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Beschlussvorlage (Satzung über die Nutzung des Stegmattensees und der Badestelle am Stegmattensee)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Volz

Datum: 11.04.2019 Az.: 602-so

Drucksache Nr.: 89/2019 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.04.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

11.04.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

03.06.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Satzung über die Nutzung des Stegmattensees und der Badestelle am
Stegmattensee

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der beigefügten Nutzungssatzung zu.

Anlage(n):
Plan zur Benutzungssatzung
Benutzungssatzung Stegmattensee

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 89/2019 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr hat mit Auftrag vom 03.02.2016 die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH mit
der Errichtung von Daueranlagen für die Landesgartenschau beauftragt.
Grundlage dieses Auftrages war der Kosten- und Rahmenplan, der am 14. Mai 2014 vom
Gemeinderat beschlossen wurde.
Demnach soll der See mit ca. 27.000 qm das Herzstück des Seeparks darstellen.
Im Kosten- und Rahmenplan wird zum See ausgeführt:
„Der See ist ein vom Grundwasser getrenntes Gewässer. Zur Herstellung werden die in
etwa 1m Tiefe vorgefundenen Tone als Sohldichtung genutzt. Um ein ca. 2 bis 2,8 m
tiefes Gewässer zu erhalten, wird das umliegende Gelände angehoben. Zur Befüllung
und zum Ausgleich von Verdunstungsverlusten wird Grundwasser zugepumpt.
Der Landschafts- und /oder Badesee soll sich in einen Badebereich mit einer Wasserfläche von ca. 6.000 qm und einen Natursee mit ca. 21.000 qm gliedern. Die technisch
erforderliche Trennung der beiden Bereiche wird als Steg ausgebildet. Die erforderliche
Badqualität wird durch die Installation einer biologischen Reinigungsanlage mit Trockenfilter gewährleistet.
Die Bestimmungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) sind für die Wasserqualität im Badebereich einzuhalten. Um diese Qualität einzuhalten, wird das Wasser während der Badesaison mittels Pumpen durch einen
Naturfilter zirkuliert. Die Qualität wird regelmäßig überprüft.
Das Gelände soll nach 2018 frei zugänglich sein. Eine Badeaufsicht ist nicht zwingend
erforderlich, wird aber bei bestimmten Angeboten wie z.B. Badeinsel notwendig.“
Aufgrund der öffentlichen Zugänglichkeit und der für Gewässer weitergehenden Verkehrssicherheitsanforderungen ist es erforderlich, Regelungen für die Nutzungen zu treffen.
Wie auch beim Badesee in Kippenheimweiler regeln diese bestimmte Verhaltensweisen.
Wesentlich ist hier vor allem auch die Klarstellung, in welchem Teil des Sees ein Badeverbot
besteht, und in welchem Teil des Sees ein Baden auf eigenes Risiko im Sinne einer Badestelle möglich ist.
Die vom Gemeinderat beschlossene Benutzungssatzung wird veröffentlicht und am See ausgehängt. Die Benutzungssatzung wird durch eine entsprechende Beschilderung mit Piktogrammen ergänzt.
Ergänzung nach OR und TA:
Gegenüber der ursprünglichen Fassung umfasst das Hundeverbot nun lediglich die Liegewiese, den Strand, den Pflanzenfilter, den Bade- sowie den Natursee.
Hunde dürfen auf allen Wegen einschließlich der Seepromenade mitgeführt werden. Es
herrscht Anleinpflicht gem. §10 Polizeiverordnung der Stadt Lahr.

Tilman Petters

Richard Sottru