Beschlussvorlage (Zusätzliche Rechtsabbiegespur am Fachmarktzentrum Lahr-Mietersheim - Fußgängerunterführung)
3. Juni 2019
Beschlussvorlage Amt: 605 Lau Datum: 10.05.2019 Az.: 0650/Lau Drucksache Nr.: 128/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 22.05.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 03.06.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt -------------------- Betreff: Zusätzliche Rechtsabbiegespur am Fachmarktzentrum Lahr-Mietersheim - Fußgängerunterführung Beschlussvorschlag: Das Gremium beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zur Planung und zum Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Fachmarktzentrum Lahr-Mietersheim zu folgen und in diesem Zusammenhang die Fußgängerunterführung außer Betrieb zu nehmen. Anlage(n): Alternativrouten Unterführung FMZ BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 128/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Zwischen dem Investor des Fachmarktzentrums Lahr-Mietersheim (Standorte Obi, Aldi, Rewe) und der Stadt Lahr wurde am 10.12.2014 ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen Hierin wurde unter anderem unter Titel III – Erschließung § 5 (5.5) geregelt, dass der Investor der Stadt einen Betrag in Höhe von 150.000.- EUR für den Bau einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur am Eckpunkt Dehner zur Rampe B 3/415 zur Verfügung stellt. Diese Mittel sind allerdings an die Vorgabe gebunden, dass das Verkehrsaufkommen eine zusätzliche Spur erfordert und die Fertigstellung bis zum 31.12.2020 erfolgt ist. Zwischenzeitlich wurde in mehreren Verkehrsschauen mit der Stadtverwaltung und der Polizeibehörde ermittelt, dass die Notwendigkeit einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur ohne Zweifel besteht. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Stadtverwaltung dem Gremium vor in die Planung einzusteigen und die Durchführung für das Haushaltsjahr 2020 vorzusehen. Vorab sollte allerdings noch eine Entscheidung über die Fußgängerunterführung, welche die Rampe derzeit unterquert, herbeigeführt werden, damit die Grundlage für die Planung gesichert ist. Bisher wurde die Unterführung von Fußgängern und Radfahrern genutzt, wobei letztere absteigen mussten, da das Profil der Unterführung ein Durchfahren nicht zulässt. Nach dem Bau der Ortenau-Brücke als Verbindung zwischen dem Bürgerpark und dem Seepark ist die neue Verkehrsführung für Radfahrer hierüber gesichert. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung wird die bestehende Unterführung zukünftig nur noch von sehr wenigen Fußgängern genutzt, deren Quelle und Ziel im Wohngebiet Mietersheim um die Breisgaustraße liegt. Für diese Nutzer stehen allerdings zwei Alternativrouten zur Verfügung (siehe Anlage), welche auch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Gartenmarkt und Gewerbe“ durch die Stadtverwaltung mit einem Geh- und Fahrrecht für Fußgänger und Radfahrer vermerkt werden sollen. Somit würde die Bedeutung der Unterführung so gering sein und gleichzeitig die Kosten zur Verlängerung, bzw. Aufdimensionierung in keinem Verhältnis stehen. Aus den oben erwähnten Gründen empfiehlt die Stadtverwaltung im Zuge der Planung und des anschließenden Baus der zusätzlichen Rechtsabbiegespur auf den Erhalt und einen weiteren Ausbau der Unterführung zu verzichten und diese dauerhaft zu verschließen. Tilman Petters Udo Lau Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.