Beschlussvorlage (Scheffel-Gymnasium - Wasserschaden im Erdgeschoss - Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018))
25. Februar 2019
Beschlussvorlage Amt: 603 Horn Datum: 22.01.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 28/2019 Ka/AH Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.02.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.02.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Scheffel-Gymnasium - Wasserschaden im Erdgeschoss - Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 11.06.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Scheffel-Gymnasium - Gebäudeunterhaltung“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 227.000,-- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 verringerte Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Scheffel-Gymnasium - Gebäudeunterhaltung“ überplanmäßige Ausgaben in neu ermittelter Höhe von 287.000,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6700.575000 „Stromverbrauch“ in Höhe von 80.000,-- € sowie durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.003000 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 207.000,-- €. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 28/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Mit Beschluss vom 11.06.2018, siehe ursprüngliche Beschlussvorlage Nr. 133/2018, hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. außerplanmäßigen Sanierungsmaßnahme im Scheffel-Gymnasium bei der Finanzposition 1.2310.500000 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 227.000,-- € brutto bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 erhöhte Rücklagenentnahme. Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen und schlussgerechnet. Die Haushaltsrechnung 2018 mit Stand vom 24.01.2019 weist verbuchte Mehrausgaben in Höhe von 215.565,74 € aus. Die Gesamtausgaben der Maßnahme belaufen sich nach aktueller Kostenprognose auf 287.000,-- €. Die Mehrkosten in Höhe von 60.000,-- € resultieren aus einer wesentlich längeren Trocknungszeit als ursprünglich angenommen. Geplant war die Trocknung zum Ende der Sommerferien abzuschließen. Tatsächlich dauerte die Trocknung in Teilbereichen bis zum Ende des Jahres. Neben den Mehrkosten für die Trocknung in Höhe von 43.000,-- € ergeben sich bei den Nebenarbeiten Mehrkosten in Höhe von 17.000,-- € für zusätzliche Untersuchungen und Probeöffnungen sowie für das Bereitstellen von Ausweichflächen und Provisorien im laufenden Schulbetrieb. Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 287.000,-- € kann durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6700.575000 „Stromverbrauch“ in Höhe von 80.000,-- € und durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.003000 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 207.000,-- € erfolgen. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer