Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung zum Bürgerbudget „Stadtgulden Lahr“)
3. Juni 2019
Beschlussvorlage Amt: 502 Crone Datum: 16.04.2019 Az.: 021.271 Drucksache Nr.: 115/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 15.05.2019 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 20.05.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 03.06.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neufassung der Satzung zum Bürgerbudget „Stadtgulden Lahr“ Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zum Stadtgulden Lahr Anlage(n): 1. Satzung zum "Stadtgulden Lahr" in der neuen Fassung 2. Synopse der Veränderungen mit Erläuterung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 115/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die am 20.11.2017 vom Gemeinderat einstimmig (DS 230/2017) beschlossene Satzung zum Stadtgulden Lahr soll im Detail präzisiert und ergänzt werden. Insbesondere soll die Vor-Ort-Abstimmung am Tag der Entscheidung durch die Möglichkeit einer sicheren Online-Abstimmung ergänzt werden. Zur besseren Übersicht sollen die Änderungen nicht durch eine Änderungssatzung, sondern durch eine neue Satzung (Anlage 1) umgesetzt werden. Die zentralen Veränderungen sind hier erläutert und begründet. Alle Änderungen sind zudem in der Synopse beider Satzungen (Anlage 2) kenntlich gemacht. 1. Online-Abstimmung Die Möglichkeit einer Online-Abstimmung ist bislang laut Satzung nicht explizit vorgesehen. Durch die Nennung wird Abstimmungsberechtigten, die am „Tag der Entscheidung“ nicht vor Ort sein können, die Mitwirkung ermöglicht. Die Möglichkeit einer Online-Abstimmung ist konsequent, wenn auch Projektvorschläge online eingebracht werden können – und sie hat das Potential, die Abstimmung auch für jüngere Menschen attraktiver zu machen. Daher ist die Online-Abstimmung eine sinnvolle Ergänzung. Die Vor-Ort-Abstimmung als Ganztagesveranstaltung soll jedoch weiterhin im Zentrum stehen. Durch ein geeignetes Verfahren (vgl. § 4 Absatz 2) wird dabei sichergestellt, dass nur in Lahr gemeldete Personen mit 14 oder mehr Jahren abstimmen können – und dass diese pro Jahr nur einmal abstimmen können. 2. Doppelte Gewinner Eine Mehrfachbegünstigung durch mehrere Stadtgulden-Budgets innerhalb von 3 Jahren ist nach § 4, Absatz (3), Buchstabe e) durch die bisherige Satzung ausgeschlossen. Jedoch liegt eine Mehrfachbegünstigung bei der Abstimmung für den Stadtgulden eines bestimmten Jahres im Bereich des Möglichen. Um diese Eventualität auszuschließen, soll in § 4 (3) der neuen Satzung (Abstimmung) eine Regelung zur Wertung des bestplatzierten Vorschlags bei Mehrfachbegünstigung eingeführt werden. 3. Einrichtungen der Stadt Lahr Einrichtungen der Stadt Lahr sind aktuell von der Sperrfrist für Begünstigte ausgenommen. Hintergrund war die Überlegung, dass sehr viele Einrichtungen der Stadt Lahr als juristische Person zuzuordnen sind. Diese Einrichtungen wären in der Folge in ihrer Gesamtheit durch die Begünstigung einer einzelnen Einrichtung ausgeschlossen gewesen. Die bisherige Regelung bevorzugt jedoch Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Lahr gegenüber Einrichtungen fremder Träger (z.B. Kindertagesstätten). Mit der Neufassung in § 3 (3) ist eine Lösung gefunden, die organisatorisch und örtlich abgetrennte Organisationseinheiten – trägerunabhängig – als eigenständig begünstigungsfähig definiert. Guido Schöneboom Senja Töpfer Jakob Crone Drucksache 115/2019 Seite - 3 -