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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 29.02.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:40 Uhr bis 18:10 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat

Frei
Wille

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

9

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Oberbürgermeister Dr. Müller zum Thema Dioxin-Vorfall bei der Firma Galvanofform.Es werden entsprechende Pressemitteilungen des
Regierungspräsidium Freiburg und der Firma Galvanoform verteilt und eine aktuelle Stellungnahme der Firma von Herrn Christian Feldmer, Prokurist bei Galvanoform verlesen.
Herr Feldmer betont im Mail seine Bereitschaft den Gremien der Stadt Lahr Rede und
Antwort zu stehen.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
Il. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.01.2016 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat Herrn Udo Lau zum Leiter der Abteilung Tiefbau gewählt.
2. Der Gemeinderat hat über die Verleihung von Verdienstmedaillen Beschluss gefasst.
IIl. INFORMATION
17/2016
61

Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt
- Information über den Stand des Sanierungsgebietes
Herr Bürgermeister Petters informiert ergänzend zum Stand der Planungen
zum Thema Umgestaltung im Bereich Kreuzstraße / Tonofenfabrik.
Mitteilung:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
39/2016
10/101

1.

Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gutachterausschuss
bei der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:

Für den Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten und für
sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) bei der Stadt Lahr werden ab dem 01. März 2016 auf 4 Jahre nachstehende Personen bestellt:

-4Vorsitzender:
Bernd Haller, Dipl. -Sachverständiger (DIA), Geschäftsstellenleiter GAA,
Untere Mühle 8, 77933 Lahr;
Stellvertretender Vorsitzender:
Helmut Scherr, Dipl. Ing. (FH), öbuv Sachverständiger f. Grundstücksbewertung, Sickingenstr. 3a, 79117 Freiburg;
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
Georg Heer, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt u. Stadtplaner, Dipl. Sachverständiger (DIA), Im Blumert 12, 77933 Lahr;
Peter Lehre, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt, Langsdorffstraße 1, 77933 Lahr;
Stefan Frick, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt und
Dipl.-Sachverständiger (DIA),
Altfelixstraße 24, 77933 Lahr;
Peter Winkels, Dipl. Ing. (TU), Produktverantwortlicher f. Landmanagement
u. Quartiersentwicklung, Kleinfeldeleweg 6, 77933 Lahr;
Hermann Zucker, Landwirt, Schlehenweg 50, 77933 Lahr;
Christoph Schmieder, Dipl. Agrar Ing. (FH), Landwirt, Geretstalstr. 3,
77933 Lahr
Vertreter des Finanzamtes:
Manfred Vetter, Steueramtsrat.
Norbert Schienle, Steueramtmann (Stellvertreter).
Ersatzmitglieder:
Roswitha Fröhlich, öbuv Sachverständige für Grundstücksbewertung,
Bolzhurststr. 31, 777731 Willstätt.
Michael Vergin, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Hinter dem Rathaus 34,
77948 Friesenheim.
Bertram Bliss, Dipl.Ing., freier Architekt, Fichtestraße 58, 77933 Lahr.
Ralf Betz, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Schlehenweg 6, 77933 Lahr.
Susanne Steiert, Dipl. Sachverständige (DIA), Finanzassistentin,
Hansjakobstraße 51, 77933 Lahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

16/2016
502

2.

Sitz des Stadtseniorenbeirats im Beirat für die Belange von Menschen
mit Behinderung und Vorschlag für die Besetzung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Stadtseniorenbeirat erhält einen Sitz im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Folgende Personen werden vorgeschlagen:
Vertreterin:

Frau Hanne Kaiser-Munz

Stellvertreterin:

Frau Ulrike Ertl

-5Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

45/2016
502

3.

Sitz des Jugendgemeinderats im Beirat für die Belange von Menschen
mit Behinderung und Vorschlag für die Besetzung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Jugendgemeinderat erhält einen Sitz im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Folgende Personen werden vorgeschlagen:
Vertreter:

Frau Jasmin Herdt

Stellvertreter:

Herr Semih Cakir

Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
27/2016
14

4.

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs "Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr" und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme
von 51.499.439,54 EUR und einem Jahresgewinn von 540.761,80 EUR
nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 540.761,80 EUR und der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 87.605,04 EUR werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-67/2016
14

5.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von
39.344.079,33 EUR und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Es ist ein Jahresverlust in Höhe von 44.816,64 EUR entstanden, der auf
neue Rechnung vorzutragen ist.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

40/2016
201

6.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds beschließt für das Rechnungsjahr 2015 die Bildung
folgender Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“

i.H.v. € 250.000,-

- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“

i.H.v. € 250.000,-

- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
1.8800.540000 „Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke“ i.H.v.€1.000,- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
1.8800.675500 „Kostenerstattung an BGL“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

i.H.v. € 1.500,-

-728/2016
201

7.

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015):
Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“
hier: Endgültige Deckung der tatsächlichen Mehrausgaben

Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 14.12.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr
2015 gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die
Stadtsanierungsmaßnahme
„Kanadaring“
bei
der
Finanzposition
2.6150.987000/008
(Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 860.000,-- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015
um 860.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 84
GemO bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche)
überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 832.350,-- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.6150.361000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring
–Zuwei-sungen vom Land) in Höhe von 257.350,-- Euro und 1.9000.003000
(Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer) in Höhe
von 575.000,-- Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

30/2016
501

8.

Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)
hier: Bau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes mit Nebenräumen am
Schulsportplatz Mauerfeld

Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 11.05.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr
2015 gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für
den Bau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes mit Nebenräumen am Schulsportplatz Mauerfeld außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 150.000,00 €
bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerseits vorläufig durch
eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 150.000,00 € erhöhte Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für die Durchführung des Bauvorhabens
für das Haushaltsjahr 2015 außerplanmäßige Ausgaben in neu ermittelter
Gesamthöhe von 181.000,00 €.
Die haushaltsrechtliche Zuordnung der bewilligten Mehrausgaben wird wie
folgt vorgenommen:
2.5620.940000-010 (Sportplätze u. Sportanlagen -Bau Sanitär- u. Umkleidegebäude) 121.000,00 €

-82.5620.960000-010 (Sportplätze u. Sportanlagen -Herstellung der Außenanlage) 60.000,00 €
Die Deckung der Mehrausgaben in Gesamthöhe von 181.000,00 € erfolgt
durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg.
Zuweisungen und Umlagen –Kommunale Investitionspauschale).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

44/2016
502

9.

Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)
hier: Ausbau Kindertagesstätte Lotzbeckstraße

Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 16.11.2015 hat der Gemeinderat den Ausbau des 2.
Obergeschosses im Gebäude Lotzbeckstraße 20 zur dreigruppigen Kindertages-stätte beschlossen und gleichzeitig für das Haushaltsjahr 2015
gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
entsprechende außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 810.000,-bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerseits vorläufig
durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um € 810.000,-- erhöhte
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für die Durchführung der Umbaumaßnahme für das Haushaltsjahr 2015 außerplanmäßige Ausgaben in neuermittelter Gesamthöhe von € 945.000,--.
Die Deckung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 945.000,-- Euro erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000
(Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
34/2016
201

10.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)
Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt-

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 beim
Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche
1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und
1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
€ 410.900,--.

-9Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den
Finanzpositionen 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg.
Umlagen –Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von €
100.000,-- und 1.9000.012000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) in Höhe von € 310.900,-.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

11/2016
202

11.

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)
Erstattungszinsen auf die Gewerbesteuer

Der Gemeinderat beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2015
überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.0300.842000 (Sonstige Finanzausgaben) in Höhe von € 324.000.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 324.000.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
12/2016
605

12.

Verkehrssituation am Urteilsplatz;
Installation von zwei Geschwindigkeitsmessanlagen
hier: Endgültige Deckung der in tatsächlicher Höhe notwendigen
Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2015)

Der Gemeinderat beschließt:
Mit Beschluss vom 29.06.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr
2015 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für
die Installation zweier Geschwindigkeitsmessanlagen auf dem Urteilsplatz bei
der
Finanzposition
2.6300.952000/999
(Gemeindestraßen
Verkehrsüberwachung) Mehrausgaben in Höhe von bis zu 125.000,- Euro
bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch
eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um bis zu 125.000,- Euro erhöhte
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84
GemO bei der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen Verkehrsüberwachung) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von
90.000,- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.1100.520100 (Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
-Geschwindigkeitsmessungen) in Höhe von 60.000,- Euro und

- 10 1.1100.650000
(Abt.
Öffentliche
Sicherheit
Geschäftsausgaben) in Höhe von 30.000,- Euro.

und

Ordnung

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
32/2016
302

13.

Prüfauftrag "Parkplätze Urteilsplatz"

EBM Schöneboom ergänzt die Vorlage um die Information dass von August
2015 bis Ende Februar 2016 7.435 Geschwindigkeitsverstöße registriert wurden. wobei 737 durch Radfahrer erfolgten.
Oberbürgermeister Dr. Müller informiert über das Abstimmungsergebnis im
Verkehrsausschuss. Dort wurde die Vorlage mit 13 Ja- Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.
Im Rahmen der Diskussion zum Thema wird von verschiedener Seite angeregt, durch zusätzliche Beschilderung die bestehenden Regelungen zum
Thema Parken zu verdeutlichen. Weiterhin kommt von Stadtrat Schwarzwälder die Anregung durch gestalterische Maßnahmen (z.B. Tischtennisplatten)
zur Belebung des Platzes beizutragen. Oberbürgermeister Dr. Müller sagt
eine Prüfung der Anregungen zu.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt, auf dem Urteilsplatz keine Kurzzeitparkplätze einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimme(n)
7
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

19/2016
61

14.

Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt
- Förderung des Gebäudes Kaiserstraße 89

Der Gemeinderat beschließt:
1. Das Gebäude Kaiserstraße 89 wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme mit max. 100.000 € gefördert.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Vorbereitungen
vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-

- 11 22/2016
605

15.

Sanierung Mischwasserkanal Burgheimer Straße / Stefanienstraße
BA I: Stefanienstraße
- Vergabe der Kanalisations- u. Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Bietergemeinschaft Joos / Bau GmbH, Hartheim, wird auf Grund ihres
Angebotes vom 02.02.2016 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- u.
Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 1.239.961,85 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

29/2016
61

16.

Lärmsanierung Rheintalbahn im Bereich Lahr
- Aktiver Schallschutz im Stadtgebiet Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die neu geplante Lärmschutzwand südlich des Lahrer Bahnhofs wird
ausdrücklich begrüßt.
2. Die Lärmsanierungsplanung der Deutschen Bahn AG wird zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
25.01.2016

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 05.03.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin