Beschlussvorlage (Anlage 2_Kriterien Ausnahmezulassung KiTaG)
16. Dezember 2019
Dezernat Jugend - Landesjugendamt Referat 42 Tagesbetreuung für Kinder, Betriebserlaubnisse, Beratung und Aufsicht, Jugendarbeit August 2013 Infoblatt zur Ausnahmezulassung von anderen Personen als Fachkräfte gemäß § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) Antragsberechtigt ist der Träger einer Einrichtung. Die Zulassung erfolgt bezogen auf die im Antrag genannte Einrichtung. Eine Zulassung ist nur im Ausnahmefall möglich (vgl. § 7 Abs. 4 Satz 2 KiTaG). Es ist zu begründen, warum die konkrete Stelle nicht mit einer Fachkraft nach § 7 Abs.2 KiTaG besetzt werden kann. Grundsätzlich findet eine Einzelfallprüfung statt. Die Zulassungskriterien pädagogische Vorbildung und Erfahrung, sowie persönliche Eignung im Überblick: 1. Pädagogisch-therapeutische Vorbildung Eine einschlägige einjährige, d.h. 1.200 Stunden umfassende Vorbildung im pädagogischtherapeutischen Bereich (1.200 Stunden entsprechen z.B. einem Vollzeitschuljahr). 2. Pädagogische Erfahrung in einer Tageseinrichtung für Kinder Diese Mitarbeit erfolgt unter Anleitung von Fachkräften nach § 7 KiTaG. Diese Erfahrung umfasst 2 Jahre Tätigkeit in Vollzeit à 1.600 Stunden, gesamt 3.200 Stunden. An pädagogischer Vorbildung sind 1.200 Stunden und an pädagogischer Erfahrung sind 3.200 Stunden, d.h. insgesamt 4.400 Stunden Vorbildung und Erfahrung nachzuweisen. 3. Persönliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit Im Hinblick auf die Eignung des Personals erklärt der Träger im Antrag zur Ausnahmezulassung, dass die Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen sowie von Führungszeugnissen erfolgt. Zu beachten ist, dass bei einer positiven Entscheidung die Teilnahme an mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung (z. B. zur heutigen Lebenssituation von Kindern, entwicklungspsychologische Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Kindern im entsprechenden Alter in Bezug auf den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Tageseinrichtungen für Kinder, methodische Qualifizierung, Zusammenarbeit mit Eltern) zusätzlich erforderlich ist. Für die Bearbeitung notwendige Unterlagen: - Antrag des Trägers. Das Formular finden Sie unter http://www.kvjs.de/jugend/tagesbetreuungvon-kindern/ausnahmezulassung.html - Tabellarischer Lebenslauf der betreffenden Person - Zeugniskopien (Berufsausbildung, Schulabschluss) - Nachweise über pädagogische Vorbildung - Nachweise zur pädagogischen Erfahrung in einer Kindertageseinrichtung mit Angaben zu Dauer und Beschäftigungsumfang in Monats- oder Jahresstunden sowie Fortbildungsnachweise etc.