Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
29. Februar 2016
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2016 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 29.02.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:40 Uhr bis 18:10 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Frei Wille Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 9 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Oberbürgermeister Dr. Müller zum Thema Dioxin-Vorfall bei der Firma Galvanofform.Es werden entsprechende Pressemitteilungen des Regierungspräsidium Freiburg und der Firma Galvanoform verteilt und eine aktuelle Stellungnahme der Firma von Herrn Christian Feldmer, Prokurist bei Galvanoform verlesen. Herr Feldmer betont im Mail seine Bereitschaft den Gremien der Stadt Lahr Rede und Antwort zu stehen. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. Il. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.01.2016 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat Herrn Udo Lau zum Leiter der Abteilung Tiefbau gewählt. 2. Der Gemeinderat hat über die Verleihung von Verdienstmedaillen Beschluss gefasst. IIl. INFORMATION 17/2016 61 Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt - Information über den Stand des Sanierungsgebietes Herr Bürgermeister Petters informiert ergänzend zum Stand der Planungen zum Thema Umgestaltung im Bereich Kreuzstraße / Tonofenfabrik. Mitteilung: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 39/2016 10/101 1. Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gutachterausschuss bei der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Für den Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Stadt Lahr werden ab dem 01. März 2016 auf 4 Jahre nachstehende Personen bestellt: -4Vorsitzender: Bernd Haller, Dipl. -Sachverständiger (DIA), Geschäftsstellenleiter GAA, Untere Mühle 8, 77933 Lahr; Stellvertretender Vorsitzender: Helmut Scherr, Dipl. Ing. (FH), öbuv Sachverständiger f. Grundstücksbewertung, Sickingenstr. 3a, 79117 Freiburg; Weitere ehrenamtliche Gutachter: Georg Heer, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt u. Stadtplaner, Dipl. Sachverständiger (DIA), Im Blumert 12, 77933 Lahr; Peter Lehre, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt, Langsdorffstraße 1, 77933 Lahr; Stefan Frick, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt und Dipl.-Sachverständiger (DIA), Altfelixstraße 24, 77933 Lahr; Peter Winkels, Dipl. Ing. (TU), Produktverantwortlicher f. Landmanagement u. Quartiersentwicklung, Kleinfeldeleweg 6, 77933 Lahr; Hermann Zucker, Landwirt, Schlehenweg 50, 77933 Lahr; Christoph Schmieder, Dipl. Agrar Ing. (FH), Landwirt, Geretstalstr. 3, 77933 Lahr Vertreter des Finanzamtes: Manfred Vetter, Steueramtsrat. Norbert Schienle, Steueramtmann (Stellvertreter). Ersatzmitglieder: Roswitha Fröhlich, öbuv Sachverständige für Grundstücksbewertung, Bolzhurststr. 31, 777731 Willstätt. Michael Vergin, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Hinter dem Rathaus 34, 77948 Friesenheim. Bertram Bliss, Dipl.Ing., freier Architekt, Fichtestraße 58, 77933 Lahr. Ralf Betz, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Schlehenweg 6, 77933 Lahr. Susanne Steiert, Dipl. Sachverständige (DIA), Finanzassistentin, Hansjakobstraße 51, 77933 Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 16/2016 502 2. Sitz des Stadtseniorenbeirats im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung und Vorschlag für die Besetzung Der Gemeinderat beschließt: Der Stadtseniorenbeirat erhält einen Sitz im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung. Folgende Personen werden vorgeschlagen: Vertreterin: Frau Hanne Kaiser-Munz Stellvertreterin: Frau Ulrike Ertl -5Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 45/2016 502 3. Sitz des Jugendgemeinderats im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung und Vorschlag für die Besetzung Der Gemeinderat beschließt: Der Jugendgemeinderat erhält einen Sitz im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung. Folgende Personen werden vorgeschlagen: Vertreter: Frau Jasmin Herdt Stellvertreter: Herr Semih Cakir Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 27/2016 14 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs "Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 51.499.439,54 EUR und einem Jahresgewinn von 540.761,80 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 540.761,80 EUR und der Jahresgewinn 2013 in Höhe von 87.605,04 EUR werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -67/2016 14 5. Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr Der Gemeinderat beschließt: Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 39.344.079,33 EUR und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Es ist ein Jahresverlust in Höhe von 44.816,64 EUR entstanden, der auf neue Rechnung vorzutragen ist. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 40/2016 201 6. Hospital- und Armenfonds Lahr - Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2015 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds beschließt für das Rechnungsjahr 2015 die Bildung folgender Haushaltsreste: - Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ i.H.v. € 250.000,- - Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ i.H.v. € 250.000,- - Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 1.8800.540000 „Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke“ i.H.v.€1.000,- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 1.8800.675500 „Kostenerstattung an BGL“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig i.H.v. € 1.500,- -728/2016 201 7. Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015): Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ hier: Endgültige Deckung der tatsächlichen Mehrausgaben Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 14.12.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 860.000,-- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 860.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 84 GemO bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 832.350,-- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.6150.361000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Zuwei-sungen vom Land) in Höhe von 257.350,-- Euro und 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer) in Höhe von 575.000,-- Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 30/2016 501 8. Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) hier: Bau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes mit Nebenräumen am Schulsportplatz Mauerfeld Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 11.05.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015 gemäß §84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den Bau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes mit Nebenräumen am Schulsportplatz Mauerfeld außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 150.000,00 € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerseits vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 150.000,00 € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für die Durchführung des Bauvorhabens für das Haushaltsjahr 2015 außerplanmäßige Ausgaben in neu ermittelter Gesamthöhe von 181.000,00 €. Die haushaltsrechtliche Zuordnung der bewilligten Mehrausgaben wird wie folgt vorgenommen: 2.5620.940000-010 (Sportplätze u. Sportanlagen -Bau Sanitär- u. Umkleidegebäude) 121.000,00 € -82.5620.960000-010 (Sportplätze u. Sportanlagen -Herstellung der Außenanlage) 60.000,00 € Die Deckung der Mehrausgaben in Gesamthöhe von 181.000,00 € erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen –Kommunale Investitionspauschale). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 44/2016 502 9. Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) hier: Ausbau Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 16.11.2015 hat der Gemeinderat den Ausbau des 2. Obergeschosses im Gebäude Lotzbeckstraße 20 zur dreigruppigen Kindertages-stätte beschlossen und gleichzeitig für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) entsprechende außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 810.000,-bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerseits vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um € 810.000,-- erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für die Durchführung der Umbaumaßnahme für das Haushaltsjahr 2015 außerplanmäßige Ausgaben in neuermittelter Gesamthöhe von € 945.000,--. Die Deckung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 945.000,-- Euro erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 34/2016 201 10. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Kostenerstattung an BGL -Abt. Öffentliches Grün und Umwelt- Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“, 1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801 „Stadtpark, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und 1.5910 „Miniaturgolfanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 410.900,--. -9Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von € 100.000,-- und 1.9000.012000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) in Höhe von € 310.900,-. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 11/2016 202 11. Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Erstattungszinsen auf die Gewerbesteuer Der Gemeinderat beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.0300.842000 (Sonstige Finanzausgaben) in Höhe von € 324.000. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 324.000. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 12/2016 605 12. Verkehrssituation am Urteilsplatz; Installation von zwei Geschwindigkeitsmessanlagen hier: Endgültige Deckung der in tatsächlicher Höhe notwendigen Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2015) Der Gemeinderat beschließt: Mit Beschluss vom 29.06.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Installation zweier Geschwindigkeitsmessanlagen auf dem Urteilsplatz bei der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen Verkehrsüberwachung) Mehrausgaben in Höhe von bis zu 125.000,- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um bis zu 125.000,- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen Verkehrsüberwachung) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 90.000,- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.1100.520100 (Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung -Geschwindigkeitsmessungen) in Höhe von 60.000,- Euro und - 10 1.1100.650000 (Abt. Öffentliche Sicherheit Geschäftsausgaben) in Höhe von 30.000,- Euro. und Ordnung Abstimmungsergebnis: Einstimmig 32/2016 302 13. Prüfauftrag "Parkplätze Urteilsplatz" EBM Schöneboom ergänzt die Vorlage um die Information dass von August 2015 bis Ende Februar 2016 7.435 Geschwindigkeitsverstöße registriert wurden. wobei 737 durch Radfahrer erfolgten. Oberbürgermeister Dr. Müller informiert über das Abstimmungsergebnis im Verkehrsausschuss. Dort wurde die Vorlage mit 13 Ja- Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen. Im Rahmen der Diskussion zum Thema wird von verschiedener Seite angeregt, durch zusätzliche Beschilderung die bestehenden Regelungen zum Thema Parken zu verdeutlichen. Weiterhin kommt von Stadtrat Schwarzwälder die Anregung durch gestalterische Maßnahmen (z.B. Tischtennisplatten) zur Belebung des Platzes beizutragen. Oberbürgermeister Dr. Müller sagt eine Prüfung der Anregungen zu. Der Gemeinderat beschließt: Der Verkehrsausschuss empfiehlt, auf dem Urteilsplatz keine Kurzzeitparkplätze einzurichten. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n) 7 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 19/2016 61 14. Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt - Förderung des Gebäudes Kaiserstraße 89 Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Gebäude Kaiserstraße 89 wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme mit max. 100.000 € gefördert. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Vorbereitungen vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - - 11 22/2016 605 15. Sanierung Mischwasserkanal Burgheimer Straße / Stefanienstraße BA I: Stefanienstraße - Vergabe der Kanalisations- u. Straßenbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Bietergemeinschaft Joos / Bau GmbH, Hartheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom 02.02.2016 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- u. Straßenbauarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 1.239.961,85 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 29/2016 61 16. Lärmsanierung Rheintalbahn im Bereich Lahr - Aktiver Schallschutz im Stadtgebiet Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Die neu geplante Lärmschutzwand südlich des Lahrer Bahnhofs wird ausdrücklich begrüßt. 2. Die Lärmsanierungsplanung der Deutschen Bahn AG wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2016 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 05.03.2016 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin