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Beschlussvorlage (Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Fink

Datum: 25.06.2019 Az.: - 0680/Fk

Drucksache Nr.: 178/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.07.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

22.07.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch
notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen
Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.

Anlage(n):
- Städtebaulicher Vertrag - Entwurf
- Lageplan vom 21.05.2019

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 178/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Am 18. August 2016 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre
für den Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK beschlossen. Anlass war damals eine Bauvoranfrage, die neben einer verdichteten Wohnbebauung einen Lebensmitteldiscounter mit 800 qm Verkaufsfläche beinhaltete. Die Veränderungssperre wurde um ein Jahr verlängert und läuft am 10. August 2019 aus.
Mittlerweile wurde das Grundstück an einen anderen Investor veräußert. Dieser entwickelt in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ein städtebauliches Konzept, das eine ausschließliche Wohnnutzung vorsieht. Es gibt keine Absichten, Einzelhandel hier zu realisieren. Somit stehen die Nutzungsabsichten im Einklang mit dem zwischenzeitlich vom Gemeinderat einstimmig beschlossenem Einzelhandelskonzept.
Es ist vorgesehen, sämtliche Gebäude des ehemaligen Gewerbebetriebes Nestler Wellpappe abzubrechen, die vorhandenen Keller für eine großflächige Tiefgarage zu nutzen, eine straßenbegleitende
Bebauung und Zeilengebäude im Blockinnenbereich zu errichten. Am 17. Juli 2019 gibt es eine erste
Abstimmung mit den direkten Anliegern. Im Herbst 2019 soll dann das städtebauliche Konzept in den
Gremien behandelt werden. Im Anschluss kann dann ein Entwurf des Bebauungsplanes erstellt werden.
Da der Gemeinderat im Juli 2017 einen Grundsatzbeschluss zur Sozialwohnungsquote gefasst hat
(Drucksache Nr. 107/2017), ist der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Sicherung vorzunehmen.
Der beigefügte Entwurf eines Städtebaulichen Vertrages entspricht dem Standardvertrag, den das
Stadtplanungsamt dazu inzwischen entwickelt hat.
Im Vergleich zu anderen Projekten gibt es einen Unterschied, nämlich, dass sich die Stadt an den
Kosten der Bebauungsplanerstellung durch ein externes Ingenieurbüro beteiligt, da ein umfangreiches Aufgabenpaket erteilt wurde, das auch das Fachamt etwas entlasten soll.
Die Fläche des Investors beträgt etwa ein Drittel der Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die Kosten für die Bebauungsplanerstellung betragen ca. 50.000 Euro. Daher befürwortet die Stadt eine Kostenbeteiligung im Hinblick auf den Mehraufwand, der für den gesamten
Geltungsbereich entsteht. Die Verwaltung schlägt eine Kostenbeteiligung von 15.000 Euro vor. Da
die Vermessung zur Verfügung gestellt wurde, die bereits beauftragt worden war und fertig vorlag,
reduziert sich der Aufwand der Stadt auf 14.000 Euro.
Weitere Gutachten für den Gesamtbereich werden ausschließlich vom Investor finanziert. Die artenschutzrechtliche Begutachtung wird weitere Kosten von ca. 15.000 Euro auslösen. Auch das Lärmgutachten wird extern finanziert werden.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum Vertragsentwurf. Durch diesen werden die Realisierung
der Sozialwohnungsquote und die planerische Zielsetzung gesichert, die mit dem Erlass der Veränderungssperre verfolgt wurde.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.

Drucksache 178/2019

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