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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage Satzungsbeschlüsse Berichtigung des Flächennutzungsplanes)

17. Dezember 2018
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 22.11.2018 Az.: - 0685/Da

Drucksache Nr.: 312/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

05.12.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

17.12.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

---------

Betreff:

Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplanes

Beschlussvorschlag:

1. Die Stellungnahmen vom 22.11.2018 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan und den hierzu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften werden beschlossen.
2. Der Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung und die hierzu erlassenen
Örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils gültigen Fassungen vom
22.11.2018 als Satzungen beschlossen.
3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt.

Die aktuellen Anlagen 1-10 sowie den Umweltbeitrag erhalten Sie in
Papierform. Die weiteren Anlagen sind digital abrufbar, da sich seit
dem Offenlagebeschluss keine Änderungen ergeben haben.
Anlage(n):
- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern
- Geltungsbereich, 22.11.2018
- Nutzungsplan, 22.11.2018
- Zeichenerklärung/Legende, 22.11.2018
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 312/2018

Seite - 2 -

- Planungsrechtliche Festsetzungen, 22.11.2018
- Örtliche Bauvorschriften, 22.11.2018
- Begründung, 22.11.2018
- Berichtigung des Flächennutzungsplaness, 22.11.2018
- Satzungen
- Städtebauliches Konzept, 23.4.2018
- Schnitte 1, 5, 6, 7, 8, 23.4.2018
- Schnitte 2, 4, 23.4.2018
- Schnitte 3, 9, 23.4.2018
- Schnitte 4, 7-1, 23.4.2018
- Schnitte 7-2, 7-3, 23.4.2018
- Verkehrsuntersuchung, 23.4.2018/23.5.2016
- Verkehrsuntersuchung Fortschreibung, 23.4.2018/22.12.2017
- Schalltechnische Untersuchung, 23.4.2018/1.2.2018/22.12.2017
- Umweltbeitrag mit integriertem Grünordnungsplan und Vorprüfung Natura 2000, 6.6.2018,
9.7.2018
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, 2.5.2018
- Fachgutachten Fledermäuse, 3.12.2015
- Freiflächenkonzept, 6.12.2017
- Geotechnischer Vorbericht, 29.2.2016
- Fachgutachterliche Stellungnahme zu den lokalklimatischen Auswirkungen, 4.12.2017
- Gestaltungshandbuch, 23.4.2018

Drucksache 312/2018

Seite - 3 -

Begründung:
Am 23.7.2018 hat der Gemeinderat die Offenlage des Bebauungsplans ALTENBERG, 1. Änderung
beschlossen. Sie erfolgte vom 6.8. bis zum 14.9.2018.
Im Rahmen der Beteiligung wurden 48 Träger öffentlicher Belange angeschrieben. 36 haben sich
zurückgemeldet. 16 Träger haben keine Anregungen, die Hälfte von ihnen wünscht auch keine weitere Beteiligung.
20 Träger haben eine Stellungnahme abgegeben, diese sind im beigefügten Abwägungsspiegel aufgelistet und mit einem Bewertungsvorschlag der Verwaltung einschließlich der Fachbüros ergänzt.
Neben vielen Stellungnahmen zu Details in der Umsetzung des Projektes gibt es eine Stellungnahme
vom Landesamt für Denkmalpflege, die sich u. A. mit der Höhe der Bebauung im oberen Bereich östlich des Reichswaisenhauses (Bürklin-Schauenburg-Haus) befasst. Gerade dieser Punkt war auch
politisch sehr intensiv diskutiert worden, so dass die Verwaltung hier keinen Änderungsbedarf erkennt.
Die Stellungnahmen insgesamt haben nach Auffassung der Verwaltung keine Änderung am Entwurf
des Bebauungsplans zur Folge.
Aus der Bürgerbeteiligung gingen 11 Stellungnahmen ein, die von insgesamt 16 Bürgern unterschrieben waren.
Auch diese Stellungnahmen sind mit einer fachlichen Bewertung der Verwaltung und der Fachbüros
in einer Abwägungstabelle aufgelistet und liegen nun zur Beschlussfassung vor. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine neuen Aspekte oder Gesichtspunkte angesprochen oder vorgebracht,
die nicht bereits im Vorfeld auch Gegenstand von Gesprächen und Prüfungen waren.
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass sehr häufig Themen angesprochen werden, die nicht unmittelbar mit dem Bebauungsplan zusammenhängen. Die Verwaltung hat nach bestem Wissen –
gemeinsam mit den Fachbüros – Antworten formuliert. Ein Erfordernis zur Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich nach der Auswertung der Stellungnahmen
nicht.
Die Befürchtungen, die von Anliegern vorgebracht werden, beziehen sich häufig auf den Verkehr.
Das Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die bestehenden Straßen den zukünftigen Verkehr aufnehmen können. Die Leistungsgrenze der Straßen wird nicht erreicht. Trotzdem hat sich die Stadt
entschieden – in Übereinstimmung mit der Polizei – die Verkehrssicherheit in der Altvaterstraße zu
erhöhen. Voraussichtlich bei zwei privaten Grundstückseigentümern wird die Stadt keinen Grundstücksstreifen erwerben können. Dies bedauert die Verwaltung, es stellt aber nicht die Maßnahme in
Frage. In langen Abschnitten ist die Stadt selbst Eigentümerin bzw. der Kreis, so dass hier die Verbesserungen möglich werden. Allerdings wird dies noch einige Zeit dauern, da zunächst Kanalbaumaßnahmen anstehen und die Straßensanierung nach weitgehender Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen im neuen Wohnquartier durchgeführt werden soll.
Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt. Die Verwaltung hat einen
Planauszug mit dem Vergleich der Vorlage beigefügt, um dies darzustellen. Es war bisher schon in
schriftlicher Form Inhalt der Vorlagen.

Drucksache 312/2018

Seite - 4 -

Die Verwaltung empfiehlt, die beigefügte Abwägung und die Satzungen zu beschließen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.