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Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)

17. Dezember 2018
                                    
                                        Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Gegen den am 06.08.2018 offengelegten Bebauungsplan: Altenberg, Erste Änderung, möchten wir
fristgerecht die folgenden Einwände vorbringen:

1

Bürger 1 und 2
30.08.2018

Gegen den Einschluss unseres Grundstückes 1318/1
zum Zwecke der Verbreiterung der Altvaterstraße,
spricht der Erhalt, der an dieser Stelle befindlichen,
denkmalgeschützen Grundstückseinfassung. Sie bildet mit der restlichen Einfassung des Geländes ein
Ensemble, dessen teilweise Entfernung die gesamte
Anmutung beeinträchtigen würde. Die Einschätzung
des Regierungspräsidiums aus dem Jahr 2008 zur
Kulturdenkmaleigenschaft finden Sie in der Anlage 1.

Die Verkehrsuntersuchung ergab, dass keine
Veränderung an der Altvaterstraße notwendig
ist, um den zusätzlichen Verkehr bewältigen
zu können.
Die Stadt hat aber – nach Rücksprache mit
der Polizei – entschieden, die Verkehrsverhältnisse in der Altvaterstraße unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit zu verbessern. Dies betrifft sowohl den fließenden Verkehr als auch die Situation für die Zufußgehenden.

Eine Verlegung der Mauer bietet sich nicht an, da
zwischen Bestandgebäude (Remise) und Einfriedung
kein ausreichender Freiraum mehr bestehen würde.
Auch würde sich die schützenswerte Anmutung des
Ensembles gemäß Anlage 1 dadurch verändern.

Der Denkmalschutz des betroffenen Anwesens ist bekannt und hat auch für die Stadt
einen hohen Stellenwert.
Aus der Denkmalbeschreibung geht nicht
hervor, dass auch die Stützmauer Teil des
Denkmals ist, erwähnt wird nur der Zaun.
Nach dem gegenwärtigen Straßenentwurf
wäre ein Grunderwerb an der breitesten Stelle
von bis zu ca. 2 m notwendig, um den Entwurf
so umzusetzen, d.h. Fahrbahnbreite von 5,5
m und Gehwegbreite von 1,5 m.
Es ist planerischer Wille der Stadt, die Verkehrssicherheit gerade im Kurvenbereich zu
erhöhen. Bei einer Verlegung der Stützmauer
wäre der Erhalt des sehr schönen Metallzaunes gewährleistet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Maßnahmen geschaffen wer-

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

den. Im Rahmen der konkretisierenden Ausführungsplanung wird die Stadt prüfen, ob es
noch eine verträglichere Ausbildung der Erweiterung gibt. Auch im Hinblick auf eventuelle Veräußerungen will sich die Stadt hier ein
Vorkaufsrecht schaffen.
Aus ökologischer Sicht wäre eine Verlegung der Natursteinmauer zumindest sehr unglücklich, da im
grundstückseitigen Bereich Nattern und andere Reptilien heimisch sind. Die Entfernung des alten Baumbestands, der an dieser Stelle den Charakter des
Grundstückes maßgeblich mitprägt, würde dem vom
Stadtbauamt Lahr, mit Schreiben vom 15.10.2007
geäußertem Interesse zuwider laufen. (Anlage 2).

Es ist richtig, dass der Artenschutz auch hier
zu berücksichtigen ist. Sollten entsprechende
Vorkommen bestätigt werden, dann sind diese zu vergrämen und vor der Baumaßnahme
zu schützen, können aber nach der Versetzung wieder den Bereich besiedeln. Ein solcher Eingriff kann kompensiert werden.
Die Stadtverwaltung hat vorgeschlagen, hier
eine Baumgruppe (drei Bäume, diese befinden sich nordwestlich des Grundstücks, ein
Baum wäre von der Erschließungsmaßnahme
betroffen) als schützenswerten Baumbestand
unter Schutz zu stellen. Dies hat die Eigentümerin abgelehnt. Der jetzige Eigentümer verweist auf den Schriftverkehr, ist aber auch
nicht von sich aus auf die Verwaltung zugegangen, um dies nun umzusetzen.
Die Stadt hat keine Baumschutzsatzung, somit sind nur naturschutzrechtliche Bestimmungen zum Zeitpunkt der Fällung zu berücksichtigen.

Unter den Grundstücken 1318/1, 1316 und 5825/1
befinden sich Kelleranlagen. Die zugehörigen Nutzungsrechte und Pflichten wurden mit Vertrag vom
29.7.1976 zwischen der Gemeinde und der Stadt Lahr
geregelt. (Anlage 3). Im Zuge einer Verbreitung und
Umbau der Altvaterstraße in diesem Bereich, müssen

Die Felsenkellernutzung bleibt von der Verbreiterung der Altvaterstraße unberührt
Der Übergang des Felsenkellers von der Altvaterstraße auf das Privatgrundstück befindet
sich im nördlichsten Teil des zu verbreiternden Kurvenbereichs, so dass hier nur von

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
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Stellungnahme

diese Rechte weiterhin Berücksichtigung finden.

einer sehr geringfügigen Grenzverschiebung
auszugehen ist.
Für die Abgrenzung der Nutzungsrechte im
Felsenkeller sind weiterhin die damaligen
Grundstücksgrenzen maßgeblich.

Die vom Planungsbüro vorgeschlagene Reduzierung
auf einen einseitigen, hangseitig geführte. breiteren
Gehweg, ist aus der Sicht des täglichen Erlebens
eines Anwohners, nicht nachzuvollziehen. Besucher
und Mitarbeiter des Klinikums machen den größten
Teil des Fußgängeraufkommens aus. Sie nutzen in
aller Regel den Gehsteig entlang unseres Grundstückes. Sie vermeiden dadurch die Querung der Bürklinstraße und die Gefährung, insbesondere durch
hangabfahrenden, erst spät sichtbaren Verkehr und
ein nochmaliges Queren der Altvaterstraße, im ebenfalls schwer einsichtigen Kurvenbereich, auf der Höhe
des Wohnheims. Eine Verbesserung in Bezug auf den
fließenden Verkehr, wäre mittels einer Einbahnstraßenregelung mit wesentlich weniger Aufwand zu erreichen. Bei einer einspurigen Verkehrsführung, zwischen Kreuzung Bürklingstraße und Vorplatz Klinikum, könnten die Gehwege an der Engstelle ohne
Eingriffe in den Bestand, beidseitig erweitert werden.
Die Ausrichtung der Einbahn in Richtung "Altvaterstraße bergauf", gäbe allen Verkehrsteilnehmern die
Möglichkeit, andere Teilnehmer früher zu erkennen
und würde die Gefährdung für Fußgänger, im Vergleich zur Planung, deutlich reduzieren. Die Ableitung
des Verkehrs durch die Bottenbrunnenstraße, würde
dem jetzigen einspurigen Verkehrsverlauf bereits entsprechen. Bei Bedarf stünde an der Einmündung in
den Huberweg / Hintergasse genug Platz für einen

Die Situation wird sich durch die Neubebauung verändern. Im gesamten oberen Verlauf
befindet sich der Gehweg auf der Ostseite der
Straße und dieser soll zukünftig an das bestehende Netz in der Bürklinstraße angebunden werden. Dort ist ein Queren notwendig,
aber auch verkehrssicherer als im Kurvenbereich. Durch die Konzentration auf der Ostseite wird ein Queren für die Menschen vermieden, die aus dem neuen Wohnquartier kommen. Dazu werden zukünftig auch Grundschüler zählen.
Der Besucher des Krankenhauses, der zu
Fuß kommt, muss queren, aber es ist davon
auszugehen, dass es sich hier um erwachsene Personen handelt. Eine Gehwegbreite von
1,5 m ermöglicht keine Aufteilung auf beide
Straßenseiten.

Beschluss

Die Einbahnstraßenlösung wurde geprüft,
aber verworfen, da diese regelmäßig zu großen Umwegen führt und damit die Verkehrsbelastungen deutlich in einem größeren Raum
erhöht.

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Kreisverkehr zur Verfügung. Im Zuge des Krankenhausum- und neubaus, kam es durch den damit verbundenen Verkehr zu Erschütterungen, die zu beiden
Seiten der Altvaterstraße zu Setzungen führten. Die
geschützten
Grundstückseinfassungen
wurden
dadurch bereits in Mitleidenschaft gezogen. Die Planung ein noch höheres Verkehrsaufkommen allein
über die Altvaterstraße abzuwickeln, muss infolge der
offensichtlich nicht ausreichenden Gründung der Die Altvaterstraße ist eine alte Wohngebietsstraße und dies wird sie auch bleiben. Hier
Straße, insgesamt hinterfragt werden.
stehen Kanalbaumaßnahmen und eine SanieIn Summe scheinen die, von der Planung im Bereich rung der Straße an. Dieses erfolgt nach dem
Altvater- Bürklin- und Bottenbrunnenstraße, berück- heutigen Stand der Technik. Die Straße kann
sichtigte Aspekte nicht ausreichend zu sein. Der Be- heute und zukünftig den Verkehr bewältigen.
bauungsplan Altvater ist in der offengelegten Form für Bei Feststellung von Veränderungen sollte
uns nicht akzeptabel. Wir würden uns daher freuen, man sich direkt an den Erschließungsträger
wenn die gemachten Anmerkungen, bei der weiteren wenden.
Planung, Berücksichtigung finden würden.

2

Bürger 3
05.09.2018

Die Anlagen 1-3 sind beigefügt.
Nachdem ich auf meine ersten Einwände keine per- Es ist korrekt, dass keine Rückmeldungen in
sönliche Rückmeldung erhalten haben, versuche ich persönlichen Schreiben erfolgen. Stellungnahmen in der frühzeitigen Beteiligung weres erneut.
den von der Verwaltung bewertet, ohne dass
Rückmeldungen an die Bürger verschickt
werden. Sämtliche Stellungnahmen (85
Stück) wurden aber in diesem Verfahren tabellarisch aufgebarbeitet, fachlich beantwortet
und auch mit Namensänderung in Form des
Schreibens der Vorlage beigefügt. Diese Listen wurden dem Gemeinderat vorgelegt, so
dass die Stellungnahmen die Entscheidungsträger erreicht haben.
Aus meiner Sicht wird bei dem Bauprojekt völlig naiv Dieser pauschale Vorwurf wird als unsachlich

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und mit beispielloser Rücksichtslosigkeit auf Kosten
der Natur und der Anwohner ein Bauprojekt durchgeführt, mit der für mich einzig einsichtigen Begründung,
das baufällige Reichswaisenhaus zu erhalten.

zurückgewiesen. Die Stadt hat sich mit dem
Vorhaben sehr intensiv fachlich und politisch
auseinandergesetzt. Die Schaffung von neuem Wohnraum ist weder „naiv“ noch „rücksichtlos“.

Das gesamte Gelände war für eine soziale Verwendung zweckgebunden. Der Verkauf mit der Absicht
Wohnraum im gehobenen Bereich zu erstellen ist
meiner Ansicht nach nicht zulässig. Ich kann keinen
einzigen Stadtrat verstehen, der hier seine Zustimmung gegeben hat.

Der langjährige Nutzer, die Arbeiterwohlfahrt
(AWO) gab die Nutzungen auf dem Gelände
vor Jahren auf, da aktuell kein Bedarf für gemeinnützige Projekte vorhanden ist. Weder
die AWO noch andere Träger wollten eine
vergleichbare Nutzung im Rahmen des Zulässigen auf dem Areal ansiedeln. Der ehemalige
Eigentümer, Reichswaisenhaus e.V. hat vor
diesem Hintergrund das Areal veräußert, da
die Unterhaltung der Immobilien die Möglichkeiten des Vereins übersteigt und damit die
Erhaltung nicht mehr nachhaltig gewährleistet
ist. Da in der Stadt jedoch ein nachhaltiges
Bevölkerungswachstum zu verzeichnen ist,
das auch mit einer wachsenden Nachfrage
auf dem Wohnungsmarkt einhergeht, sieht die
Stadt auf dem Areal die Chance, ein neues
Wohnraumangebot zu schaffen, wodurch
auch für die ungenutzten Denkmale eine Möglichkeit entsteht, eine respektvolle Nachnutzung zu etablieren.

Und was ist mit dem Kindergarten? Erst wird groß und
unmittelbar vor dem Bürgerentscheid verkündet, dass
dieser vom Investor zum Selbstkostenpreis gebaut
und von ihm das Gelände dafür gespendet wird. Damit der private Kindergarten vom bisherigen Standort
auf dem Gelände direkt in das neue Gebäude umziehen kann sollten die notwendigen Baumaßnahmen

Der im Plangebiet vorhandene Kindergarten
„Kleine Strolche e.V.“ ist aktuell auf der Suche
nach einem Standort außerhalb des Stadtteils. Da es sich bei der Einrichtung um einen
privaten Kindergarten handelt, hat die Stadt
hierauf keinen direkten Einfluss, unterstützt
und berät die Einrichtung jedoch bei der Su-

Beschluss

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gleich zu Beginn durchgeführt werden. Nun heißt es
plötzlich, dass dieser erst am Ende der Bauphase
erstellt werden kann. Es würde mich überhaupt nicht
wundern, wenn am Ende gar kein Kindergarten gebaut wird. Danach sieht es für mich aus.

che nach einem geeigneten Standort. Im
Rahmen der Bebauungsplanfestsetzungen ist
die Errichtung eines Kindergartens im Gebiet
jedoch nach wie vor möglich und kann bei
Bedarf umgesetzt werden.

Die Anzahl der Wohneinheiten wurde zunächst auf
Druck des Stadtrates, ebenfalls unmittelbar vor dem
Bürgerentscheid, vom Investor pressewirksam auf
139 nach unten korrigiert. Nach dem jetzt vorliegenden Bebauungsplan können insgesamt 154 Wohneinheiten gebaut werden. Auch das hat ein „Geschmäckle“.

Zu Beginn der Projektentwicklung im Jahr
2015 waren ca. 200 Wohneinheiten geplant.
In der weiteren Entwicklung des städtebaulichen Konzepts wurde die Zahl der Wohneinheiten insgesamt reduziert, da insbesondere
in der unteren Ebene der Fokus auf eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung gelegt
wurde. Aktuell liegt die Zahl der Wohneinheiten bei insgesamt 154. Hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass es sich im Bebauungsplan um festgesetzte Obergrenzen handelt. Je
nach hochbaulicher Ausgestaltung und Wohnungsgrößen könnten grundsätzlich auch
weniger Wohneinheiten im Plangebiet entstehen. Die Anzahl der Wohneinheiten ist nur
eine Größenordnung, um zu beschreiben,
welches Bauvolumen realisiert werden soll.
Die Verwaltung hat daher in den Vorlagen die
Bruttogeschossfläche angegeben, um die
Veränderungen in der Dichte abzubilden.
Die Zahl 139 wurde im Frühjahr vom Bauträger benannt und bezieht sich auf die Flächen,
die von ihm bebaut werden sollen:

Beschluss

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Somit wird deutlich, dass das städtebauliche
Konzept nicht verändert wurde. Der Unterschied ergibt sich durch die Festsetzung, dass
bei den Einfamilienhäusern bis zu 2
Wohneinheiten entstehen dürfen, d.h. Einliegerwohnungen sind erlaubt. Die Angabe im
Entwurf des Bebauungsplans benennt somit
die Maximalzahl, die zum Zeitpunkt der Erarbeitung möglich ist.
Und nun wird beim Bau auch noch die bereits beschlossene Sozialquote umgangen! Warum beschließt man endlich dieses seit Jahren im ganzen
Land eingeführte Steuerungsinstrument zugunsten
weniger bemittelter Menschen, um es hier, wo es im
besonderen Maße Sinn macht, wieder auszuhebeln?
Solche Entscheidungen machen mich wütend. Sie
erzeugen darüber hinaus beim „kleinen Mann“ diese
Politikverdrossenheit, dass „die da oben“ sowieso alle
machen was sie wollen. Hier regiert leider wieder
einmal das Geld und nicht die Vernunft. Fadenscheinige Bürgerbeteiligungen wie diese Stellungnahme
sind vermutlich nicht einmal das Papier wert. Trotz-

Der Gemeinderat hat mehrheitlich entschieden (Beschluss vom 16.04.2018), dass die
Sozialquote für das Bauprojekt am Altenberg
nicht gelten soll, da sich dieses bereits seit
mehreren Jahren in der Projektentwicklung
befindet und aus Gründen des Vertrauensschutzes die Quote nicht angewendet werden
soll. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass
sich das Verfahren erheblich verschoben hat
– aus Gründen, die nicht durch den Vorhabenträger verursacht wurden (darunter auch
der Bürgerentscheid).

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dem habe ich Hoffnung, dass sich vielleicht etwas
ändert oder zumindest der ein oder andere Stadtrat
ein schlechtes Gewissen bekommt oder bei der
nächsten Wahl abgestraft wird.
Ich selbst wohne am Hang unterhalb des Altvaters
und beobachte seit Jahren, wie sich nach Starkregen
immer wieder große Erdmassen nach unten bewegen
und z.B. mehrfach die Wasserunterführung unterhalb
des Amselbrunnens in der Geroldsecker Vorstadt
verstopfen (so auch momentan, obwohl es vergleichsweise wenig geregnet hat). Ich kann mir nicht
vorstellen, dass während der Bauphase die darunter
liegenden Grundstücke ausreichend gegen Erdbewegungen gesichert sind. Besitzt der Bauträger genügend Eigenkapital um eventuelle Schäden zu übernehmen bzw. existiert ein ausreichender Versicherungsschutz? Ich bezweifle dies.

Erdarbeiten sind grundsätzlich so auszuführen, dass keine benachbarten Grundstücke
oder Straßen davon betroffen sind. Abschwemmungen werden durch geeignete
bauliche Maßnahmen vermieden. Vorgaben
hierzu machen der Baugrundgutachter und
die geologische Baubegleitung.

Was ist mit der besonderen Situation des Sandsteinuntergrunds? Die Anwohner haben schon lange auf
die unvorhersehbaren Wasseraustritte nach Verdichtungen hingewiesen. In unserem Garten ist nach dem
Krankenhausbau plötzlich ein Loch entstanden, in
anderen Gärten kam es bei längeren Regenphasen
zu unerwarteten Wasseraustritten. Zufall? Ich sehe
hier einen Zusammenhang mit den Verdichtungen
durch den LKW-Verkehr von Kuhbach zum Krankenhaus.

Bei den stattgefundenen Untergrunderkundungen wurde kein freies Wasser angetroffen.
Entsprechend ist davon auszugehen, dass im
Plangebiet kein zusammenhängender Hang/Schichtwasserspiegel ausgebildet ist. Unabhängig davon ist insbesondere nach lang
anhaltender feuchter Witterung oder stärkeren
Regenereignissen mit dem Auftreten von lokalen Stau-/Schichtwässern und örtlichen
Kluftwässern (Festgestein) zu rechnen.
Im Bereich von in den Untergrund einbindenden Gebäudeteile ist eine kontrollierte Ableitung von lokal und temporär anfallendem
Wasser (Oberflächenwasser, Schicht- und
Stauwasser) durch Dränagen vorgesehen.
Damit wird sichergestellt, dass die Bauwerke

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keine maßgebliche Sperrwirkung auf natürliche Wasserwegigkeiten haben (Vermeidung
von Umläufigkeiten). Im Bereich von Straßen,
Zuwegungen und versiegelten Freiflächen
sind (entsprechend dem Stand der Technik)
kontrollierte Entwässerungen vorgesehen.
Grundsätzlich werden durch die Baumaßnahme die natürlichen Wasserverhältnisse im
Baubereich (s. o.) beeinflusst. Durch die genannten baulichen Maßnahmen wird dabei
lokal eine kontrollierte Fassung und Ableitung
von örtlich und temporär im Baubereich / bebauten Gebiet auftretendem Schicht-/Stauund zutretendem Oberflächenwasser sichergestellt. Entsprechend ist nicht davon auszugehen, dass bedingt durch die Baumaßnahmen neue Wasserwegigkeiten im Untergrund
geschaffen werden die zu unkontrollierten
Wasseraustritten im Bereich angrenzender
Grundstücke führen.
Auch das vom Investor finanzierte Gutachten zur Abwasserentsorgung ist mehr als fragwürdig. Laut einem
Gegengutachten von Herrn [ ] sind die vorgesehenen
Abwasserrohre zu klein und die Oberflächenwasserentsorgung ebenfalls nicht ausreichend.
Ich vermute, dass das mit dem vom Investor mit dem
Gutachten beauftragte Firma hinsichtlich weiterer
Folgeaufträge gar nicht gegen ihn urteilen konnte –
wie es leider in vielen solchen Fällen üblich ist. Werden die Gutachter ebenfalls in die Haftung genommen, wenn es zu Schäden kommt? Ich würde eine
Wette abschließen, dass es in der Bauphase und
auch danach zu weiteren Vorfällen kommen wird, bei
dem Grundstücke und die Kanalisation mit Erd- und

Die Fachgutachten sind von qualifizierten
Büros erstellt worden. Die Unterstellungen zur
mangelnden fachlichen Neutralität der Büros
werden daher zurückgewiesen. Bei Planungsfehlern haften die Büros gegenüber ihrem
Auftraggeber. Die Büros haben daher schon
aus ureigenem Interesse keine Veranlassung,
fehlerhafte „Gefälligkeitsgutachten“ zu erstellen.
Das Vorkommnis im Frühsommer hatte keinen Bezug zur Entwässerungssituation im
Bereich der Bebauung. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die Entwässerung

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Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Geröllmassen überhäuft werden. Im Frühsommer nochmals geprüft und ggf. optimiert.
hatten wir dies ja bekanntlich schon in der Bürklinstraße.
Auch die Straßensituation ist noch immer nicht gelöst:
• Wie wollen die neuen Bewohner bei winterlichen
Verhältnissen ihre Grundstücke erreichen?
• Die Gehwegsituation ist an der Ecke Bürklinstraße/Altvaterstraße schon jetzt eine Katastrophe. Ich
fahre dort mit dem Kinderanhänger täglich mehrfach
aus der Bürklinstraße Richtung Krankenhaus und
habe schon viele Beinah- Unfälle beobachtet. Irgendwann schäppert es hier gewaltig – vor allem bei dem
zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommen während und nach der Bauphase. Wird die Straße hier
verbreitert und endlich ein vernünftiger Gehweg erstellt?

Für das Bebauungsplanverfahren wurde bereits eine detaillierte Erschließungsplanung
erarbeitet, die die bereits bekannten Engstellen berücksichtigt und auch die Gehwegsituation entlang der Altvaterstraße soll verbessert
werden. Nach dem gegenwärtigen Straßenentwurf wäre ein Grunderwerb an der breitesten Stelle von bis zu ca. 2 m notwendig, um
den Entwurf so umzusetzen, d.h. Fahrbahnbreite von 5,5 m und Gehwegbreite von 1,5
m. Ohne Grunderwerb: Beibehalten der 3,5 m
Fahrbahn und Anordnung eines breiteren
einseitigen Gehweges, um die Sichtverhältnisse zu verbessern.
Bei winterlichen Verhältnissen sind sicherlich
Einschränkungen hinzunehmen, wie dies im
gesamten Stadtgebiet Lahrs üblich ist. Die
vorhandene und auch die geplante Infrastruktur weist hierbei die typischen Qualitätsstandards im bewegten Gelände auf.
Für die Bauphase hat der Vorhabenträger ein
entsprechendes Baustellenverkehrsmanagement erarbeitet. Dieses wird vor Baubeginn in
einer Bürgerinformation am 4.12.2018 erläutert.

Es gibt leider so viele ungelöste Probleme und Un- Zahlreiche Untersuchungen, Gutachten und
wägbarkeiten, dass die gesamte Bebauung dieses Abstimmungen haben gezeigt, dass die UmGeländes meiner Meinung nach ein unkalkulierbares setzung der Planung im Umfeld der beste-

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Beteiligter

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Stellungnahme

Beschluss

Risiko birgt. Ich habe ein klein wenig Hoffnung, dass henden Nutzungen verträglich ist.
durch meine Einwände das gesamte Projekt gestoppt
werden kann – im Interesse der Anwohner, sowie der
Natur und dem Stadtbild von Lahr.
In Bezug auf die 2. Offenlage des Bebauungsplans Es handelt sich bei diesem Verfahrensschritt
nicht um die zweite Offenlage, sondern um
Altenberg nehmen wir wie folgt Stellung genommen:
die erste Offenlage im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
- Der natürlich gewachsene Baumbestand auf dem
Gelände erscheint uns in großen Teilen schützenswert und sollte weiter erhalten werden. Laut aktuellem
Plan soll lediglich ein Baum stehen bleiben.

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Bürger 4 und 5
09.09.2018

Die Möglichkeiten zum Baumerhalt wurden
intensiv geprüft. Zwei besonders stattliche
Bäume an den denkmalgeschützten Gebäuden werden zum Erhalt festgesetzt. Was den
weiteren Baumbestand angeht, sind weniger
die vorhandenen Einzelexemplare wertgebend als vielmehr ein ausreichender Gehölzanteil insgesamt, sodass auf weitere Erhaltungsfestsetzungen verzichtet wurde. Es
wird aber für die privaten Baugrundstücke, die
privaten Grünflächen und für Verkehrsflächen
im Plangebiet die Pflanzung zahlreicher neuer
Bäume festgesetzt. Der Erhalt vorhandener
Bäume ist in jedem Fall auf diese Pflanzfestsetzungen anrechenbar.

- Die im Plan angegebenen Wohneinheiten entspre- Zu Beginn der Projektentwicklung im Jahr
chen nicht mehr der zugesagten Reduzierung, son- 2015 waren ca. 200 Wohneinheiten geplant.
In der weiteren Entwicklung des städtebaulidern wurden wieder erhöht.
chen Konzepts wurde die Zahl der Wohneinheiten insgesamt reduziert, da insbesondere
in der unteren Ebene der Fokus auf eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung gelegt
wurde. Aktuell liegt die Zahl der Wohneinheiten bei insgesamt 154. Hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass es sich im Bebauungs-

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Beschluss

plan um festgesetzte Obergrenzen handelt. Je
nach hochbaulicher Ausgestaltung und Wohnungsgrößen könnten grundsätzlich auch
weniger Wohneinheiten im Plangebiet entstehen.
Die Anzahl der Wohneinheiten ist nur eine
Größenordnung, um zu beschreiben, welches
Bauvolumen realisiert werden soll. Die Verwaltung hat daher in den Vorlagen die Bruttogeschossfläche angegeben, um die Veränderungen in der Dichte abzubilden.
Die Zahl 139 wurde im Frühjahr vom Bauträger benannt und bezieht sich auf die Flächen,
die von ihm bebaut werden sollen:

Somit wird deutlich, dass das städtebauliche
Konzept nicht verändert wurde. Der Unterschied ergibt sich durch die Festsetzung, dass
bei den Einfamilienhäusern bis zu 2
Wohneinheiten entstehen dürfen, d.h. Einliegerwohnungen sind erlaubt. Die Angaben im
Entwurf des Bebauungsplans benennt somit
die Maximalzahl, die zum Zeitpunkt der Erar-

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Beschluss

beitung möglich ist.
- Das Stadtplanungsamt hat in seinen Versprechungen vor dem Bürgerentscheid unter anderen die „Bebauung aus einer Hand“ zugesagt. An diese, von
Herrn Peters und Frau Fink auf der öffentlichen Podiumsdiskussion getroffenen, Aussage verknüpft waren
1. eine kurze Bauzeit, 2. geregelter Bauverkehr, 3.
einheitliche Optik. Diese Punkte wurden nun aufgegeben, was unserer Meinung einen großen Rückschritt
bedeutet. Der Bauherr „Bauwert AG“ sollte zur Ausführung auch der unteren Gebäude verpflichtet werden. Die Stadt sollte sich zur Bindung an öffentlich
getroffenen Aussagen verpflichtet sehen.

Das Stadtplanungsamt hat keine Versprechungen gemacht, sondern nur die Öffentlichkeit darüber informiert, wie das Projekt
nach dem damaligen Stand durchgeführt werden sollte. Der Bauträger hat seine Meinung
geändert und möchte nun im Bereich der
Planstraße B die Grundstücke einzeln veräußern. Der Gemeinderat wurde darüber informiert und hat diese Veränderung akzeptiert.
Um das beabsichtigte Ziel einer gebündelten
Bebauung zu erreichen, werden die Grundstücke mit einer Bauverpflichtung innerhalb
von 4 Jahren veräußert. Erfolgt innerhalb
dieses Zeitraums keine Bebauung, hat die
Stadt ein Ankaufsrecht gegenüber dem privaten Eigentümer.
Im Bereich der beiden Denkmale ist nach wie
vor vorgesehen, dass die Bebauung durch
einen Bauträger errichtet wird. Zusätzlich
wurden im Bebauungsplan über die örtlichen
Bauvorschriften gestalterische Festsetzungen
verankert, die eine harmonische Einfügung
der Bebauung sicherstellen können Im Bereich der Denkmale, ist eine einheitliche Gestaltung von besonderer Bedeutung, um die
Einzelwirkung der Denkmale hervorzuheben.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich über
einen städtebaulichen Vertrag mit Erschließungsvertrag zur Aufsiedlung des Gebiets
innerhalb von 4 Jahren ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans. Die vereinbarten
Pflichten gelten auch für etwaige Rechtsnach-

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folger. Damit soll die Störung von betroffenen
Nachbarn möglichst gering gehalten werden.
Ein Baustellenkonzept mit zugehörigem Bauzeitenplan wird vor Satzungsbeschluss in
einer Infoveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt.
- Ergänzend zu o. g. Punkt liegt ein unverbindliches
Gestaltungshandbuch vor. Alle Beteiligten sind hinreichend die Probleme der Stadt, im Bezug auf die Einhaltung von Bauvorschriften (Hosenmatten, Kasernengelände etc.) bekannt.

Das Gestaltungshandbuch formuliert ergänzend zum Bebauungsplan Vorgaben für Bauherren und Architekten. Der Vorhabenträger
hat sich verpflichtet, gemäß dem Städtebaulichen Vertrag mit Erschließungsvertrag die
Vorgaben des Gestaltungshandbuchs zu beachten. Dies gilt auch für seine Rechtsnachfolger. Das Gestaltungshandbuch gibt den
gestalterischen Leitfaden für das Gebiet vor.

Sollte die Bebauung durch mehrere Bauherren erfolgen sehen wir schon heute die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen wie Begrünung, Abwasserpufferung usw. gefährdet. Es wird erneut ein „Kraut
und Rüben“ Wohngebiet entstehen, deren Bauherren
weder behördlich noch juristisch belangt werden können. Dem wäre durch die Einzelvergabe an ein Unternehmen wie die Bauwert vorzusorgen.

Die Bauherren müssen sich an die Festsetzungen im Bebauungsplan halten. Dies wird
im Rahmen der Baugenehmigung sowie der
Bauabnahme geprüft. Die Gemeinde kann
zudem im Rahmen der Planungshoheit durch
die Ausübung städtebaulicher Gebote eine
Bebauung und Bepflanzung der privaten
Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans erwirken.

- Das Abwasserkonzept ist unterdimensioniert. In dem
zugrunde gelegten Gutachten wurde von Werten für
eine ebene Fläche ausgegangen. Das Baugebiet befindet sich jedoch an einem kritisch zu bewertenden
Hang. Weiter wurden für Niederschlag veraltete Statistiken herangezogen. Das Gutachten sollte durch
einen anderen Gutachter überprüft werden.

Dimensionen werden nicht in der Entwässerungskonzeption, sondern in der Entwurfsund Genehmigungsplanung durch Berechnungen festgelegt. Die Planung erfolgt grundsätzlich nach dem Stand der Technik und
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und
Regelwerke in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde für die Herstellung des Be-

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Stellungnahme

Beschluss

nehmens.
- Im Bezug auf den Verkehr liegt eine Bewertung des
Büro Fichtner vor. Die Infrastrukturproblematik in der
Altvaterstrasse soll durch Verbreiterung der Fahrbahn
gelöst werden. Schon heute ist jedoch definitiv bekannt, dass die Mehrheit der Anwohner nicht bereit
ist, Gelände zu veräußern. Dies wurde dem Gemeinderat so nicht dargestellt. Es ist also bereits zum jetzigen Zeitpunkt klar, dass dieses Vorhaben nicht
durchgängig umzusetzen ist. Damit wird bewusst in
Kauf genommen, daß die Verkehrswege für die Anzahl der Wohneinheiten bzw. des Parkhauses vielleicht dem minimal geforderten Maßstab entsprechen,
jedoch weit von einem für Anwohner, Besucher,
Pendler und Lieferverkehr, sprich die Bürger erträglichen Volumen entfernt sind.

Die Verkehrsuntersuchung ergab, dass keine
Veränderung an der Altvaterstraße notwendig
ist, um den zusätzlichen Verkehr bewältigen
zu können.
Die Stadt hat aber – nach Rücksprache mit
der Polizei – entschieden, die Verkehrsverhältnisse in der Altvaterstraße zu verbessern.
Dies betrifft sowohl den fließenden Verkehr
als auch die Situation für die Zufußgehenden.
Die fachliche Bewertung der Verkehrsabwicklung war zur Offenlage in der „Fortschreibung
Verkehrsuntersuchung“ enthalten. Der geplante Ausbau der Altvaterstraße wird danach
als wesentliche Verbesserung bewertet. Dies
gilt auch für den Fall, dass nur die Bereiche
ausgebaut werden, in denen der Grunderwerb
von der öffentlichen Hand gesichert ist. Sollten die Grunderwerbsverhandlungen für den
Ausbau der Altvaterstraße nicht auch mit allen
privaten Eigentümern zum Erfolg führen, ist
die Neuaufteilung des Querschnitts an der
Engstelle der Altvaterstraße entsprechend
dem Verkehrskonzept vorzunehmen. 3,5 m
Fahrbahnbreite werden beibehalten und es
wird ein breiterer einseitiger Gehweg angeordnet. Im weiteren Verlauf bergaufwärts kann
die Altvaterstraße überwiegend verbreitert
werden, da sich die angrenzenden Grundstücke im Eigentum der Stadt oder des Landkreises befinden. Trotz verbleibender Engstellen
kommt es danach auch in längeren Abschnitten zu deutlichen Verbesserungen, die die
Leistungsfähigkeit der Altvaterstraße insge-

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

samt erhöhen.
- Die Bewertungen der geplanten Tiefgarage entsprechen nicht der zu erwartenden Nutzung. Durch den
Lärmschutz wird die Tiefgarage nicht zu dem jetzigen
Schichtbeginn am Morgen, ebenfalls nicht zu Schichtende der Spätschicht geöffnet sein. Anzunehmen,
hier würden Mitarbeiter parken, oder das Klinikum
würde Schichtzeiten verändern sind realitätsfremd.
Vielmehr wird diese Tiefgarage für den Besucherverkehr genutzt werden. Auf andere Zusagen zu vertrauen ist falsch, die Stadt ist kein Eigentümer und hat
später keinen verbindlichen Einfluss mehr auf die
Nutzung. In den Planungen zu Verkehr ist also von
einem stark frequentierten Parkhaus mit einer Vielzahl
von Fahrtwegen auszugehen.

Das geplante Parkdeck ist eine gute Möglichkeit den Parkraumdruck in der Umgebung zu
mindern, auch wenn die Nutzung aufgrund
schalltechnischer Anforderungen nachts eingeschränkt werden muss. Die allgemeine
Nutzung des Parkdecks und die dadurch entstehenden Fahrtwege wurden in der Verkehrsuntersuchung sowie in der schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt und sind
mit den bestehenden Nutzungen verträglich.
Nach Aussagen des Krankenhauses soll das
Parkdeck nicht für Besucher genutzt werden.
Das wäre auch nicht plausibel, weil das Parkdeck sich auf der Rückseite des Klinikums
weit entfernt von den Eingängen für die Öffentlichkeit befindet.

- Das durch die Stadt ausgearbeitete und als dringlich
bewertete „Verkehrskonzept“ mit Anwohnerparken
etc. wurde durch den Gemeinderat gestoppt. Die Verhältnisse rund um das Klinikum sind angespannt, eine
Entspannung nicht in Sicht. Vor Baubeginn muss hier
ein mehrheitsfähiges Konzept für die Lösung der Situation in Stefanien-, Altvater, Hebel-, Bottenbrunnenund Bürklinstrasse sorgen.

Das Stadtplanungsamt hat gemeinsam mit
Abteilung Tiefbau und Abteilung Öffentliche
Sicherheit und Ordnung einen Fußverkehrscheck im Quartier durchgeführt und dem
Gemeinderat ein Konzept vorgelegt. Die Verwaltung geht von einer mittelfristigen Umsetzung aus. Eine Entlastung ist somit in Sicht.

- Die Stadt ist verpflichtet, ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen. Sie sollte daher auch
Partei für den privat betriebenen Kindergarten „Die
kleinen Strolche“ ergreifen und sicherstellen, dass den
Bürgern die dort zur Verfügung gestellten Plätze auch
während der Bauzeit lückenlos zur Verfügung stehen.
Derzeit herrscht nach Aussage der KiGa Leitung

Der im Plangebiet vorhandene Kindergarten
„Kleine Strolche e.V.“ ist aktuell auf der Suche
nach einem Standort außerhalb des Stadtteils. Da es sich bei der Einrichtung um einen
privaten Kindergarten handelt, hat die Stadt
hierauf keinen direkten Einfluss, unterstützt
und berät die Einrichtung jedoch bei der Su-

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
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OZ

4

Beteiligter

Bürger 6
(Goethestraße
12.09.2018)

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

„Funkstille“ zwischen der Bauwert und dem KiGa. Der
KiGa hat wohl eigenständig für Ersatz gesorgt, dennoch existiert wohl eine Lücke. Hier sollte die Stadt
als Vermittler eingreifen und den Verein bei der Organisation tatkräftig unterstützen.

che nach einem geeigneten Standort. Im
Rahmen der Bebauungsplanfestsetzungen ist
die Errichtung eines Kindergartens im Gebiet
jedoch nach wie vor möglich und kann bei
Bedarf umgesetzt werden.

Alle weiteren Kritikpunkte (Natur, Parkplatzschlüssel,
Bebauungsdichte, Lärm, Klima, Schulweg, öffentliche
Verkehrsmittel etc) wurden bereits mehrfach angebracht. Deren Beantwortung hat uns bisher nicht zufriedengestellt, geht man doch immer entweder von
vorgeschriebenen Minimalwerten aus, oder tut diese
als Abwägungsausnahmen ab. Wir bitten Sie daher
höflichst auch diese Punkte im Sinne möglicher Verbesserungen zur Planung noch einmal einzubeziehen.
Zu Punkt 1. Verkehr:
Wie realistisch sind die Zahlen bzgl .der erwarteten
Verkehrszunahme aus dem Gutachten des Büros
FICHTNER, Freiburg?

Dies wird zur Kenntnis genommen. Nach dem
Stand der Technik wird dieses Baugebiet
sowie alle anderen Baugebiete auch geplant.
Die Anforderungen sind zu erfüllen - unabhängig davon, ob ein Bauträger oder ob einzelne private Bauherren am Ende bauen.

An diesen Tatsachen wird sich wohl nur teilweise
etwas ändern und verbessern lassen. Es scheint fraglich, in wie weit die Straßenverbreiterungen möglich
sein werden. Soweit mir bekannt, ist noch unklar, ob
und wie viele Anwohner bereit sind, Teile ihres
Grundstückes für diesen Zweck zu veräußern. An der
Stichstraße, die von der Bürklinstraße auf das Areal

Die Durchführung der Verkehrserhebung sowie die Hochrechnung der gezählten Werte
entsprechen den Vorgaben der zugehörigen
Richtlinie für die „Durchführung von Verkehrserhebungen“. Die Verkehrserzeugungsberechnungen wurden gemäß den gültigen Ermittlungsvorgaben durchgeführt. Die spezielle

Beschluss

Vorhandene Defizite verschiedener Verkehrsarten wurden im Rahmen eines Verkehrskonzepts ermittelt. Die zusätzlichen Verkehre
können trotz festgestellter Defizite leistungsfähig und verkehrssicher abgewickelt werden.
Unter Berücksichtigung der bekannten Straßenver- Dies gilt auch für den Fall, dass der Grunderwerb von Privaten zur Verbreiterung der Althältnisse:
vaterstraße nicht durchgehend möglich sein
- etliche EngstelIen
sollte. Im Gutachten wurden auch für diesen
- enge und z.T. gänzlich fehlende Gehwege
Fall Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet,
- keine Radwege, bzw. Radspuren
die im Zuge der vorliegenden Planung umge- extreme Hanglage
setzt werden sollen.

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

führt, ist aus Platzgründen gar kein Gehweg geplant!
Radspuren sind auch nicht vorgesehen. Daher erscheint es mir absolut unrealistisch, dass von den
zukünftigen Bewohnern des Areals Altenberg Wege
zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.
Von Schulkindern ganz gewiss nicht. Das bedeutet:
Es wird mit einem erheblichen Verkehrsaufkommen
alleine für Zubringerfahrten zu Schule - Musikunterricht - Sport - Nachhilfe etc. gerechnet werden müssen. Wenn man bedenkt, dass in der Hälfte der 152
Wohneinheiten 1-2 Kinder leben, kommt man sehr
schnell auf ein Vielfaches dessen, was vom Büro
Fichtner errechnet wurde, was täglich mehr an Verkehr hinzukommt. Das muss dringend neu berechnet
werden!

Situation in Lahr wurde mit dem höchsten
anzusetzenden MIV-Anteil (Motorisierter Individualverkehr) berücksichtigt. Die Stadt geht
deshalb davon aus, dass die vom Fachbüro
ermittelten Zahlen eine geeignete Grundlage
für die Ableitungen von verkehrlichen Empfehlungen darstellen und eine Neuberechnung
deshalb nicht erforderlich ist.

Aufgrund der extremen Hanglage wird man großrahmige, PS-starke PKW im SUV-Stil antreffen. Dies wird
den Verkehrsfluss im Begegnungsverkehr zusätzlich
beeinträchtigen. Die Wege mit dem Rad zurückzulegen, ist nicht nur für die Meisten zu anstrengend, sondern durch die beengten Straßenverhältnisse auch
schlicht zu gefährlich. Somit ist der Gedanke, den
PKW-Verkehr durch Fußgänger- und Radverkehr zu
entlasten, hinfällig. Man wird eher mit mehr Zweit- und
Drittfahrzeugen von Ehepartnern und Kindern, als
gemeinhin üblich, rechnen müssen. Darum bitte ich in
diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich
um die Überprüfung des Stellplatzschlüssels für das
Wohngebiet! (Ich erinnere an die Situation beim Kasernenareal! Eine nachträgliche "Straßen-ParkplatzNotlösung" wie dort, kann es am Altenberg aus Platzgründen nicht geben.) Die Nutzung des ÖPNV kann
man, so meine ich, vernachlässigen, da die im Gutachten angegebene gute Anbindung die topographi-

Die Einwendung verkennt im Übrigen den
anhaltenden Trend zu leistungsstarken EBikes, die gerade für die Bewohner von Hanglagen die Möglichkeit eröffnen, für innerstädtische Wege auf das KfZ zu verzichten – zumal
sich hierdurch das Parkproblem auch am
Zielort mindert. Die Gutachten haben diesen
positiven Trend (noch) nicht in Rechnung
gestellt. Es kann aber davon ausgegangen
werden, dass er eine Entlastung vom KfZVerkehr bewirkt.
Der Stellplatzschlüssel ist bereits auf 1,5
Stellplätze pro Wohneinheit erhöht. Dies wurde unter Berücksichtigung der Randbedingungen (Topographie, Lagegunst) festgesetzt.
Neben größeren Wohnungen mit 3 oder mehr
Zimmern in denen durchaus 2 Fahrzeuge
nachgefragt werden, sind auch kleinere
Wohneinheiten vorgesehen, die mit einem

Beschluss

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
sche Lage nicht berücksichtigt.
..... wer wird mit dem Rucksack/Schulranzen auf dem
Rücken, dem Koffer in der Hand oder mit der vollen
Einkaufstasche den Berg hinauf- oder hinunter gehen,
um am Schlüssel den Bus zu benutzen??

Zu Punkt 2. Hangsicherung
Welche Schlüsse bzgl. der Absicherung des Hanges
werden aus den Folgen des Starkregens vom Fronleichnamstag 2018 gezogen? Dieses Ereignis darf
keinesfalls verharmlost werden, sondern verlangt
verbindliche Vorgaben seitens des Stadtbauamtes
und konkrete Pläne seitens des Investors wie der
Hang während der Bauphase abgesichert werden
muss! Wer trägt die Verantwortung für die entstandenen und u.U. auch zukünftigen Schäden? Der
Schlamm in den Wohnhäusern der Bürklinstraße,
aber auch der Blick in die Baugrube in der Burgheimerstraße, sollten die Entscheidungsträger und den
Investor zu äußerster Sorgfalt verpflichten!

Stellungnahme

Beschluss

Fahrzeug pro Wohneinheit auskommen. Der
ruhende Verkehr wird für den oberen Bereich
an der Altvaterstraße in Tiefgaragen untergebracht. Öffentliche Stellplätze sind im Baugebiet im oberen und unteren Neubaubereich
vorgesehen.
Erweiterungen von Stellplatzanlagen sind
nördlich der oberen Bebauung im Bebauungsplan rechtlich zulässig, falls die jetzt geplanten Stellplätze nicht ausreichen sollten.

Das Starkregenereignis Ende Mai 2018 führte
im Bereich der östlich des Plangebietes ausgeführten Ausgleichsmaßnahmen zu einer
oberflächennahen Erosion der anstehenden
Lockergesteine /Erdstoffe der Decklage. Neben der vergleichsweise steilen Hanglage im
Bereich der Ausgleichsmaßnahme wurden die
Erosionserscheinungen durch den fehlenden
Bewuchs begünstigt (fehlender oberflächennaher
natürlicher
Erosionsschutz).
Nicht vergleichbar mit der ausgeführten Ausgleichsmaßnahme sind die geplanten Baumaßnahmen im Bereich des Plangebietes
Altenberg 1. Durch die bestehende Terrassierung des Geländes bzw. die im Zuge der
Neubauten auszuführende Terrassierung /
Herstellung von gesicherten Baugruben (mit
Wasserhaltung für zufließendes Oberflächenwasser) und unter Berücksichtigung der Errichtung der Gebäude in zeitlich aufeinanderfolgenden Bauphasen ist / wird das Risiko des
Auftretens großflächiger oberflächennaher

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Erosion infolge abfließenden Oberflächenwassers bei Starkregenereignissen minimiert.
Zu Punkt 3. Artenschutz
Das gerodete und spärlich angepflanzte Ersatzhabitat
für die Schlingnattern hat sowohl durch den Starkregen als auch durch den Gifteinsatz an "Qualität" verloren. Was ist geplant zur Optimierung der Lage?
Welche Auflagen wurden dem Eigentümer den
Gifteinsatz betreffend konkret gemacht?
Gift in einer Hanglage auszubringen halte ich für äußerst problematisch – Flüssigkeiten fließen bergab.

Die Ausgestaltung des Ersatzhabitats für die
Schlingnattern richtet sich nach den Habitatansprüchen der Schlingnatter und wurde im
Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde
(UNB) abgestimmt. Eine dichtere Bepflanzung
würde die Habitateignung für die Schlingnatter
mindern. Die Habitateignung wurde im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung laufend, auch nach dem Starkregenereignis,
unter Einbeziehung der UNB fachlich geprüft;
zuletzt fand eine Begehung mit der UNB am
12.09.18 statt. Dabei wurde die Maßnahmenumsetzung als gelungen bewertet, wobei
die Funktionsfähigkeit im Rahmen des Monitorings (ab 2019) nachzuweisen ist. Zum Einsatz von Herbiziden wurden keine Auflagen
gemacht. In der Fläche wurde einmalig eine
gezielte und dosierte Bekämpfung des JapanKnöterichs und der Robinientriebe durchgeführt, um diese expansiven Arten zurückzudrängen. Das Herbizid wurde nicht flächig
ausgebracht. Zum Zeitpunkt des Einsatzes
befanden sich die Schlingnattern noch in der
Hälterungsfläche, sodass keine Tiere beeinträchtigt wurden. Ein weiterer Einsatz des
Herbizids ist nicht vorgesehen.

Zu Punkt 4. Entwässerung
Welche Veränderungen in der Planung folgen auf das Das genannte Gutachten bezieht sich ledigprivat von Frau [ ] in Auftrag gegebene Gutachten lich auf ein Grundstück in der Bürklinstraße
zum "Entwässerungskonzept mit hydraulischer Vor- und kann nicht für den gesamten Bereich

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

prüfung der Ableitungstrasse"? Diese Ergebnisse herangezogen werden. Sollten Teile des Gutsollten nicht ignoriert werden, sondern als wertvolle achtens von Belang sein, werden diese in der
Ausführungsplanung berücksichtigt. Dies ist
Ergänzung verbindlich in die Planung einfließen.
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Zu Punkt 5. Beschleunigtes Verfahren
Ist es tatsächlich in Ordnung, die Planung im beschleunigten Verfahren durchzusetzen? Aus meiner
Sicht handelt es sich beim Projekt ALTENBERG nicht
um eine "klassische Verdichtung eines innerstädtischen Baugebietes". Ebenso wenig um die Erweiterung eines Baugebietes auf dem "freien Feld". Die
Gesamtfläche beträgt 78.000 qm - davon 40.000 qm,
die bebaut werden sollen. Im Bebauungsplan von
1967 ist das Areal eingeteilt in:
- Sondergebiet
- Mischgebiet
- Grünflächen
Das Sondergebiet und die Grünflächen machen den
größten Teil aus. Das Sondergebiet - so erinnere ich
mich an die Ausführungen vom damaligen Rechtsamtsleiter T. Biendl bei der Info-Veranstaltung im
MPG vor dem Bürgerentscheid - war ausschließlich
zur Sozialen Nutzung freigegeben. Die Nutzung durch
die AWO mit der Altenpflegeschule sei eigentlich nicht
ordnungsgemäß gewesen. Das beschleunigte Verfahren bedeutet auch, dass keine gesonderte Umweltprüfung und kein Naturschutzrechtlicher Ausgleich stattfinden. Dies bitte ich aus folgenden Gründen nochmalig zu überprüfen.
die extreme Hanglage
den schwierigen Untergrund = Buntsandstein und löss
den großen waldartigen Baumbestand, der einer großen Vielfalt von Wildtieren, Vögeln, Reptilien, Fledermäusen und Kleinlebewesen Lebensraum bietet.

Für das Plangebiet kann aufgrund der Rahmenbedingungen (teilweise bereits heute
bebaut / Lage im Randbereich bestehender
Bebauung) ein beschleunigtes Verfahren
gem. § 13a und § 13b BauGB durchgeführt
werden. Im Rahmen dieser Verfahren kann
auf eine förmliche Umweltprüfung verzichtet
werden. Die Verfahrenswahl wurde ausführlich diskutiert und juristisch geprüft. Der Gemeinderat hat dieser Verfahrenswahl zugestimmt.
Dennoch werden im Plangebiet zahlreiche
Maßnahmen vorgesehen, die den Eingriff in
die Natur mindern. Eine formale Umweltprüfung wurde nicht durchgeführt, jedoch behandelt der Umweltbeitrag ausführlich die verschiedenen Umweltbelange. Ein Teil der angesprochenen Tierarten(gruppen) wird in der
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
berücksichtigt, in deren Rahmen auch umfangreiche CEF-Maßnahmen (Schaffung von
Ersatzlebensräumen) festgelegt wurden. Da
das Gebiet bereits von einen Bebauungsplan
erfasst ist und eine Teil-Bebauung bereits
heute zulässig wäre, würde sich die Festlegung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen an dieser zulässigen Bebauung und
nicht am heutigen Ist-Zustand bemessen.
Die Möglichkeiten zum Baumerhalt wurden

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Aus den Plänen ersehe ich, dass lediglich 2 Bäume
erhalten bleiben sollen. Der Lebensraum für die Tiere
kann mit der Anpflanzung von vielleicht 30 Bäumen
(welcher Art?), sterilen Hochbeeten und Dachbegrünungen nicht ersetzt werden. Wo und in welchem
Ausmaß sind konkret die Aufforstungen zum Ausgleich für die gefällten Bäume und die "Waldumwandlung" geplant? Die Niederwaldbewirtschaftung, die
zum Zwecke des 30 m-Abstandes vom Baugebiet
zum Wald entstehen soll, schlägt zusätzlich bzgl. der
Reduzierung des Lebensraumes für die Tiere zu Buche.

Stellungnahme

Beschluss

intensiv geprüft. Zwei besonders stattliche
Bäume an den denkmalgeschützten Gebäuden werden zum Erhalt festgesetzt. Was den
weiteren Baumbestand angeht, sind weniger
die vorhandenen Einzelexemplare wertgebend als vielmehr ein ausreichender Gehölzanteil insgesamt, sodass auf weitere Erhaltungsfestsetzungen verzichtet wurde. Der
Erhalt vorhandener Bäume ist aber in jedem
Fall auf Pflanzfestsetzungen anrechenbar. Für
die Baumpflanzungen wurden Mindeststandards festgelegt und Artenempfehlungen erarbeitet, die den planungsrechtlichen Festsetzungen beigefügt sind.
Der Umweltbeitrag enthält Angaben zu den
Ersatzaufforstungen, die aber nicht Gegenstand des Bebauungsplans sind, sondern vom
Antragsteller des Waldumwandlungsantrags
(hier DBA) nachzuweisen sind. Diese wurden
größtenteils (gut 6.000 qm) im selben Naturraum in Berghaupten durchgeführt; eine weitere (nur einige hundert Quadratmeter große)
Ersatzaufforstungsfläche wird derzeit noch in
Abstimmung mit den Forstbehörden festgelegt.
Die vorgesehene niederwaldartige Bewirtschaftung im Plangebiet wurde festgelegt, um
den Verlust an Waldfläche zu minimieren. Es
sind hier ausschließlich standortheimische
Gehölze in unterschiedlicher Höhenbegrenzung vorgesehen, ein Auf-den-Stock-setzen
ist nur abschnittsweise zulässig. Damit entsteht ein gestufter Übergangsbereich, ähnlich
einem Waldmantel. Dies stellt keine Beeinträchtigung dar.

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Die Stadt bewertet den westlichen Bereich mit
den Bestandsgebäuden als Baugelände. Dieses zu verdichten ist ein sinnvolles Vorgehen
und wird durch bundesgesetzliche Regelungen unterstützt. Diese wendet die Stadt an.
Zu Punkt 6. Denkmalschutz -Landschaftsbild
Sind die Vorgaben des Denkmalamtes zufriedenstellend umgesetzt? Sind die Gebäude so geplant, dass
sie wie gefordert, das Alleinstellungsmerkmal der
Denkmale nicht beeinträchtigen? Wie ist es grundsätzlich um das prägende Orts- und Landschaftsbild
bestellt? Durch die mehr oder weniger komplette Rodung des gesamten Baumbestandes auf dem zu bebauenden Gelände, der Neuordnung und der klotzigen Bauweise, wird der seit Jahrzehnten bestehende
Gesamteindruck, dass "die Gebäude mitten in einem
Wald stehen" komplett zerstört! Ich verweise in diesem Zusammenhang auf §1 Abs. 6 Nr.5 im Baugesetzbuch. Sind die aktuellen Pläne dem Denkmalamt
vorgelegt worden?

Das Theodor-Thaeder-Haus und das BürklinSchauenburg-Haus sind einfache Kulturdenkmale nach § 2 Denkmalschutzgesetz
Baden-Württemberg (DSchG). Geschützt ist
danach allein das Erscheinungsbild der Gebäude selbst. Dieses darf gemäß § 8 Abs. 1
Nr. 2 DSchG nur mit Genehmigung der
Denkmalschutzbehörde beeinträchtigt werden. Nicht geschützt ist hingegen die Umgebung der beiden Gebäude. Weder sind die
Gartenanlagen in den Begründungen der
jeweiligen Denkmaleigenschaften als Teile
der Denkmäler (etwa im Sinne einer Gesamtanlage) aufgeführt, noch handelt es sich um
eingetragene Denkmale gemäß § 12 DSchG.
Nur eingetragene Denkmale genießen gemäß
§ 2 Abs. 3 Nr. 1 DSchG sog. Umgebungsschutz. Die Errichtung neuer Gebäude im
Umfeld der beiden denkmalgeschützten Häuser beeinträchtigt somit weder deren Denkmaleigenschaften, noch ist sie denkmalrechtlich genehmigungspflichtig. Dem Vollzug des
Bebauungsplans stehen insoweit keine
denkmalrechtlichen Hindernisse entgegen.
Die Stadt teilt auch nicht die Auffassung, dass
die Raumwirksamkeit der beiden Gebäude
durch die künftig geplante Bebauung am

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Hang stark beeinträchtigt wird. Zwar sind die
beiden Gebäude bisher als Solitäre innerhalb
von Grünflächen wahrnehmbar. Ihre Raumwirksamkeit wird aber schon heute durch die
umgebenden Bäume stark reduziert. Die Gebäude werden demgegenüber künftig sogar
stärker freigestellt. Ihre besondere Bedeutung
und ihre Fernwirkung werden auch künftig
erhalten bleiben, da die Fassaden der beiden
Gebäude sich in ihrer Struktur und Materialität
deutlich von der geplanten Neubebauung
abheben. Die Entwürfe des Vorhabenträgers,
die Grundlage für den Bebauungsplan und
den zugrunde liegenden städtebaulichen Vertrag sind, zeigen eine städtebauliche Einbindung der Gebäude in das Neubauensemble
bei gleichzeitiger Wahrung und Sichtbarkeit
ihrer besonderen historischen Stellung. Im
Übrigen dürfte zum Zeitpunkt der Errichtung
der beiden Gebäude in diesem Bereich deutlich weniger Baumbestand vorhanden gewesen sein als heute. Die Einbettung in eine
waldartige Situation ist also nicht prägend für
den Denkmalwert der Gebäude.
Die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild und auf vorhandene Kulturgüter
wurden im Übrigen im Umweltbeitrag ausführlich behandelt und in der Abwägung berücksichtigt.
Abschließend meine persönliche Betrachtung:
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass am Altenberg
"ein Pferd von hinten aufgezäumt wird" - d.h.: erst
wird beschlossen, dann geplant und am Ende überlegt, wie und ob es so möglich ist. Im Vorfeld des Bür-

Zu Beginn der Projektentwicklung im Jahr
2015 waren ca. 200 Wohneinheiten geplant.
In der weiteren Entwicklung des städtebaulichen Konzepts wurde die Zahl der Wohnein-

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
gerentscheides wurden Aussagen und Versprechungen gemacht, an die sich jetzt nicht gehalten wird. So
zum Beispiel war eine Reduzierung der Wohneinheiten auf 139 versprochen worden und nun sind es 152.

Stellungnahme

Beschluss

heiten insgesamt reduziert, da insbesondere
in der unteren Ebene der Fokus auf eine Einfamilien- und Doppelhausbebauung gelegt
wurde. Aktuell liegt die Zahl der Wohneinheiten bei insgesamt 154. Hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass es sich im Bebauungsplan um festgesetzte Obergrenzen handelt. Je
nach hochbaulicher Ausgestaltung und Wohnungsgrößen könnten grundsätzlich auch
weniger Wohneinheiten im Plangebiet entstehen.
Die Anzahl der Wohneinheiten ist nur eine
Größenordnung, um zu beschreiben, welches
Bauvolumen realisiert werden soll. Die Verwaltung hat daher in den Vorlagen die Bruttogeschossfläche angegeben, um die Veränderungen in der Dichte abzubilden.
Die Zahl 139 wurde im Frühjahr vom Bauträger benannt und bezieht sich auf die Flächen,
die von ihm bebaut werden sollen:

Somit wird deutlich, dass das städtebauliche
Konzept nicht verändert wurde. Der Unterschied ergibt sich durch die Festsetzung, dass

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

bei den Einfamilienhäusern bis zu 2
Wohneinheiten entstehen dürfen, d.h. Einliegerwohnungen sind erlaubt. Die Angaben im
Entwurf des Bebauungsplans benennt somit
die Maximalzahl, die zum Zeitpunkt der Erarbeitung möglich ist.
Der Kindergarten für "Die Kleinen Strolche" sollte
zuerst gebaut werden und wurde zum "Sozialen Verwendungszweck" für den Verkaufserlös erklärt und
nun wird er wie es scheint - wenig sozial für den Verein- zum Schluss gebaut. Das ist meiner Meinung
nach für die Kinder und den Verein verheerend.

Der im Plangebiet vorhandene Kindergarten
„Kleine Strolche e.V.“ ist aktuell auf der Suche
nach einem Standort außerhalb des Stadtteils. Da es sich bei der Einrichtung um einen
privaten Kindergarten handelt, hat die Stadt
hierauf keinen direkten Einfluss, unterstützt
und berät die Einrichtung jedoch bei der Suche nach einem geeigneten Standort. Im
Rahmen der Bebauungsplanfestsetzungen ist
die Errichtung eines Kindergartens im Gebiet
jedoch nach wie vor möglich und kann bei
Bedarf umgesetzt werden.

Der Hinweis an die betroffenen und besorgten Anwohner der Bürklinstraße, sie mögen ihre Häuser
ordentlich versichern, ihre Eingänge höher legen und
die Lichtschächte abdichten, als Konsequenz des
Schlammrutsches an Fronleichnam, halte ich für zynisch. Diesen Schlammrutsch hätte es ohne die Rodungen sicherlich gar nicht gegeben. Die Intervention
und die Verzögerung durch die Aktivität der Bürgerinitiative könnte und sollte man als Chance betrachten
und v.a. auch als solche nutzen, wieder und wieder
genau hinzuschauen und schadensbegrenzend auf
die Planungen des Investors einzuwirken!

Der Stadt ist nicht bekannt, von wem diese
„Hinweise“ stammen. Eine Elementarschadensversicherung ist jedem Hauseigentümer
unabhängig vom vorliegenden Bebauungsplanverfahren zu empfehlen. Inwieweit technische Schutzmaßnahmen an einzelnen Gebäuden gegen eindringendes Hangwasser
sinnvoll oder erforderlich sind, vermag die
Stadt nicht zu beurteilen. Dies spielt für die
Abwägung auch keine Rolle. Der Baugrund im
Plangebiet ist geologisch grundsätzlich für
eine Bebauung geeignet. Die Abwicklung der
Baumaßnahmen durch den Vorhabenträger
ohne Schädigung der Nachbarn ist eine Frage
des zivilen Nachbarrechts.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Auch hätte es dem Gemeinderat gut zu Gesicht gestanden, die von ihm beschlossene Sozialquote wenigstens mit einem Kompromiss von 5 -10% für den
Altenberg durchzusetzen!

Der Gemeinderat hat mehrheitlich entschieden (Beschluss vom 16.04.2018), dass die
Sozialquote für das Bauprojekt am Altenberg
nicht gelten soll, da sich dieses bereits seit
mehreren Jahren in der Projektentwicklung
befindet. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde die Quote nicht angerechnet. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass sich das
Verfahren zeitlich erheblich verschoben hat –
aus Gründen, die nicht durch den Vorhabenträger verursacht wurden (darunter auch der
Bürgerentscheid).

Es wurde davon gesprochen, dass alle Gebäude aus
einer Hand und in einem Zug gebaut werden sollen.
Jetzt baut die Firma Bauwert nur die Mehrfamilienhäuser und die Einzel- und Doppelhäuser werden
individuell gebaut.

Im Bereich der beiden Denkmale ist nach wie
vor vorgesehen, dass die Bebauung durch
einen Bauträger errichtet wird. Zusätzlich
wurden im Bebauungsplan über die örtlichen
Bauvorschriften gestalterische Festsetzungen
verankert, die eine harmonische Einfügung
der Bebauung sicherstellen können. Im unteren Bereich werden vorwiegend Einfamilienhäuser bzw. Doppelhäuser errichtet – durch
eine Einzelvermarktung können private Bauherren im Rahmen der gestalterischen Festsetzungen somit auch individuelle Bauwünsche umsetzen. Dies ist im Sinne eines lebendigen Quartiers. Im Bereich der Denkmale
hingegen ist eine einheitliche Gestaltung von
besonderer Bedeutung, um die Einzelwirkung
der Denkmale hervorzuheben. Dies ist durch
den Bauträger gewährleistet, der sich auch
über den städtebaulichen Vertrag verpflichtet,
neben den geltenden gestalterischen Festsetzungen das erarbeitete Gestaltungshandbuch

Beschluss

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

zu beachten. Dieses gibt den gestalterischen
Leitfaden für das Gebiet vor.
Wie das dann aussieht haben wir ja beim Kasernenareal als abschreckendes Beispiel. Bei meinem Besuch im Stadtbauamt zeigte mir Frau […] den Original
Bebauungsplan von 1967 - unterzeichnet von Dr.
Philipp Brucker , Oberbürgermeister und Erwin Steurer , Stadtbaurat. Beide waren echte Lahrer und sahen ihre Heimatstadt und deren Geschichte mit dem
Herzen. Hätten diese Männer im Rathaus noch das
Sagen, die Pläne für den Altenberg hätten in dieser
Form keine Chance gehabt erdacht zu werden, geschweige denn dem Gemeinderat vorgelegt zu werden! Sie hätten andere Wege gesucht, gefordert und
auch gefunden, wie man die Sanierung der Denkmale
finanzieren kann, ohne das typische Bild des Ensembles am Altenberg, mit den von vielen Bäumen dicht
umstandenen markanten Gebäuden komplett zu zerstören! Im Grunde schließt die Gesamtansicht des
Berges noch die unterhalb gelegene prächtige weiße
Villa mit ein! Auch das muss Berücksichtigung finden.
Es ist bitter, dass die Städte mehr und mehr von gierigen Investoren ausgebeutet werden.
- Wir sind gegen ein weiteres Abholzen des Waldes
über uns und allgemein • bereits Erwärmung und zwei
bis drei Grad an der Nordwand

5

Bürger 7 und 8
13.09.2018

Dies wird zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
wurde eine klimaökologische Stellungnahme
eingeholt, um sicherzustellen, dass die Planung keine negativen Auswirkungen auf die
lokalklimatischen Gegebenheiten vor Ort hat.
Im Ergebnis wurden Empfehlungen im Gutachten gegeben, die die Planung klimaverträglich gestalten. Diese wurden weitgehend
in den Festsetzungskatalog des Bebauungsplans integriert (darunter z.B. Dachbegrünung
und die Stellung der Gebäude.). Die Bebau-

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

ung wurde so geplant, dass der öffentlich
zugängliche Wald in keiner Weise beeinträchtigt wird. Der gesetzliche Waldabstand wird
eingehalten. Eine Rodung gab es nur für die
Ausgleichsfläche der Schlingnatter.
- wir wollen keine Verkehrsanbindung oberhalb des Das Plangebiet wird über bereits bestehende
Grundstückes und auch nicht oberhalb für den ganzen Straßen an das örtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Eine Veränderung der VerkehrsBereich des Altenbergs
führungen ist auch aufgrund der topografischen Gegebenheiten nicht möglich.
- wir sind gegen die Bebauung im Altenberg, die nicht Der Bauträger möchte im unteren Bereich die
Grundstücke einzeln veräußern. Der Gemeinaus einer Hand gesteuert wird (Einzelvermarktung)
derat wurde informiert und hat dies akzeptiert.
Um das beabsichtigte Ziel einer gebündelten
Bebauung zu erreichen, werden die Grundstücke mit einer Bauverpflichtung innerhalb
von 4 Jahren veräußert. Erfolgt keine Bebauung, hat die Stadt ein Ankaufsrecht gegenüber dem privaten Eigentümer.
- die Kanalisation ist jetzt schon total ausgelastet
durch die aufkommenden Monsunregen die immer
mehr werden, es ist jetzt schon vorauszusehen, dass
die vorhandene Kanalisation nicht mehr ausreicht und
durch die Bebauung Überschwemmungen vorauszusehen sind, durch die Verdichtung des Bodens (Versiegelung)

In die öffentliche Kanalisation wird aus dem
Plangebiet nur Schmutzwasser unmittelbar
vor der Steilstrecke hinab zur Bundesstraße in
Abstimmung mit der Stadt Lahr eingeleitet.
Das auslastungskritische Regenwasser aus
dem Plangebiet wird über eine eigene Rohrleitung ohne Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes abgeleitet.

- Heute ist bereits eine spürbare Überlastung der Bür- Im Bebauungsplan wurde gegenüber der
klinstraße zu bemerken, die angedachten 1,5 Stell- Landesbauordnung bereits eine Erhöhung der
gesetzlichen Mindestzahl von Stellplätzen von
plätze pro Wohnung sind absolut zu wenig.
1 auf 1,5 je Wohneinheit vorgenommen. Die

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Stadt geht davon aus, dass hierdurch eine
ausreichende Zahl an Stellplätzen im Plangebiet zur Verfügung gestellt werden kann. Im
Rahmen der Erschließungsplanung werden
entlang der Straßen zusätzliche Stellplätze
bereitgestellt, um auch für den Besucherverkehr ein Angebot zu schaffen. Im Bereich der
Klinik ist der Bau eines Parkdecks geplant,
der im Bereich der Bürklinstraße zu einer
Entlastung der Parkraumsituation sorgen
kann. Eine weitere Erhöhung der Stellplatzzahlen je Wohneinheiten würde die städtebauliche Qualität und auch das Ortsbild negativ beeinflussen.
- wir haben keinen Ansprechpartner für bereits beste- Jeder Bauherr haftet im Rahmen des privaten
hende Schäden und für weitere Probleme, die mit Nachbarrechts für von ihm verursachte Schäden. Die Stadt empfiehlt dem Investor daher
Sicherheit noch kommen werden.
im städtebaulichen Vertrag, an allen Gebäuden in der Umgebung, deren Eigentümer dies
Bilder als Anhang sind beigefügt.
wünschen, eine Beweissicherung durchzuführen, um etwa auftretende Schäden hinsichtlich
ihrer Ursachen klar zuordnen zu können. Verpflichtende Festsetzungen hierzu kann der
Bebauungsplan nicht treffen.

6

Bürger 9 und 10
13.09.2018

- Die Anzahl der geplanten Wohneinheiten betrachten
wir weiterhin als zu umfangreich für das zu bebauende Areal und die damit einhergehende Verkehrsvermehrung für den Stadtteil als unverträglich.

Die hinzukommenden Nutzungen im Plangebiet wurden in einer Verkehrsuntersuchung
geprüft. Im Ergebnis ist der hinzukommenden
Verkehr im bestehenden Straßennetz abwickelbar. Durch die bereits vorgelegte Erschließungsplanung wurden auch Maßnahmen integriert, die auf eine Verbesserung der
Bestandssituation abzielen. Der geplante
Ausbau der Altvaterstraße wird zu einer Ver-

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

besserung beitragen, auch wenn er nur in den
Bereichen umgesetzt werden kann, in denen
der Grunderwerb von der öffentlichen Hand
gesichert ist.
- Während der regen Debatte im Vorfeld hatte es von
Seiten des Stadtplanungsamtes die Zusage gegeben,
die Bebauung würde aus einer Hand erfolgen, welches positiven Einfluss auf die Bauzeit, den Bauverkehr sowie das Erscheinungsbild des Baugebietes
haben sollte. Dieses Vorgehen wurde bedauerlicherweise aufgegeben. Wir möchten aber zwingend um
die Beibehaltung dieser Vorgehensweise bitten, um
die Bauphase für die Anwohner möglichst komplikationsfrei bzw. die damit einhergehende Belastung für
das Umfeld (Anwohner sowie Flora und Fauna) so
gering wie möglich zu gestalten und um ein möglichst
homogenes Erscheinungsbild zu erreichen.

Das Stadtplanungsamt hat keine Zusagen
gemacht, sondern über die vorgesehene
Durchführung des Projektes durch den Investor nach dem damaligen Stand informiert. Die
Pläne wurden danach vom Investor geändert
und der Gemeinderat hat dieser Änderung
zugestimmt.
Die Mehrfamilienhausbebauung rund um die
Denkmale wird nach wie vor durch den Bauträger realisiert. Für das gesamte Gebiet wurden im Bebauungsplan über die örtlichen
Bauvorschriften gestalterische Festsetzungen
verankert, die eine harmonische Einfügung
der Bebauung sicherstellen. Das Gestaltungshandbuch gibt zudem den gestalterischen Leitfaden für das Gebiet vor.
Es gibt ein entsprechendes Baustellenverkehrskonzept, um die Auswirkungen für die
Anwohner so gering wie möglich zu halten.

- Aufgrund der zu erwartenden langen Bauphase und
damit einhergehenden starken Lärmbelastung ist von
zusätzlichen Wochenend- und Nachtarbeiten im Baugebiet abzusehen.

Lärm- und Staubemissionen können während
der Bauzeit nicht ausgeschlossen werden.
Schon aufgrund bestehender Baurechte sind
derartige Aktivitäten hinzunehmen. Dabei gilt
das Rücksichtnahmegebot. Die Bauherren
unterliegen zudem den allgemein geltenden
Vorschriften für Bauarbeiten.

- Wir bitten ferner um die Einhaltung der Zusage, der Die Möglichkeiten zum Baumerhalt wurden
Baumbestand bliebe erhalten. Derzeit ist aber nur intensiv geprüft. Zwei besonders stattliche

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

noch von einem Baum die Rede.

Bäume an den denkmalgeschützten Gebäuden werden zum Erhalt festgesetzt. Was den
weiteren Baumbestand angeht, sind weniger
die vorhandenen Einzelexemplare wertgebend als vielmehr ein ausreichender Gehölzanteil insgesamt, sodass auf weitere Erhaltungsfestsetzungen verzichtet wurde. Der
Erhalt vorhandener Bäume ist aber in jedem
Fall auf Pflanzfestsetzungen anrechenbar.

- Zudem möchten wir darum bitten, vor Baubeginn die
Schlingnatterpopulation im Baugebiet erneut zu prüfen, da Neuansiedlungen bis zum Baubeginn nicht
ausgeschlossen werden können.

Im Baugebiet fanden seit der Umsiedlung der
Schlingnattern mehrere Kontrollen statt. Diese
sollen bis zum Beginn der Bebauung fortgesetzt werden. Aufgefundene Tiere werden in
den Ersatzlebensraum verbracht.

- Für die Bauphase sollte zwingend die umfangreiche
Sicherung des Hanges durch den Bauträger vertraglich eingefordert und zugesichert werden, um etwaiges Rutschen von Erdreich zu vermeiden.

Jeder Bauherr haftet im Rahmen des privaten
Nachbarrechts für von ihm verursachte Schäden. Die Stadt empfiehlt dem Investor daher
im städtebaulichen Vertrag, an allen Gebäuden in der Umgebung, deren Eigentümer dies
wünschen, eine Beweissicherung durchzuführen, um etwa auftretende Schäden hinsichtlich
ihrer Ursachen klar zuordnen zu können. Verpflichtende Festsetzungen hierzu kann der
Bebauungsplan nicht treffen.

- Die Entwässerung/Abwasserleitungen für das neue
Wohngebiet erachten nicht nur wir, sondern auch ein
unabhängiger Gutachter (beauftragt durch einen der
Anwohner) als unterdimensioniert. Wir möchten zwingend um die Anpassung und Erweiterung der bisherigen Planung bitten.

Die durchzuführenden Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für die Entwässerungsanlagen erfolgen nach dem Stand der Technik
und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelwerke in Abstimmung mit
der Genehmigungsbehörde (Landratsamt und
Stadt Lahr) für die Herstellung des Benehmens.

Beschluss

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
- Die Abwasserleitungen für das Wohngebiet sollen
direkt an unserem Grundstück entlang geführt und
neu verlegt werden. Im Vorfeld sowie während der
Bauphase muss sichergestellt sein, dass es zu keiner
Beschädigung unserer Grundstücksmauer oder aber
Verletzung des Wurzelwerkes unseres angrenzenden
Bergahorns kommt.

Stellungnahme

Beschluss

Die Fragen sind im Rahmen des zivilen
Nachbarrechts zwischen Bauherr/Investor und
Grundstückseigentümer zu klären. Eine Beschädigung benachbarter baulicher Anlagen
ist grundsätzlich nicht zulässig bzw. zu entschädigen. Auf fremde Grundstücke eingedrungenes Wurzelwerk kann bzw. muss jedoch im Rahmen des zivilen Nachbarrechts
beseitigt werden, soweit es sich nicht um besonders geschützte Bäume handelt. Der Bebauungsplan kann hierzu keine Regelungen
treffen.

- Aufgrund der zu erwartenden starken Erschütterun- Siehe hierzu die Ausführungen oben zur
gen im Umfeld des Baugebietes (Tiefgaragenbau, Hangsicherung in der Bauphase.
Fundamente, Hangsicherungsmaßnahmen, Erdarbeiten) sind Schäden am Mauerwerk unseres Hauses
möglich. Für etwaige Schäden (Rissbildung, Wassereintritt, starke Verschmutzung etc.) am Baubestand
des Altenbergs muss die Haftungsfrage im städtebaulichen Vertrag geregelt sein.
- Die Stadt ist bis heute ein Verkehrskonzept und Lösung der angespannten Parksituation für das Umfeld
des neuen Wohngebietes schuldig geblieben. Dieses
sollte umgehend und noch vor Baubeginn vorgelegt
und durch den Gemeinderat verabschiedet werden.
Wir möchten auch nochmals auf die prekäre Verkehrslage und Gefahrensituation im Umfeld der Geroldseckerschule hinweisen.

Es gab einen Fußverkehrscheck und es gibt
ein Parkraumkonzept für die Wohnbereiche
rund um das Klinikum.
Dies betreut das Stadtplanungsamt, gemeinsam mit Abteilung Tiefbau und Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung. So ist unter Anderem vorgesehen, Anwohnerparken einzuführen. Der Gemeinderat hat die Umsetzung
gestoppt, die Verwaltung geht davon aus,
dass mittelfristig eine Freigabe erfolgt.
Das Verkehrskonzept für die Gesamtstadt ist
in Vorbereitung. Die Bürovorstellung erfolgt im

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

November 2018 gemeinsam mit Stadträten.
Ein räumliches Teilkonzept für die Oststadt ist
nicht sinnvoll, da es immer Wechselbeziehungen mit den angrenzenden Straßen gibt. Als
erster Schritt wird es umfangreiche Verkehrserhebungen geben.

7

Bürger 11
13.09.2018

Mein Anwesen Bürklinstraße 17/1 grenzt mit ca. 50mtr
Betonstützmauer inclusive. Garage an das Baugebiet
an. Habe große Bedenken für deren Sicherheit, da
das Gebiet nur mit schwerem Gerät zu erschließen ist
maximal 1mtr Boten, dann ja nur Sandsteinfels. Für
Schäden durch Oberflächenwasser (wie schon passiert) sowie starke Erschütterungen an Haus und
Stützmauer muss der Bauträger verantwortlich gemacht werden.

Die Geroldseckerschule und ihre Lage sind
bekannt, daher ist diese Straße auch nicht
Teil des Baustellenkonzeptes.
Jeder Bauherr haftet im Rahmen des privaten
Nachbarrechts für von ihm verursachte Schäden. Die Stadt empfiehlt dem Investor daher
im städtebaulichen Vertrag, an allen Gebäuden in der Umgebung, deren Eigentümer dies
wünschen, eine Beweissicherung durchzuführen, um etwa auftretende Schäden hinsichtlich
ihrer Ursachen klar zuordnen zu können. Verpflichtende Festsetzungen hierzu kann der
Bebauungsplan nicht treffen.

Die verkehrliche Situation wurde in einem
Gutachten untersucht. Im Ergebnis ist ein
Anschluss der geplanten Bebauung der unteren Ebene über die Stichstraße möglich. Diese wird im Rahmen der Erschließung zudem
optimiert.
Im Rahmen der Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Dies wird zur Kenntnis genommen.
widersprechen wir persönlich im eigenen Namen in
unserer Eigenschaft als Grundstückseigentümer der
Grundstücke Bürklinstraße 11 und Bürklinstraße 14
der am 23. Juli 2018 beschlossenen Änderung des
bisherigem Bebauungsplanes „Altenberg“. Im Rahmen dieses Widerspruches in der Offenlage des Bebauungsplanes möchten wir im Folgenden verschie-

Weiter sehe ich die Verkehrssituation in der Bürklinstraße jetzt schon sehr grenzwertig, vor allem die
Stichstraße von der Bürklinstraße nach oben - und
dann noch sicherlich 200 Autos am Tag mehr, ein
Unding.

8

Bürger 12 und 13
13.09.2018

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

dene Gründe vorbringen, die zu unserem Widerspruch führen.
1. Verkehr
Zwar wird dem geplanten Baugebiet seitens des Gutachterbüros Fichtners die Verkehrstüchtigkeit bescheinigt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt
nicht erfüllt und wohl in näherer Zukunft nicht lösbar.
Damit sind die Lösungsvorschläge für die Verkehrstüchtigkeit nicht erfüllt, folglich die Verkehrstüchtigkeit
nicht sichergestellt. Insbesondere die Weigerung von
anliegenden Grundstückseigentümern, ihre Grundstücke zum Zwecke der Straßenverbreiterung zu verkaufen ist ein k.o.-Kriterium für die vom Büro Fichtner
vorgeschlagenen Lösungswege. Somit sind auch die
vielen von der Polizeidirektion Offenburg in der 1.
Offenlage kritisierten Schwachstellen nicht behebbar.

2. Klima
Hier steht das Gutachten im krassen Widerspruch zu
vorgelegten Gutachten zum Baugebiet Hosenmatten
II. Während dort ebenfalls Einwendungen kamen,
dass ein Frischluftentstehungsgebiet für die Stadt
vernichtet würde, wurde dort gutachterlich darauf verwiesen, dass das ausschlaggebende Frischluftentste-

Die Verkehrsuntersuchung ergab, dass keine
Veränderung an der Altvaterstraße notwendig
ist, um den zusätzlichen Verkehr bewältigen
zu können.
Die Stadt hat aber – nach Rücksprache mit
der Polizei – entschieden, die Verkehrsverhältnisse in der Altvaterstraße unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit zu verbessern. Dies betrifft sowohl den fließenden Verkehr als auch die Situation für die Zufußgehenden.
Auch wenn im betroffenen Bereich Grunderwerb nur teilweise möglich sein wird und eine
abschnittsweise Einengung verbleibt, können
die Voraussetzungen für eine ausreichende
Erschließung des Neubaugebiets geschaffen
werden. Die Verbreiterungen der Altvaterstraße in den Bereichen, in denen der Grunderwerb von der öffentlichen Hand gesichert ist,
erhöhen deren Verkehrssicherheit auf jeden
Fall. Die Verkehrsuntersuchung und Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung belegen dies.

Die klimaökologische Stellungnahme kommt
zum Ergebnis, dass durch die geplante Bebauung mit den Baukörpern grundsätzlich
Strömungshindernisse entstehen und es
durch die höhere Versiegelung zu einer verringerten Kaltluftproduktion im Gebiet selbst

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
hungsgebiet nicht in den Hosenmatten II zu finden ist,
sondern der Bereich am Altvater dazu dient. Dass nun
bei dieser Bebauung ein Gutachten auftaucht, welches seinerseits dem Altvater nur eine untergeordnete
Rolle bei der Frischluftentstehung zuzuordnen versucht, muss im Sinne einer ganzheitlichen Stadtplanung und –entwicklung kritisch gesehen werden. Der
Altvater als Frischluftentstehungsgebiet wird durch die
geplante Bebauung stark ge- und zerstört und somit
ist die Änderung des Bebauungsplanes abzulehnen.
3. Stellplätze
Hier ist dringend Nachbesserungsbedarf. Wenn ein
Baugebiet in Hanglage geplant wird, ist die Annahme,
dass 30% der Wege mit Fahrrad oder zu Fuß bewältigt werden würden schlicht falsch und wird dem heutigen Mobilitätsverhalten nicht gerecht – auch wenn es
sicherlich wünschenswert wäre.

Im Bebauungsverfahren „Am Hohbergsee“ wurde ein
Stellplatzschlüssel von 2,0 Stellplätzen pro Wohneinheit beschlossen. Diese Zahl ist das unterste Minimum auch für diese geplante Bebauung.

Stellungnahme

Beschluss

kommt. Dies reduziert die abendliche Kaltluftströmung im Gebiet und der südlich angrenzenden Bürklinstraße (punktuell um bis zu
35%), unterbindet sie allerdings nicht. Der
später einsetzende Bergwind aus dem Schuttertal bewirkt dort weiterhin eine gute Durchlüftung. Auch nach Umsetzung der Planung
sind das Plangebiet und sein Umfeld nicht als
thermisch belastet einzustufen.
Die Verkehrsgutachten haben den Modal-Split
zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern
methodisch korrekt angesetzt und dabei auch
die Hanglage berücksichtigt. Noch gar nicht
eingestellt wurde in die Betrachtung der Trend
zu leistungsstarken E-Bikes, die gerade für
die Wohnbevölkerung in Hanglagen und auch
für ältere Einwohner eine immer bessere Alternative zum Kfz für innerstädtische Fahrten
darstellen.
Die Aussage zum Baugebiet „Am Hohbergsee“ ist falsch. Es wurde dort eine Verpflichtung von 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit festgesetzt. Auch im vorliegenden Bebauungsplan wird gegenüber der Landesbauordnung
eine Erhöhung der Mindestzahl der Stellplätze
von 1,0 auf 1,5 je Wohneinheit vorgenommen.
Hierdurch wird eine ausreichende Zahl an
Stellplätzen im Plangebiet zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Erschließungsplanung
werden entlang der Straßen zusätzliche Stellplätze bereitgestellt, um auch für den Besucherverkehr ein Angebot zu schaffen. Im Bereich der Klinik ist der Bau eines Parkdecks

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

für Mitarbeiter der Klinik geplant, das im Bereich der Bürklinstraße zu einer Entlastung
der Parkraumsituation sorgen kann. Eine weitere Erhöhung der Stellplatzzahlen je
Wohneinheiten würde die städtebauliche Qualität und auch das Ortsbild negativ beeinflussen.
4. Gutachten – allgemein
Sämtliche Gutachten, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt wurden, sind in ihren
Grundzügen sicherlich korrekt. Allerdings analysieren
sie alle die geplante Bebauung in einem theoretisch
idealen Umfeld, in der Ebene, auf dem sauberen Zeichenbrett. Mag die Umsetzung dort noch in der Theorie möglich sein, so sind die Voraussetzungen im Planungsgebiet doch gänzlich andere. Die Gutachten
müssen dringend auf das Plangebiet angepasst werden, auch wenn die Ergebnisse möglicherweise etwas
anders ausfallen könnten.

5. Stadtbild
Die Änderungen die, bezogen auf das Sicherstellen
eines einheitlichen Gesamtbildes, getroffen wurden,
sind durch den Investor selbst zunichte gemacht worden. Er hat sich von einer Gesamtplanung und –
umsetzung verabschiedet und möchte nur noch den
oberen Teil bebauen. Damit gibt es keine Möglichkeit
mehr, im Vorfeld für eine verbindliche, einheitliche und
letztendlich dem Stadtbild angemessene Bebauung
zu sorgen. Außerdem wird die Phase der Bebauung
damit unnötig in die Länge gezogen, was zusätzliche
Belastungen für die Anlieger mit sich bringt. Diese

Die Einwendung verkennt grundlegend die
Qualifikation und methodische Vorgehensweise von Gutachtern und Planern. Die Gutachter hatten selbstverständlich über die topographische Situation Kenntnis und haben
diese in ihren Untersuchungen auch berücksichtigt. Denn zum einen sind flächendeckende Höhendaten für Baden-Württemberg heutzutage bereits digital abrufbar, so dass alle
Gutachter Zugang zu dreidimensionalen Geländemodellen haben. Außerdem haben die
Gutachter die örtliche Situation auch selbst in
Augenschein genommen.

Im Bereich der beiden Denkmale ist nach wie
vor vorgesehen, dass die Bebauung durch
einen Bauträger errichtet wird. Zusätzlich
wurden im Bebauungsplan über die örtlichen
Bauvorschriften gestalterische Festsetzungen
verankert, die eine harmonische Einfügung
der Bebauung sicherstellen können. Im unteren Bereich werden vorwiegend Einfamilienhäuser bzw. Doppelhäuser errichtet – durch
eine Einzelvermarktung können private Bauherren im Rahmen der gestalterischen Fest-

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Bebauung ist daher abzulehnen.

setzungen somit auch individuelle Bauwünsche umsetzen. Dies ist im Sinne eines lebendigen Quartiers. Im Bereich der Denkmale
hingegen, ist eine einheitliche Gestaltung von
besonderer Bedeutung, um die Einzelwirkung
der Denkmale hervorzuheben. Dies ist durch
den Bauträger gewährleistet, der sich auch
über den städtebaulichen Vertrag verpflichtet,
neben den geltenden gestalterischen Festsetzungen das erarbeitete Gestaltungshandbuch
zu beachten. Dieses gibt den gestalterischen
Leitfaden für das Gebiet vor.
Es ist richtig, dass im unteren Bereich die
Bauzeiten unterschiedlich sein werden und
ein Abstimmungsbedarf zwischen den einzelnen privaten Bauherren entsteht wie in anderen Neubaugebieten auch. Die Bauplätze
werden mit einer Bauverpflichtung veräußert.
Wird diese nicht eingehalten, hat die Stadt ein
Ankaufsrecht, um die Grundstücke dann an
andere Bauwillige veräußern zu können. Im
Übrigen ist es eine völlig normale Situation,
dass ein Baugebiet mit Einfamilien- und/oder
Doppelhäusern über mehrere Jahre hintereinander aufgesiedelt wird. Dass Bauen mit
Beeinträchtigungen verbunden ist, lässt sich
nicht ändern. Wird auf einen Zug gebaut, ballt
sich eine starke Beeinträchtigung in einem
verhältnismäßig kurzen Zeitraum. Wird die
Bebauung gestreckt, sind die Beeinträchtigungen weniger intensiv, dauern aber länger
an. Beides hat für die Nachbarschaft Vor- und
Nachteile.

Beschluss

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
6. Entwässerung
Die angedachte Entwässerung ist deutlich unterdimensioniert, auch wenn es theoretisch funktionieren
mag (im Idealfall, siehe Punkt 4). Ein weiteres Anliegergutachten hat nun gezeigt, wie die Entwässerung
in diesem Gebiet konkret erfolgen müsste, um Anlieger vor Überschwemmungen und unkontrollierten
Wasserabflüssen zu schützen. Die Ergebnisse dieses
Gutachtens sind einzuhalten.
7. Abwassermanagement
Die Ereignisse Ende Mai (sog. Starkregen) haben
gezeigt, dass seitens des Bauträgers kein aktives
Baustellenentwässerungsmanagement betrieben wird.
Ein solches ist verpflichtend vorzuschreiben. Die
Massivität der Bebauung am Hang macht ein solches
Entwässerungsmanagement bereits während der
Bauphase unumgänglich.

Stellungnahme

Beschluss

Die durchzuführenden Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für die Entwässerungsanlagen erfolgen nach dem Stand der Technik
und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelwerke in Abstimmung mit
der Genehmigungsbehörde (Landratsamt und
Stadt Lahr) für die Herstellung des Benehmens.

Jeder Bauherr haftet im Rahmen des privaten
Nachbarrechts für von ihm verursachte Schäden. Der Investor wird daher ein eigenes Interesse daran haben, Schäden an den Nachbargebäuden während der Bauphase auszuschließen und die dafür erforderlichen technischen Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt auch
für die Wasserhaltung der Baugruben. Die
Stadt empfiehlt dem Investor darüber hinaus
im städtebaulichen Vertrag, an allen Gebäuden in der Umgebung, deren Eigentümer dies
wünschen, eine Beweissicherung durchzuführen, um etwa auftretende Schäden hinsichtlich
ihrer Ursachen klar zuordnen zu können. Verpflichtende Festsetzungen zur Art und Weise
der baulichen Abwicklung und zum zivilrechtlichen Nachbarverhältnis zwischen Investor
und anderen Eigentümern kann der Bebauungsplan jedoch nicht treffen.

8. Oberflächenentwässerung
Die geplante neue Leitung zur Oberflächenentwässe- Auch hier gilt, dass der Investor im eigenen
rung ist im Fußweg geplant, der die Bürklinstraße mit Interesse gehalten ist, eine Bauausführung zu
der Geroldsecker Vorstadt verbindet. Dieser Fußweg wählen, die Schäden an Nachbargrundstü-

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

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Beteiligter

Bürger 14 + 15
14.09.2018

Anregungen d. Beteiligten
ist links und rechts (in oberen Teil) von hohen und
links (im unteren Teil) von sehr hohen Stützmauern
gesäumt. Eine Öffnung des Weges auf zu großer
Länge, gepaart mit zu großer Tiefe wird mit Sicherheit
zu Schäden an den Mauern führen. Bei der Ausführung der Kanalarbeiten ist der beauftragten Tiefbaufirma eine angemessene Baugrubensicherung
zwingend vorzuschreiben. Eine Bearbeitung des Bodens mit schwerem Baggergerät und im Nachhinein
mit mechanischen Verdichtern ist absolut zu unterlassen, um Schäden vorzubeugen. Aus gutachterlicher
Sicht ist eine Arbeitsweise vorzuziehen, bei der mit
kleinem Gerät und viel Handarbeit die Kanalisierung
vorgenommen wird. Ferner muss abschnittsweise
(max. 2-4 Meter) gearbeitet werden, um Schäden zu
vermeiden. Erst nach Verfüllung des Arbeitsabschnittes kann weitergegraben werden. Eine solche Arbeitsweise ist dringend einzuhalten, da der kleinste
Schaden an stützenden Bauwerken zu einer einstweiligen Verfügung und einem Baustopp führen würde.
Auf weitere Belange einzugehen bleibt künftigen
Schriftsätzen ausdrücklich vorbehalten.
1. Verkehrssituation:
Auch wenn in Bezug auf die Verkehrssituation Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Planung
vorgesehen sind, bleiben unsere nachfolgend aufgeführten Bedenken bestehen. Darüber hinaus ist die
geplante Verbreiterung der Altvaterstraße nur möglich, wenn von Privatpersonen Gelände gekauft werden kann. Sollte dieser Zukauf nicht möglich sein,
könnte die Altvaterstraße nur Abschnittsweise verbreitert werden und es gäbe weiterhin größere unübersichtliche Straßenabschnitte, in denen kein Begegnungsverkehr möglich wäre. Eine Tatsache, die von
der Polizeidirektion Offenburg in ihrer Stellungnahme

Stellungnahme

Beschluss

cken vermeidet. Ob die dargelegte Ausführungsweise die einzig mögliche ist, kann und
muss der Bebauungsplan nicht festlegen. Es
gelten die gleichen Grundsätze wie oben zu
Ziff. 7 der Einwendung ausgeführt.

Die Verkehrsuntersuchung ergab, dass keine
Veränderung an der Altvaterstraße notwendig
ist, um den zusätzlichen Verkehr bewältigen
zu können.
Die Stadt hat aber – nach Rücksprache mit
der Polizei – entschieden, die Verkehrsverhältnisse in der Altvaterstraße unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit zu verbessern. Dies betrifft sowohl den fließenden Verkehr als auch die Situation für die Zufußgehenden.
In der Stellungnahme der Polizeidirektion

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
vom 2.9.16 bemängelt wurde

Stellungnahme

Beschluss

Offenburg vom 2.9.2016 wurde vor allem die
Fahrbahnbreite der oberen Altvaterstraße
bemängelt und die damals angedachte „Begegnungsstelle“, angeordnet im unteren Bereich, aus Sichtgründen als ungeeignet eingestuft. Die Verbreiterung der Altvaterstraße war
zum damaligen Zeitpunkt noch kein Thema.
Auch wenn im betroffenen Bereich kein
Grunderwerb von allen betroffenen Grundstücken möglich sein sollte und eine abschnittsweise Einengung verbleibt, wird eine leistungsfähige Erschließung erreicht, da in weiten Teilen die Altvaterstraße verbreitert werden wird. Grund hierfür ist, dass die Stadt und
der Landkreis bereits abschnittsweise Eigentümer von Flächen sind.

Verkehrsaufkommen:
Die bisher angenommenen tägl. 700 bis 800 zusätzliche Fahrbewegungen werden mit dem geplanten
Kindergarten, bei den dadurch entstehenden zusätzlichen Verkehrsbewegungen durch Personal und vor
allem das Bringen und Abholen der Kinder durch die
Eltern, wohl deutlich überschritten. Wenn man bedenkt, dass in der Bürklinstraße und der Altvaterstraße bisher ca. 75 ein-, zwei und Mehrfamilienhäuser
stehen, die zusammen etwa 150 bis 170 Wohneinheiten haben, wird sich mit der geplanten Bebauung das
Verkehrsaufkommen in der Altvater und Bürklinstraße
verdoppeln.

Es ist richtig, dass die Verkehrsbelastungen
rund um das geplante Vorhaben nach der
Umsetzung zunehmen werden. Im Vergleich
zu sonstigen städtischen Bereichen in Lahr ist
das nähere Gebiet um den Altenberg bisher
aber gering belastet, was in der Bewertung
der absoluten Belastungen berücksichtigt
werden muss. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde dargestellt, dass sich infolge
des Neubauvorhabens Erhöhungen des KfzVerkehrsaufkommens einstellen. Insgesamt
bleiben die absoluten Zahlen aber auf einem
weiterhin niedrigen Niveau. Auch die Verkehrssituation und Abwicklung hält sich in
Verkehrsfluss:
Der Verkehr wird mit geringen Ausnahmen (Botten- einem für Wohngebiete typischen Rahmen,
brunnenstraße) über die Bürklinstraße und die Altva- wie sich an Vergleichen mit den Richtlinien
terstraße bzw. im unteren Teil nur über die Altvater- und Regelwerken gezeigt hat.

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
– Stellungnahmen Bürger/Innen (Offenlage vom 6. August 2018 bis einschließlich 14. September 2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

straße und somit über die Kreuzung Altvater-, Stefanien- und Altfelixstraße erfolgen. Dabei ist zu bedenken, dass an dieser Kreuzung sich der obere Eingang
der Geroldsecker Grundschule und gegenüber sich
die BTG - ein Unternehmen mit 60 Mitarbeitern befindet. Der Verkehrsfluss erfolgt weiter über die Kreuzung Stefanienstraße - Geroldsecker Vorstadt, Stefanienstraße - Hebelstraße und in Fortsetzung Hebelstraße - Friedrichstraße sowie über die Kreuzung
Stefanienstraße - Burgheimer Straße und in Fortsetzung Kreisverkehr Burgheimer Straße. Alle diese
Kreuzungen wurden in der letzten Zeit und werden
künftig zusätzlich durch folgende Maßnahmen mit
einem erheblich größeren Verkehrsaufkommen belastet:
- Baugebiet Hosenmatten 1 und 2
- Baugebiet zwischen Friedrichschule und CSG
- Baugebiet Kasernenareal
- Baugebiet Göhringer
- Bebauung Wagemannareal
- Bebauung Ölfabrik (für die Kreuzung Stefanienstraße - Geroldsecker Vorstadt)
- Erweiterung des Ortenau-Klinikums
- Veränderung Friedrichschule als Gemein
schaftsschule
D. h. die geplante Bebauung des Reichswaisenhausareals würde die Belastung der beschriebenen Straßen
und Straßenkreuzungen in einem Maße erhöhen, so
dass vor allem in den Stoßzeiten mit erheblichen
Staus zu rechnen ist. Der Kreistag hat am 24. Juli in
öffentlicher Sitzung beschlossen, für die Krankenhausversorgung einen baulichen Masterplan für den
Standort Lahr zu erstellen, der sowohl die kurzfristi-

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Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
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Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

gen- und mittelfristigen als auch die langfristigen Bedarfe berücksichtigt. Dabei sollen u.a. besonders berücksichtigt werden. Die Realisierung eines Funktionsneubaues, insbesondere mit einer ausreichend
dimensionierten interdisziplinären, zentralen Notaufnahme!
Die Erweiterung um ein Parkhaus, um den gestiege- Die Verkehrszunahme durch das Wohnquarnen Anforderungen der Stadt sowie den erwartbar tier ist nicht so groß, dass Konflikte mit dem
ansteigenden Patienten und Besucherzahlen gerecht Rettungsverkehr gesehen werden.
zu werden. Da aus unserer Sicht bauliche Erweiterungen nicht nur für das geplante Parkhaus in Richtung Altenberg gehen könnten, ist zu vermuten dass
für die Zukunft zusätzliche Verkehrsbelastungen im
Bereich Altvaterstraße erwartet werden. Da über die
beschriebenen Straßen und Straßenkreuzungen die
Notarztzufahrt für das Klinikum erfolgt, ist eine Zunahme der Verkehrsbelastung in obig beschriebenem
Maße mit der Aufrechterhaltung einer rechtzeitigen
Notarztversorgung der Bevölkerung nicht vertretbar.
Stichstraße zur Erschließung der unteren Bebauungsebene:
Die Stichstraße besteht als Zufahrt für die Häuser
Bürklinstr. 13, 13a, 15, 17 und 17a. Die Straße hat
eine extreme Steigung. Die Bewohner dieser Häuser
müssen bei starkem Schneefall bzw. Glatteis ihre
Autos über Nacht in der Brüklinstraße parken, da ein
Befahren der Stichstraße in diesem Fall nicht möglich
ist. Diese Stichstraße wird sehr häufig als Wendepunkt benutzt, da die Bürklinstraße ja eine Sackgasse
ist. Eine Tatsache, die die Verkehrssicherheit den und
Verkehrsfluss stark beeinträchtigt. Auch wenn die
Stichstraße im unteren Bereich verbreitert wird bleibt

Auf Grund der beschränkten Platzverhältnisse
soll eine Mischverkehrsfläche entstehen. Alle
Verkehrsteilnehmer sind dort gleichberechtigt;
mit gegenseitiger Rücksichtnahme kann das
Verkehrsaufkommen bewältigt werden.
Zukünftig wird die Müllabfuhr auch die neu
gebaute Stichstraße befahren können, sofern
keine
winterlichen
Verhältnisse
mit
Schnee/Glatteis bestehen. Während der Bauphase wird es Einschränkungen geben, dies
ist hinzunehmen.

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im oberen Bereich eine Verengung auf 4,95 m. Es ist
kein Gehweg geplant, was bei der angestrebten
Wohnsituation (Familien mit Kindern) nicht zu verantworten ist. Die neue Straße würde durch die enorme
Steigung immer – nicht nur im Winter - eine große
Gefahrenquelle darstellen. Wer gibt die Gewähr, dass
die Grundstücke Bürklinstraße 13 bis 17a während
der Erschließungs- und Bauphase von Rettungsfahrzeugen bzw. der Feuerwehr jeder Zeit angefahren
werden können?

Allgemeine Verkehrssituation in der Bürklinstraße
In der Bürklinstraße besteht fast durchgängig einseitige
Parkmöglichkeit. Diese Parkmöglichkeit wird an den
Werktagen vorwiegend von Krankenhauspersonal
genutzt, oft auch verkehrswidrig. Dadurch kommt es
immer wieder zu unübersichtlichen, verkehrsflusshemmenden und nicht ungefährlichen Verkehrssituationen. Zudem gibt es dort seit einiger Zeit eine Kosmetikschule die sich permanent darüber beklagt, dass
es keine Parkmöglichkeit für Schüler und Lehrkräfte
gibt. Die fehlenden Parkmöglichkeiten waren auch der
Grund warum Dr. Frischauf seine Praxis dort aufgegeben hat.
Die Bürklinstraße steigt von Westen her gesehen
zunächst an und fällt dann wieder ab. Dies verhindert
das rechtzeitige Erkennen des Gegenverkehrs, so
dass ein rechtzeitiges Ausweichen oft nicht möglich ist
und langes Rückwärtsfahren von einem der beiden
sich begegnenten Verkehrsteilnehmer erfordert. Die
Schaffung zusätzlicher Ausweichstellen - wie im
Verkehrsgutachten vorgeschlagen - würde diese

Die zitierte Kosmetikschule hat – wie alle privaten Vorhaben – ihre notwendigen Stellplätze auf dem eigenen Baugrundstück nachzuweisen. Eine gezielte Inanspruchnahme der
Straßenfläche für das Kundenparken ist nicht
zulässig. Die Stadt nimmt den Hinweis zum
Anlass, die baurechtliche Situation diesbezüglich zu überprüfen.
Zukünftig wird es weniger Parkplätze in der
Bürklinstraße geben, dies ist aber kein Problem, da es heute viele Fremdparker vom
Krankenhaus gibt. Das Krankenhaus erhält
das Baurecht für eine Parkpalette und kann
das Angebot für seine Beschäftigten ausweiten.

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Problematik zwar etwas mindern, gleichzeitig aber die
permanente "Parkplatznot" erhöhen. Die ungehinderte
Zufahrt von Notarzt, Polizei oder Feuerwehr ist durch
die oben beschriebene Parksituation schon jetzt häufig nicht gegeben. D. h. eine Erweiterung des Verkehrsaufkommens in der Bürklinstraße ist unter diesen Voraussetzungen und der Tatsache, dass sich die
Altersstruktur der Bewohner der Bürklinstraße - immer
mehr junge Familien mit Kindern - nicht verantwortbar.
Geroldsecker Grundschule, Friedrichschule,CSG
und Kindertagheim Bottenbrunnenstaße
In dem durch die geplanten Maßnahmen mit einem
erheblich verstärkten Verkehrsaufkommen belasteten
Bereich befinden sich die Geroldsecker Grundschule,
die Friedrichschule, das CSG sowie das Kindertagheim Bottenbrunnenstraße. Für die Geroldsecker
Schule ist die Verkehrssituation schon jetzt äußerst
gefährlich. Viele Schüler müssen die betroffenen
Straßen überqueren. Die Kreuzung Stefanienstraße Altvaterstraße bzw. Altfelixstraße stellt dabei einen
großen Gefahrenpunkt dar. Oft wird diese gefährliche
Situation noch dadurch verstärkt, dass Eltern, die ihr
Kind mit dem Auto in die Schule bringen, unerlaubt
und verkehrsgefährdend anhalten oder gar parken.
Ein sehr großer Teil der Schüler der Friedrichschule
sowie des CSG kommt über die beschriebene Straßen und Straßenkreuzungen zu ihren Schule. Das
Bringen bzw. Abholen der Kinder des Kindertagheimes Bottenbrunnenstraße würde bei einer Erhöhung
des Verkehrsaufkommens in dieser Straße natürlich
auch erheblich beeinträchtigt. In Bezug auf diese vier
Einrichtungen ist die geplante Bebauung des Reichwaisenhausareals in der geplanten massiven Weise
mit der dadurch bedingten gewaltigen Zunahme des

Die Verkehrsuntersuchungen des Fachbüros
kommen zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Straßen den zusätzlichen Verkehr
aufnehmen können.
Verbesserungen im Rahmen der Schulwegeplanung werden immer wieder vorgenommen,
soweit dies mit verkehrsrechtlichen Anordnungen möglich ist.

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Verkehrsaufkommens und damit der deutlich erhöhten
Verkehrsgefährdung der Schüler und Kinder absolut
nicht vertretbar.
2. Ver- und Entsorgung des Neubaugebietes
Die Abwasserentsorgung in der Bürklinstraße ist so
dimensioniert, dass das Oberflächenwasser des neuen Baugebietes nicht mehr aufgenommen werden
kann. Die geplante Ableitung des künftig zusätzlich
anfallenden Oberflächenwassers ist laut der Fachlichen Stellungnahme mit Plausibilitätsprüfung zum
"Entwässerungskonzept mit hydraulischer Vorprüfung
der Ableitungstrasse" für das Baugebiet "Reichswaisenhaus" nicht ausreichend dimensioniert. Wie kann
garantiert werden, dass es bei der massiven Bebauung und der Hanglage bei Starkregen nicht zu Wasserschäden in den unterhalb liegenden Häusern
kommt.
3. Gefahren durch Grund- und Oberflächenwasser
Die geplante Bebauung stellt einen massiven Eingriff
in die bestehende Hangstruktur da, die nicht nur zu
einer Verminderung der natürlichen Wasseraufnahme
und zu einem erhöhten Oberflächenwasseraufkommen führt (Folgen siehe Punkt 2), sondern auch die
bestehenden Grundwasserströme beeinflusst, so
dass es für die unterhalb bestehenden Häuser zu
vermehrtem Grundwasserdruck, und damit zu permanenten Wasserschäden kommen kann. Deshalb und
auf Grund der durch die Rodung der Ausgleichsfläche, bei dem Starkregen vom 31.5.18, entstandenen
Schäden in etlichen Gebäuden und Gärten, die unterhalb dieser Flächen liegen verlangen wir, dass der
Investor/Bauherr
- zu einem Beweissicherungsverfahren,

Die durchzuführenden Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für die Entwässerungsanlagen erfolgen nach dem Stand der Technik
und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelwerke in Abstimmung mit
der Genehmigungsbehörde (Landratsamt und
Stadt Lahr) für die Herstellung des Benehmens.

Jeder Bauherr haftet im Rahmen des privaten
Nachbarrechts für von ihm verursachte Schäden. Die Stadt empfiehlt dem Investor daher
im städtebaulichen Vertrag, an allen Gebäuden in der Umgebung, deren Eigentümer dies
wünschen, eine Beweissicherung durchzuführen, um etwa auftretende Schäden hinsichtlich
ihrer Ursachen klar zuordnen zu können. Verpflichtende Festsetzungen hierzu kann der
Bebauungsplan nicht treffen.

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- und zur Übernahme der Haftung für jegliche durch
die Erschließung bzw. Bebauung verursachte Schäden, an den dem Baugebiet angrenzenden Gebäuden
und Grundstücken, verpflichtet wird.
4. Klimatische Veränderungen
An heißen Sommertagen profitiert die Kernstadt von
den am Abend einsetzenden Winden aus dem Schuttertal, die die heiße stehende Luft aus der Innenstadt
wehen und für Abkühlung sorgen. Diese Winde werden durch die massive Bebauung an der engsten
Stelle am östlichen Stadteingang blockiert. D. h. es
wird durch die vorgesehen Bebauung zu einer klimatisch negativen Beeinflussung kommen, die die
Wohnqualität für tausende Menschen an heißen
Sommertagen erheblich verschlechtert. Die Hangabwinde, die den oben beschriebenen Effekt verstärken,
werden natürlich ebenfalls beeinträchtig.

5. Lärmbelästigung
Die Bewohner der Bürklinstraße sind jetzt schon
durch die B 415 einer enormen Lärmbelastung ausgesetzt. Durch die geplante Bebauung würden die
Bewohner zusätzlichem Lärm auf der Nordseite ihrer
Häuser ausgesetzt. Außerdem würden die Bewohner
der geplanten Häuser natürlich auch dem Lärm der
Bundesstraße ausgesetzt sein - Stichwort:
Hochwertiges Wohngebiet.

Die klimaökologische Stellungnahme kommt
zum Ergebnis, dass durch die geplante Bebauung mit den Baukörpern grundsätzlich
Strömungshindernisse entstehen und es
durch die höhere Versiegelung zu einer verringerten Kaltluftproduktion im Gebiet selbst
kommt. Dies reduziert die abendliche Kaltluftströmung im Gebiet und der südlich angrenzenden Bürklinstraße (punktuell um bis zu
35%), unterbindet sie allerdings nicht. Der
später einsetzende Bergwind aus dem Schuttertal bewirkt dort weiterhin eine gute Durchlüftung. Auch nach Umsetzung der Planung
sind das Plangebiet und sein Umfeld nicht als
thermisch belastet einzustufen.

Für den Bebauungsplan wurde auch eine
schalltechnische Untersuchung vorgenommen, um zum einen die Einwirkungen des
bestehenden Straßen- und Schienenverkehrslärm auf das Plangebiet und um die Auswirkungen der Planung auf die Nachbarschaft zu
untersuchen. Im Gutachten konnte nachgewiesen werden, dass es durch die Planung
entlang der Bürklinstraße nur an einem Immissionsort zu einer wesentlichen Erhöhung
von bis zu 8,3 dB(A) kommen wird, wobei an
dieser Stelle im Prognose-Nullfall kaum Ver-

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6. Zerstörung einer Naturlandschaft
Das bestehende Areal bietet in seiner Hangstruktur
und seinem vielfältigen und ganz unterschiedlichen
Bewuchs einen einmaligen Bereich für unterschiedlichste Tier- und Pflanzenarten, die bei der vorgesehenen Bebauung größtenteils verloren gingen. (Die
Umsiedlung der Schlingnattern - wenn sie denn überhaupt gelingt, eine tote Schlingnatter wurde ja bereits
schon gefunden - kann hier nur als Alibiaktion angesehen werden).
7. Schädigung eines kulturhistorischen Gebäudeensembles
Das Reichswaisenhaus und das Thaederhaus prägen
seit Jahrzehnten das östliche Eingangsbild der Stadt
Lahr. Es ist nicht akzeptabel, diese beiden denkmalgeschützten Gebäude, durch die vorgesehene 3-4,
teilweise 5 stöckige Bebauung in ihrer Ansicht so
massiv zu beeinträchtigen.

Stellungnahme

Beschluss

kehrsbelastungen vorliegen, da die Erschließungsstraße bisher nur zur Erschließung von
insgesamt vier Wohngebäuden diente. Die
Immissionsgrenzwerte werden deshalb nach
wie vor an diesem Immissionsort am Tag und
in der Nacht eingehalten. An den restlichen 6
untersuchten Immissions-orten entlang der
Bürklinstraße ergeben sich bei Vergleich des
Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall keine wahrnehmbaren Erhöhungen der Beurteilungspegel.
Die Schlingnattern wurden im Jahr 2017 umgesiedelt. Die Habitateignung des Ersatzlebensraums wurde seitdem mehrfach, auch
unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde, fachlich geprüft. Eine Erfolgskontrolle erfolgt ab 2019 im Rahmen eines Monitorings.

Der Erhalt der Denkmale war bei der Aufstellung des Bebauungsplans ein wichtiges Ziel,
da die Unterhaltung der Immobilien die Möglichkeiten des Vereins überstiegen haben und
damit die Erhaltung nicht mehr nachhaltig
gewährleistet war. Durch den Bebauungsplan
und den städtebaulichen Vertrag konnte nun
eine tragfähige Lösung gefunden und rechtlich gesichert werden, die sowohl eine qualitätsvolle Sanierung als auch respektvolle Nutzung der Gebäude sichert. Durch die Festsetzungen zur Gestaltung, zu den Freiflächen

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und der Lage der Baufenster kann sichergestellt werden, dass die Denkmale in ihrer Erscheinung nach wie vor das Stadtbild an dieser Stelle dominieren. Südlich vor den Denkmalen werden großzügige öffentliche Grünflächen festgesetzt, die dafür Sorge tragen, dass
auch die Sichtbarkeit und Fernwirkung der
historischen Gebäude erhalten bleibt. Im
Rahmen der Baugenehmigung werden insbesondere für die Denkmale weitere Auflagen
gelten, die eine Gestaltung im Sinne des
Denkmalschutzes gewährleisten.
8. Soziale Nutzung des Geländes - Sozialbindung
Nach unseren Informationen ist der Verein Erstes
Deutsches Reichswaisenhaus durch die Vereinssatzung verpflichtet das Gelände einer sozialen Nutzung
zu zuführen. Auch wenn der Verkaufserlös bzw. ein
evtl. mit dem Verkaufserlös gebauter Kindergarten in
die Stiftung der Stadt Lahr eingehen soll, ist es fraglich von einer sozialen Nutzung zu sprechen, wenn
der Käufer durch Vermarktung des Areals als Privatperson einen sicherlich nicht unerheblichen Gewinn
erwirtschaften kann. Im Hinblick auf diese soziale
Nutzungsverpflichtung erwarten wir, sollte es zu der
geplanten massiven Bebauung kommen, dass auf
jeden Fall die Sozialquote eingehalten werden muss.

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Bürger 16
14.09.2018

Private Verpflichtungen des Alteigentümers
sind nicht Gegenstand des Bebauungsplans.
Der Reichswaisenhausverein hat sich zur
Veräußerung des Areals entschlossen. Diese
Entscheidung muss die Stadt zur Kenntnis
nehmen und darauf aufbauen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich entschieden, dass die Sozialquote für das Bauprojekt
am Altenberg nicht gelten soll, da sich dieses
bereits seit mehreren Jahren in der Projektentwicklung befindet. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde auf die Quote verzichtet. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass
sich das Verfahren zeitlich erheblich verschoben hat – aus Gründen, die nicht durch den
Vorhabenträger verursacht wurden (darunter
auch der Bürgerentscheid).

1. Soziale Gründervision
Das Gelände des ehemaligen Reichswaisenhauses Der langjährige Nutzer, die Arbeiterwohlfahrt
ist durch (wahrscheinlich in Deutschland das erste) (AWO) gab die Nutzungen auf dem Gelände
Sponsoring im 19. Jahrhundert erstanden worden. Die vor Jahren auf, da aktuell keinen Bedarf für

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gemeinnützige Projekte vorhanden ist. Weder
die AWO noch andere Träger wollten eine
vergleichbare Nutzung im Rahmen des Zulässigen auf dem Areal ansiedeln. Der ehemalige
Eigentümer, Reichswaisenhaus e.V. hat vor
diesem Hintergrund das Areal veräußert, da
die Unterhaltung der Immobilien die Möglichkeiten des Vereins übersteigt und damit die
Erhaltung nicht mehr nachhaltig gewährleistet
ist. Da in der Stadt jedoch ein nachhaltiges
Bevölkerungswachstum zu verzeichnen ist,
das auch mit einer wachsenden Nachfrage
auf dem Wohnungsmarkt einhergeht, sieht die
Stadt auf dem Areal die Chance ein neues
Wohnraumangebot zu schaffen, wodurch
auch für die untergenutzten Denkmale eine
Möglichkeit entsteht eine respektvolle NachDie Intention des vorliegenden Bebauungsplanes nutzung zu etablieren.
ist keine sozial gegründete und passt deshalb
überhaupt nicht auf das historisch für Lahrs Sozi- Es gab zwei Beteiligungsstufen zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Veranstaltung
alwesen einmalige und bedeutende Gelände.
vor Ort und zwei Veranstaltungen im Rahmen
des Bürgerentscheids, in denen die BevölkeIch halte die Lahrer Bevölkerung für engagiert und in rung ihre Ideen einbringen konnte. Der Vorder Lage, dass sie Ideen für ihre Stadt und auch fürs wurf, Mitwirkungsmöglichkeiten seien verweiGelände des Reichswaisenhauses entwickeln und gert worden, wird daher klar zurückgewiesen.
ausführen kann. Dies hat sie in verschiedenen Zu- Neben der „Entwicklung von Ideen“ kommt es
kunftswerkstätten bereits beweisen. Für das Gelände im Übrigen entscheidend auch auf deren Umdes Reichswaisenhauses wurden wir Bürgerinnen und setzbarkeit an. Diese wiederum hängt von
Bürger nie nach unseren Ideen befragt. Dies ist ein den Eigentumsverhältnissen ab und von der
Verweigern von Mitwirkungsmöglichkeit durch die Bereitschaft, außer der eigenen Meinung
auch mit eigenen Geldmitteln zur Umsetzung
Bevölkerung.
beizutragen und unternehmerische Risiken
auf sich zu nehmen, statt nur Pläne zu machen, für deren Realisierung dann andere

gesamte Bevölkerung hat es finanziert und 50 Jahre
lang tatkräftig unterstützt. Noch immer empfinden
viele Lahrer das Gelände als ein Gemeingut, ein
Allmend sozusagen. Nicht einmal die Schließung der
Einrichtung und Konfiszierung des Vermögens durch
das Naziregime hat die Lahrer sozial - engagierten
Bürgerinnen und Bürger am Wiederaufbau und der
Fortsetzung nach dem Weltkrieg gehindert. Dunkle
Vorkommnisse wie sexueller Missbrauch in den
1970er Jahren und danach wurden unter Leitung der
Arbeiterwohlfahrt nicht wirklich aufgearbeitet und liegen wie ein großer Schatten auf Gebäuden und Gelände. Ohne die Aufarbeitung und Transformation der
traurigen Geschehnisse der Vergangenheit bleibt aus
meiner Sicht jegliche Nutzung des Geländes eine
unglückliche Angelegenheit.

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gerade stehen müssen. Aus der engagierten
Lahrer Bevölkerung hat sich keine Initiative
gebildet, die das Gelände anstelle des Investors erworben und die Nachfolge des Reichswaisenhausvereins für eine andere (gemeinnützige) Nutzung angetreten hat.
2. Schutz der Natur
Auf dem Gelände des ehemaligen Reichswaisenhauses gibt es geschützte Tierarten. Leider wurde von
der Firma Faktor Grün, die für den Naturschutz zuständig sein soll, ein Pflanzengift gesprüht. Ich halte diese Maßnahme in einem artgeschützten Gebiet für Naturfrevel. Zudem geschah sie ohne Information der Nachbarschaft, was eine Gefährdung von
Mensch, Tier und Pflanzen in den angrenzenden
Grundstücken bedeutet hat. Ich habe größte Bedenken für den Schutz der Natur durch die jetzt auf dem
Gelände tätige Firma. Es drängt sich der Eindruck auf,
dass die Firma Faktorgrün dem Auftrag nachkommt,
den Bauplan vor der Natur zu schützen.
3. Wasser
Wasser ist Natur und dringend zu schützen. Es gibt
Menschen, die sagen, auf dem Gelände des Reichswaisenhauses sei eine Quelle. Ich weiß nicht ob dies
den Planern bekannt ist und sie ggf. darauf Rücksicht
genommen haben? Auch der in der Nähe liegende
Amselbrunnen ist zu schützen. Keinesfalls dürfen
Baufahrzeuge durch den Wald unterhalb des Pipilissteins geleitet werden - wie beim Umbau des Krankenhauses geschehen. Denn dadurch hat sich das
Erdreich verändert und als Folge davon die Wasserläufe.

In der Fläche wurde einmalig eine gezielte
und dosierte Bekämpfung des JapanKnöterichs und der Robinientriebe durchgeführt, um diese expansiven Arten zurückzudrängen. Das Herbizid wurde nicht flächig
ausgebracht. Zum Zeitpunkt des Einsatzes
befanden sich die Schlingnattern noch in der
Hälterungsfläche, sodass keine Tiere beeinträchtigt wurden. Ein weiterer Einsatz des
Herbizids ist nicht vorgesehen.

Eine Quelle auf dem Gelände ist nicht bekannt und bei Vor Ort Begehungen nicht festgestellt worden.
Ein Baustellenkonzept liegt vor. Eine Einbeziehung des Waldweges ist vorgesehen, um
die Wohnbereiche weniger zu belasten. Das
Landratsamt teilt in einer Stellungnahme mit,
dass die geplante Anzahl der LKW-Fahrten
nicht im Widerspruch zu den Vorschriften des
Naturschutzrechts steht und die LKW-Fahrten
keinen Eingriff in Natur und Landschaft im
Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetzes

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darstellen.
Bei der Planung des Abwassers aus dem Baugebiet Dies wird im Rahmen der Erschließungsplaist eine ausreichende Durchmessergröße des Ab- nung berücksichtigt.
flussrohres zu Grunde zu legen.
3. Verkehrsbewältigung
Der Bebauungsplan sieht vor, dass die südliche Zufahrt zum Baugebiet ausschließlich über eine 5,20 m
breite Straße geschieht. Diese Straße soll Gegenverkehr zulassen, Lastwagen und Müllwagen sollen dort
verkehren. Alle Verkehrsteilnehmende sollen gleichberechtigt sein: Fußgänger mit und ohne Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Fahrradfahrende. Alle zusammen
auf einer Breite von 5,20 m. Ich kann mir nicht vorstellen wie das gut gehen soll. Alle Schulkinder müssen
diesen Weg nutzen. Die Verkehrsplanung an dieser
Stelle halte ich für unverantwortlich und in höchstem Maße gefährdend.

Es ist sicher richtig, dass die Verkehrsbelastungen rund um das geplante Vorhaben nach
der Umsetzung zunehmen werden. Im Vergleich zu sonstigen städtischen Bereichen in
Lahr ist das nähere Gebiet um den Altenberg
aber gering belastet, was in der Bewertung
der absoluten Belastungen berücksichtigt
werden muss. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde dargestellt, dass sich infolge
des Neubauvorhabens Erhöhungen des KfzVerkehrsaufkommens einstellen. Insgesamt
bleiben die absoluten Zahlen auf einem weiterhin niedrigen Niveau. Auch die Verkehrssituation und Abwicklung bleibt in den für
Wohngebiete typischen Bereichen, wie sich
an Vergleichen mit den Richtlinien und Regelwerken gezeigt hat. Die subjektiven Befürchtungen „Verkehrschaos“, „mangelnde
Sicherheit“ werden ernst genommen und Verbesserungen vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung der genannten Punkte und mit
Verweis auf die rechtlichen Vorgaben werden
die Einschätzungen aber nicht geteilt.

4. Fehlen von zuverlässigen Verantwortlichen
Der Bebauungsplan wird von einer GmbH vorgelegt. Die Haftungsrisiken der Stadt hinsichtlich der
Wer haftet, falls die GmbH sich nach der Bebauung Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen durch den Vorhabenträger sind durch
auflöst, für eventuelle Fehler und Folgeschäden?

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Da es hierfür keine Antwort gibt, macht mir der Bebauungsplan Angst. Bei meinen Besuchen im technischen Ausschuss der Stadt Lahr habe ich erlebt wie
sich Angestellte der Stadtverwaltung und Beschäftigte
des Unternehmens Faktor Grün aus Verantwortung
herauswinden. Ich erwarte von Fachleuten, dass sie
zu ihren Taten und Äußerungen stehen und Verantwortung übernehmen.

Stellungnahme

Beschluss

Bürgschaften u.a. Sicherungsinstrumente im
städtebaulichen Vertrag geregelt. Die Haftung
zwischen Privaten ist nicht durch die Stadt zu
regeln. Teilweise geht eine verschuldensunabhängige Haftung für grundstücksbezogene
Risiken auch auf die Rechtsnachfolger im
Grundeigentum über. Im Übrigen können
Risiken aus Insolvenzen nicht durch öffentliche Garantien kompensiert werden. Die Stadt
hat sich von der Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers, der in Lahr schon andere Projekte verwirklicht hat, überzeugen können.

Im Rahmen der Offenlage war es im Stadtplanungsamt möglich, den Bebauungsplan mit
den zugehörigen Gutachten einzusehen. Zusätzlich konnten die Unterlagen auf der
Homepage der Stadt Lahr heruntergeladen
werden. Darüber hinaus standen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten auch für Fragen zur Planung zur Verfügung, obwohl kein Rechtsanspruch darauf besteht, einzelnen Betroffenen
die Planung persönlich zu erläutern. Soweit
die Fragen fachliche Fragen des Umweltschutzes betrafen, wurden die Betroffenen an
die Fachverwaltung des Landratsamtes verwiesen, mit der die Stadt sich über die jeweiligen Inhalte des Bebauungsplanes abgestimmt hatte. Die Reaktionen des LRA hierauf
liegen in dessen Verantwortung.
Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.
Ich habe es als sehr müßig erlebt, Fragen zu diesem
Bauvorhaben an den Baubürgermeister zu stellen.
Erst nach Wochen habe ich Antwort erhalten, welche
mich ans Landratsamt Offenburg verwies. Nachdem
ich es endlich geschafft habe, dort Gehör zu bekommen, erfuhr ich, dass ich alle Informationen eigentlich
auch beim Bauamt in Lahr hätte bekommen können.
In solchen Momenten fühle ich mich an der Nase herumgeführt. Das möchte ich nicht! Ich möchte als fragende Bürgerin ernstgenommen werden. Informationen bei Behörden müssen abrufbar sein.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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