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Beschlussvorlage (Scheffel-Gymnasium - Wasserschaden im Erdgeschoss - Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Horn

Datum: 22.01.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 28/2019
Ka/AH

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Scheffel-Gymnasium - Wasserschaden im Erdgeschoss
- Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018)

Beschlussvorschlag:

Mit Beschluss vom 11.06.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Scheffel-Gymnasium - Gebäudeunterhaltung“ überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 227.000,-- € bewilligt.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich
zum Planansatz 2018 verringerte Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO
bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Scheffel-Gymnasium - Gebäudeunterhaltung“
überplanmäßige Ausgaben in neu ermittelter Höhe von 287.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition
1.6700.575000 „Stromverbrauch“ in Höhe von 80.000,-- € sowie durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.003000 „Gewerbesteuer“ in Höhe von
207.000,-- €.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 28/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 11.06.2018, siehe ursprüngliche Beschlussvorlage Nr. 133/2018, hat der
Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. außerplanmäßigen Sanierungsmaßnahme
im Scheffel-Gymnasium bei der Finanzposition 1.2310.500000 überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 227.000,-- € brutto bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit
vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 erhöhte Rücklagenentnahme.
Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen und schlussgerechnet. Die Haushaltsrechnung 2018 mit Stand vom 24.01.2019 weist verbuchte Mehrausgaben in Höhe von
215.565,74 € aus. Die Gesamtausgaben der Maßnahme belaufen sich nach aktueller Kostenprognose auf 287.000,-- €.
Die Mehrkosten in Höhe von 60.000,-- € resultieren aus einer wesentlich längeren Trocknungszeit als ursprünglich angenommen. Geplant war die Trocknung zum Ende der Sommerferien abzuschließen. Tatsächlich dauerte die Trocknung in Teilbereichen bis zum Ende
des Jahres. Neben den Mehrkosten für die Trocknung in Höhe von 43.000,-- € ergeben sich
bei den Nebenarbeiten Mehrkosten in Höhe von 17.000,-- € für zusätzliche Untersuchungen
und Probeöffnungen sowie für das Bereitstellen von Ausweichflächen und Provisorien im laufenden Schulbetrieb.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 287.000,-- € kann durch Einsparungen bei der
Finanzposition 1.6700.575000 „Stromverbrauch“ in Höhe von 80.000,-- € und durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.003000 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 207.000,-- €
erfolgen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer