Beschlussvorlage (Umbau und Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule - Vorstellung der Entwurfsplanung)
Vorlage: Umbau und Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule - Vorstellung der Entwurfsplanung
14. Oktober 2013
Beschlussvorlage (Umbau und Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
- Vorstellung der Entwurfsplanung)
Beschlussvorlage (Flächenaufstellung)
Beschlussvorlage (Grundriss Erdgeschoss Veranstaltungsmöglichkeit)
Beschlussvorlage (Grundriss Erdgeschoss)
Beschlussvorlage (Grundriss Obergeschoss)
Beschlussvorlage (Kostenschätzung)
Beschlussvorlage (Pädagogisches Konzept der OHR)
Beschlussvorlage (Perspektiven Gebäudekonzept)
Beschlussvorlage (Perspektiven Neuer Pausenhof)
Beschlussvorlage (Städtebauliches Konzept)
14. Oktober 2013
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Beschlussvorlage (Umbau und Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
- Vorstellung der Entwurfsplanung)
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Beschlussvorlage Amt: 603 Kabisch Datum: 22.08.2013 Az.: 60/603GMKa/50-Ot Drucksache Nr.: 105/2013 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 18.09.2013 nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 23.09.2013 nichtöffentlich Technischer Ausschuss 25.09.2013 nichtöffentlich Gemeinderat 14.10.2013 beschließend Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Umbau und Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule - Vorstellung der Entwurfsplanung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: 1. Dem Umbau und der Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird auf der Grundlage des vorliegenden Einrichtungserlasses zur Ganztagsschule und den Raumprogrammen (Pflichtbereich und Ganztagsbereich) zugestimmt. 2. Die vorliegende Entwurfsplanung und Kostenschätzung wird genehmigt. 3. Die Planungsleistungen werden unter Berücksichtigung der VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) in Auftrag gegeben. 4. Die nachfolgenden Leistungsphasen (Genehmigungs-, Ausführungsplanung und Ausschreibung) können auf dieser Grundlage erstellt werden. 5. Der der Stadt Lahr zustehende Schulbauförderzuschuss des Landes ist entsprechend zu beantragen. 6. Ab dem Haushaltsjahr 2014 und in den folgenden Jahren sollen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Realisierung des Projekts bereitgestellt werden. 7. Die Stadt Lahr strebt gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Offenburg und der Otto-Hahn-Realschule Lahr an, bis zum Schuljahresende 2013/2014 ein umfassendes Konzept zur Schulentwicklung der Realschule auf der Grundlage des offenen Ganztagsbetriebs zu erstellen. Auf dieser Basis sollen nachfolgend Beschlüsse vom Gemeinderat zur künftigen Schulorganisation gefasst werden. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 105/2013 1. Ergänzung Anlage(n): Städtebauliches Konzept Perspektiven Neuer Pausenhof Perspektiven Gebäudekonzept Grundriss Erdgeschoss Grundriss Obergeschoss Grundriss Erdgeschoss Veranstaltungsmöglichkeit Flächenaufstellung Kostenschätzung Pädagogisches Konzept der OHR Seite - 2 - Drucksache 105/2013 1. Ergänzung Seite - 3 - Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.10.2010 der Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Angebotsform an der Otto-Hahn-Realschule zum Schuljahr 2011/2012 zugestimmt. Darüber hinaus hat sich die Stadt Lahr als Schulträgerin verpflichtet, die zusätzlich anfallenden Sachkosten für den Betrieb der Ganztagsschule und die Personalkosten für Betreuung und Mittagessen zu übernehmen. Weiterhin wurde beschlossen, dass zur Ermittlung des zusätzlich notwendigen Raumbedarfs für die Durchführung des Ganztagsbetriebs und zur Überprüfung der Raumsituation im Pflichtbereich verbindliche Raumprogramme auf der Grundlage des pädagogischen Konzepts der Schule und dem Modellraumprogramm des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Freiburg zu beantragen sind. Dabei sollten in die Antragsstellung ein möglicher Ersatz (Neubau für die stark sanierungsbedürftigen Pavillons - Waben) und Ergänzungsräume im naturwissenschaftlichen Bereich einbezogen werden. Mit Erlass vom 15.03.2011 hat das Regierungspräsidium Freiburg der Einrichtung einer Ganztagsschule an der Otto-Hahn-Realschule in Lahr in offener Form zum Schuljahr 2011/2012 zugestimmt. Im September 2011 wurde mit dem Ganztagesbetrieb unter der Voraussetzung begonnen, dass diese neue schulische Ausrichtung nur für maximal drei Jahre in den provisorischen Räumen durchgeführt wird und spätestens 2014 entsprechende Räume in einem Erweiterungsbau zur Verfügung stehen. Zwischenzeitlich steht fest, dass dieser „Fahrplan“ so nicht mehr gehalten werden kann. Vor dem Hintergrund der neuen bildungspolitischen Zielsetzungen des Landes und der damit verbundenen Auswirkungen auf die bestehende Schullandschaft ist die geplante Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule Lahr zu einer Ganztagsschule grundsätzlich als ein Baustein der lokalen Schulentwicklungsplanung der Stadt zu sehen. Die wesentlichen Eckpunkte hierfür können der Sitzungsdrucksachennummer 86/2013 (Schulentwicklung der städtischen Realschule und der Werkrealschulen) entnommen werden. Die Vorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 12.06.2013 nichtöffentlich vorberaten. Ausgangssituation für die Beschlussempfehlung zur Schulentwicklung der städtischen Realschule und der Werkrealschulen war, bezogen auf die Otto-HahnRealschule, ein Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz zur „Weiterentwicklung der Lahrer Sekundarschulen“ vom 12.03.2013, mit einer ergänzenden Stellungnahme der Schulleitung. Die Schulleitung hat im Rahmen der Gesamtkonzeption für die Schulentwicklung in Lahr neben den Gymnasien die Gemeinschaftsschule als zweite Säule eingeschätzt und die Otto-Hahn-Realschule als ein Standort für eine Gemeinschaftsschule gesehen. Im weiteren Diskussionsprozess wurde deutlich, dass entgegen der Einschätzung der Schulleitung, eine Mehrheit des Kollegiums der Otto-Hahn-Realschule gegenwärtig einer möglichen Entwicklung zu einer Gemeinschaftsschule ablehnend gegenüber steht. Über die künftige Schulentwicklung der Schule sollen nach den Vorstellungen der Gesamtlehrerkonferenz die schulischen Gremien erst nach einer inhaltlichen Auseinandersetzung, unter Einbeziehung verschiedener Alternativen, entscheiden. Zuletzt hat die Gesamtlehrerkonferenz der Otto-Hahn-Realschule hierzu am 11.07.2013 folgenden Beschluss gefasst: Drucksache 105/2013 1. Ergänzung Seite - 4 - Die GLK möge beschließen: 1. Die GLK bekräftigt ihren Beschluss vom 12.03.2013 als Ganztagsschule in offener Angebotsform die zweite Säule der weiterführenden Schulen neben Gymnasium in der Weststadt zu werden. 2. Das Kollegium der OHRS entscheidet sich über die künftige Ausrichtung der Schule als zweite Säule im Sekundarschulbereich in Lahr erst nach einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit verschiedenen Möglichkeiten. 3. Der Beschluss der GLK und anschließend der Schulkonferenz wird von einer Dialoggruppe an der OHRS vorbereitet. 4. Beim Start der GTS 2011 wurde uns von der Stadt in Aussicht gestellt, dass wir die Angebotsform nur 3 Jahre in provisorischen Räumen durchführen müssen. Der von der Stadt geplante und vom RP genehmigte Erweiterungsbau ist dringend notwendig und es darf, vor allem auch im Blick auf die stark wachsende Schülerzahl, zu keinen weiteren Verzögerungen kommen. Wir bitten deshalb den Schulträger, die Bauentscheidung für unsere Schule, die als Standort für die zweite Säule im Sekundarschulwesen in Lahr Bestand haben wird, dringend von dem Beschluss über den Schulentwicklungsplan der Stadt Lahr abzukoppeln. Geheime Abstimmung wird beantragt. Abstimmungsergebnis: 26 ja, 4 nein, 2 Enthaltungen Die genauen Modalitäten über die Besetzung, Zielsetzungen und die konkrete Prozessausgestaltung der Dialoggruppe werden unmittelbar nach der Sommerpause in einem Auftaktgespräch mit Vertretern des Schulträgers, des Schulamtes und dem Schulleitungsteam geklärt. Unterstützt wird die Arbeit der Dialoggruppe durch eine externe Prozessbegleitung und durch umfassende Fortbildungsangebote zur Unterrichtsentwicklung unter Berücksichtigung des individuellen, kooperativen, eigenverantwortlichen Lernens sowie der Individualisierung der Lernwege. Außerdem ist von der Verwaltung beabsichtigt, den weiteren Entwicklungsprozess der Otto-Hahn-Realschule in das Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung der Lahrer Bildungslandschaft zu integrieren. Ende September soll durch die bestehende Projektgruppe „Bildungslandschaft“ eine Schwerpunktgruppe „Schulentwicklung“ konstituiert werden. Nur durch diese enge Anbindung kann nach übereinstimmender Auffassung aller Projektbeteiligten über den Ausbau der Bildungslandschaft die notwendige Perspektive eingebracht werden. Die Schulentwicklung der Lahrer Schulen ist eine Gesamtaufgabe, mit dem Ziel, eine bestmögliche Bildungsbiographie und Ausbildung für alle Lahrer Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Schulentwicklung muss sich an den Interessen, Bedürfnissen und Bedarfen der Kinder orientieren. Die Stadt Lahr strebt gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt Offenburg und der Otto-Hahn-Realschule Lahr an, bis zum Schuljahresende 2013/2014 ein umfassendes Konzept zur Schulentwicklung der Realschule auf der Grundlage des offenen Ganztagsbetriebs zu erstellen. Auf dieser Basis sollen entsprechende Beschlüsse vom Gemeinderat zur künftigen Schulorganisation gefasst werden. Drucksache 105/2013 1. Ergänzung Seite - 5 - Ziel der Landesregierung ist die Schaffung eines „Zwei-Säulen-Schulsystems“. Neben dem Gymnasium soll künftig ein integrativer Bildungsweg, der sich aus den bisherigen Schularten entwickelt, stehen. In der Regierungserklärung zur regionalen Schulentwicklung im Mai 2013 wurde ausgeführt, dass die Gemeinschaftsschule hierbei besonders geeignet ist, diese Zielsetzung zu ermöglichen. Um die weitere Schulentwicklung der Realschule voranzubringen, soll es nach Auffassung der Verwaltung und der Schulleitung beim Ausbau zur Ganztagsschule keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Der Erweiterungsbau müsste spätestens im Sommer 2015 bezogen werden. Die Schule wird bereits 2014/15 große Probleme haben, den Ganztagesbetrieb mit Blick auf die fehlenden Räumlichkeiten zu sichern. Die Schule weist darauf hin, dass in den Klassenstufen 5 und 6 derzeit im Ganztagesbetrieb bereits ca. 120 Schülerinnen und Schüler untergebracht sind. Die Mensa befindet sich im ehemaligen Aufenthaltsraum, der vom Förderverein der Schule mit 40 Sitzplätzen eingerichtet wurde. Seit dem Schuljahr 2012/13, müssen die Ganztagesschüler in zwei Schichten zum Essen gehen, weil die Sitzplätze nicht ausreichen. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Mensaessen in den nächsten beiden Jahren mit der weiteren Zunahme von Ganztagsschülern erheblich ansteigen wird. Auch das Regierungspräsidium Freiburg sieht, bezogen auf die noch erforderliche Weiterentwicklung hin zu einer möglichen Gemeinschaftsschule, insbesondere im Bereich der Unterrichtsentwicklung, noch Nachholbedarf. Es wird empfohlen, dass die Realschule zunächst ihr Konzept zur Ganztagsschule weiterentwickelt, was die nach dem GTS-Konzept erforderlichen Räume voraussetzt. Bei einer positiven Beschlussfassung über die vorgeschlagene bauliche Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wäre auf Ende November 2013 fristgerecht ein Schulbauförderantrag möglich. Bei der Ganztagsschulförderung gibt es aktuell keine Wartezeiten bei der Zuweisung der Zuschüsse. Der Bewilligungsbescheid könnte im Juli 2014 vorliegen; bereits mit der fristgerechten Einreichung des Schulbauförderantrags könnte mit den Baumaßnamen begonnen werden. Neben den im Haushalt 2013 für Planungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € sind in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 4.600.000,- € vorgesehen (siehe auch Abschnitt „Finanzierung“, Seite 9 der Vorlage). Genehmigungsgrundlagen Das Regierungspräsidium Freiburg hat auf Antrag der Stadt Lahr vom 23.07.2012 der Aufgabe der Pavillons der Otto-Hahn-Realschule Lahr zugestimmt. Die Genehmigungsbehörde kam auf Grund der vorgelegten Unterlagen und Pläne zu dem Ergebnis, dass die Pavillons aus baulichen Gründen für schulische Zwecke abgeschrieben werden können. Für das Regierungspräsidium Freiburg ist eine mögliche Sanierung der Pavillons keine vertretbare wirtschaftliche Option. Raumprogramm für den Pflichtbereich der Otto-Hahn-Realschule Das am 27.02.2013 bewilligte vorläufige Raumprogramm für den Pflichtbereich sieht 2 naturwissenschaftliche Lehrübungsräume à 72 – 84 qm (Gesamtfläche 144 – 168 qm) vor. Raumprogramm für den Ganztagsbereich Das vorläufige Raumprogramm für die Erweiterung des Ganztagsbereichs der OttoHahn-Realschule sieht basierend auf dem pädagogischen Konzept (Anlage) folgende zusätzliche Räume vor: Drucksache 105/2013 1. Ergänzung Seite - 6 - 1 Mensa (einschll. Multifunktionsraum) 200 qm 1 Kochküche 60 qm 2 Projekträume Musik a 66 qm 132 qm 1 Musikwerkstatt mit Lager 66 qm 1 Theaterwerkstatt 66 qm 2 Räume f. selbstorg. Lernen a 66 qm 132 qm 2 Räume f. Hausaufgabenbetreuung a 60 qm 120 qm 2 kleine Räume soziales Lernen a 15 qm 30 qm 1 Raum soziales Lernen 36 qm 1 Ruheraum 66 qm 1 Spiele- und Bewegungsraum 66 qm 1 Projektraum Technik 66 qm 1 Fahrradwerkstatt 36 qm 1 Lehrerbereich für die Ganztagesschule 20 qm Gesamt: 1.096 qm Bei einem Beratungstermin am 06. Mai 2013 wurde die auf der Grundlage der genehmigten Raumprogramme erstellte Entwurfsplanung offiziell vorgelegt. Das Regirungspräsidium Freiburg hat hierzu keine Einwendungen erhoben. Insbesondere wurde die Neuschaffung des naturwissenschaftlichen Bereichs der Realschule im geplanten Erweiterungsbau und im Gegenzug die Ausweisung von Flächen für den Ganztagsbereich (Projektraum Technik, Theaterwerkstatt) im Altbestand grundsätzlich befürwortet. Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau wird insoweit nochmals geändert, wobei es bezogen auf die genehmigten Flächen insgesamt keine wesentlichen Änderungen mehr geben wird. Gefördert werden auch eine Mensa von 200 qm und eine Kochküche mit 60qm. Die Mensa wurde gleichzeitig als Multifunktionsraum genehmigt, der in Kombination mit dem angrenzenden Musikbereich als Aufführungsraum für Musik- und Theaterveranstaltun-gen gemäß dem pädagogischen Konzept (Schwerpunkt Musik und Theater) genutzt werden kann. Die Kochküche soll künftig auch die Mensa des Scheffelgymnasiums mit-versorgen, da die Mensa des Scheffelgymnasiums nur als Verteilerküche eingerichtet ist. Nach den Schulbauförderrichtlinien ist somit insgesamt von einer Programmfläche von 1.264 qm auszugehen. Bezogen auf eine Förderung der Programmfläche würden sich auf der Grundlage des aktuell noch gültigen Kostenrichtwertes (€ 2.600/qm) förderfähige Baukosten von insgesamt € 3.286.000 ergeben. Bei einem Fördersatz von 33% ist von einem Zuschuss in Höhe von rd. € 1.084.000 für das Projekt auszugehen. Hinzu kommt noch ein Zuschuss für die Umbaumaßnahmen von voraussichtlich unter 33% der kalkulierten Kosten, da die Kostenrichtwerte des Landes nicht mehr den aktuellen Baukostenentwicklungen entsprechen. Planungskonzeption/Baubeschreibung/Kostenschätzung Raumprogramm Für den geplanten Ausbau der Otto-Hahn-Realschule für ganztägige Angebote wurde folgendes Raumprogramm für die Erweiterung vom Regierungspräsidium angegeben: Drucksache 105/2013 1. Ergänzung - Seite - 7 - Mensa und Multifunktionsraum mit Kochküche 3 Musikräume mit Lager 1 Theaterwerkstatt 4 große Räume für selbstorganisiertes Lernen und Hausaufgabenbetreuung 3 kleinere Räume für soziales Lernen 1 Ruheraum 1 Spiele- und Bewegungsraum 1 Projektraum Technik 1 Lehrerzimmer Zur Verbesserung der Situation bei den naturwissenschaftlichen Arbeitsräumen wurden außerdem 2 weitere naturwissenschaftliche Lehrübungsräume als Ersatz für zwei bislang im Bestandsgebäude innenliegende fensterlose Lehrräume bewilligt. Für die weitere Planung erschien es sinnvoll, den gesamten naturwissenschaftlichen Lehrbereich in den Neubau zu verlegen und im Austausch dafür die bewilligte Theaterwerkstatt und den Projektraum Technik im Altbau unterzubringen. In der Summe ergibt sich ein Bauvolumen für den Neubau von 1317 m² Hauptnutzfläche. Städtebauliches Konzept Das bestehende Gebäude der Otto-Hahn-Realschule steht als zweigeschossiger Solitär zwischen Lehrerparkplatz auf der Westseite, Fahrradparkplatz und baumbestandener Grünanlage auf der Nordseite sowie Pausenhof auf der Ostseite und eingeschossiger provisorischer Erweiterung aus den 1970er Jahren (Wabenbau) auf der parkähnlichen Südseite. Der Pausenhof ist wegen seiner fehlenden räumlichen Fassung in Nord-SüdRichtung und der abweisenden Rückansicht der Sporthalle auf der Ostseite ein wenig attraktiver Ort. Diese städtebaulich wenig glückliche Situation soll mit dem Erweiterungsbau verbessert werden. So bietet sich an, den Neubau als zweigeschossigen Riegel an der Nordseite des Pausenhofs anzugliedern. Dadurch wird der Pausenhof nun auf drei Seiten räumlich eingefasst und öffnet sich nach Süden in die Grünanlage. Alt- und Neubau sollen baukörperlich eine Verbindung bilden. Eine breite verglaste Brücke im Obergeschoss verbindet die beiden Gebäude. Der neu eingefasste Schul hof wird von einer durchgehenden Überdachung eingerahmt, die im 90°-Winkel gemeinsam von Altbau, Brücke und Erweiterung gebildet wird. Längerfristige Planung Längerfristig wäre es möglich eine zweite Erweiterung im Norden zur Schutter hin an die jetzt geplante Erweiterung anzudocken. Nach dem Rückbau des Provisoriums (Wabenbau) könnte auf der Südseite der Otto-Hahn-Realschule in Frage kommen, dem gesamten Schulareal eine großzügige parkähnliche grüne Mitte zu geben. Drucksache 105/2013 1. Ergänzung Seite - 8 - Beschreibung des Erweiterungsbaus In der vorliegenden Planung wurde in Abstimmung mit der Abteilung Gebäudemanagement und der Schulleitung der Otto-Hahn-Realschule das oben beschriebene Raumprogramm für die Erweiterung an die Bedürfnisse der Schule angepasst. Dabei wurde berücksichtigt, dass die bestehenden Aufenthaltsmöglichkeiten außerhalb der Unterrichtsräume im Bestandsgebäude bislang wenig attraktiv sind und nur in Form von mehr oder weniger breiten Fluren zur Verfügung stehen. Besonders auch im Hinblick auf eine ganztägige Schulnutzung sollen im Erweiterungsbau räumlich hochwertige Bereiche als Lern- und Kommunikationszonen außerhalb der Klassenräume geschaffen werden. Erdgeschoss: An das Foyer der Erweiterung schließt ein offener Musikbereich an, der zusätzlich als Treffpunkt außerhalb der Unterrichtszeit dienen kann. Die erdgeschossig angelegte Mensa öffnet sich zum Pausenhof nach Süden, während die Küche mit Nebenräumen auf der Nordseite liegt und von Osten beliefert werden kann, ohne den Schulbetrieb zu stören. Die Mensa soll auch als Multifunktionsbereich