Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) Kostenerstattung an BGL - Abt. Öffentlichen Grün und Umwelt)
25. Februar 2019
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 21.01.2019 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 20/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.02.2019 vorberatend nichtöffentlich einstimmig Gemeinderat 25.02.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) Kostenerstattung an BGL - Abt. Öffentlichen Grün und Umwelt Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.5620. „Sportplätze und –anlagen“, 1.5800. „Öffentl. Grünanlagen“, 1.5801. „Stadtpark“, 1.5820. „Kinderspielplätze“ und 1.5910. „Miniaturgolanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 186.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch: Mehreinnahmen bei der Finanzposition: 1.5801.110000 „Benutzungsgebühren Stadtpark“ 1.5803.159000 „Vermischte Einnahmen“ 1.7500.110000 „Bestattungsgebühren“ 1.7500.110100 „Grabstättengebühren“ Einsparungen bei Finanzposition: 1.5800.515000 „Unterhaltung gärtn. Anlagen“ 18.100 Euro 6.100 Euro 61.800 Euro 36.300 Euro 63.700 Euro Anlage(n): Übersicht Deckungskreis GD 36606755 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 20/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Begründung In den Unterabschnitten 5620 „Sportplätze und -anlagen“, 5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 5801 „Stadtpark“, 5820 „Kinderspielplätze“ und 5910 „Miniaturgolfanlage“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD 36606755“ (GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“) zusammengefasst. Das im Haushaltsplan 2018 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises „GD 36606755“ belief sich auf € 2.340.500,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2018 vom 08.01.2019 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 186.000,überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD 36606755“). Ursächlich für die Ausgabenüberschreitung ist vor allem die ständige Zunahme an aufwändig zu pflegenden Kleinflächen in Neubaugebieten und im Zuge von Straßenbauprojekten. Im Gartenschaujahr wurde auch auf die Qualität und das Erscheinungsbild der öffentlichen Anlagen ein besonderer Wert gelegt. So wurde die Zahl der Wechselflorflächen und Blumenkübel auch im Stadtgebiet in diesem Jahr deutlich erhöht, was sich auch in der erforderlichen Pflege dieser Flächen niederschlägt. Neben der reinen Grünpflege nimmt vor allem der Aufwand für das Einsammeln von Müll – unabhängig vom Vorhandensein von Müllbehältern, einen immer größeren Anteil an den Gesamtkosten ein. Infolge der anhaltenden Trockenheit im Jahreslauf 2018 lag auch der Aufwand für die Bewässerung von Neuanpflanzungen deutlich über dem Üblichen. Die Mehrausgaben in Höhe von aufgerundet € 186.000,-- können gedeckt werden durch: Mehreinnahmen bei der Finanzposition: 1.5801.110000 „Benutzungsgebühren Stadtpark“ 1.5803.159000 „Vermischte Einnahmen“ 1.7500.110000 „Bestattungsgebühren“ 1.7500.110100 „Grabstättengebühren“ Einsparungen bei Finanzposition 1.5800.515000 „Unterhaltung gärtn. Anlagen“ 18.100,- € 6.100,- € 61.800,- € 36.300,- € 63.700,- € Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer