Beschlussvorlage (Zusammenführung von Gemeindevollzugsdienst (GVD) und Kommunalem Ordnungsdienst (KOD))
25. Februar 2019
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 17.12.2018 Az.: 100.30 Drucksache Nr.: 334/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.02.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.02.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 102 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Zusammenführung von Gemeindevollzugsdienst (GVD) und Kommunalem Ordnungsdienst (KOD) Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt dem als Anlage beigefügten Konzept zur Zusammenführung des bestehenden Gemeindevollzugsdienstes (GVD) und des bestehenden Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zum 01.03.2019 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Umwandlung der im Stellenplan (Unterabschnitt 1100) vorhandenen 4,0 Vollzeitstellen „GVD“ (EG 5) in 4,0 Vollzeitstellen „KOD“ mit Wirkung ab 01.03.2019 zu. 3. Der Gemeinderat beschließt, alle „KOD“-Stellen auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes nach Zusammenführung des Gemeindevollzugsdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes mit Wirkung ab 01.03.2019 auf Entgeltgruppe 9a TVöD anzuheben. 4. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis: Die Zusammenlegung von GVD und KOD erfordert im Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich einen zusätzlichen Mittelbedarf von insgesamt ca. 80.000,- €. Diese notwendigen Finanzmittel belaufen sich auf ca. 37.000,- € für zusätzliche Personalkosten (Haushaltsstelle 1.1100.4000000), auf ca. 30.000,- Euro für die erforderliche Qualifizierungsmaßnahme (Haushaltsstelle 1.0810.562100), auf ca. 8.000,- € Euro für die Beschaffung zusätzlicher Ausstattung (Haushaltstelle BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 334/2018 Seite - 2 - 1.1100.520000) und auf ca. 5.000,- € für den Kauf zweier E-Bikes (Haushaltsstelle 2.110.935000). Die über- bzw. außerplanmäßigen Mehrausgaben werden gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) im Rahmen der Zuständigkeitsregelung finanzieller Art im Laufe des Haushaltsjahres 2019 von der Facheinheit beantragt. Anlage(n): Konzept Zusammenführung GVD und KOD Drucksache 334/2018 Seite - 3 - Sachdarstellung: Im Bereich des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) kommt es zunehmend zu einer Aufgabenvermischung, da auch außerhalb der Dienstzeiten des KOD immer mehr Tätigkeiten zu erledigen sind, die nicht dem klassischen Einsatzgebiet des GVD zuzuordnen sind. Das beigefügte Konzept stellt die aktuelle Situation, die geplante Umstrukturierung und die damit verbundenen Synergieeffekte dar. Es wird empfohlen, dieser Konzeption sowie der beabsichtigten Vorgehensweise zuzustimmen. Guido Schöneboom Mats Tilebein Lucia Vogt