genutzt werden können. Die benachbarten Musikräume können mittels verschiebbarer Wände der Mensa zugeschlagen werden, um eine große Aula für Schulfeste und Theater- oder Musikvorführungen zu schaffen. Ein Lagerraum für Stühle und Bühnenteile ist im Musikbereich vorgesehen. Von den Musikräumen aus kann die bestehende Stufenanlage des Wasserrückhaltebeckens auf der Nordseite des Erweiterungsbaus als Open-Air-Bereich bespielt werden. Zwei weitere Räume, die für Spiel und Bewegung sowie als Ruheraum vorgesehen sind, werden auf der Westseite des Foyers angeordnet und orientieren sich zum baumbestandenen „Fahrradhof“. Eine zentrale Treppe führt vom erdgeschossigen Foyer in das Obergeschoss. In direkter Nähe der Treppe ist ein Aufzug angeordnet, der zukünftig für die gesamte Schulanlage Barrierefreiheit ermöglicht. Obergeschoss: Der obergeschossige Foyerbereich ist über eine Brücke mit dem Bestandsgebäude verbunden. Die Brücke selbst dient als Treffpunkt und Aufenthaltsbereich sowie als Eingangsüberdachung für den erdgeschossigen Eingang. Im Obergeschoss sind vier klassenraumgroße Räume für Hausaufgabenbetreuung und selbstorganisiertes Lernen und drei kleinere Räume für soziales Lernen vorgesehen. Außerdem sind drei naturwissenschaftliche Übungsräume und ein gemeinsamer Vorbereitungsraum um einen kleinen innenliegenden Platz angeordnet. Im Flurbereich des Obergeschosses werden durch aufgeweitete Zonen Plätze gebildet, die in den Vorbereichen der Unterrichtsräume Sitz- und Lernmöglichkeiten bieten. Belichtet wird der Flurbereich mit einem durchlaufenden und nach Norden ausgerichteten Oberlichtband. Die im Entwurf überplante Programmfläche liegt mit 53 qm über der genehmigten Programmfläche. Dies ist aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt, da der Erweiterungsbau den Anforderungen künftiger pädagogischer Konzepte (Entwicklung zur Gemeinschaftsschule) genügen muss. Insbesondere die Räume für Hausaufgabenbetreuung (60qm/Raum) und Selbstorganisiertes Lernen (66qm/Raum) sind für die neuen Unterrichtskonzepte zu klein. Hier soll eine Raumgröße von 72 qm als Lerngruppenraum zu Grunde gelegt werden. Drucksache 105/2013 1. Ergänzung Seite - 9 - Mit der geplanten Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule würden auch die räumlichen Voraussetzungen für eine mögliche Gemeinschaftsschule geschaffen, die grundsätzlich einen Ganztagsbetrieb voraussetzt (siehe Drucksachennummer 86/2013 „Schulentwicklung der städtischen Realschule und der Werkrealschule“). Finanzierung Laut Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für den Erweiterungsbau einschließlich Ausstattung, Außenanlage und Baunebenkosten auf 5.018.100,- €. Die Kostenschätzung basiert auf den aktuellen Baukosten 2. Quartal 2013. Unter Berücksichtigung einer Baukostensteigerung bis zur geplanten Fertigstellung in 2015 von ca. 4% wird von Baukosten in Höhe von 5.200.000,- € ausgegangen. Für den Umbau im Bestandsgebäude (Rückbau naturwissenschaftlicher Bereich sowie Herrichten der Theaterwerkstatt, des Projektraums Technik und von Lagerräumen) fallen nach dem Umzug in den Erweiterungsbau geschätzte Kosten in Höhe von 135.000,- € an. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus und der Räumlichkeiten im Bestandsgebäude sollen die Pavillons (Wabenbau) abgebrochen werden. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 90.000,- €. Es wird vorgeschlagen, die Kosten wie folgt in der Finanzplanung zu berücksichtigen: 2013 200.000,- € (bereits im Haushaltsplan enthalten) 2014 1.400.000,- € (lt. Mittelfristiger Finanzplanung 1.000.000,- €) 2015 3.600.000,- € (Lt. Mittelfristiger Finanzplanung 3.600.000,- €) 2016 135.000,- € (zusätzlich für Umbau im Bestand) 90.000,- € (Abbruch Wabenbau) Guido Schöneboom Karl Langensteiner-Schönborn