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Beschlussvorlage (Erfahrungen mit der Geschwisterermäßigung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502

Datum: 28.10.2013 Az.: 460.15

Drucksache Nr.: 226/2013

Rottenecker-Zerrer
Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

20.11.2013

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Erfahrungen mit der Geschwisterermäßigung

Beschlussvorschlag:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
Inanspruchnahme von Geschwisterermäßigung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 226/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Im Zuge der Einführung der allgemeinen Geschwisterermäßigung für die Kinderbetreuungsangebote
in Lahr wurde die Berichterstattung über die nach einem Jahr vorliegenden Erfahrungen gewünscht.
Insgesamt wurde in den 8 städtischen Kindertagesstätten einschließlich Horteinrichtungen die Geschwisterermäßigung von 154 Familien in Anspruch genommen. Davon begünstigt waren 223 Kinder
mit einer Förderung von 25% sowie 21 Kinder mit einer Förderung von 50% und 7 Kinder mit einer
Förderung von 65%. Ohne Geschwisterermäßigung erhielten in städtischen Kindertagesstätten 22
Familien mit nur einem Kind Familienförderung (25% Ermäßigung), gesamtstädtisch waren es 123,
davon 4 Kinder in schulischen Betreuungsangeboten.
Die Einräumung der Geschwisterermäßigung erfolgt nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung der
Erziehungsberechtigten und Überprüfungen durch die Leitungen. Es sind alle berechtigten Kinder der
Familie anzugeben, die in Lahr ein kostenpflichtiges Kinderbetreuungsangebot besuchen. Da sich die
Ermäßigung auf viele Einrichtungen erstreckt, müssen sich die beteiligten Einrichtungsleitungen gegenseitig bestätigen, dass die Kinder dort betreut werden. Sofern Eltern diesem Informationsaustausch nicht zustimmen, müssen sie sich selbst um eine Bestätigung kümmern. Einfach ist die Umsetzung, wenn alle berechtigten Kinder dieselbe Einrichtung besuchen.
Zu Beginn der Einführung im September 2012 gab es viele Rückfragen von Familien, die bisher Familienförderung beantragt hatten. Auch die Kindertageseinrichtungen hatten Fragen zu den geänderten Fördermodalitäten. Inzwischen ist das Verfahren in den Einrichtungen vertraut. Allerdings beklagen die Leitungskräfte den Verwaltungsaufwand zur gegenseitigen Abstimmung bei mehreren beteiligten Einrichtungen. Unbefriedigend sind noch die Rückmeldungen bei Austritt eines Geschwisterkindes aus einem Betreuungsangebot, da sich in diesem Fall die Geschwisterermäßigung verringert.
Es wird daher auf jeden Fall zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres eine neue Erklärung benötigt.
Im Vergleich zu 2011 stieg das Aufkommen an Betreuungsentgelten im Jahr 2012 (Einführung zum
September 2012, bei gleichzeitiger Erhöhung der Betreuungsentgelte zwischen 0% und 8%) in den
städtischen Einrichtungen um durchschnittlich 2,2 Prozent. Dabei bestehen zwischen den einzelnen
Einrichtungen jedoch große Unterschiede zwischen Rückgängen um 9,9 % (Kindertagesstätte Kanadaring) und Mehreinnahmen von 12,49% (Hort an der Eichrodtschule), die auch durch die Auslastung
der Einrichtungen beeinflusst werden.
Aktuell liegt der Rückgang aller Einnahmen in den städtischen Kindertagesstätten 2013 hochgerechnet auf das ganze Jahr bei 0,8%. Hierin sind Neuaufnahmen ab Oktober 2013 bis zum Jahresende
aber noch nicht berücksichtigt.
Ein Teil der freien Träger beklagt erhebliche Einnahmeausfälle. Ein extremes Beispiel nennt ein freier
Träger, der drei Krippenkinder einer Familie betreut und hierfür wegen weiterer berechtigter Geschwister eine Ermäßigung von 65% pro Kind einräumen muss. Eine Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft mit insgesamt 4 Gruppen hat einen jährlichen Einnahmeausfall von 10.000 Euro rückgemeldet. Von Trägerseite wird eine Kompensation dieser Ausfälle durch die Stadt erwartet.
Wenige nichtkonfessionelle Träger wollten zunächst keine Einführung bzw. nur eine reduzierte Variante umsetzen. Hier musste das Fachamt die Träger erst von der Notwendigkeit der Umsetzung
auch im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der jeweiligen Einrichtung überzeugen. Zwischenzeitlich
gewähren alle Träger eine Geschwisterermäßigung.

Drucksache 226/2013

Seite - 3 -

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einführung der Geschwisterermäßigung erfüllt das Ziel einer umfassenden Familienförderung
durch finanzielle Entlastung beim Besuch kostenpflichtiger Kinderbetreuungsangebote in Lahr. Der
Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der Familienförderungsanträge und die Erstattung ist zurückgegangen. Einer Vielzahl von Familien bleibt die Offenlegung ihrer Einnahmesituation erspart.
Zufrieden zeigt sich der Gesamtelternbeirat aller Kindertageseinrichtungen in Lahr, auf dessen Anregung hin die Geschwisterermäßigung eingeführt wurde.
Spätestens ab 2013 soll die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen nach Vorliegen der
Jahresabschlüsse rückwirkend neu geregelt werden, um dem unterschiedlichen Aufkommen an Betreuungsentgelten und der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung der Träger gerecht zu werden.
Sofern eine solche Regelung getroffen wird, kann auch die Erstattung der Familienförderungszuschüsse entfallen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter