Beschlussvorlage (Bewirtschaftungsvertrag für den Ostteil des Flughafenareals)
25. Februar 2019
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 22.01.2019 Az.: 922.5316 Drucksache Nr.: 27/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.02.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.02.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewirtschaftungsvertrag für den Ostteil des Flughafenareals Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, 1. den Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Lahr und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH entsprechend der in der Anlage beigefügten Fassung. 2. den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zuzustimmen. Anlage(n): Bewirtschaftungsvertrag Synopse Bewirtschaftungsvertrag BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 27/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Sitzung am 11.02.2008 (Beschlussvorlage Nr. 8/2008) den Vertrag über die Bewirtschaftung des Flugplatzareals Ost zwischen der Stadt Lahr und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) beschlossen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit vom 01. Januar 2008 bis 31.12.2008. Nach § 3 Ziff. 4 des Vertrages gelten die Konditionen zunächst für ein halbes Jahr weiter. Sollte danach noch keine neue Vereinbarung ausgehandelt worden sein, wird der Mietgegenstand zu den geltenden Konditionen weiter überlassen. Bis zum 31.12.2018 galten die bisherigen Vertragskonditionen seither unverändert weiter. Diese sollen nun rückwirkend ab 01.01.2019 geringfügig verändert werden. Die fortschreitende Entwicklung des Flughafenareals durch Gebäudeabbrüche, Erschließungen und Verkäufe, im Wesentlichen die Entwicklung des Westareals, führt dazu, dass sich die Ertragsbasis der IGZ GmbH zusehends schmälert. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen der IGZ GmbH. Bislang konnte die IGZ GmbH dies durch stabile positive Jahresergebnisse gut kompensieren und hohe Jahresüberschüsse mit in der Folge einem in der zuletzt beschlossenen Bilanz ausgewiesenen Gewinnvortrag von knapp über 1 Mio. €. erzielen. Zur Vermeidung einer Verlustsituation wurde zunächst der Dienstleistungsvertrag mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr angepasst. Diese Maßnahme ist jedoch nicht ausreichend, so dass weitere Anpassungen erforderlich sind. Diese sollen durch Anpassung der Bewirtschaftungsverträge sowohl für das Ostareal als auch das Westareal erfolgen. Der Bewirtschaftungsvertrag für das Ost- und das Westareal sollen dahingehend angepasst werden, dass die Miet- und Pachtabführung für Freiflächen von ursprünglich 80 % der um 2 % gekürzten Netto-Soll-Mieten auf 60 % abgesenkt werden soll. Hierdurch sinken die städtischen Einnahmen aus dem Ostareal jährlich geschätzt um ca. 32.000 €. Neben dieser Änderung hat die IGZ GmbH noch darum gebeten, die Abschlagszahlungsweise von einer vierteljährlichen auf eine monatliche abzuändern. Dies reduziert die Liquidität der GmbH für die sie mittlerweile auch Verwahrgelder zu leisten hat. Des Weiteren wurde die nach dem Erwerb der Flugbetriebsflächen mittlerweile gebräuchliche Bezeichnung als Flughafenareal nachvollzogen. In der beigefügten Anlage 1 sind in synoptischer Darstellung die Änderungen zum Bewirtschaftungsvertrag 2008 ersichtlich. Die Verwaltung schlägt vor, den Bewirtschaftungsvertrag 2019 in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer