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Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2018 durch den Gemeinderat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger

Datum: 09.09.2019 Az.: 095.51

Drucksache Nr.: 229/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.10.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.10.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt
---

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2018
durch den Gemeinderat

Beschlussvorschlag:

1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2018 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 139.309.098,34 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 31.123.861,28 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
282.764.510,19 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2
Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage(n):

Schlussbericht 2018

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 229/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat wurde am 22. Juli 2019 über die Jahresrechnung 2018 informiert. Auf die damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt
nach der örtlichen Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2018 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem beigefügten
Schlussbericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur
Vorberatung zugeleitet. Einzelergebnisse aus der unterjährigen Prüfungstätigkeit sind auf Seite 12 bis 25 tabellarisch und ab Seite 86 dargestellt.
Die Feststellungsempfehlung zur Jahresrechnung 2018 ist auf der Seite 97 des
Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.

Dr. Wolfgang G. Müller

Christian Zanger