Beschlussvorlage (Aktualisierung der “Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV/des Fahrrades“)
21. Oktober 2019
Beschlussvorlage Amt: 603 Martinelli Datum: 12.09.2019 Az.: 60/603GMKa Drucksache Nr.: 247/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 07.10.2019 nichtöffentlich Gemeinderat 21.10.2019 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Personalrat Stabs. Umwelt 61 14 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Aktualisierung der “Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV/des Fahrrades“ Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die neue “Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV/des Fahrrades“, die zum zum 01. Januar 2020 in Kraft tritt und die „Dienstvereinbarung über die Nutzung der Mitarbeiterparkplätze der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV“ vom 01. April 2014 ersetzt. Anlage(n): Dienstvereinbarung ab dem 01.01.2020 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 247/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Stadt Lahr stellt ihren Mitarbeitenden insgesamt 133 Beschäftigtenstellplätze zur Verfügung. Diese sind aufgeteilt in 79 eigene Stellplätze (Standort Rathaus 1, Rathaus 2, Turmstraße und am Alten Rathaus) und 54 angemietete Stellplätze (Tiefgarage Alleestraße, Tiefgarage Rathausplatz und Parkhaus Volksbank). Aktuell konnten 157 Beschäftigten (Angestellte der Rathäuser, der Kindertagesstätte Alleestraße und dem Alten- und Pflegeheim Spital) Stellplätze vermittelt werden. Dies war jedoch nur möglich, indem 14 Stellplätze überbelegt und im Januar 2019 weitere 12 Stellplätze im Parkhaus Volksbank angemietet wurden. Trotzdem befinden sich aktuell immer noch 12 Mitarbeiter auf der Warteliste. Laut der aktuellen Dienstvereinbarung über die Nutzung der Parkplätze für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Lahr und über Zuschüsse für Nutzer des ÖPNV können die 157 Stellplätze zu folgenden Konditionen angemietet werden: Fahrzeuge mit überwiegend dienstlicher Nutzung für einen aktuellen monatlichen Mietpreis von 5,00 €. Für die restlichen Stellplätze beläuft sich die aktuelle monatliche Stellplatzmiete auf 12,50 €. Durch die benötigte Anmietung von Fremdstellplätzen belaufen sich die monatlichen Ausgaben auf monatlich 2.555,16 €, wobei lediglich 2.114,20 € Einnahmen erzielt werden können. Somit entsteht ein monatliches Defizit von aktuell rund 440,00 €. Die Dienstvereinbarung sieht ebenfalls eine Bezuschussung für den Erwerb von Zeitkarten des ÖPNV vor, wobei die Stadt 50 % der Kosten, max. € 25,00 (brutto) pro Monat und Mitarbeitenden, übernimmt. Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt eine Anhebung der Stellplatzmieten ab 01.01.2020 von 12,50 € auf 17,50 € vor. Ebenso wird eine Anhebung der Stellplatzmieten für Fahrzeuge mit überwiegend dienstlicher Nutzung von monatlich 5,00 € auf 7,50 € angestrebt. Das aktuelle Defizit kann somit ausgeglichen werden. Außerdem schlägt die Verwaltung vor, den ÖPNV für die Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten. Hierbei soll der bereits bestehende Zuschuss für den Erwerb für Zeitkarten für den ÖPNV (Jobticket) von 50 % (max. 25,00 € brutto) auf 75 % (max. 40,00 € brutto) erhöht werden. Ebenfalls wird angeregt, einen einmaligen Umsteigerbonus in Höhe von 300,00 € in Form eines Gutscheines der Lahrer Werbegemeinschaft einzuführen. Diesen Bonus erhalten Mitarbeitende, die nach dem Umstieg einen Nachweis über die lückenlose Nutzung des ÖPNV für 12 Monate erbringen können. Um den Umweltschutz weiter zu fördern schlägt die Verwaltung außerdem vor, einen Bonus für jede Fahrt zur Arbeit mit dem Fahrrad, Pedelec oder E-Bike einzuführen. Hierfür erhält der/die Mitarbeitende einen Bonus in Höhe von 2,00 € pro Arbeitstag. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeitende außerhalb des Umkreises von 1.000 m vom Arbeitsplatz wohnt und nicht zeitgleich einen Zuschuss als Drucksache 247/2019 Seite - 3 - Nutzer des ÖPNV erhält. Die stattgefundenen Fahrten werden täglich von der/dem Fahrradfahrenden dokumentiert. Die Auszahlung erfolgt durch die Abteilung Personal und Organisation. Tilman Petters Silke Kabisch Achim Siefert