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Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)

                                    
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SURBECK-KOCH VERMÖGENSBETEILUGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 in Lahr
Schalltechnische Untersuchung
Erläuterungsbericht

Projekt-Nr. 612-2146
April 2019

FICHTNER

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „VVilly-Brandt-Straße", Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

WATER & TRANSPORTATION

Versions- und Revisionsbericht
Nr.

Beschreibung

Datum

Erstellt

Geprüft

1

11.07.2018

L. Pilgram

A. Villanyi

Erläuterungsbericht

2

07.12.2018

L. Pilgram

A. Colloseus

Verkleinerung des Plangebiets, zus. Angaben Gewerbebetrieb

3

31.01.2019

L. Pilgram

A. Colloseus

Anpassung des Plangebiets
auf ursprünglichen Umgriff

4

12.04.2019

L. Pilgram

A. Colloseus

Berücksichtigung geplante
Geschwindigkeitsänderung

i L
Matthias Wollny

Lea Pilgram

Fichtner W ater & Transportation GmbH
Linnstraße 5, 79110 Freiburg
Deutschland
Telefon: +49 -761-88505-0
Fax:
+49-761-88505-22
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1

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Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines........................................................................................................... 1
1.1

Aufgabenstellung .......................................................................................... 1

1.2

Planungsgrundlagen ..................................................................................... 1

2. Grundlagen............................................................................................................ 1
2.1 Allgemeines.................................................................................................... 1
2.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................ 2
2.3 Schallschutz im Städtebau ............................................................................. 2
3. Verkehrslärm ......................................................................................................... 4
3.1 Allgemeines.................................................................................................... 4
3.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................ 4
3.3 Emissionen..................................................................................................... 5
3.3.1

Allgemeines.................................................................................................

5

3.3.2

Analyse-Fall ...............................................................................................

6

3.3.3

Prognose-Nullfall ........................................................................................

7

3.3.4

Prognose-Planfall .......................................................................................

8

3.4 Immissionen .................................................................................................. 10
3.4.1

Allgemeines ............................................................................................... 10

3.4.2

Nachbarschaft .......................................................................................... 10

3.4.3

Plangebiet................................................................................................. 12

4. Gewerbelärm........................................................................................................ 14
4.1 Allgemeines .................................................................................................. 14
4.2 Beurteilungsgrundlagen ............................................................................... 14
4.2.1

Beurteilungszeiten .................................................................................... 14

4.2.2

Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ................................................. 15

4.2.3

Immissionsrichtwerte ................................................................................ 15

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II

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4.2.4 Verkehrsgeräusche ....................................................................................... 16

4.3 Emissionen...................................................................................................... 16
4.3.1 Allgemeines................................................................................................... 16
4.3.2 Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH ............................................................. 16
4.3.3 Tankstelle ...................................................................................................... 21
4.3.4 Lebensmittelmarkt ......................................................................................... 22
4.3.5 Maximalpegel ................................................................................................ 24

4.4 Immissionen .................................................................................................... 25
5. Lärmschutzmaßnahmen

26

5.1 Allgemeines..................................................................................................... 26
5.2 Planerische / Organisatorische Maßnahmen .................................................. 27
5.3 Abstände / Aktiver Lärmschutz........................................................................ 28
5.4 Passiver Lärmschutz – Gewerbelärm ............................................................. 28
5.4.1 Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen .................................................. 28

5.5 Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm.............................................................. 29
5.5.1 Allgemeines................................................................................................... 29
5.5.2 Grundrissorientierung .................................................................................... 29
5.5.3 Schalldämmung der Außenbauteile ............................................................... 30
5.5.4 Belüftung von Schlafräumen.......................................................................... 31
5.5.5 Außenwohnbereiche ..................................................................................... 32

6. Zusammenfassung

33

Tabellen

Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN 18005 [3] ................................................................... 3
Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11] ....................................................... 5
Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall....................................... 7

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III

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Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall .............................. 7
Tab. 3-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall ............................. 9
Tab. 4-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm [18] .............................................................. 15
Tab. 4-2: Zusammenstellung Messergebnisse Carl Padberg Zentrifugenbau
GmbH .................................................................................................................. 17
Tab. 4-3: Zusammenstellung der Tagesganglinien Carl Padberg Zentrifugenbau
GmbH .................................................................................................................. 18
Tab. 4-4: Schallleistungspegel Schallquellen Carl Padberg Zentrifugenbau
GmbH .................................................................................................................. 19
Tab. 4-5: Schallleistungspegel Tankstelle werktags .......................................................... 22
Tab. 4-6: Zusammenstellung der Tagesganglinien Lebensmittelmarkt ............................ 23
Tab. 4-7: Schallleistungspegel Schallquellen Lebensmittelmarkt .................................... 23
Tab. 4-8: Zusammenstellung der maßgebenden Maximalpegel ........................................ 24

Anlagen
Anlage 1

Lagepläne Verkehrslärm

Anlage 2

Verkehrserzeugung Plangebiet

Anlage 3

Beurteilungspegel Verkehrslärm

Anlage 4

Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet

Anlage 5

Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Isophonen

Anlage 6

Lageplan Gewerbelärm

Anlage 7

Beurteilungspegel Gewerbelärm

Anlage 8

Ausschluss öffenbare Fenster

Anlage 9

Außenlärmpegel nach DIN 4109

Anlage 10

Belüftung von Schlafräumen

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IV

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Anlage 11

Außenwohnbereiche

Abkürzungen
BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung
dB(A)

Dezibel nach A-Bewertung (Schallpegel mit Frequenzbewertung)

DIN

Deutsches Institut für Normung e. V.

DTV

durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

HLUG

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

IGW

Immissionsgrenzwert

IRW

Immissionsrichtwert

KI

Zuschlag für Impulshaltigkeit

Lr

Beurteilungspegel

Lr, diff

Überschreitung eines Grenz-, Richt- oder Orientierungswertes

MI

Mischgebiet

MU

Urbanes Gebiet

OW

Orientierungswert

RLS

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

TA

Technische Anleitung

VDI

Verein Deutscher Ingenieure

WA

allgemeines Wohngebiet

Quellenverzeichnis
[1]

Wikipedia: Schalldruckpegel, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel,
Januar 2018

[2]

Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar „Lärmarme Straßenbeläge“, März 2010

[3]

Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli
2002; Beiblatt zu DIN 18005 Teil 1, Mai 1987

[4]

Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren / Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai
1987

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V

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[5]

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 22.3.2007 - 4 CN 2/06

[6]

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.12.1990 - 4 N 6/88

[7]

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für
die Bauleitplanung, Dezember 2013

[8]

Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden – Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010

[9]

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Lärm - Straße und Schiene, Juli 2014

[10]

Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS90, Ausgabe 1990

[11]

16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Juli 1991

[12]

Martin Arnold, Josefa Dahme: Hochrechnung von Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen, Straßenverkehrstechnik, Ausgabe 10.2008

[13]

Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg: Verkehrsmonitoring 2017: Amtliches Endergebnis für 1-bahnig, 2-streifige Bundesstraßen in Baden-Württemberg,
Stand: Juni 2018

[14]

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen: Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Wiesbaden, 2000

[15]

Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff: Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am PC, Januar
2016

[16]

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden
Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017

[17]

DIN ISO 9613-2: 1999-10: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im
Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996)

[18]

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998

[19]

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von
Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie
weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten,
Schriftenreihe „Umwelt und Geologie – Lärmschutz in Hessen“, Heft 3, 2005

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VI

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[20]

Heroldt, M., Brun, M., Kunz, F.: Schallpegelanalyse von Be- und Entladevorgängen mit Palettenhubwagen und beladener Palette bei Lkw in Logistikzentren, Immissionsschutz Heft 2, 2017

[21]

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen, 2004

[22]

Umweltbundesamt Österreich: Emissionsdaten-Katalog, November 2006

[23]

Bayerisches Landesamt für Umwelt: Parkplatzlärmstudie – 6. überarbeitete Auflage, August 2007

[24]

TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH, Handwerk und Wohnen –
bessere Nachbarschaft durch technische Wandel, September 2005

[25]

Verein Deutscher Ingenieure: VDI-Richtlinie - Schallabstrahlung von Industriebauten, VDI 2571, August 1976

[26]

Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Schriftenreihe
„Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz“, Heft 279, 1999

[27]

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden
Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017

[28]

DIN 4109-1:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen,
Stand Januar 2018

[29]

DIN 4109-2:2018-02 – Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise
der Erfüllung der Anforderungen, Stand Januar 2018

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VII

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1.

ALLGEMEINES

1.1

Aufgabenstellung
In Lahr, südlich der Bundesstraße 415, auf der Höhe der Willy-Brandt-Straße, soll der
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 aufgestellt werden. Im Plangebiet
sollen zukünftig eine Kindertagesstätte, Erweiterungsräume für die Geroldsecker Schule und mehrere Geschosswohnungsbauten entstehen.
Die Verkehrslärmsituation an den geplanten Wohnhäusern wird durch die Bundesstraße 415 und die Willy-Brandt-Straße bestimmt. Zudem sind gewerbliche Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet vorhanden. Bei den potentiell relevanten gewerblichen
Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet handelt es sich um das südöstlich des Plangebiets gelegene Maschinenbauunternehmen, die nördlich des Plangebiets gelegene
Tankstelle und den Discounter westlich des Gebiets. Für diese Betriebe erfolgt eine
quantitative Ermittlung der Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet.
Für das Bebauungsplanverfahren sollen mögliche Lärmkonflikte zwischen den bestehenden und geplanten Nutzungen untersucht und bewertet werden und ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen ermittelt werden. Aus den Ergebnissen der Untersuchung
werden entsprechende Vorschläge zu Festsetzungen für den Bebauungsplan abgeleitet.

1.2 Planungsgrundlagen
Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Bebauungsplanentwurf „WillyBrandt-Straße“, Teilbereich 1 vom 21.06.2018. Ein Katasterauszug wurde von der
Stadt Lahr zur Verfügung gestellt. Die Höhendaten wurden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bezogen. Weitere Datengrundlagen werden an den jeweiligen Stellen im Text aufgeführt.
Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 8,
Soundplan GmbH) durchgeführt.

2.

GRUNDLAGEN

2.1

Allgemeines
Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit dB(A) (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Ver-

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hältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte.
Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz
wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 dB. Die
Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 dB. „Die Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. [...] Sollen Aussagen über die
Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden.“ [1]
Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (dB(A)).
Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden
werden. Lärm ist also „unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann“. [2]

2.2 Beurteilungsgrundlagen
Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen
vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen
Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Mittelungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder
Orientierungswerten gegenüberzustellen.
Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.), werden bei
den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet.
Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In
Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die
Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort (z.
B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt.
Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Mittelungspegel gebildet.

2.3

Schallschutz im Städtebau
Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN 18005
Teil 1 - Schallschutz im Städtebau [3] herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN
18005 sind „Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung“ [4] angegeben. Die Orientierungswerte sind
als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte.

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Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach
oben oder unten erfordern.
Die DIN 18005 dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei
städtebaulichen Planungen. „Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung
von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen
– insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.“ [3]
„Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein
und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern.“ [5] „Die
Orientierungswerte der DIN 18005 können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelästigung eines Wohngebiets in die Abwägung mit einbezogen werden, wobei eine
Überschreitung von 5 dB(A) dabei zulässig ist.“ [6]
„Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene
Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich
über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Lärmschutz zu verzichten. Je nach Umständen des Einzelfalls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie
Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.“ [5]
In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der DIN
18005 (Beiblatt zu Teil 1) [3] angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis 22
Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt:
Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN 18005 [3]
Nutzungsart

Orientierungswerte der DIN 18005
in dB(A)
Tag

Nacht

Reine Wohngebiete

50

40 (35)

Allgemeine Wohngebiete

55

45 (40)

Besondere Wohngebiete

60

45 (40)

Dorf- und Mischgebiete

60

50 (45)

Kerngebiete

65

55 (50)

Gewerbegebiete

65

55 (50)

(Werte in Klammern für Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm)

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Die Mittelungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit) sind
einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen.

3 . V E R K E H R S L ÄR M
3.1

Allgemeines
Die Verkehrssituation im Plangebiet wird maßgeblich durch die Straße „Geroldsecker
Vorstadt“ (Bundesstraße 415), der Stefanienstraße und der Willy-Brandt-Straße beeinflusst. Die Lage der Verkehrswege ist in Anlage 1 dargestellt.
Änderungen im Straßenverkehr ergeben sich durch die Verkehrserzeugung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet und den Einfluss der bisherigen und künftigen Baukörper im Plangebiet.
Für das Bebauungsplanverfahren ist zu prüfen, welchen Lärmbelastungen Gebäude mit
schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet ausgesetzt sein werden. Aus den Ergebnissen sind, falls erforderlich, Schutzmaßnahmen abzuleiten. Daneben sind die
Änderungen der Verkehrslärmsituation für die Umgebung des Plangebiets zu ermitteln.
Untersucht werden im Folgenden der Analysefall, der Prognose-Nullfall sowie der
Prognose-Planfall. Der Analysefall repräsentiert die derzeitige Verkehrssituation im
Plangebiet sowie der Umgebung. Der Prognose-Nullfall beschreibt die prognostizierte
Verkehrssituation ohne Realisierung der Planung im Gebiet „Willy-Brandt-Straße“.
Damit wird die vom Plangebiet unabhängige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Der
Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter
Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1.

3.2 Beurteilungsgrundlagen
„Die Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr wird heute ausschließlich berechnet, denn das ist genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Messungen
zu zufälligen Zeitpunkten, die Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen unterliegen. Zudem kann ein Mikrofon nicht zwischen Lärmquellen (Hund oder Auto) unterscheiden und zukünftiger Verkehrslärm kann ohnehin nicht gemessen werden.“ [9]
Modellhafte Berechnungen der Lärmimmissionen sind darüber hinaus besser nachzuvollziehen als Messungen, die von zufälligen äußeren Einflüssen abhängen. Nur in
Ausnahmefällen werden z. B. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt.
Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dienen die "Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen (RLS-90)"[10].

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Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Mittelungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel.
Der Mittelungspegel ist nach DIN 45641 der zeitliche Mittelwert des A-Schallpegels. Er
stellt eine Maßzahl dar, die die Lautstärke des gesamten Geräuschgeschehens während der Beurteilungszeit kennzeichnet und das zeitlich in seiner Stärke schwankende
Geräusch in ein vergleichbares Dauergeräusch umrechnet ("energieäquivalenter Dauerschallpegel").
Ergänzend zu den Orientierungswerten der DIN 18005 (vgl. Abschnitt 2.3) können zur
Bewertung der ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [11]) verwendet werden. Die 16. BImSchV „gilt für
den Bau oder die wesentliche Veränderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen.“ [11] In Leitfäden für Bauleitplanungen [7] [8] wird bei Verkehrslärmbelastungen auf die (höheren) Immissionsgrenzwerte
der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab zu den Orientierungswerten
der DIN 18005 verwiesen.
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [11]
Nutzungsart

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
in dB(A)
Tag

Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime

57

47

Reine und allgemeine Wohngebiete sowie
Kleinsiedlungsgebiete

59

49

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

64

54

Gewerbegebiete

69

59

3.3 Emissionen
3.3.1 Allgemeines
Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der
Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle
ausgeht. Die Emissionspegel sind nach den Beurteilungszeiträumen Tag (6 bis 22 Uhr)
und Nacht (22 bis 6 Uhr) zu unterscheiden.

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Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den
maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV-Wert) und der Anteil des Lkw-Verkehrs sowohl für den Tag als auch
für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw zu berücksichtigen. Hinzu kommen, je nach Situation, noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs
um 10% bewirkt beispielsweise bei ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine
Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4 dB(A). Die teilweise vereinfachenden Annahmen zu vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen bieten für
die schalltechnische Beurteilung eine hinreichende Genauigkeit.
3.3.2 Analyse-Fall
Die Verkehrsmengen des Analyse-Falls wurden auf Basis einer am 16.01.2018 im
Rahmen der Untersuchung durchgeführten Verkehrszählung zusammengestellt. Die
Ergebnisse der achtstündigen Verkehrszählung wurden zunächst auf die Tagesbelastungen hochgerechnet. Dies erfolgte anhand des Verfahrens für die Hochrechnung von
Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen [12], um den durchschnittlichen werktäglichen
Verkehr (DTVw) zu ermitteln. Dieses Verfahren unterscheidet für die Auswahl der
Hochrechnungsfaktoren zwischen verschiedenen Klassen der Spitzenstundenbelastungen. Für die Willy-Brandt-Straße liegt die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde
unter 400 Kfz. Dementsprechend ist für die Hochrechnung des Kfz-Verkehrs der Faktor
1,83 und für den Lkw-Verkehr der Faktor 1,91 anzuwenden. Die Stefanienstraße weist
eine Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde zwischen 400 und 900 Kfz auf. Somit ist
ein Hochrechnungsfaktor von 1,83 bzw. 1,84 zu verwenden. Auf der B 415 sind die
Verkehrsmengen in der Spitzenstunde höher. Hier sind Hochrechnungsfaktoren von
1,84 bzw. 1,86 zu wählen.
Für Lärmberechnungen sind nach den Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen (RLS 90) [10] über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche Verkehrsbelastungen (DTV) anzusetzen. Für die Umrechnung wurden dabei die abhängig
von der Spitzenstundenbelastung der einzelnen Straßen jeweiligen Faktoren für den
Kfz-Verkehr und für den Lkw-Verkehr herangezogen.
Für die B 415 wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Zählstelle der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg [13] eine Verteilung der Verkehrsmengen zu
92,9 % auf den Tages- und 7,1 % auf den Nachtzeitraum vorgenommen. Die Verteilung des Tages- und des Nachtverkehrs auf der Stefanien- und der Willy-BrandtStraße erfolgte unter der Annahme basierend auf Erfahrungswerten, dass 93 % des
Verkehrs am Tag und 7 % in der Nacht abgewickelt werden.
Aus den beschriebenen Schritten zur Hochrechnung der Verkehrsmengen ergeben
sich die in der folgenden Tabelle aufgeführten Verkehrsmengen und Emissionspegel
im Analyse-Fall:

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Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall
Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Lkw-Anteil
[%]

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]

Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht
B 415 (westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße

15.560

5,1

5,1

50

50

63,5

55,4

B 415 (östlich der Stefanien- bzw. Willy-BrandtStraße

17.460

4,4

4,4

50

50

63,7

55,6

4.020

0,7

0,7

30

30

52,8

44,6

260

1,1

30

30

41,2

32,9

Willy-Brandt-Straße
(südlich Zufahrt Le
bensmittelmarkt)

2.970

2,1

2,1

30

30

52,4

44,2

Willy-Brandt-Straße
(nördlich Zufahrt Le
bensmittelmarkt)

2.970

2,1

2,1

50

50

54,8

46,5

430

0,4

0,4

50

50

45,0

36,7

Stefanienstraße
Rechtsabbiegestrom
aus der Stefanienstraße
in die B 415

Rechtsabbiegestrom
aus der Willy-Brandt-Str.
in die B 415

1,1

3.3.3 Prognose-Nullfall
Um die künftige verkehrliche Entwicklung zu berücksichtigen, wurde für den PrognoseNullfall eine Zunahme der Verkehrsstärken auf den umgebenden Straßen von 10% berücksichtigt. Die resultierenden Verkehrsstärken und Emissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall
Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Lkw-Anteil
[%]

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]

Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht
B 415 (westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße

17.110

5,1

5,1

50

50

64,0

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55,8

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B 415 (östlich der Stefanien- bzw. Willy-BrandtStraße

19.210

4,4

4,4

50

50

64,1

56,0

4.420

0,7

0,7

30

30

53,2

43,0

280

1,1

30

30

41,5

33,3

Willy-Brandt-Straße
(südlich Zufahrt Le
bensmittelmarkt)

3.260

2,1

2,1

30

30

52,8

44,6

Willy-Brandt-Straße
(nördlich Zufahrt Le
bensmittelmarkt)

3.260

2,1

2,1

50

50

55,2

46,9

470

0,4

0,4

50

50

45,4

37,3

Stefanienstraße
Rechtsabbiegestrom
aus der Stefanienstraße
in die B 415

Rechtsabbiegestrom
aus der Willy-Brandt-Str.
in die B 415

1,1

3.3.4 Prognose-Planfall
Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes
unter Berücksichtigung der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“,
Teilbereich 1. Aufgrund des durch die geplanten Nutzungen erzeugten Verkehrs werden sich die Verkehrsmengen im umgebenden Straßennetz erhöhen.
Zur Abschätzung des neu erzeugten Kfz-Verkehrs wird die bundesweit übliche Methodik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung [14] angewandt und mit dem zugehörigen Programm Ver_Bau [15] berechnet.
Dort lassen sich über empirische Kenngrößen der Einwohner-, Beschäftigten- oder Besucherverkehr bestimmen. Hierfür werden Eingangsdaten wie die Bruttogeschossfläche oder die Plätze der Kita bzw. der Grundschule herangezogen.
Die einzelnen Schritte dieser Ermittlung und die Ergebnisse sind in Anlage 2.1 für die
Wohnnutzung, in Anlage 2.2 für die Kita und in Anlage 2.3 für die Grundschule dargestellt.
Hierbei wurde für das Plangebiet für einen Teilbereich bereits die beabsichtigte Nutzung (Schule, Kindertagesstätte) zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich eine höhere
Verkehrserzeugung als dies bei einem allgemeinen Ansatz für die Gebietsausweisung
eines urbanen Gebiets der Fall wäre oder beispielsweise bei einem Ansatz einer überwiegenden Wohnnutzung.

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Für das Plangebiet „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 konnte somit eine Verkehrserzeugung von insgesamt rund 520 Kfz-Fahrten/24h ermittelt werden (jeweils 260
Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr).
Für die Verteilung des erzeugten Verkehrs durch die geplante Kita und die geplante
Grundschule wird die Annahme getroffen, dass 75 % das Plangebiet über die WillyBrandt-Straße in / aus Richtung Norden und 25 % in / aus Richtung Süden verlassen /
aufsuchen. Am Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße / Geroldsecker Vorstadt / Stefanienstraße wird angenommen, dass sich der neu erzeugte Verkehr zu 30 % nach Westen (B
415), zu 20 % nach Osten (B 415) und zu 25 % auf die Stefanienstraße verteilt.
Bei der Verteilung des neu erzeugten Verkehrs durch die Wohnnutzung im Plangebiet
wird die Annahme getroffen, dass 95 % das Plangebiet über die Willy-Brandt-Straße in /
aus Richtung Norden und 5 % in / aus Richtung Süden verlassen / aufsuchen. Am
Knotenpunkt Willy-Brandt-Straße / Geroldsecker Vorstadt / Stefanienstraße verteilt sich
der Verkehr zu 70 % in / aus Richtung Westen (B 415) und zu 20 % in / aus Richtung
Osten (B 415) sowie zu 5 % in / aus Richtung Norden über die Stefanienstraße.
Die angesetzten Verkehrsmengen und Emissionspegel des Prognose-Planfalls können
der folgenden Tabelle entnommen werden:
Tab. 3-4: Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall
Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Lkw-Anteil
[%]
Tag

Nacht

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]
Pkw

Lkw

Tag

Nacht

B 415 (westlich der Stefanien- bzw. WillyBrandt-Straße

17.340

5,1

5,1

50

50

64,0

55,8

B 415 (östlich der Stefanien- bzw. Willy-BrandtStraße

19.310

4,4

4,4

50

50

64,2

56,0

Stefanienstraße

4.520

0,7

0,7

30

30

53,3

45,1

280

1,1

1,1

30

30

41,5

33,3

Willy-Brandt-Straße
(südlich Zufahrt Lebensmittelmarkt bzw.
Plangebiet)

3.360

2,0

2,0

30

30

52,9

44,7

Willy-Brandt-Straße
(nördlich Zufahrt Lebensmittelmarkt bzw.
Plangebiet)

3.690

2,1

2,1

50

50

55,6

47,4

Rechtsabbiegestrom
aus der Stefanienstraße
in die B 415

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Rechtsabbiegestrom
aus der Willy-Brandt-Str.
in die B 415

570

0,5

0,5

50

50

46,4

38,2

3.4 Immissionen
3.4.1 Allgemeines
Zur Ermittlung der Verkehrslärm-Immissionen wird eine Berechnung der Schallausbreitung von den Verkehrswegen zu den Immissionsorten durchgeführt. In die Berechnung
gehen Abschirmungen und Reflexionen von bestehenden Gebäuden sowie die Geländestruktur ein. Im Baugebiet wird zur Prüfung des ungünstigsten Falls von einer freien
Schallausbreitung ausgegangen. Somit hängen Lärmschutzanforderungen auch nicht
von der späteren Reihenfolge der Bebauung und den daraus hervorgehenden Abschirmungen ab. Für die Nachbarschaft werden hingegen die Reflexionen und Abschirmungen an den künftigen Baukörperm berücksichtigt, um hierdurch hervorgerufene Änderungen zu ermitteln.
3.4.2 Nachbarschaft
Im Rahmen der Abwägung des Bebauungsplans sind die Änderungen der Verkehrslärmsituation durch eine Realisierung der Planungen zu ermitteln und zu bewerten.
Neben der durch das Vorhaben zu erwartenden Zunahme des Verkehrslärms, ist auch
die absolute Höhe der zukünftigen Lärmbelastung in der schutzbedürftigen Nachbarschaft des Plangebiets bedeutsam.
Hierfür sind die Änderungen der Verkehrslärmbelastungen, die durch die Verkehrserzeugung des Plangebiets und den Einfluss der neuen Baukörper (Abschirmungen und
Reflexionen) hervorgerufen werden, zu untersuchen. Dies wird durch die Untersuchung des Ist-, Prognose-Null- und -Planfalls abgebildet.
Zur Bewertung werden hilfsweise die Orientierungswerte der DIN 18005 und die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung herangezogen. Grundsätzlich gilt, dass je höher die Vorbelastung und die Lärmzunahme sind, desto größer ist das Gewicht dieser
Belange in der Abwägung.
Abwägungserheblich sind in jedem Fall wesentliche Lärmerhöhungen. In Anlehnung an
die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung ist demnach zu prüfen, ob sich die
Mittelungspegel durch die Planung wesentlich, d. h. um mindestens 2,1 dB(A) (gerundet 3 dB(A)) bei gleichzeitiger Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16.
BImSchV (vgl. Abschnitt 3.2) erhöhen. Darüber hinaus können Pegeländerungen zwar
nicht wesentlich, aber bereits wahrnehmbar sein. Die Schwelle zur Wahrnehmbarkeit
liegt bei ca. 1 dB(A). Darunter ist von keiner wahrnehmbaren Änderung der
Lärmsituation auszugehen.

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Außerdem sind wesentliche Änderungen in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung dann gegeben, wenn Erhöhungen der Mittelungspegel des Verkehrslärms
hervorgerufen werden und künftig Mittelungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tag
oder 60 dB(A) in der Nacht zu erwarten sind.
Alle Änderungen können aber jeweils nur im Einzelfall auch vor dem Hintergrund der
jeweiligen Schutzbedürftigkeit und Lärmbetroffenheit bewertet werden.
Die Ergebnisse des Verkehrslärms in der Nachbarschaft des Plangebiets können der
Anlage 3 entnommen werden. Darin bedeuten:
 IGW:

Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

 Lr:

Beurteilungspegel

 Tag:

Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr

 Nacht:

Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr

 diff:

Überschreitung des Immissionsgrenzwertes

Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Diese wurden für die Nachbarschaft den geltenden Bebauungsplänen entnommen oder in Abstimmung mit der Stadt Lahr nach der tatsächlich vorhandenen
Nutzung in einen Gebietstyp eingeordnet.
Den Tabellen in den Anlagen 3.1 und 3.2 ist zu entnehmen, dass an weitgehend allen
untersuchten Immissionsorten in der Nachbarschaft des Plangebiets bereits im Analyse- wie auch im Prognose-Nullfall die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung überschritten werden. Zudem werden entlang der Straße „Geroldsecker
Vorstadt“ (Immissionsorte 02 bis 13) überwiegend auch Beurteilungspegel von über 70
dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht erreicht. Auch am Immissionsort 01 in der
Stefanienstraße werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten. An
den untersuchten Immissionsorten in der Willy-Brandt-Straße werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag und in der Nacht durchgehend eingehalten. Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht werden an den
untersuchten Immissionsorten in der Stefanienstraße und in der Willy-Brandt-Straße
nicht erreicht.
In der Tabelle in der Anlage 3.3 sind die Beurteilungspegel im Prognose-Planfall dargestellt. Bei dem Vergleich der Beurteilungspegel des Prognose-Null- und PrognosePlanfalls (vgl. Anlage 3.4) lässt sich feststellen, dass die Erhöhungen der Beurteilungspegel an den Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ direkt
nördlich des Plangebiets (07 bis 09) am Tag und in der Nacht oberhalb der Schwelle
zur Wahrnehmbarkeit von 1 dB(A) liegen. An allen anderen untersuchten Immissionsorten ergeben sich keine wahrnehmbaren Änderungen der Beurteilungspegel.

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An den Immissionsorten 02 bis 13, welche bereits im Analyse- bzw. im PrognoseNullfall Beurteilungspegel von über 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht aufweisen, liegt beim Vergleich des Prognose-Nullfalls mit dem Prognose-Planfall in fast
allen Stockwerken eine Erhöhung der Beurteilungspegel vor. Nach den Kriterien der
Verkehrslärmschutzverordnung ergibt sich somit an den Immissionsorten 02 bis 13 eine wesentliche Erhöhung der Beurteilungspegel.
An den Immissionsorten 14 und 15 ergeben sich beim Vergleich des PrognosePlanfalls mit dem Prognose-Nullfall leichte Minderungen der Beurteilungspegel. Dabei
handelt es sich um die Immissionsorte südwestlich des Plangebiets entlang der WillyBrandt-Straße, welche zukünftig durch die neuen Gebäude im Plangebiet besser vom
Straßenverkehrslärm der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ abgeschirmt werden. Die
Minderungen liegen im zweiten Obergeschoss des Immissionsortes 14 in einem wahrnehmbaren Bereich. In den anderen Stockwerken der beiden Immissionsorte wird die
Schwelle zur Wahrnehmbarkeit nicht erreicht.
Aufgrund der festgestellten wesentlichen Erhöhungen der Beurteilungspegel in der
Nachbarschaft wird nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung empfohlen,
Maßnahmen zu prüfen, die der Erhöhung der Lärmbelastung entgegen wirken. Hinweise hierzu sind Abschnitt 5.2 zu entnehmen.

3.4.3 Plangebiet
Neben den Verkehrslärmänderungen für die Nachbarschaft, wurden die Verkehrslärmeinwirkungen im Prognose-Planfall innerhalb des Plangebiets untersucht. Dazu
wurden die Beurteilungspegel an Immissionsorten an einer beispielhaften Bebauung
entlang der Baugrenzen im Plangebiet ermittelt. Die Ergebnisse hierzu können der Tabelle in Anlage 4 für den Tag und die Nachtzeit entnommen werden.
Darin bedeuten:
 IGW:

Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

 Lr:

Beurteilungspegel

 Tag:

Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr

 Nacht:

Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr

 diff:

Überschreitung des Immissionsgrenzwertes

Die Immissionsgrenzwerte werden entsprechend der jeweiligen Gebietsnutzung unterschieden. Die Gebietsnutzung im Plangebiet wird nach Bebauungsplanentwurf als urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen. Da für urbane Gebiete nach den Vorgaben der 16.
BImSchV keine Immissionsgrenzwerte vorliegen, werden hilfsweise die Immissionsgrenzwerte für Misch- bzw. Kerngebiete von 64 dB(A) am Tag und 54 dB(A) in der
Nacht herangezogen. Für urbane Gebiete bestehen auch keine Orientierungswerte der

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Lärmbelastung in der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau. Für Mischgebiete sind
Orientierungswerte von 60 dB(A) tags bzw. 50 dB(A) nachts, für Kerngebiete von 65
dB(A) tags bzw. 55 dB(A) nachts angegeben.
Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung liegen zwischen den Orientierungswerten der DIN 18005 für beide hilfsweise heranzuziehenden Gebietstypen und
werden nachfolgend als Maßstab für die Verträglichkeit der Verkehrslärmimmissionen
verwendet.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte an den Immissionsorten entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ und der Willy-Brandt-Straße“ (Immissionsorte
A bis G) am Tag bzw. in der Nacht überschritten werden. Die größten Überschreitungen treten mit 10,4 dB(A) im Erdgeschoss des Immissionsortes C in der Nachtzeit auf.
An allen anderen untersuchten Immissionsorten werden die Immissionsgrenzwerte der
16 BImSchV eingehalten.
Neben der Ermittlung der Beurteilungspegel des Verkehrslärms an Immissionsorten an
einer beispielhaften Bebauung im Plangebiet wurden diese auch flächenhaft mit einer
freien Schallausbreitung ohne Gebäude innerhalb des Plangebiets bestimmt. Die Ergebnisse hierzu sind stockwerksweise in den Anlage 5.1 bis 5.4 für die Tageszeit und
in den Anlage 5.5 bis 5.8 für die Nachtzeit dargestellt. Bei einer freien Schallausbreitung werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag von 64 dB(A) und in
der Nacht von 54 dB(A) in weiten Teilen des nördlichen Baufensters überschritten. Auch
im Bereich der südlichen Baufenster ergeben sich am Tag und insbesondere in der
Nacht Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV.
Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollten für Bereiche mit
Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung – 16.
BImSchV [11] Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Entsprechende Empfehlungen in Verbindung mit Festsetzungsvorschlägen sind für diese Bereiche in Abschnitt 5 zusammengestellt.
Ergänzend zu den flächenhaft berechneten Beurteilungspegeln des Verkehrslärms mit
freier Schallausbreitung im Plangebiet ohne den Einfluss der Baukörper wurden die
Beurteilungspegel im Bereich der Freiflächen der Kita bzw. der Schule unter Berücksichtigung der konkreten Vorhabenplanung untersucht. Die Ergebnisse dazu können
der Anlage 5.9 entnommen werden. Die Darstellung bezieht sich auf eine Höhe von 2
m über Gelände.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich im Bereich der Freifläche Beurteilungspegel zwischen 52 dB(A) und ca. 60 dB(A) am Tag einstellen werden. Zur Bewertung der Verkehrslärmeinwirkungen im Bereich von Kinderspielflächen empfiehlt der Berliner Leitfaden [16] einen Beurteilungspegel von 62 dB(A) tags als oberen Schwellenwert. „Bis
zu diesem Pegel ist die Verständlichkeit für Anweisungen des Aufsichtspersonals gewahrt.“ [16] Dieser Schwellenwert wird im Bereich der Kinderspielflächen eingehalten.
Empfehlungen für Lärmschutzmaßnahmen sind demnach nicht erforderlich.

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4 . G E W E R B E L ÄR M
4.1

Allgemeines
Durch die in der Nachbarschaft bereits bestehenden gewerblichen Nutzungen sind relevante gewerbliche Lärmeinwirkungen an schutzbedürftigen Nutzungen des Plangebiets zu erwarten. Wenn die schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet unzumutbaren Lärmbelastungen ausgesetzt wären, müsste im Bebauungsplan eine Konfliktlösung
aufgezeigt werden.
Die Schallausbreitung wird anhand der DIN ISO 9613-2 [17] ermittelt. Für die Ermittlung der Schallausbreitung nach DIN ISO 9613-2 wird durchweg die Mitwindsituation
angenommen. Eine Minderung aufgrund unterschiedlicher Ausbreitungsbedingungen
im Langzeitmittel wird zugunsten der Anwohner nicht verwendet.

4.2 Beurteilungsgrundlagen
Berechnungs- und Bewertungsgrundlage für den Gewerbelärm ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [18].
Nach TA Lärm ist sicherzustellen, dass die von einer gewerblichen Anlage emittierten
Geräusche an umgebenden Gebäuden bestimmte Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. In die Beurteilung der Anlage gehen neben den durch die Planung neu entstehenden Geräusche (Zusatzbelastungen) auch die bereits vorhandenen bzw. aus externen Planungen entstehenden Geräusche durch weitere gewerbliche Anlagen, die in
den Anwendungsbereich der TA Lärm fallen, ein (Vorbelastungen). Im Regelfall ist zu
prüfen, ob der Immissionsbeitrag der Anlage relevant zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte beiträgt.
4.2.1 Beurteilungszeiten
In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen vorgegeben. Dabei
werden folgende Beurteilungszeiten unterschieden:
Tag

6 bis 22 Uhr

Nacht

22 bis 6 Uhr.

„Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden.“
[18] Dabei muss eine achtstündige Nachtruhe gewährleistet sein.
Der Beurteilungszeitraum für den Tag beträgt 16 Stunden. Für die Nacht ist zur Beurteilung die volle Stunde anzusetzen, die den höchsten Mittelungspegel aufweist.

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4.2.2 Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
Bei der Ermittlung der Mittelungspegel sind am Tage Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag
geht zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung in die Ermittlung der Mittelungspegel bei Kurgebieten, Krankenhäusern, Pflegeanstalten, reinen und allgemeinen
Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten ein.
Als Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind nach Nummer 6.5 der TA Lärm die
folgenden Zeiträume festgelegt:


An Werktagen:

06 bis 07 Uhr
20 bis 22 Uhr



An Sonn- und Feiertagen:

06 bis 09 Uhr
13 bis 15 Uhr
20 bis 22 Uhr

4.2.3 Immissionsrichtwerte
In der nachfolgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die im Abschnitt 6.1 der TA Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm aufgeführt. Sie beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden.
Tab. 4-1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm [18]
Nutzungsart

Immissionsrichtwerte der TA Lärm
in dB(A)
Tag

Nacht

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten

45

35

Reine Wohngebiete

50

35

Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete

55

40

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

60

45

Urbane Gebiete

63

45

Gewerbegebiete

65

50

Industriegebiete

70

70

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind zulässig. Sie dürfen aber die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20
dB(A) überschreiten.

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4.2.4 Verkehrsgeräusche
Die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen bei der Beurteilung von Gewerbelärm
ist in Nummer 7.4 der TA Lärm geregelt. Demnach sind Verkehrsgeräusche auf dem
Betriebsgelände sowie bei der Ein- und Ausfahrt bei der Ermittlung der Lärmemissionen eines Betriebes mit zu berücksichtigen.
Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Straßen sind nur zu erfassen,
wenn


sie den Mittelungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A) erhöhen,



keine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr erfolgt ist und



die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden.

4.3 Emissionen
4.3.1 Allgemeines
In den schalltechnischen Berechnungen werden die nachfolgend beschriebenen maßgebenden Schallquellen der an das Plangebiet grenzenden gewerblichen Nutzungen
berücksichtigt. Dazu zählen die Geräuschemissionen durch den Gewerbebetrieb Carl
Padberg Zentrifugenbau GmbH und durch die nördlich gelegene Tankstelle. Von den
Lärmeinwirkungen des westlich gelegenen Lebensmittelmarktes werden die für das
Plangebiet relevanten Schallquellen durch die Andienung und den Parkierungsverkehr
berücksichtigt.
Die Lage aller untersuchten Schallquellen des Gewerbelärms sind in Anlage 6 dargestellt.

4.3.2 Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH
Die nachfolgend aufgeführten Emissionsansätze, des direkt östlich an das Plangebiet
angrenzenden gewerblichen Betriebs, basieren auf Angaben des Betreibers zu Art und
Umfang der ausgeführten und geplanten lärmrelevanten Tätigkeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Nachbarschaft. Diese Informationen wurden im Rahmen eines
Ortstermins am 01.03.2018 sowie im Zuge einer schalltechnischen Messung am
15.11.2018 eingeholt und beziehen sich durchweg auf einen Tag intensiver Nutzung.
Darüber hinaus werden Entwicklungen des Betriebes auf Grundlage der Angaben des
Betreibers berücksichtigt.
Relevante Geräusche entstehen durch die Andienung im Innenhof des Betriebs. Die
Andienung erfolgt über die nördliche Zufahrt an der Straße „Geroldsecker Vorstadt“. Im
Bereich des Innenhofs wird zudem der Parkierungsverkehr durch Mitarbeiter und Kun-

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den angesetzt. Für Kunden stehen ca. 5 Stellplätze und für Mitarbeiter knapp 50 Stellplätze zur Verfügung. Die Fahrgassen des Innenhofs sind durchgehend asphaltiert.
Zusätzlich ergeben sich für das Plangebiet relevante Schallemissionen durch die
Schallabstrahlung von Geräuschen technischer Geräte innerhalb der Betriebshallen.
Dabei sind aus den Fensteröffnungen und Dachluken der Verpackerei und des Lagers
insbesondere die Geräuschemissionen einer Tischkreissäge und eines Druckluftnaglers zur berücksichtigen. Zudem entstehen aus dem Innenbereich der Schleiferei
Lärmeinwirkungen durch die Nutzung von Schleifgeräten. Über die Dachluken des
Edelstahlzentrums werden Geräusche von Tätigkeiten mit einer Flex, einer Schleifmaschine sowie durch Klopfarbeiten auf Metall emittiert. In der Schweißerei entstehen
Geräusche ebenfalls durch Hammerschläge auf Metall sowie durch eine Blechschere
und eine Flex, welche über seitliche Fensterfronten und ein Hallentor abgestrahlt werden. Die Schallabstrahlung aus der Halle mit den Zerspanungsmaschinen wird insbesondere durch verschiedene Drehmaschinen erzeugt. Es werden lärmrelevante Tätigkeiten am Tag sowie innerhalb der Nachtzeit berücksichtigt.
Um die Geräuschemissionen der technischen Geräte des Betriebs zu erfassen, wurde
eine schalltechnische Messung durchgeführt. Die Ergebnisse der schalltechnischen
Messungen zu den einzelnen lärmrelevanten Tätigkeiten des Gewerbebetriebs sind in
der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Im Zuge der Auswertung der Messungen wurde der Schallleistungspegel anhand des gemessenen Schalldruckpegels unter
Berücksichtigung des Abstandes zwischen Messgerät und Schallquelle bestimmt. Die
daraus resultierende Schallabstrahlung an den verschiedenen Öffnungen der Betriebsgebäude wurde im Schallausbreitungsmodell berücksichtigt.
Tab. 4-2: Zusammenstellung Messergebnisse Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH
Schallquelle

Schallleistungspegel LWA

Verpackerei
Tischkreissäge

113,2 dB(A)

Druckluftnagler (pro Einzelschuss)

116 dB(A)

Hammerschläge (pro Einzelschlag)

126,8 dB(A)

Zerspanungshalle
Großformatiges Drehen „Mori“

102,5 dB(A)

Probelauf Zentrifuge

89,8 dB(A)

Schleiferei
Exzenterschleifer

95,2 dB(A)

Winkelschleifer

113,6 dB(A)

Edelstahlzentrum
Flex

108,8 dB(A)

Klopfarbeiten (pro Einzelschlag)

133,2 dB(A)

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Schallquelle

Schallleistungspegel LWA

Schleifmaschine

110,8 dB(A)

Schweißerei
Blechschere (pro Schneidevorgang)

114,4 dB(A)

Hammerschläge (pro Einzelschlag)

126,2 dB(A)

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Erläuterung zu den verschiedenen im Schallausbreitungsmodell verwendeten Tagesganglinien der Schallquellen des Gewerbebetriebs.
Tab. 4-3: Zusammenstellung der Tagesganglinien Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH
Tagesganglinie

Erläuterung

1

Beschriebener Vorgang
5-fach zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt

2

1-fach zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt
Beschriebener Vorgang

3

Beschriebener Vorgang
6-fach zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt

4

Beschriebener Vorgang
2-fach zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt

5

Beschriebener Vorgang
24-fach zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt

6

5-fach zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt
Beschriebener Vorgang

7

Beschriebener Vorgang
durchgängig zwischen 7 und 20 Uhr durchgeführt

8

Beschriebener Vorgang
durchgängig zwischen 20 und 21 Uhr durchgeführt

9

10
11

Beschriebener Vorgang
durchgängig innerhalb der lautesten
Nachtstunde durchgeführt
Beschriebener Vorgang
12 Minuten zwischen 7 und 20 Uhr durchgeführt
Beschriebener Vorgang
durchgängig zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt

In der nachfolgenden Tabelle werden die Schallleistungspegel der unterschiedlichen
Schallquellen aufgeführt. Zudem werden die Quelltypen (Punkt-, Linien- oder Flächen-

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schallquellen) und die Anzahl der Vorgänge bzw. die Einwirkzeit über die Angabe der
verwendeten Tagesganglinie genannt.
In der Tabelle sind dabei entweder die während des Vorgangs emittierten Schallleistungspegel oder die über eine Stunde gemittelten Werte genannt. Innerhalb der Nachtzeit sind durch den Betriebsablauf des Gewerbebetriebs nach Angaben des Betreibers
keine relevanten Geräuschemissionen zu erwarten.
Die Schallleistungspegel der einzelnen Schallquellen beziehen sich i. d. R. auf den Gesamtpegel, der sich bei Flächenschallquellen auf die gesamte Fläche verteilt. Abweichende Ansätze (auf m bzw. m2 bezogen) sind in der Tabelle mit der entsprechenden
Einheit gekennzeichnet. Im vorliegenden Fall trifft dies auf alle Linienschallquellen zu.
Tab. 4-4: Schallleistungspegel Schallquellen Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH
Schallquelle

Quelltyp

Schallleistungspegel
[Literaturverweis]
LWA

Tagesganglinie

LWA,1h

Andienung
Lkw-Fahrweg (Ansatz:
40 m/Lkw)
Lkw-Rangierweg
(Ansatz: 40 m/Lkw)
Lkw-Rückfahrwarner

Fläche

-

63 dB(A)/m [19]

1, 2

Fläche

-

68 dB(A)/m [19]

1, 2

Fläche

-

66,4 dB(A)/m [21]

1, 2

Fläche

-

80,6 dB(A) [19]

1, 2

Fläche

94 dB(A) [19]

-

1, 2

Fläche

100 dB(A) [22]

-

3, 4

Fläche

90 dB(A) [22]

-

4, 5

Fläche

-

Fläche

-

Fläche

-

Einzelereignisse Lkw
(Bremse entlüften, Türenschlagen etc.)
Lkw-Leerlauf

(Ansatz: 0,5 min/Lkw)
Dieselgabelstapler (Ansatz:
1 min/Palette)
Elektrogabelstapler (Ansatz: 1 min/Palette)
Entladevorgang eines
Fahrzeugs mit einem
Handhubwagen
Beladevorgang eines
Fahrzeugs mit einem
Handhubwagen

82,2 dB(A) [20]
pro Palette
84 dB(A) [20]
pro Palette

6

2, 3

Fahrweg Handhubwagen
beladen (Ansatz:

55 dB(A)/m [19]

6

5 m/Palette)

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Schallquelle

Quelltyp

Schallleistungspegel
[Literaturverweis]

Tagesganglinie

LWA

LWA,1h

-

57 dB(A)/m [19]

2, 3

Fahrweg Handhubwagen
Fläche

unbeladen (Ansatz:
5 m/Palette)

Parken
Kundenparkplatz 1
(Ansatz: ca. 20 Fahrbewegungen am Tag)

Fläche

-

68,9 dB(A) [23]

7

Fläche

-

74 dB(A) [23]

8

Fläche

-

74 dB(A) [23]

9

Fläche

-

76,7 dB(A) [23]

7

Fläche

-

84,8 dB(A) [23]

8

Fläche

-

84,8 dB(A) [23]

9

Fläche

-

113,2 dB(A)

10

Schallabstrahlung Tischkreissäge (pro Dachluke)

Punkt

-

Zu- bzw. Abluft
Lackieranlage

Punkt

-

85 dB(A) [24]

Schallabstrahlung
Schleiferei

Punkt

-

89,2 dB(A) [25]

Schallabstrahlung
Verpackerei/Lager

Fläche

-

109,6 dB(A) [25]

Kundenparkplatz 1
(Ansatz: ca. 5 Fahrbewegungen am Tag innerhalb
Zeiten erhöhter Empfindlichkeit)
Kundenparkplatz 1
(Ansatz: ca. 5 Fahrbewegungen innerhalb der lautesten Nachtstunde)
Mitarbeiterparkplatz 1
(Ansatz: ca. 50 Fahrbewegungen am Tag)
Mitarbeiterparkplatz 1
(Ansatz: ca. 25 Fahrbewegungen am Tag innerhalb Zeiten erhöhter Empfindlichkeit)
Mitarbeiterparkplatz

1

(Ansatz: 25 Fahrbewegungen innerhalb der lautesten Nachtstunde)

Technische Anlagen
Tischkreissäge

87,8 dB(A)
[25]
2

10

9, 11

3

9, 11

4

11

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Schallquelle

Quelltyp

Schallleistungspegel
[Literaturverweis]
LWA

LWA,1h

-

101,4 dB(A) [25]

Tagesganglinie

Fenster West
Schallabstrahlung
Verpackerei/Lager

Punkt

4

11

pro Dachluke
Schallabstrahlung
Halle mit Zerspanungsmaschinen

5

11

5

11

Linie

-

86,4 dB(A) [25]

Linie

-

90,6 dB(A) [25]

Fensterfront (Nord)
Schallabstrahlung
Halle mit Zerspanungsmaschinen
Fensterfront (Süd)
Schallabstrahlung
Edelstahlzentrum

6

11

7

11

7

11

7

11

Punkt

-

120,5 dB(A) [25]

Linie

-

110,3 dB(A) [25]

Linie

-

107,3 dB(A) [25]

Fläche

-

117,3 dB(A) [25]

(pro Dachluke)
Schallabstrahlung
Schweißerei
Fensterfront (Nord)
Schallabstrahlung
Schweißerei
Fensterfront (Süd)
Schallabstrahlung
Schweißerei
Tor (West)
1

Parkplatzart: Besucher- und Mitarbeiterparkplatz, inkl. KPA = 0 dB(A), KI = 4 dB(A), KStrO = 0 dB(A)

2

Ansatz in der Nachtzeit: Einsatzzeit 45 min pro Stunde

3

Ansatz in der Nachtzeit: Einsatzzeit 15 min pro Stunde

4

Gesamtpegel für eine Einsatzzeit des Druckluftnaglers von 12,5 h und 1300 Hammerschlägen

5

Gesamte Einsatzzeit von 2,5 h pro Tag

6

Gesamtpegel für eine Einsatzzeit der Schleifmaschine von 150 min, der Flex von 250 min und 60 Hammerschlägen

7

Gesamtpegel für eine Einsatzzeit der Schleifmaschine von 30 min, 60 Schneidvorgängen der Blechschere und 25

Hammerschlägen

4.3.3 Tankstelle
Nördlich des Plangebiets befindet sich an der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ eine
Tankstelle. Die Tankstelle hat täglich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr geöffnet. Neben den
Zapfsäulen verfügt die Tankstelle auch über eine Luftstation, einen Münzsauger und
einen Hochdruckreiniger.

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Die Schallemissionen aus dem Tankstellenbetrieb können aus einer Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [26] entnommen werden. Darin sind Angaben zu typischen Schallleistungspegeln und zur Häufigkeit einzelner Vorgänge sowie Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit aufgeführt.
Auf dieser Basis werden für Werktage folgende Ansätze gewählt:
Bereich / Vorgang
bezogen auf
werktags

Einzelpegel

Anzahl der Vorgänge
pro Stunde

1h

in dB(A)

Tag

Ruhezeit Nacht

Schallleistungspegel pro
Stunde
in dB(A)
Tag

Ruhezeit

Nacht

Zapfsäulen

74,7

42

33

-

90,9

89,9

-

Ein- und Ausfahrt

70,3

42

33

-

86,5

85,5

-

Parken
(Shopkunden)

72,1

42

33

-

88,3

87,5

-

Hochdruckreiniger

75,6

42

33

-

91,8

90,8

-

Münzsauger

62,7

42

33

-

78,9

77,9

-

Luftstation (ohne
Waschanlage)

66,3

42

33

-

82,5

81,5

-

Tankwagen

94,6

-

1

-

-

94,6

-

Tab. 4-5:

Schallleistungspegel Tankstelle werktags

Die Vorgänge werden auf die Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit (nach Nr. 6.5 der
TA Lärm, vgl. Abschnitt 4.2.2) und den Zeitraum außerhalb der Tageszeit mit erhöhter
Empfindlichkeit nach den Vorgaben der Studie des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [26] aufgeteilt. Dadurch werden Zuschläge für die Tageszeiten mit
erhöhter Empfindlichkeit angemessen berücksichtigt.
Es wird eine Kraftstoffanlieferung je Tag angenommen. Diese wird in der Tageszeit mit
erhöhter Empfindlichkeit angesetzt.
4.3.4 Lebensmittelmarkt
Westlich des Plangebiets befindet sich ein Lebensmittelmarkt. Die für das Plangebiet
maßgeblichen Schallquellen stellen der Parkierungsverkehr von Kunden und Mitarbeitern, zum Plangebiet orientierte technische Geräte sowie die Andienung des Lebensmittelmarktes dar.
Die im Schallausbreitungsmodell verwendeten Tagesganglinien können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

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Tab. 4-6: Zusammenstellung der Tagesganglinien Lebensmittelmarkt
Tagesganglinie

Erläuterung

12

Beschriebener Vorgang
1-fach zwischen 6 und 7 Uhr durchgeführt

13

Beschriebener Vorgang
1-fach zwischen 7 und 20 Uhr durchgeführt

14

Beschriebener Vorgang
durchgängig zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführt
(Öffnungszeiten Lebensmittelmarkt)

15

Beschriebener Vorgang
durchgängig innerhalb der lautesten
Nachtstunde durchgeführt
Beschriebener Vorgang
durchgängig zwischen 0 und 24 Uhr durchgeführt

16

Die im Schallausbreitungsmodell verwendeten Schallquellen sind mit dem jeweiligen
Schallleistungspegel, wie in Abschnitt 4.3.2, in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Tab. 4-7: Schallleistungspegel Schallquellen Lebensmittelmarkt
Schallquelle

Quelltyp

Schallleistungspegel
[Literaturverweis]
LWA

LWA,1h

Tagesganglinie

Andienung
Lkw-Fahrweg

Linie

-

63 dB(A)/m [19]

12, 13

Lkw-Rangierweg

Linie

-

68 dB(A)/m [19]

12, 13

Lkw-Rückfahrwarner

Linie

-

66,4 dB(A)/m [21]

12, 13

Fläche

-

80,6 dB(A) [19]

12, 13

Fläche

94 dB(A) [19]

-

12, 13

Einzelereignisse Lkw
(Bremse entlüften, Türenschlagen etc.)
Lkw-Leerlauf

(Ansatz: 5 min/Lkw)
Entladevorgang eines
Lkws mit einem Handhubwagen (Ansatz: 33 Paletten/Lkw)

Fläche

-

75,7 dB(A) [20]
pro Palette

12, 13

Parken
Kundenparkplatz 8

Fläche

-

94,7 dB(A) [23]

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Schallquelle

Quelltyp

Schallleistungspegel
[Literaturverweis]
LWA

Tagesganglinie

LWA,1h

(Ansatz: ca. 1100 Fahrbewegungen am Tag)
Mitarbeiterparkplatz 8
Fläche

-

72,8 dB(A) [23]

14

Fläche

-

77,6 dB(A) [23]

15

Verbundkälteanlage

Fläche

-

81,5 dB(A) 10

16

Gaskühler

Fläche

-

68 dB(A) 10

16

Punkt

-

(Ansatz: ca. 16 Fahrbewegungen am Tag)
Mitarbeiterparkplatz 9
(Ansatz: 4 Fahrbewegungen
in der lautesten Nachtstunde)

Technische Anlagen

Wärmepumpe
(Ansatz: 2 Stück)

75 dB(A) 10

16

pro Stück

8

Parkplatzart: Discounter oder Getränkemarkt, inkl. KPA = 3 dB(A), KI = 4 dB(A), KStrO = 0 dB(A)

9

Parkplatzart: Besucher- und Mitarbeiterparkplatz, inkl. KPA = 0 dB(A), KI = 4 dB(A), KStrO = 0 dB(A)

10

Emissionsansatz aus einer bereits abgeschlossenen schalltechnischen Untersuchung eines Lebensmittelmarktes

4.3.5 Maximalpegel
Nach TA Lärm sind neben den Vorgaben zu Mittelungspegeln während der jeweiligen
Beurteilungszeiträume auch Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen vorgegeben
(vgl. Abschnitt 4.2.3). Im vorliegenden Fall können zur Beurteilung die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Maximalpegel maßgebend sein. Die Maximalpegel werden zusätzlich zu den Schallleistungspegeln in der jeweiligen Schallquelle berücksichtigt. Bei Linien- oder Flächenschallquellen wird der Maximalpegel jeweils an der zur
maßgeblichen schutzbedürftigen Nutzung ungünstigsten Position beachtet.
Tab. 4-8: Zusammenstellung der maßgebenden Maximalpegel
Schallquelle

Vorgang

Maximalpegel LWA, max

Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH
Kundenparkplatz

Türenschließen (Pkw)

97,5 dB(A) [18]

Mitarbeiterparkplatz

Türenschließen (Pkw)

97,5 dB(A) [18]

Andienung
Tischkreissäge

Entspannungsgeräusche des
Bremsluftsystems
Sägevorgang

108 dB(A) [23]
114,0 dB(A)

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Schallquelle

Vorgang

Maximalpegel LWA, max

Klopfarbeiten

Schlagvorgang

120,5 dB(A) [25]

Hammerschläge

Schlagvorgang

116,9 dB(A) [25]

Kundenparkplatz

Türenschließen (Pkw)

99,5 dB(A) [18]

Mitarbeiterparkplatz

Türenschließen (Pkw)

97,5 dB(A) [18]

Lebensmittelmarkt

Andienung

Entspannungsgeräusche des
Bremsluftsystems

108 dB(A) [23]

4.4 Immissionen
Zur schalltechnischen Beurteilung werden mit den in Abschnitt 4.3 zusammengestellten Emissionen die Mittelungspegel des Gewerbelärms im Planfall ermittelt. Dabei
werden die einzelnen bestehenden Gewerbeschallquellen überlagert.
Im Schallausbreitungsmodell werden dabei die Abschirmungen durch die Bestandsgebäude berücksichtigt. Im Plangebiet werden Gebäude angenommen, welche die bebaubaren Flächen vollständig belegen, um auch an den äußeren Rändern der Gebäude die Verträglichkeit bewerten zu können. Aufgrund der Lage der umgebenden gewerblichen Schallquellen in unterschiedliche Richtungen wird sich an den maßgebenden Immissionsorten auch keine relevante Überlagerung der einzelnen Schallquellen
einstellen, die von der genauen Ausgestaltung der Baukörper abhängen würde.
Die Ergebnisse für beispielhaft gewählte Immissionsorte im Plangebiet wurden jeweils
stockwerkweise für Tag und Nacht berechnet. Die Bewertung der Schallimmissionen
erfolgte anhand der Vorgaben der TA Lärm [18].
Die Ergebnisse sind in Anlage 7 aufgeführt. Darin bedeuten:
•

IRW:

Immissionsrichtwert nach TA Lärm

•

Lr:

Mittelungspegel

•

Tag:

Beurteilungszeitraum Tag 6 bis 22 Uhr (Mittelungspegel)

•

Nacht:

Beurteilungszeitraum Nacht 22 bis 6 Uhr (lauteste Stunde)

•

diff:

Überschreitung des Immissionsrichtwertes

Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für urbane Gebiete liegen bei 63 dB(A) am Tag
und 45 dB(A) in der Nacht. Die Ergebnisse zeigen, dass im Plangebiet Beurteilungspegel zwischen 39,2 dB(A) und 71,4 dB(A) am Tag und zwischen 24,5 dB(A) und 60,8
dB(A) erreicht werden. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden am Tag und in
der Nacht an den Immissionsorten am südöstlichen Rand des Plangebiets (ImP:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

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missionsorte 113 bis 116) am Tag um bis zu 8,4 dB(A) und in der Nacht um bis zu 15,8
dB(A) überschritten. An den Immissionsorten 121 und 122 am südlichen Rand des
Plangebiets treten nur in der Nachtzeit Überschreitungen des Immissionsrichtwer-tes
des TA Lärm von bis zu 5,4 dB(A) auf. An allen anderen untersuchten Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für urbane Gebiete eingehalten.
Aufgrund der Überschreitungen der Richtwerte an einzelnen Immissionsorten werden
im Abschnitt 5 Lärmschutzmaßnahmen empfohlen.
Mit den gewählten Emissionsansätzen für Maximalpegel (vgl. Abschnitt 4.3.5) wurden
die in der Umgebung hervorgerufenen Immissionen ermittelt. Es ergeben sich Pegel
von bis zu 74,4 dB(A) an Immissionsort 112. Der Richtwert für kurzzeitige Geräuschspitzen von 93 dB(A) in urbanen Gebieten wird damit eingehalten. Hieraus gehen keine Lärmschutzanforderungen hervor.

5.
5.1

LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN

Allgemeines
Aus den Verkehrsbelastungen der umgebenden Straßen – insbesondere der B 415 –
haben die Ergebnisse der schalltechnischen Modellberechnungen Überschreitungen
der für den Gebietstyp empfohlenen Immissionen aufgezeigt.
Auf die hohen Verkehrslärmeinwirkungen sollte zur Gewährleistung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Je nach Sachlage bestehen verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen:
1.

Planerische / organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von
Lärm

2.

Vergrößern des Abstands zwischen Schallquelle und schutzbedürftiger Nutzung

3.

Aktive Schutzmaßnahmen am Emissionsort bzw. auf dem Ausbreitungsweg

4.

Passive Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden

Grundsätzlich sollten die Maßnahmen in der oben aufgeführten Reihenfolge eingesetzt
werden. Es ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen unter den vorhandenen Einsatzbedingungen verhältnismäßig sind und wesentlich zu einer Konfliktlösung beitragen. Hierbei bestehen für die planaufstellende Kommune Abwägungsspielräume. Die nachfolgend vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind demnach die
aus Sicht des Schallschutzes empfohlenen Maßnahmen. In der Abwägung mit anderen
Aspekten (Städtebau, Wirtschaftlichkeit, Sichtverhältnisse etc.) kann im Einzelfall hiervon auch abgewichen werden.

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5.2

Planerische / Organisatorische Maßnahmen
Der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm ist durch die Netzfunktion der umliegenden Verkehrswege bedingt. Hierauf besteht im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 kein Einfluss.
Allerdings können Maßnahmen zur Minderung der Erhöhung der Verkehrslärmsituation für die Nachbarschaft geprüft werden. Betroffen von wesentlichen Erhöhungen
nach den Kriterien der 16. BImSchV sind die in Anlage 1.2 dargestellten Immissionsorte 02 bis 13. Die Erhöhungen entstehen im vorliegenden Fall durch verschiedene Einflüsse. Dies ist die Zunahme des Verkehrs in Folge der geplanten Nutzungen im Plangebiet und die Reflexionen an künftig zugelassenen Baukörpern.
Zum Schutz der Nachbarschaft kommen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten in
Betracht. Diese umfassen z. B. eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße „Geroldsecker Vorstadt“, eine schallabsorbierende Ausführung (eines
Teils) der geplanten Fassaden oder passiven Lärmschutz für die Nachbarschaft.
Ein passiver Lärmschutz für die Nachbarschaft hätte weitreichende bauliche Aufwendungen zur Folge und würde dennoch nur die Innenräume vor dem Lärm schützen.
In erster Linie wird empfohlen, eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu prüfen. Die bestehende und die künftige Verkehrslärmbelastung
liegen in einem sehr hohen Bereich von deutlich mehr als 70 dB(A) am Tag sowie 60
dB(A) in der Nacht, sodass für Verkehrsbehörden eine Grundlage zu einer verkehrsrechtlichen Anordnung besteht. Hierbei ist aber im jeweiligen Einzelfall das Ermessen durch die Verkehrsbehörde auszuüben. Das Ermessen kann nicht über den
Bebauungsplan gesteuert werden. Nach Angaben der Stadt Lahr ist auf der B 415 im
Bereich des Plangebiets aufgrund der geplanten Kindertagesstätte und Schule ohnehin
eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zwischen 7 Uhr
und 17 Uhr erforderlich. Eine ganztägige Beschränkung auf Tempo 30 wird eine Minderung der Verkehrslärmbelastung im Umfeld der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (B
415) um ca. 2,5 dB(A) erzielen und damit deutlich über den Erhöhungen durch die
Planung liegen.
Um auch punktuelle Erhöhungen durch Reflexionen an den neuen Baukörpern zu mindern, kann ergänzend eine schallabsorbierende Fassade eingesetzt werden. Die Minderungen würden sich dabei auf die Nachbarschaft direkt nördlich des Plangebiets
konzentrieren und dort in einer Größenordnung von rund 0,5 dB(A) liegen. Aus fachlicher Sicht wird demnach folgender Hinweis im Bebauungsplan empfohlen:
Zum Schutz der Nachbarschaft vor dem Verkehrslärm der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ sollen die Fassaden entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“
schallabsorbierend ausgeführt werden.
Aufgrund der Nähe der geplanten Tiefgaragenrampe zu den geplanten Baufenstern
können Störungen der Anwohner durch Fahrbewegungen in der Nacht entstehen.
Deshalb wird empfohlen, an der südlichen Fassade, die direkt im Umfeld der Tiefgara-

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genrampe liegt, keine Schlafräume vorzusehen. Alternativ wird empfohlen, bauliche
Maßnahmen an der Tiefgaragenrampe zum Schutz der Schlafräume an den genannten Fassaden umzusetzen.

5.3

Abstände / Aktiver Lärmschutz
Größere Abstände zu den Verkehrswegen sind aufgrund der zur Verfügung stehenden
Fläche keine ausreichend umsetzbare Maßnahme. Der Einhaltung größerer Abstände
steht das Gebot zur flächensparenden Planung entgegen.
Ein aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand zum Schutz vor dem Straßenverkehrslärm wird aufgrund von städtebaulichen Gegebenheiten (negativer Einfluss auf
das Stadtbild, Trennwirkung, stark eingeschränkte Wirkung durch seitliche Schalleinträge, Sichtverhältnisse, erforderliche Zufahrten usw.) nicht in Betracht gezogen.
__________

5.4

Passiver Lärmschutz – Gewerbelärm

5.4.1 Ausschluss von schutzbedürftigen Räumen
Aufgrund der zu erwartenden Gewerbelärmbelastung durch an das Plangebiet angrenzende gewerbliche Nutzungen, die in Teilbereichen über den Immissionsrichtwerten der
TA Lärm liegt, sollten Schutzmaßnahmen für das Plangebiet getroffen werden. Da sich
die Richtwerte der TA Lärm auf Immissionsorte außerhalb der Fenster schutzbedürftiger
Räume beziehen, wären hierzu Vorgaben zur Schalldämmung der Außenbauteile allein
nicht ausreichend. Die Konfliktlösung muss deshalb durch einen Ausschluss der
schutzbedürftigen Nutzung bzw. von Fenstern schutzbedürftiger Räume erfolgen. Somit
können keine im Sinne der TA Lärm maßgebende Immissionsorte mit unzumutbaren
Lärmbelastungen entstehen. In Anlehnung an verschiedene Leitfäden, kann eine
entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan z. B. wie folgt gefasst werden:
In den Bereichen mit Beurteilungspegeln des Gewerbelärms von mehr als 63
dB(A) am Tag (vgl. Anlage 8.1 bis 8.4) sind öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [28]) unzulässig. In Bereichen mit Beurteilungspegeln des Gewerbelärms von mehr als
45 dB(A) in der Nacht (vgl. Anlage 8.5 bis 8.8) sind öffenbare Fenster von
Schlafräumen unzulässig. Festverglasungen und nicht-öffenbare Fensterelemente sind uneingeschränkt zulässig.
Alternativ kann für diese Bereiche ein baulicher Schallschutz (z .B. vorgehängte
Fassaden, Prallscheiben etc.) vorgesehen werden, der sicherstellt, dass an den
maßgebenden Immissionsorten der Immissionsrichtwert der TA Lärm eingehalten wird.
Ausnahmen hierzu sind zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der
Nachweis erbracht wird, dass an diesen Fassaden ausschließlich aufgrund der

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Eigenabschirmung der künftigen Baukörper und unter Berücksichtigung der
gutachterlich zugrunde gelegten künftigen Erweiterungsmöglichkeiten der emittierenden Gewerbebetriebe ein Beurteilungspegel von mehr als 63 dB(A) am
Tag und 45 dB(A) in der Nacht nicht überschritten wird.

5.5

Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm

5.5.1 Allgemeines
Hinsichtlich des Verkehrslärms bestehen im Gegensatz zum Gewerbelärm keine festen Richt- oder Grenzwerte, aus denen zwingende Vorgaben zu Art und Umfang des
erforderlichen Lärmschutzes abzuleiten sind. Nachfolgend werden Vorschläge aus
Sicht des Schallschutzes zusammengestellt, die zur Gewährleistung gesunder Wohnund Arbeitsverhältnisse sinnvoll erscheinen. In der Abwägung mit anderen Aspekten
können im Einzelfall auch Anpassungen erforderlich sein.
Es wird empfohlen, für Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) über Festsetzungen im Bebauungsplan
Vorgaben zum passiven Lärmschutz zu definieren.
5.5.2 Grundrissorientierung
Aufgrund der vor allem durch die Straße „Geroldsecker Vorstadt“ und die Willy-BrandtStraße geprägten Lärmsituation im Plangebiet wird eine Vorgabe zur Grundrissorientierung empfohlen. In Anlehnung an den Berliner Leitfaden [27] kann eine Festsetzung
beispielsweise wie folgt formuliert werden:
Zum Schutz vor Verkehrslärm muss entlang der Straße „Geroldsecker
Vorstadt“ und der Willy-Brandt-Straße in Gebäuden mindestens ein
Aufenthaltsraum von Wohnungen, bei Wohnungen mit mehr als zwei
Aufenthaltsräumen müssen mindestens zwei Aufenthaltsräume mit jeweils
mindestens einem Fenster zu der von der jeweiligen Straße abgewandten
Gebäudeseite orientiert sein. (nach [27])
Als lärmabgewandt sind dabei Fassaden mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms ermittelt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS90) von maximal 64 dB(A) am Tag sowie 54 dB(A) in der Nacht in der Nacht zu
betrachten. (nach [27])
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall
geringere Beurteilungspegel vorliegen, als dies in den schalltechnischen Berechnungen für den Bebauungsplan angenommen wurde, können auch Fassaden mit Unterschreitung der oben genannten Schwellen als lärmabgewandt betrachtet werden.

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5.5.3 Schalldämmung der Außenbauteile
Als Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Schalldämmung kann die DIN
4109 - Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, mehrere Teile) herangezogen
werden. Demnach werden entsprechend den äußeren Lärmeinwirkungen die
Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile ermittelt.
Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus der Überlagerung aller einwirkenden
Geräuschquellen, wobei noch ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen ist. Liegt
zwischen dem Beurteilungspegel am Tag und dem Beurteilungspegel in der Nacht eine
Differenz von weniger als 10 dB(A) vor, wird zum Schutz des Nachtschlafes der maßgebliche Außenlärmpegel für Schlafräume durch Addition eines Zuschlags von 10 dB(A)
zu dem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht berechnet.
Gemäß der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [28]) ergeben sich die Anforderungen
an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße
der Außenbauteile von
schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten
nach der Gleichung
.
Dabei ist
= 25 dB für Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien;
= 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches;
= 35 dB für Büroräume und Ähnliches;
der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01
Mindestens einzuhalten sind Schalldämm-Maße:
= 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;
= 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches.
Übersteigen die gesamt bewerteten Bau-Schalldämm-Maße
forderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

50 dB, sind die An-

Eine Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der zu stellenden Anforderungen an
die Schalldämmung der Außenbauteile kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:
In den Teilen des Plangebiets, die Außenlärmpegeln nach DIN 4109-2 – Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, [29]) von mindestens 66 dB(A) ausgesetzt sind, müssen die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen

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Räumen die gemäß DIN 4109-1 (Ausg. Januar 2018, [28]) je nach Raumart und
Außenlärmpegel erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R'w,ges aufweisen.
Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumart und
Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Die für die Dimensionierung der Schalldämm-Maße anzusetzenden Außenlärmpegel auf Grundlage der Lärmeinwirkungen am Tag sind aus Anlage 9.1
bis 9.4 und auf Grundlage der Lärmeinwirkungen in der Nacht aus Anlage 9.5
bis 9.8 zu entnehmen. Für Schlafräume und vergleichbare Räume ist vom höheren der beiden dargestellten Außenlärmpegel auszugehen, bei sonstigen
Aufenthaltsräumen können die Außenlärmpegel für den Tag verwendet werden.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall
geringere maßgebende Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen, als dies im
Bebauungsplan angenommen wurde, können die Anforderungen an die
Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1
[28] reduziert werden.
5.5.4 Belüftung von Schlafräumen
Über die Anforderungen an die Schalldämmung hinaus, sind auch Maßnahmen zur Belüftung der Schlafräume zu empfehlen. Auf Grundlage verschiedener Leitfäden wird
folgende Festsetzung [8][27] empfohlen:
Schlafräume (auch Kinderzimmer) an Fassaden, die Beurteilungspegeln des
Verkehrslärms von mehr als 54 dB(A) (vgl. Anlage 10.1 bis 10.4) nachts ausgesetzt sind und die nicht über Fenster auf einer lärmabgewandten Gebäudeseite verfügen, sind bautechnisch so auszustatten, dass sowohl die Schalldämmanforderungen gemäß der textlichen Festsetzung in Abschnitt 5.5.3 erfüllt
werden als auch ein Mindestluftwechsel erreicht wird.
Alternativ können für diese Schlafräume geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen) getroffen werden, die sicherstellen, dass ein Innenraumpegel bei
teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit in dem Raum oder
den Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten
wird.
Auf die schallgedämmte Belüftung kann verzichtet werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass der Beurteilungspegel
des Verkehrslärms am Schlafraum in der Nacht 54 dB(A) nicht überschreitet.

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5.5.5 Außenwohnbereiche
Zum Schutz der Außenwohnbereiche wird folgende Festsetzung in Anlehnung an den
Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung [8] empfohlen:
Wenn eine Wohnung ausschließlich über Außenwohnbereiche mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Tag von mehr als 64 dB(A) (vgl. Anlage
11.1 bis 11.4) verfügt, ist dieser durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.
B. verglaste Vorbauten vor dem einwirkenden Lärm zu schützen. Durch die
Schutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass im Außenwohnbereich ein Beurteilungspegel des Verkehrslärms am Tag von 64 dB(A) oder weniger erreicht wird.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass an den Außenwohnbereichen der Beurteilungspegel des Verkehrslärms von maximal 64
dB(A) vorliegt, kann auf den oben genannten baulichen Schallschutz verzichtet
werden.

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6. ZUS AMMENF AS SUNG
Für die Aufstellung des Bebauungsplans „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Hierbei wurden der Verkehrslärm und
der Gewerbelärm untersucht.
Verkehrslärm
 In der Nachbarschaft sind an den Immissionsorten 02 bis 13 wesentliche
Erhöhungen nach den Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung zu erwarten
(vgl. Abschnitt 3.4.2)
o

Folge: Empfehlungen zu planerischen / organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen (Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der
Straße „Geroldsecker Vorstadt“, schallabsorbierende Ausführung der
Fassaden entlang der Straße „Geroldsecker Vorstadt“ (vgl. Abschnitt
5.2)

 Im Plangebiet werden die empfohlenen Immissionen für urbane Gebiete
überschritten (vgl. Abschnitt 3.4.3)
o

Folge: Empfehlung zu passiven Schutzmaßnahmen
(Grundrissorientierung, Schalldämmung, Belüftung, Schutz von
Außenwohnbereichen) (vgl. Abschnitt 5.5)

Gewerbelärm
 Im südöstlichen Bereich des Plangebiets werden die Immissionsrichtwerte der
TA Lärm für urbane Gebiete am Tag und in der Nacht durch gewerbliche
Anlagen im Umfeld überschritten (vgl. Abschnitt 4.4)
o

Folge: Empfehlung zum Ausschluss schutzbedürftiger Räume bzw.
Schlafräume mit öffenbaren Fenstern in dem betroffenen Bereich des
Plangebiets (vgl. Abschnitt 5.4)

Tiefgaragenrampe
 Im direkten Umfeld einer Tiefgaragenrampe können Störungen der Anwohner
insbesondere durch Fahrbewegungen in der Nacht entstehen
o

Folge: Empfehlung, keine Schlafräume im direkten Umfeld der Tiefgaragenrampe vorzusehen oder durch bauliche Maßnahmen eine Abschirmung der Rampe zu schaffen (vgl. Abschnitt 5.2)

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Anlage 1
Lagepläne Verkehrslärm

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Legende
Immissionsort

01

Signalanlage
Emissionslinie Straße
Hauptgebäude
Nebengebäude

05
02

03

04

06
07

08

09
12
13
10

11

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
14

Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Lageplan Verkehrslärm
Analyse-/Prognose-Nullfall

15

Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 1.000

Anlage

1.1

Legende
01

Immissionsort
Signalanlage
Emissionslinie Straße
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet

05
02

03

04

06
07

08

C

D

09
12

B

E

13

A
10
11

F

G

N

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

H

I

J

Auftraggeber:

M

O

Surbeck-Koch

L
K
P
Projektbez:

14

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Lageplan Verkehrslärm
Prognose-Planfall

15

Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 1.000

Anlage

1.2

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 2
Verkehrserzeugung Plangebiet

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Verkehrserzeugung
Wohnen

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-190130-Lpil.cdr

Bruttogeschossfläche (BGF): 4.860 m2
Einwohnerverkehr

Besucherverkehr

BGF pro Einwohner:
2
48 - 53 m BGF/Einwohner
2
Annahme: 50 m BGF/Einwohner

Anteil des Besucherverkehrs:
0 - 15% der Einwohnerwege
Annahme: 10% der Einwohnerwege

100 Einwohner

40 Wege/24h

Wegehäufigkeit:
3,5 - 4,0 Wege/Einwohner
Annahme: 3,8 Wege/Einwoher

MIV-Anteil: 60 - 80%
(MIV-Anteil im Besucherverkehr)
Annahme: 60%

370 Wege/24h

25 Pkw-Wege/24h

Wege außerhalb des Plangebiets:
10-15%
Annahme: 10%

Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 - 2,0
(Besucherverkehr)
Annahme: 1,8

320 Wege/24h

10 Pkw-Fahrten/24h

MIV-Anteil: 30 - 70%
(MIV-Anteil im Einwohnerverkehr)
Annahme: 65%

210 Pkw-Wege/24h
Pkw-Besetzungsgrad: 1,5
(Einwohnerverkehr)

150 Pkw-Fahrten/24h

Lieferverkehr
0,05 Lkw-Fahrten
je Einwohner

5 Liefer-Fahrten/24h
Auftraggeber:

Surbeck-Koch

Projektbez.:

Fichtner Water & Transportation GmbH
Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg +49- Planbez.:
761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de

„Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Verkehrserzeugung Wohnen

Proj.-Nr.:

Datum:

Maßstab:

612-2146
01/2019

Anlage

2.1

Verkehrserzeugung
Kita
ca. 100 Plätze
Beschäftigtenverkehr

Besucherverkehr
Anzahl der Beschäftigten:
0,7 - 1,0 Nutzer/Platz
Annahme: 1,0 Nutzer/Platz

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-190130-Lpil.cdr

Anzahl der Beschäftigten:
0,06 - 0,1 Beschäftigte/Platz
Angabe Architekt: 0,2 Beschäftigte/Platz

20 Beschäftigte

100 Besucher

Anwesenheit: 80 - 100%
Annahme: 100%

Wegehäufigkeit:
2,0 Wege/Besucher

20 Beschäftigte

200 Wege/24h

Wegehäufigkeit:
3,0 - 4,5 Wege/ Beschäftigtem
Annahme: 3,0 Wege/Beschäftigtem

MIV-Anteil: 5 - 80%
(MIV-Anteil im Besucherverkehr)
Annahme: 50%

60 Wege/24h

100 Pkw-Wege/24h

MIV-Anteil: 30 - 70%
(MIV-Anteil z.B. integrierte Lage)
Annahme: 50%

Pkw-Besetzungsgrad: 0,5
(mit Bring- und Holfahrt)

30 Pkw-Fahrten/24h

200 Pkw-Fahrten/24h

Pkw-Besetzungsgrad: 1,1
(Beschäftigtenverkehr)

Annahme Anteil Verbundeffekt: 5 %
Annahme Anteil Mitnahmeeffekt: 10 %

30 Pkw-Fahrten/24h

170 Pkw-Fahrten/24h

Lieferverkehr
Anzahl Lkw-Fahrten:
Annahme: 1 Lkw-Fahrt/24 h

1 Liefer-Fahrt/24h
Auftraggeber:

Surbeck-Koch

Projektbez.:

Fichtner Water & Transportation GmbH
Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg +49- Planbez.:
761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de

„Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Verkehrserzeugung Kita

Proj.-Nr.:

Datum:

Maßstab:

612-2146
01/2019

Anlage

2.2

Verkehrserzeugung
Grundschule
ca. 170 Plätze
Beschäftigtenverkehr

Besucherverkehr
Anzahl der Beschäftigten:
0,7 - 0,8 Nutzer/Platz
Annahme: 0,8 Nutzer/Platz

Anzahl der Beschäftigten:
0,03 - 0,05 Beschäftigte/Platz
Annahme: 0,05 Beschäftigte/Platz

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\550 Anlagenerstellung\Erstellung\02-Verkehrserzeugung-190130-Lpil.cdr

10 Beschäftigte

140 Besucher

Anwesenheit: 80 - 100%
Annahme: 100%

Wegehäufigkeit:
2,0 Wege/Besucher

10 Beschäftigte

280 Wege/24h

Wegehäufigkeit:
2,5 Wege/Beschäftigtem

MIV-Anteil: 5 - 40%
(MIV-Anteil im Besucherverkehr)
Annahme: 30%

25 Wege/24h

85 Pkw-Wege/24h

MIV-Anteil: 30 - 70%
(MIV-Anteil z.B. integrierte Lage)
Annahme: 50%

Pkw-Besetzungsgrad: 0,5
(mit Bring- und Holfahrt)

15 Pkw-Fahrten/24h

170 Pkw-Fahrten/24h

Pkw-Besetzungsgrad: 1,1
(Beschäftigtenverkehr)

Annahme Anteil Verbundeffekt: 10 %
Annahme Anteil Mitnahmeeffekt: 10 %

10 Pkw-Fahrten/24h

140 Pkw-Fahrten/24h

Lieferverkehr
Anzahl Lkw-Fahrten:
Annahme: 1 Lkw-Fahrt/24 h

1 Liefer-Fahrt/24h
Auftraggeber:

Surbeck-Koch

Projektbez.:

Fichtner Water & Transportation GmbH
Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg +49- Planbez.:
761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de

„Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Verkehrserzeugung Grundschule

Proj.-Nr.:

Datum:

Maßstab:

612-2146
01/2019

Anlage

2.3

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 3
Beurteilungspegel Verkehrslärm

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

EG
1.OG
2.OG
3.OG
EG
1.OG
2.OG
3.OG

59
59
59
59
64
64
64
64

49
49
49
49
54
54
54
54

63
62
61
61
71
71
71
70

54
54
53
53
63
63
62
62

3,2
2,6
2,0
1,6
6,7
6,6
6,1
5,6

5,0
4,4
3,7
3,4
8,5
8,4
7,9
7,4

01

WA

02

MI

03

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

74
73
73

66
65
65

9,3
8,9
8,2

11,2
10,8
10,1

04

MI

EG
1.OG
2.OG

05

MI

EG
1.OG
2.OG

06

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64
64
64
64
64
64
64

54
54
54
54
54
54
54
54
54
54

74
74
73
69
69
69
71
71
71
71

66
66
65
61
61
61
63
63
63
63

9,5
9,3
8,8
4,4
4,5
4,4
6,9
7,0
6,7
6,3

11,4
11,2
10,6
6,2
6,4
6,3
8,8
8,8
8,6
8,2

07

MI

EG
1.OG

54
54
54
54
54
54
54
54
54

71
71
71
71
71
71
69
69
69

63
63
63
63
63
63
61
61
61

6,8
6,7
6,2
7,0
6,9
6,3
4,7
4,7
4,4

8,6
8,6
8,1
8,8
8,7
8,1
6,5
6,6
6,2

08

MI

EG
1.OG
2.OG

09

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64
64
64
64
64
64
64

10

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

73
72
71

65
64
62

8,4
7,3
6,2

10,2
9,1
8,0

11

MI

EG
1.OG
2.OG

12

MI

EG
1.OG
2.OG

13

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64
64
64
64
64
64
64

54
54
54
54
54
54
54
54
54

72
71
70
70
70
69
69
69
69

64
63
62
61
61
61
61
61
61

7,8
7,0
6,0
5,1
5,2
4,9
4,7
4,6
4,3

9,7
8,8
7,8
6,9
7,0
6,7
6,5
6,5
6,2

14

MI

EG

64

54

62

54

---

---

2.OG

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse-Fall

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
3.1.1

Immissionsort

15

Nutzung

MI

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

1.OG
2.OG

64
64

54
54

62
61

53
53

-----

-----

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

57
57
58

48
49
49

-------

-------

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Beurteilungspegel Verkehrslärm Analyse-Fall

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
3.1.2

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

EG
1.OG
2.OG
3.OG
EG
1.OG
2.OG
3.OG

59
59
59
59
64
64
64
64

49
49
49
49
54
54
54
54

63
62
62
61
72
71
71
70

55
54
54
53
63
63
63
62

3,7
3,0
2,4
2,0
7,1
7,0
6,5
6,0

5,4
4,8
4,1
3,8
9,0
8,8
8,4
7,8

01

WA

02

MI

03

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

74
74
73

66
66
65

9,8
9,3
8,6

11,6
11,2
10,5

04

MI

EG
1.OG
2.OG

05

MI

EG
1.OG
2.OG

06

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64
64
64
64
64
64
64

54
54
54
54
54
54
54
54
54
54

74
74
74
69
69
69
72
72
72
71

66
66
65
61
61
61
64
64
63
63

10,0
9,7
9,2
4,8
5,0
4,9
7,4
7,4
7,1
6,8

11,8
11,6
11,0
6,6
6,8
6,7
9,2
9,3
9,0
8,6

07

MI

EG
1.OG
2.OG

08

MI

EG
1.OG
2.OG

09

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64
64
64
64
64
64
64

54
54
54
54
54
54
54
54
54

72
72
71
72
72
71
70
70
69

64
63
63
64
64
63
61
61
61

7,2
7,2
6,7
7,4
7,3
6,7
5,1
5,1
4,8

9,1
9,0
8,5
9,3
9,2
8,6
6,9
7,0
6,6

10

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

73
72
71

65
64
63

8,8
7,7
6,6

10,6
9,5
8,4

11

MI

EG
1.OG
2.OG

12

MI

EG
1.OG
2.OG

13

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64
64
64
64
64
64
64

54
54
54
54
54
54
54
54
54

73
72
71
70
70
70
70
69
69

65
64
63
62
62
62
61
61
61

8,2
7,4
6,4
5,5
5,6
5,3
5,1
5,0
4,7

10,1
9,2
8,3
7,3
7,5
7,1
6,9
6,9
6,6

14

MI

EG

64

54

63

54

---

---

Auftraggeber:

Surbeck-Koch

Projektbez:

Proj.-Nr:

Datum:

"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Nullfall

Anlage:

612-2146
01/2019
3.2.1

Immissionsort

15

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

1.OG

64

54

62

54

---

---

2.OG

64

54

61

53

---

---

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

57
58
58

49
49
50

-------

-------

MI

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Nullfall

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
3.2.2

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

EG
1.OG
2.OG
3.OG
EG
1.OG
2.OG
3.OG

59
59
59
59
64
64
64
64

49
49
49
49
54
54
54
54

63
63
62
62
72
71
71
70

55
54
54
53
63
63
63
62

3,8
3,1
2,5
2,2
7,2
7,0
6,6
6,0

5,6
4,9
4,3
4,0
9,0
8,9
8,4
7,9

01

WA

02

MI

03

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

74
74
73

66
66
65

9,8
9,4
8,7

11,6
11,2
10,5

04

MI

EG
1.OG
2.OG

05

MI

EG
1.OG
2.OG

06

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64
64
64
64
64
64
64

54
54
54
54
54
54
54
54
54
54

74
74
74
69
70
70
72
72
72
72

66
66
66
61
61
61
64
64
64
64

10,0
9,8
9,3
5,0
5,2
5,1
7,7
7,9
7,7
7,4

11,9
11,7
11,1
6,8
7,0
6,9
9,5
9,7
9,5
9,2

07

MI

EG
1.OG

54
54
54
54
54
54
54
54
54

73
73
72
73
73
72
71
71
71

65
65
64
65
65
64
63
63
62

8,5
8,4
8,0
8,2
8,3
7,9
6,4
6,5
6,2

10,3
10,3
9,9
10,1
10,1
9,8
8,2
8,4
8,0

08

MI

EG
1.OG
2.OG

09

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64
64
64
64
64
64
64

10

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

73
72
71

65
64
63

9,0
8,0
6,9

10,8
9,8
8,7

11

MI

EG
1.OG
2.OG

12

MI

EG
1.OG
2.OG

13

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64
64
64
64
64
64
64

54
54
54
54
54
54
54
54
54

73
72
71
70
70
70
70
70
69

65
64
63
62
62
62
61
61
61

8,3
7,4
6,5
5,7
5,9
5,6
5,2
5,1
4,8

10,1
9,3
8,4
7,6
7,7
7,4
7,0
7,0
6,7

14

WA

EG

59

49

62

54

2,9

4,6

2.OG

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Planfall

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
3.3.1

Immissionsort

15

Nutzung

WA

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

1.OG

59

49

61

53

1,9

3,6

2.OG

59

49

60

52

0,9

2,7

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

57
57
57

49
49
49

-------

-------

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Beurteilungspegel Verkehrslärm Prognose-Planfall

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
3.3.2

Imm issionsort

Nutzung

Stockwerk

01

02

03

04

05

06

07

08

09

10

11

12

13

WA

MI

MI

MI

MI

MI

MI

MI

MI

MI

MI

MI

MI

Lr Tag

Lr Nacht

Prognose -Planfall
Lr Tag

Lr Nacht

Differenz

PP-P0

Tag

Nacht

dB(A)
62,7

dB(A)
54,4

dB(A)
62,8

dB(A)
54,6

dB(A)
0,1

dB(A)
0,2

62,0

53,8

62,1

53,9

0,1

0,1

61,4

53,1

61,5

53,3

0,1

0,2

3.OG

61,0

52,8

61,2

53,0

0,2

0,2

EG
1.OG
2.OG

71,1

63,0

71,2

63,0

0,1

0,0

71,0

62,8

71,0

62,9

0,0

0,1

70,5

62,4

70,6

62,4

0,1

0,0

3.OG

70,0

61,8

70,0

61,9

0,0

0,1

EG
1.OG

73,8

65,6

73,8

65,6

0,0

0,0

73,3

65,2

73,4

65,2

0,1

0,0

2.OG

72,6

64,5

72,7

64,5

0,1

0,0

EG
1.OG

74,0

65,8

74,0

65,9

0,0

0,1

73,7

65,6

73,8

65,7

0,1

0,1

2.OG

73,2

65,0

73,3

65,1

0,1

0,1

EG
1.OG

68,8

60,6

69,0

60,8

0,2

0,2

69,0

60,8

69,2

61,0

0,2

0,2

2.OG

68,9

60,7

69,1

60,9

0,2

0,2

EG
1.OG
2.OG

71,4

63,2

71,7

63,5

0,3

0,3

71,4

63,3

71,9

63,7

0,5

0,4

71,1

63,0

71,7

63,5

0,6

0,5

3.OG

70,8

62,6

71,4

63,2

0,6

0,6

EG
1.OG

71,2

63,1

72,5

64,3

1,3

1,2

71,2

63,0

72,4

64,3

1,2

1,3

2.OG

70,7

62,5

72,0

63,9

1,3

1,4

EG
1.OG

71,4

63,3

72,2

64,1

0,8

0,8

71,3

63,2

72,3

64,1

1,0

0,9

2.OG

70,7

62,6

71,9

63,8

1,2

1,2

EG
1.OG

69,1

60,9

70,4

62,2

1,3

1,3

69,1

61,0

70,5

62,4

1,4

1,4

2.OG

68,8

60,6

70,2

62,0

1,4

1,4

EG
1.OG

72,8

64,6

73,0

64,8

0,2

0,2

71,7

63,5

72,0

63,8

0,3

0,3

2.OG

70,6

62,4

70,9

62,7

0,3

0,3

EG
1.OG

72,2

64,1

72,3

64,1

0,1

0,0

71,4

63,2

71,4

63,3

0,0

0,1

2.OG

70,4

62,3

70,5

62,4

0,1

0,1

EG
1.OG

69,5

61,3

69,7

61,6

0,2

0,3

69,6

61,5

69,9

61,7

0,3

0,2

2.OG

69,3

61,1

69,6

61,4

0,3

0,3

EG
1.OG

69,1

60,9

69,2

61,0

0,1

0,1

69,0

60,9

69,1

61,0

0,1

0,1

EG
1.OG
2.OG

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Prognose -Nullfall

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Änderung Beurteilungspegel Nullfall/Planfall

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
3.4.1

Imm issionsort

Nutzung

Stock-

Prognose -Nullfall
Lr Nacht

Prognose -Planfall
Lr Tag

Lr Nacht

werk

Lr Tag
dB(A)
68,7

dB(A)
60,6

dB(A)
68,8

dB(A)
60,7

Differenz

PP-P0

Tag

Nacht

dB(A)
0,1

dB(A)
0,1

13

MI

2.OG

14

MI

EG
1.OG

62,2

54,0

61,9

53,7

-0,3

-0,3

61,5

53,3

60,9

52,7

-0,6

-0,6

2.OG

61,0

52,8

60,0

51,8

-1,0

-1,0

EG
1.OG

56,7

48,4

56,6

48,4

-0,1

0,0

57,1

48,9

56,9

48,7

-0,2

-0,2

2.OG

57,6

49,4

57,0

48,8

-0,6

-0,6

15

MI

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Änderung Beurteilungspegel Nullfall/Planfall

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
3.4.2

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 4
Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

EG
1.OG
2.OG
3.OG
EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64
64
64
64
64

54
54
54
54
54
54
54
54

72
71
70
69
72
71
70
70

64
63
62
61
63
63
62
61

7,3
6,6
5,6
4,9
7,1
6,6
5,9
5,2

9,2
8,4
7,5
6,7
8,9
8,5
7,7
7,0

A

MI

B

MI

C

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

73
73
72
71

65
64
64
63

8,6
8,2
7,4
6,6

10,4
10,0
9,2
8,5

D

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

71
71
71
70

63
63
62
62

6,8
6,7
6,2
5,6

8,6
8,5
8,0
7,4

E

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

69
69
69
69

60
61
61
61

4,2
4,7
4,7
4,4

6,0
6,5
6,5
6,2

F

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

G

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64
64
64
64
64

54
54
54
54
54
54
54
54

64
65
65
64
63
63
63
63

56
56
56
56
55
55
55
55

--0,1
0,1
-----------

1,5
1,9
1,9
1,6
0,3
0,3
0,3
0,1

H

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

56
56
56
56

48
48
48
48

---------

---------

I

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

45
44
45
47

37
36
37
39

---------

---------

J

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

54
54
54
54

45
46
46
46

---------

---------

K

MI

EG
1.OG
2.OG

64
64
64

54
54
54

50
50
51

42
42
43

-------

-------

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
4.1

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

3.OG
EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64
64

54
54
54
54
54

51
42
41
42
44

43
34
33
33
36

-----------

-----------

L

MI

M

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

45
44
44
44

37
36
35
36

---------

---------

N

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

47
44
47
50

39
35
39
42

---------

---------

O

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

49
46
48
50

41
38
40
42

---------

---------

P

MI

EG
1.OG
2.OG
3.OG

64
64
64
64

54
54
54
54

46
47
47
47

38
38
39
39

---------

---------

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung
Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
4.2

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 5
Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet Isophonen

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
44 <
49 <

<= 44
<= 49
<= 54

54 <
59 <

<= 59
<= 64

64 <
69 <
74 <

<= 69
<= 74
<= 79

79 <

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, tags EG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

5.1

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
44 <
49 <

<= 44
<= 49
<= 54

54 <
59 <

<= 59
<= 64

64 <
69 <
74 <

<= 69
<= 74
<= 79

79 <

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, tags 1.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

5.2

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
44 <
49 <

<= 44
<= 49
<= 54

54 <
59 <

<= 59
<= 64

64 <
69 <
74 <

<= 69
<= 74
<= 79

79 <

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, tags 2.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

5.3

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
44 <
49 <

<= 44
<= 49
<= 54

54 <
59 <

<= 59
<= 64

64 <
69 <
74 <

<= 69
<= 74
<= 79

79 <

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, tags 3.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

5. 4

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
34 <
39 <

<= 34
<= 39
<= 44

44
49
54
59
64

<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<

49
54
59
64
69

69 <

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, nachts EG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

5. 5

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
34 <
39 <

<= 34
<= 39
<= 44

44
49
54
59
64

<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<

49
54
59
64
69

69 <

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, nachts 1.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

5.6

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
34 <
39 <

<= 34
<= 39
<= 44

44
49
54
59
64

<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<

49
54
59
64
69

69 <

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, nachts 2.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

5.7

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
34 <
39 <

<= 34
<= 39
<= 44

44
49
54
59
64

<=
<=
<=
<=
<=

<
<
<
<
<

49
54
59
64
69

69 <

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Isophonen, nachts 3.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

5.8

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
42 <
47 <
52 <
57 <
62 <
67 <
72 <
77 <

<= 42
<= 47
<= 52
<= 57
<= 62
<= 67
<= 72
<= 77

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Verkehrslärm Plangebiet
Freiflächen tags
in 2 m Höhe
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

5.9

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 6
Lageplan Gewerbelärm

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Legende
Immissionsort
Punktschallquelle
Linienschallquelle
Flächenschallquelle
Hauptgebäude
Nebengebäude
Überdachung
Plangebiet

103
104

102

Wärmepumpe

Andienung

Discounter

101

105

Kälteanlage &
Gaskühler

109
110

106
107
108

111
118

113

119

123

Auftraggeber:

117
P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

112

120

122
121

Surbeck-Koch

114
116 115
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Lageplan Verkehrslärm
Prognose-Planfall
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 1.000

Anlage

6

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 7
Beurteilungspegel Gewerbelärm

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Immissionsort Nutzung

Stock-

IRW

IRW

IRW

Lr

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

max

Tag

Nacht

max

Tag

Nacht

max

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

101

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG
EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63
63
63
63
63

45
45
45
45
45
45
45
45

93
93
93
93
93
93
93
93

58,1
59,4
58,8
58,2
58,7
58,6
57,9
56,9

30,1
30,5
30,5
28,0
29,6
29,5
29,9
23,5

64,6
64,0
63,2
62,3
65,0
64,4
63,5
62,5

-----------------

-----------------

-----------------

102

MU

103

MU

EG
1.OG
2.OG

63
63
63
63
63
63
63
63

45
45
45
45
45
45
45
45

93
93
93
93
93
93
93
93

49,5
50,9
51,8
51,7
48,2
48,9
49,0
48,8

31,4
31,7
32,5
30,1
40,8
42,6
42,8
42,5

55,3
56,4
56,9
56,6
64,7
64,7
64,6
64,1

-----------------

-----------------

-----------------

104

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

105

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63
63
63
63
63
63
63
63
63

45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45

93
93
93
93
93
93
93
93
93
93
93
93

51,5
52,2
52,1
51,9
51,2
51,8
51,8
51,6
50,5
50,9
51,1
50,9

43,4
44,3
44,3
44,0
42,7
44,0
44,2
44,0
41,4
42,9
43,2
43,1

66,1
66,1
65,9
65,7
65,4
65,3
65,2
65,0
64,4
64,4
64,4
64,2

-------------------------

-------------------------

-------------------------

106

MU

EG
1.OG
2.OG

45
45
45
45
45
45
45
45

93
93
93
93
93
93
93
93

44,4
44,0
44,1
46,3
39,2
39,8
40,7
44,8

32,0
31,3
31,6
33,3
24,5
24,2
25,0
27,8

60,6
60,5
60,1
63,6
56,9
58,2
59,9
64,7

-----------------

-----------------

-----------------

3.OG

3.OG
107

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

108

MU

EG
1.OG
2.OG

109

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63
63
63
63
63

110

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

39,3
42,8
43,9
47,5

26,6
26,9
27,7
29,9

58,1
63,4
64,9
68,2

---------

---------

---------

111

MU

EG
1.OG
2.OG

63
63
63

45
45
45

93
93
93

49,7
55,0
57,4

28,6
30,4
32,2

69,3
76,3
78,5

-------

-------

-------

3.OG

Auftraggeber:

Surbeck-Koch

Projektbez:

Bebauungsplan "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
7.1.1

Immissionsort Nutzung

Stock-

IRW

IRW

IRW

Lr

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

max

Tag

Nacht

max

Tag

Nacht

max

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

3.OG
EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63
63

45
45
45
45
45

93
93
93
93
93

57,7
46,7
50,5
52,9
55,1

34,5
27,5
26,4
28,0
29,9

78,3
66,2
71,2
74,3
76,6

-----------

-----------

-----------

112

MU

113

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

61,7
62,5
63,0
63,8

49,5
49,9
49,5
48,9

76,5
77,2
78,5
80,0

------0,8

4,5
4,9
4,5
3,9

---------

114

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

67,6
67,6
68,0
67,6

55,5
55,7
55,1
54,2

83,6
83,4
83,0
82,3

4,6
4,6
5,0
4,6

10,5
10,7
10,1
9,2

---------

115

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

71,4
71,0
70,4
69,5

60,7
60,8
60,0
58,9

86,7
86,4
85,5
84,4

8,4
8,0
7,4
6,5

15,7
15,8
15,0
13,9

---------

116

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

67,7
67,6
67,4
66,9

57,8
58,1
57,7
57,0

82,6
82,4
82,0
81,4

4,7
4,6
4,4
3,9

12,8
13,1
12,7
12,0

---------

117

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

46,9
46,5
46,6
46,7

42,2
42,5
42,5
42,5

55,9
55,3
56,3
58,5

---------

---------

---------

118

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

41,9
41,3
41,0
41,0

32,4
30,5
29,5
29,4

52,4
53,6
53,6
54,5

---------

---------

---------

119

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

40,0
39,6
39,8
41,1

31,8
29,1
27,8
27,5

52,5
54,4
56,6
59,9

---------

---------

---------

120

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

47,5
46,0
46,1
46,1

38,4
37,7
37,9
37,2

55,5
53,7
54,6
57,6

---------

---------

---------

121

MU

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

59,6
60,0
60,0
59,8

50,1
50,4
50,4
50,2

76,0
76,0
75,9
75,7

---------

5,1
5,4
5,4
5,2

---------

122

MU

EG
1.OG

63
63

45
45

93
93

55,5
56,0

46,9
47,2

73,0
73,0

-----

1,9
2,2

-----

Auftraggeber:

Surbeck-Koch

Projektbez:

Bebauungsplan "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
7.1.2

Immissionsort Nutzung Stock-

IRW

IRW

IRW

Lr

Tag

Nacht

max

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

2.OG
3.OG

63
63

45
45

93
93

EG
1.OG
2.OG
3.OG

63
63
63
63

45
45
45
45

93
93
93
93

werk

123

MU

Auftraggeber:

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

Lr,diff

max

Tag

Nacht

max

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

56,5
56,4

47,2
47,1

72,9
72,8

-----

2,2
2,1

-----

43,8
43,5
43,8
43,9

34,9
34,3
34,7
35,2

55,7
55,6
55,7
55,6

---------

---------

---------

Surbeck-Koch

Projektbez:

Bebauungsplan "Willy-Brandt-Straße", Teilbereich 1
Schalltechnische Untersuchung

Planbez:

SoundPLAN 8.0

Beurteilungspegel Gewerbelärm Plangebiet

Proj.-Nr:

Datum:

Anlage:

612-2146
01/2019
7.1.3

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 8
Ausschluss öffenbare Fenster

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

63 <

<= 63 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Ausschluss öffenb. Fenster
schutzbedürftige Räume
Erdgeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

8.1

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

63 <

<= 63 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Ausschluss öffenb. Fenster
schutzbedürftige Räume
1. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

8.2

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

63 <

<= 63 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Ausschluss öffenb. Fenster
schutzbedürftige Räume
2. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

8.3

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

63 <

<= 63 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Ausschluss öffenb. Fenster
schutzbedürftige Räume
3. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

8. 4

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

45 <

<= 45 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Ausschluss öffenb. Fenster
Schlafräume
Erdgeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

8. 5

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

45 <

<= 45 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Ausschluss öffenb. Fenster
Schlafräume
1. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

8. 6

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

45 <

<= 45 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Ausschluss öffenb. Fenster
Schlafräume
2. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

8.7

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)

45 <

<= 45 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Ausschluss öffenb. Fenster
Schlafräume
3. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

8.8

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 9
Außenlärmpegel nach DIN 4109

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
<= 64
64 <
65 <
66 <

<= 65
<= 66
<= 67

67 <
68 <

<= 68
<= 69

69 <
70 <

<= 70
<= 71

71 <
72 <
73 <

<= 72
<= 73
<= 74

74 <
75 <

<= 75
<= 76

76 <
77 <

<= 77
<= 78

78 <
79 <

<= 79

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
tags, EG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

9.1

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
<= 64
64 <
65 <
66 <

<= 65
<= 66
<= 67

67 <
68 <

<= 68
<= 69

69 <
70 <

<= 70
<= 71

71 <
72 <
73 <

<= 72
<= 73
<= 74

74 <
75 <

<= 75
<= 76

76 <
77 <

<= 77
<= 78

78 <
79 <

<= 79

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
tags, 1.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

9.2

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
<= 64
64 <
65 <
66 <

<= 65
<= 66
<= 67

67 <
68 <

<= 68
<= 69

69 <
70 <

<= 70
<= 71

71 <
72 <
73 <

<= 72
<= 73
<= 74

74 <
75 <

<= 75
<= 76

76 <
77 <

<= 77
<= 78

78 <
79 <

<= 79

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
tags, 2.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

9.3

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
<= 64

71

70

64 <
65 <
66 <

<= 65
<= 66
<= 67

67 <
68 <

<= 68
<= 69

69 <
70 <

<= 70
<= 71

71 <
72 <
73 <

<= 72
<= 73
<= 74

74 <
75 <

<= 75
<= 76

76 <
77 <

<= 77
<= 78

78 <
79 <

<= 79

69

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
tags, 3.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

9.4

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
<= 64
64 <
65 <
66 <

<= 65
<= 66
<= 67

67 <
68 <

<= 68
<= 69

69 <
70 <

<= 70
<= 71

71 <
72 <
73 <

<= 72
<= 73
<= 74

74 <
75 <

<= 75
<= 76

76 <
77 <

<= 77
<= 78

78 <
79 <

<= 79

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
nachts, EG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

9.5

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
<= 64
64 <
65 <
66 <

<= 65
<= 66
<= 67

67 <
68 <

<= 68
<= 69

69 <
70 <

<= 70
<= 71

71 <
72 <
73 <

<= 72
<= 73
<= 74

74 <
75 <

<= 75
<= 76

76 <
77 <

<= 77
<= 78

78 <
79 <

<= 79

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
nachts, 1.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

9.6

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
<= 64

77

64 <
65 <
66 <

<= 65
<= 66
<= 67

67 <
68 <

<= 68
<= 69

69 <
70 <

<= 70
<= 71

71 <
72 <
73 <

<= 72
<= 73
<= 74

74 <
75 <

<= 75
<= 76

76 <
77 <

<= 77
<= 78

78 <
79 <

<= 79

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
nachts, 2.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

9.7

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
<= 64
64 <
65 <
66 <

<= 65
<= 66
<= 67

67 <
68 <

<= 68
<= 69

69 <
70 <

<= 70
<= 71

71 <
72 <
73 <

<= 72
<= 73
<= 74

74 <
75 <

<= 75
<= 76

76 <
77 <

<= 77
<= 78

78 <
79 <

<= 79

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenlärmpegel
nach DIN 4109
nachts, 3.OG
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

9.8

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 10
Belüftung von Schlafräumen

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A)
<= 54 kein Konflikt
54 <

Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Belüftung von
Schlafräumen
Erdgeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

10.1

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A)
<= 54 kein Konflikt
54 <

Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Belüftung von
Schlafräumen
1. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

10.2

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A)
<= 54 kein Konflikt
54 <

Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Belüftung von
Schlafräumen
2. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

10.3

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A)
<= 54 kein Konflikt
54 <

Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Belüftung von
Schlafräumen
3. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

10.4

Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bebauungsplan „Willy-Brandt-Straße“, Teilbereich 1 / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 11
Außenwohnbereiche

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\580 Berichte\EB6122146-190412-Lpil.docx

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)
64 <

<= 64 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
Projektbez:

"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung

Planbez:

Außenwohnbereiche
Erdgeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

11.1

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)
64 <

<= 64 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Außenwohnbereiche
1. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

11.2

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)
64 <

<= 64 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Außenwohnbereiche
2. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

11.3

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Baugrenzen
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A)
64 <

<= 64 kein Konflikt
Konflikt

P:\612\2100-2149\2-2146 SU Willy-Brandt-Straße Lahr\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Willy-Brandt-Straße

Auftraggeber:

Surbeck-Koch
"Willy-Brandt-Straße",
Teilbereich 1
Schalltechnische
Untersuchung
Projektbez:

Planbez:

Außenwohnbereiche
3. Obergeschoss
Proj.-Nr:

Dat um :

Maß stab:

612-2146
01/2019
1: 500

Anlage

11.4