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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 25.01.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

18:45 Uhr bis 19:30 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Llombart
Mauch
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

-2entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher

Frei
Girstl
Roth
Vollmer
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

6

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest Oberbürgermeister Dr. Müller eine gemeinsame
Erklärung der Polizei und der Stadt Lahr zur Demonstration der Russlanddeutschen auf
dem Rathausplatz am gestrigen Sonntag.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 14.12.2015 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle
am Max-Planck-Gymnasium mitgewirkt.
2. Der Gemeinderat hat in Bezug auf einen Steuerschuldner über die unbefristete
Niederschlagung
1. der Gewerbesteuern 1996, 1998 und 2002 von zusammen
57.318,91 €,
2. der Veranlagungszinsen 1996, 1998 und 2002 von zusammen 15.733,00 €,
3. der Säumniszuschläge und Nebenforderungen in Höhe von insgesamt
63.004,26 €,
4. der Stundungszinsen von 118,50 € und Nebenforderungen von 6,00 €,
zusammen 136.180,67 €
beschlossen.
3. Der Gemeinderat hat zum Thema Gewerbesteuerzerlegung zweier miteinander verbundener Unternehmen; Zustimmung zur Zerlegung in besonderen Fällen nach § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeweils folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der Zerlegungsvereinbarung gem. § 33 Abs.
2 Gewerbesteuergesetz über die Zerlegung der Gewerbesteuer in
Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den zerlegungsberechtigten Kommunen und dem Unternehmen zu.
4. Der Gemeinderat hat zum Stand des 1. Bauabschnittes und weiterer Fortgang
des 2. Bauabschnittes der Stadtentwicklungsmaßnahme "Hosenmatten II" folgenden Beschluss gefasst:
Die finanzielle Entwicklung sowie die Vermarktungsentwicklung im 1. Abschnitt der Stadtentwicklungsmaßnahme "Hosenmatten II" werden zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des 2. Abschnittes der Stadtentwicklungsmaßnahme "Hosenmatten II" und beauftragt die Verwaltung damit
die Realisierung des 2. Abschnittes weiter voranzubringen.

-4Zur Minderung des wirtschaftlichen Risikos aus dem Grundstücksvorfinanzierungsvertrag soll eine Zuführung an das Vorfinanzierungskonto in Höhe von
derzeit bis zu 1.500.000,00 € geleistet werden.
5. Der Gemeinderat hat über die Veräußerung einer Teilfläche der Grundstücke
Flst. Nr. 66 und 66/2 mit ca. 800 m², Am Uhlsberg, Gemarkung Sulz Beschluss gefasst.
6. Der Gemeinderat über die Veräußerung des Grundstück Flst. Nr. 9574 mit
938 m², im Baugebiet HOSENMATTEN II Beschluß gefasst.
7. Der Gemeinderat hat über einen wertgleicher Tausch der Grundstücke
25365/1, 25366, 6829, 26306, 26451, 26452, 26453 Lahr, 2179 Hugsweier
und 10046 Friesenheim gegen eine Grundstücksfläche von ca. 3431 m² im
Gewerbegebiet Langenwinkel Beschluss gefasst.
Il. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
344/2015
10/101

1.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern

Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Gemeinderat beschließt:
Folgende Personen werden als sachkundige Einwohner gewählt:
1. Interkultureller Beirat
Weitere sachkundige Einwohner:
Chamiran Youkhanna
Freundeskreis Flüchtlinge Lahr
Mitglied: Dr. Ali Rahman
Stellvertretung: Katinka Mangei
Mesopotamischer Anadolu Kulturverein
Stellvertretung: Mustafa Mike
Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten
Stellvertretung: Daniel Gremm

bisher: Ute Zachmann

2. Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport

-5Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten
Mitglied: Danile Gremm
Stellvertretung: Melanie Nadeau.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

332/2015
201

2.

Verwendung des pauschalen Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € aus
dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)

Der Gemeinderat beschließt:
Das pauschale Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes, ist bis auf weiteres für „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ zu verwenden.
Der Zuwendungszweck „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“
des KInvFG, soll gem. der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift für die
„Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ verwendet
werden. Die Verwendung soll bis auf weiteres durch die ersparten energetischen Sanierungskosten der Rheintalhalle (zu 100%) und der Großmarkthalle (zu 10%) aufgrund der Errichtung der Dreifeldsporthalle im Mauerfeld erfüllt werden. Ab der sportlichen Nutzung der Dreifeldsporthalle soll in der
Rheintalhalle und der Großmarkthalle keine sportliche Nutzung mehr stattfinden. Die Dreifeldsporthalle soll dem Ersatz der sportlichen Nutzung der
Rheintalhalle und der Großmarkthalle dienen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, zeitnah eine entsprechende Beschlussvorlage an den Gemeinderat
zu erstellen welche die Absichtserklärung des Gemeinderates in einen Beschluss überführt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anmeldung eines Vorhabens für eine
Förderung i.H.v. 2.589.558,76 € gem. dem KInvFG, mit der Maßnahme „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle“ im Mauerfeld vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

342/2015
502

3.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)
hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen

Der Gemeinderat beschließt:
Für anstehende Nachzahlungen an die kirchlichen und freien Träger von
Lahrer Kindertageseinrichtungen werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe
von 260.000 Euro benötigt.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 bei der Finanzposition 1.4648.700000 (Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen –

-6Betriebskostenzuschüsse Kinderbetreuungseinrichtungen) überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 260.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern,
allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

338/2015
603

4.

Kita+ im Bürgerpark
- Abschluss Leistungsphase 3 - Entwurf und Kostenberechnung

Oberbürgermeister Dr,. Müller verlässt zu Beginn der Verhandlungen zum
Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal und übergibt die Sitzungsleitung an
EBM Schöneboom.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Entwurfsplanung sowie der dazugehörigen Kostenberechnung für die
Kita+ im Bürgerpark wird zugestimmt. Die nachfolgenden Leistungsphasen
sollen auf dieser Grundlage erstellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

205/2015
30

5.

Erlass der Satzung über die Nutzung der Rathausinnenhöfe

Herr Biendl erläutert die in den letzten Monaten vergeblich unternommenen
Initiativen, die Missstände auf andere Weise zu beheben und dokumentiert
an Hand von Fotos einige Vorfälle aus diesem Zeitraum.
Die Wortmeldungen aus den Gremium unterstützen den Erlass der Satzung.
Oberbürgermeister Dr,. Müller kehrt noch vor der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt in den Sitzungssaal zurück und übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Nutzung der Rathausinnenhöfe.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

343/2015
603

6.

Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung im kulturellen Bereich

-7- Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
- Sporthalle+ im Bürgerpark
- Kita+ im Bürgerpark
Der Gemeinderat beschließt:
Für die Bauvorhaben Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik, Sporthalle+ im Bürgerpark und Kita+ im Bürgerpark werden in den in der Vorlage beschriebenen Bereichen Einrichtungen für Hörgeschädigte in Form von Induktionsschleifen vorgesehen.
Die hierfür erforderlichen finanziellen Aufwendungen werden im Haushalt für
das Jahr 2017 vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

340/2015
61

7.

Windpark der Firma Enercon GmbH im Bereich Rauhkasten/Steinfirst
auf den Gemarkungen Friesenheim, Gengenbach und Hohberg
Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Gremium stimmt eingangs darüber ab ob über die Unterpunkte der Beschlussvorlage getrennt abgestimmt werden soll, da die vorgeschlagene
Verwendung der Ausgleichsabgabe nicht auf ungeteilte Zustimmung stösst.
Abstimmungsergebnis:
17
Ja-Stimme(n)
12
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Damit kann getrennt abgestimmt werden.
Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die Stadt Lahr begrüßt grundsätzlich die Erzeugung regenerativer Energie durch die Nutzung der Windkraft und nimmt den Antrag auf Errichtung von vier Windenergieanlagen der Firma Enercon GmbH im Bereich
Steinfirst/Rauhkasten zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Der Gemeinderat beschließt:
2.

Als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in das Landschaftsbild ist aus
der zu leistenden Ausgleichsabgabe an die Stiftung Naturschutzfonds
ein namhafter Betrag für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
an der Burg Hohengeroldseck einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

-819
0
10

331/2015
602

8.

Ja-Stimme(n)
Nein-Stimme(n)
Enthaltung(en)

Sanierung des ehem. Gaswerks in Lahr
- Teilaushubsanierung badenova AG & Co. KG
- Übergabe der Grundwassersanierung an die badenova

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr wird mit der badenova AG und Co. KG eine Projektvereinbarung über die Durchführung der Teilaushubsanierung und der
Übergabe der laufenden Grundwassersicherung schließen.
2. Die Stadt Lahr reicht für beide Sanierungsmaßnahmen einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Freiburg ein.
3. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides werden die Fördermittel an
die badenova weiterbewilligt zur Durchführung der Maßnahmen.
4. Die bestehenden Aufträge/Verträge über den Betrieb der laufenden
Grundwassersanierung werden an die badenova abgegeben. Hierzu
werden entsprechende Übergangsvereinbarungen in Absprache mit
den Beteiligten erstellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

329/2015
61

9.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 10. Dezember 2015 zu den während der Offenlage
gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG wird beschlossen.

2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG und die hierfür
erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten
Fassungen vom 10. Dezember 2015 als Satzungen beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9lll. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
14.12.2015

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 29.01.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin