbaden
Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt einer Beteiligung der Stadt Lahr – Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
mit einem Kapitalanteil in Höhe von 250.000,00 € zu. Haushaltsmittel in ausreichender Höhe sind im Wirtschaftsplan 2016 des
Eigenbetriebs bereitzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt deren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
der Beteiligung nach Nr. 1 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

239/2015
201

8.

Marktgebühren
- Ausgleich von Kostenüberdeckungen der Jahre 2013 und 2014

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt den Ausgleich der Kostenüberdeckungen aus den Marktgebühren der Jahre 2013 und 2014 mittels
einer Verrechnung mit der Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

241/2015
622

9.

Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag

Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Der Gemeinderat nimmt die der Vorlage beigefügte Globalberechnung
(Stand Juni 2015) nebst Anlagen zur Kenntnis und beschließt sie, nachdem er sich deren Inhalt einschließlich der Erläuterungstexte zu eigen
gemacht hat, in allen Teilen.
2. Der Gemeinderat bestätigt die in der o.g. Globalberechnung vorgenommenen Ermessensentscheidungen u. beschließt diese ausdrücklich.
3. Die Stadt Lahr erhebt weiterhin gemäß § 20 Abs. 1 KAG Beiträge für ihre
öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung. Es wird wie bisher nur ein
Kanalbeitrag erhoben.

-74. Die Stadt wählt als Beitragsbemessungsmaßstab für den Abwasserbeitrag den Maßstab „Nutzungsfläche“ (Vollgeschossmaßstab) in der Ausgestaltung der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg.
5. Der Gemeinderat der Stadt Lahr übt sein pflichtgemäßes Ermessen dahingehend aus, einen einheitlichen Kanalbeitrag für die Gesamtstadt zu
erheben. Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (siehe § 1 Ziffer 3 der Verbandssatzung des
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr) wurde nicht in
die Berechnung mit einbezogen, da dieses Gebiet in Eigenregie durch
den Zweckverband abgerechnet wird.
6. Die Globalberechnung für den Kanalbeitrag wurde sowohl auf der Flächen- als auch auf der Kostenseite auf das Jahr 2030 ausgerichtet.
7. Die Festsetzungen bereits bebauter Flächen, für die kein Bebauungsplan
vorhanden ist (unbeplanter Innenbereich) wurden an Hand der vorhandenen Bebauung für jedes Grundstück und dann durch Bildung größerer
Quartiere von Grundstücken mit gleicher Nutzung ermittelt.
8. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen lt. Bebauungsplänen in die
Globalberechnung wird festgestellt. Die Flächen wurden getrennt als Bebauungsplangebiete, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich und künftige Baugebiete erfasst. Das Kartenmaterial zu dieser Flächenzusammenstellung wird von der Entscheidung mit umfasst und zum Bestandteil der Globalberechnung erklärt.
9. Die Zukunftsflächen, für die noch keine rechtskräftigen Bebauungspläne
vorliegen, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen
der Globalberechnung mit prognostischen Angaben über die zu erwartende Größe, Ausdehnung, Bebauungscharakter und Geschosszahlen
enthalten. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bruttoflächen der
künftigen Baugebiete wurden um die Erschließungsflächen (Straßen,
Wege, Grünflächen u.a.) gekürzt. Es wurde dabei für Wohn- und Mischgebiete ein Anteil von 17,5 % und für Gewerbe- und Sondergebiete ein
Anteil von 20 % abgesetzt. Es wird den in der Globalberechnung berücksichtigten Prognosen zugestimmt.
10. Aus den Planungsvorgaben wie Flächennutzungsplan, Allgemeiner Entwässerungsplan etc. ergaben sich für die öffentliche Einrichtung Konsequenzen in Form von Zukunftskosten. Die in die Globalberechnung eingestellten Zukunftskosten wurden mit einer Preissteigerungsrate von
1,5 % p. a. hochgerechnet (siehe Anlage 6 der Globalberechnung).
11. Alle Regenüberlaufbecken und Zuleitungssammler wurden dem Kanalbereich zugeordnet.
12. Seit Inkrafttreten des KAG 1978 können Beiträge nur noch zur teilweisen
Deckung der Herstellungskosten erhoben werden (§ 20 Abs. 1 KAG). Der
andere Teil ist über Gebühren zu finanzieren. Der Gebührenfinanzierungsanteil muss mindestens 5 % betragen. Dieser Mindestanteil wurde
in der Globalberechnung für die Stadt Lahr berücksichtigt.
13. § 23 Abs. 1 KAG fordert, dass die Stadt Lahr mindestens 5 % der beitragsfähigen Kosten selbst zu tragen hat (öffentliches Interesse). Das öffentliche Interesse wird deshalb auf 5 % festgelegt.

-814. Die Straßenentwässerungsanteilsberechnung der vedewa (veröffentlicht
in BWGZ 5/1986, Seiten 136-140) ist für die Verhältnisse im Stadtgebiet
repräsentativ und wird deshalb für unsere Stadt zu eigen gemacht. Der
Straßenentwässerungsanteil für das Mischsystem wird auf 25 % festgelegt.
15. Für den Straßenentwässerungsanteil der Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken wurde kein separater Straßenentwässerungsanteil berechnet. Er wurde nach der kostenorientierten Berechnungsmethode in
derselben Höhe wie der Straßenentwässerungsanteil für das Mischwasserkanalnetz festgelegt.
16. Der Straßenentwässerungskostenanteil für das Trennsystem beträgt
50 % der Kosten der Niederschlagswasserkanäle (gemäß Urteil des
BVerwG vom 09.12.1983).
17. Zu den beitragsfähigen Kosten gehört gemäß § 30 Abs. 1 Ziffer 3 KAG
auch eine angemessene Verzinsung bis zur Inbetriebnahme der Anlage.
Die Bauzeitzinsen wurden für eine durchschnittliche Bauzeit von 180 Tagen in Höhe von 3 % p.a. festgelegt.
18. Die Globalberechnung ist die Grundlage für den, in der noch zu beschließenden Abwasserbeitragssatzung (welche zum 01.01.2016 in Kraft treten
soll), festgesetzten Abwasserbeitrag.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

242/2015
622

10.

Neufassung der Abwasserbeitragssatzung der Stadt Lahr und Aufhebung der bisherigen Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom
27.03.2006

Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Abwasserbeitrages.
Die bisher geltende Abwasserbeitragssatzung in der Fassung vom
27.03.2006 wird mit in Kraft treten der neuen Satzung aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9248/2015
202

11.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014
2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2014

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 zur Kenntnis.
2. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2014 bei
der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 152.168,17 € zu.
3. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2014 bei
der Schmutzwassergebühr in Höhe von 25.488,02 € zu.
4. stimmt zu, einen Betrag von 344.511,98 € den Rückstellungen für
Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen.
5. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und
–unterdeckungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

254/2015
202

12.

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr (Abwassersatzung – AbwS)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur
Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung –AbwS) der Stadt Lahr.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
262/2015
202

13.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
Übertragung von Anlagenvermögen und Abwasserbeiträgen auf den
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr - IGP -

Der Gemeinderat beschließt:
1. die Übertragung des im Bebauungsplangebiet Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I geschaffenen Anlagevermögens sowie die
in diesem Gebiet veranlagten Abwasserbeiträge jeweils zum
Restbuchwert 31.12.2015 auf den Zweckverband Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr.

- 10 2. der Eigenbetrieb erstattet dem Zweckverband den Differenzbetrag
aus geschaffenem Anlagevermögen und Abwasserbeiträgen in
Höhe von 920.945,59 Euro (Stand: 09.10.2015). Sollte sich das
Anlagevermögen bis zum 31.12.2015 noch geringfügig erhöhen,
reduziert sich der vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu leistende Ausgleichsbetrag entsprechend.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

251/2015
1. Erg.
502

14.

Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten

Das Gremium begrüsst die Ausbauplanungen; Frau Stadträtin Granderath
thematisiert die Lage einzelner neuer Einrichtungen an stark frequentierten
Straßen.
Stadtrat Kleinschmidt verlässt im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Ortsvorsteher Fäßler betritt während der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6jährige Kinder, Stand August
2015, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Dem Ausbau einer dreigruppigen Kindertagesstätte für 3-6Jährige im
Gebäude Lotzbeckstraße 20, 2. Obergeschoss, wird basierend auf der
vorliegenden Kostenschätzung zugestimmt. Der Gemeinderat der
Stadt Lahr bewilligt hierfür gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Unterabschnitt 1.4652 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ und im Unterabschnitt 2.4649 „Kindertagesstätten/Kindergärten/Kinderhorte“ unter der Vorhabenskennziffer -015
„Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ außerplanmäßige Ausgaben in
Gesamthöhe von 810.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um
810.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die
Beschlussfassung über die endgültige Deckung der Mehrausgaben
wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gremiumsbehandlung erfolgen.

- 11 3. Auf dem Areal des ehemaligen Kinos sind Verhandlungen mit der
Grundstückseigentümerin über die Anmietung einer dreigruppigen
Kindertageseinrichtung in einem noch neu zu errichtenden Gebäude
zu führen.
Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

274/2015
St. Feuerw

15.

Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung
Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
zur Wahl des stellvertretenden Leiters der Abteilung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt
Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Hans-Peter Lukesch zum stellvertretenden Leiter der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr,
zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2015 für die Dauer von fünf
Jahren.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

271/2015
603

16.

Sanierung Storchenturm
-Projektmanagementbericht Nr. 2, Oktober 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 2, Stand Oktober 2015 zur Sanierung
des Storchenturms wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

275/2015
603

17.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
- Vergabe Gewerk Elektro

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Elektro Junker GmbH aus Schutterwald erhält den Auftrag zur Ausführung der Elektroarbeiten in Höhe von brutto 456.337,17 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 278/2015
605

18.

Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring- Planungskosten
Bewilligung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015
über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt €
170.000,--, welche sich auf die Finanzpositionen 2.6150.950100-008
(Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Kreisverkehr Schwarzwaldstr./ Otto-Hahn-Straße) in Höhe von
€ 95.000,-- und
2.6150.960100-008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring – Gestaltung öffentlicher Frei- und Grünflächen) in Höhe von € 75.000,-aufteilen.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der
Finanzposition 2.6150.950000-008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring - Planungskosten) in Höhe von € 70.000,-- und durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 2.6300.360000/001 (Gemeindestraßen – Zuweisungen und Zuschüsse vom Bund) in Höhe von €
100.000,--.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

270/2015
61

19.

Kanadaring – Fortschreibung Rahmenplan
Beschluss Freiflächenstrukturplan

Der Gemeinderat beschließt:

1. Dem Freiflächenstrukturplan zum Rahmenplan Kanadaring wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Freiflächenstrukturplans die Entwurfsplanung für die öffentlichen Flächen im Sanierungsgebiet zu beauftragen und zur Beratung vorzulegen.
3. Der Rahmenplan und der Bebauungsplan werden auf der Grundlage des
Freiflächenstrukturplans nachvollzogen. Die Ergänzungsplanungen zu
den Themen „Bäume“ und „Parken“ sollen dabei beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 13 261/2015
61

20.

7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
Beratung des Entwurfs
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
(Offenlagebeschluss)

Der Gemeinderat empfiehlt:
1.

Dem vorliegenden Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in
der Fassung vom 12.10.2015 wird zugestimmt.

2.

Auf der Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2)
BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

260/2015
61

21.

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Im Verlauf der Diskussion zum Tagesordnungspunkt wird der Wunsch geäußert, dass das im Bebauungsplangebiet liegende Gebäude Kaiserstraße 89
nach Möglichkeit erhalten werden soll.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 30. September 2015 zu den während der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 1. Änderung und Erweiterung
und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 30. September 2015 als Satzungen
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 14 lll. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
12.10.2015

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 23.11.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin