Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Inanspruchnahme von Geschwisteremäßigung)

                                    
                                        Inanspruchnahme von Geschwisterermäßigung
(dieser Vordruck ist in jeder Einrichtung auszufüllen, in der eine Familie
Geschwisterermäßigung in Anspruch nimmt)
Folgende Kinder aus meiner Familie nehmen ein Betreuungsangebot in Anspruch:
Name, Vorname

Geb.Datum

Kindertageseinrichtungen bzw. anderes
Betreuungsangebot

Änderungen wie die An- bzw. Abmeldung eines Geschwisterkindes teilen wir mit
Wir sind einverstanden, dass sich die Kindertageseinrichtungen oder anderen Betreuungsangebote
die An- bzw. Abmeldungen von Geschwisterkindern gegenseitig bestätigen dürfen

____________________________________
Datum, Unterschrift

___________________________________________________________________
Bearbeitungsvermerk (wird durch die Leitung der Einrichtung ausgefüllt):
Jedes Kind erhält __________ % Ermäßigung
alle Kinder besuchen dieselbe Einrichtung
Abgleich mit den Trägern der weiteren Betreuungsangebote ist am ____________ erfolgt.
Mitteilung der Abmeldung zum ____________ an die Träger weiterer Betreuungsangebote ist am
____________ erfolgt.

Anmerkungen:

_______________________________________
Datum, Unterschrift Leitung

Allgemeine Informationen zu den
Ermäßigungen bei den Betreuungsentgelten
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat beschlossen ab dem 01.09.2012 bei den
Betreuungsentgelten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (einschließlich
Horte), der Verlässlichen und Erweiterten Verlässlichen Grundschule, der erweiterten
Betreuung an der Ganztagsschule sowie der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der
Jugendsozialarbeit eine allgemeine Geschwisterermäßigung einzuführen.

1

Allgemeine Geschwisterermäßigung
Nehmen mindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig eines der oben
aufgeführten Betreuungsangebote in Anspruch gelten folgende Ermäßigungen:

2 Kinder

25 % je Kind

3 Kinder

50 % je Kind

ab 4 Kindern

65 % je Kind

Auf Verpflegungskosten werden keine Ermäßigungen gewährt.

2

Familien ohne Anspruch auf eine Geschwisterermäßigung, bei denen nur 1 Kind
eines der oben genannten Betreuungsangebote in Anspruch nimmt, haben die
Möglichkeit beim Amt für Soziales, Schulen und Sport, Rathausplatz 7, Tel. 910-5003
(Ansprechpartnerin: Frau Schneider, Zi.Nr. E.28), einen Antrag auf
Familienförderung zu stellen. Ein Familienförderungszuschuss wird nur
einkommensabhängig
gewährt
und
beinhaltet
eine
Ermäßigung
der
Betreuungsentgelte um 25 %. Verpflegungskosten werden nicht bezuschusst.
Mögliche Entgeltübernahmen durch Dritte (z.B. Kommunale Arbeitsförderung,
Jugendhilfe) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Die neuen Familienförderungsrichtlinien und die Antragsformulare sind bei den
Kindertagesstättenleitungen oder beim Amt für Soziales, Schulen und Sport zu
erhalten.