Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
25. Januar 2016
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 1/2016 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 25.01.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 18:45 Uhr bis 19:30 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Llombart Mauch Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters -2entschuldigt fehlen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Ortsvorsteher Frei Girstl Roth Vollmer Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 6 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest Oberbürgermeister Dr. Müller eine gemeinsame Erklärung der Polizei und der Stadt Lahr zur Demonstration der Russlanddeutschen auf dem Rathausplatz am gestrigen Sonntag. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 14.12.2015 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle am Max-Planck-Gymnasium mitgewirkt. 2. Der Gemeinderat hat in Bezug auf einen Steuerschuldner über die unbefristete Niederschlagung 1. der Gewerbesteuern 1996, 1998 und 2002 von zusammen 57.318,91 €, 2. der Veranlagungszinsen 1996, 1998 und 2002 von zusammen 15.733,00 €, 3. der Säumniszuschläge und Nebenforderungen in Höhe von insgesamt 63.004,26 €, 4. der Stundungszinsen von 118,50 € und Nebenforderungen von 6,00 €, zusammen 136.180,67 € beschlossen. 3. Der Gemeinderat hat zum Thema Gewerbesteuerzerlegung zweier miteinander verbundener Unternehmen; Zustimmung zur Zerlegung in besonderen Fällen nach § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeweils folgenden Beschluss gefasst: Der Gemeinderat stimmt der Zerlegungsvereinbarung gem. § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz über die Zerlegung der Gewerbesteuer in Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den zerlegungsberechtigten Kommunen und dem Unternehmen zu. 4. Der Gemeinderat hat zum Stand des 1. Bauabschnittes und weiterer Fortgang des 2. Bauabschnittes der Stadtentwicklungsmaßnahme "Hosenmatten II" folgenden Beschluss gefasst: Die finanzielle Entwicklung sowie die Vermarktungsentwicklung im 1. Abschnitt der Stadtentwicklungsmaßnahme "Hosenmatten II" werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des 2. Abschnittes der Stadtentwicklungsmaßnahme "Hosenmatten II" und beauftragt die Verwaltung damit die Realisierung des 2. Abschnittes weiter voranzubringen. -4Zur Minderung des wirtschaftlichen Risikos aus dem Grundstücksvorfinanzierungsvertrag soll eine Zuführung an das Vorfinanzierungskonto in Höhe von derzeit bis zu 1.500.000,00 € geleistet werden. 5. Der Gemeinderat hat über die Veräußerung einer Teilfläche der Grundstücke Flst. Nr. 66 und 66/2 mit ca. 800 m², Am Uhlsberg, Gemarkung Sulz Beschluss gefasst. 6. Der Gemeinderat über die Veräußerung des Grundstück Flst. Nr. 9574 mit 938 m², im Baugebiet HOSENMATTEN II Beschluß gefasst. 7. Der Gemeinderat hat über einen wertgleicher Tausch der Grundstücke 25365/1, 25366, 6829, 26306, 26451, 26452, 26453 Lahr, 2179 Hugsweier und 10046 Friesenheim gegen eine Grundstücksfläche von ca. 3431 m² im Gewerbegebiet Langenwinkel Beschluss gefasst. Il. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 344/2015 10/101 1. Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnern Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Folgende Personen werden als sachkundige Einwohner gewählt: 1. Interkultureller Beirat Weitere sachkundige Einwohner: Chamiran Youkhanna Freundeskreis Flüchtlinge Lahr Mitglied: Dr. Ali Rahman Stellvertretung: Katinka Mangei Mesopotamischer Anadolu Kulturverein Stellvertretung: Mustafa Mike Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten Stellvertretung: Daniel Gremm bisher: Ute Zachmann 2. Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport -5Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten Mitglied: Danile Gremm Stellvertretung: Melanie Nadeau. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 332/2015 201 2. Verwendung des pauschalen Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Der Gemeinderat beschließt: Das pauschale Förderbudget i.H.v. 2.589.558,76 € aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes, ist bis auf weiteres für „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ zu verwenden. Der Zuwendungszweck „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ des KInvFG, soll gem. der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift für die „Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ verwendet werden. Die Verwendung soll bis auf weiteres durch die ersparten energetischen Sanierungskosten der Rheintalhalle (zu 100%) und der Großmarkthalle (zu 10%) aufgrund der Errichtung der Dreifeldsporthalle im Mauerfeld erfüllt werden. Ab der sportlichen Nutzung der Dreifeldsporthalle soll in der Rheintalhalle und der Großmarkthalle keine sportliche Nutzung mehr stattfinden. Die Dreifeldsporthalle soll dem Ersatz der sportlichen Nutzung der Rheintalhalle und der Großmarkthalle dienen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, zeitnah eine entsprechende Beschlussvorlage an den Gemeinderat zu erstellen welche die Absichtserklärung des Gemeinderates in einen Beschluss überführt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anmeldung eines Vorhabens für eine Förderung i.H.v. 2.589.558,76 € gem. dem KInvFG, mit der Maßnahme „Ersatzneubau Dreifeldsporthalle“ im Mauerfeld vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 342/2015 502 3. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen Der Gemeinderat beschließt: Für anstehende Nachzahlungen an die kirchlichen und freien Träger von Lahrer Kindertageseinrichtungen werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 Euro benötigt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 bei der Finanzposition 1.4648.700000 (Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen – -6Betriebskostenzuschüsse Kinderbetreuungseinrichtungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 260.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Schlüsselzuweisungen vom Land). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 338/2015 603 4. Kita+ im Bürgerpark - Abschluss Leistungsphase 3 - Entwurf und Kostenberechnung Oberbürgermeister Dr,. Müller verlässt zu Beginn der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal und übergibt die Sitzungsleitung an EBM Schöneboom. Der Gemeinderat beschließt: Der Entwurfsplanung sowie der dazugehörigen Kostenberechnung für die Kita+ im Bürgerpark wird zugestimmt. Die nachfolgenden Leistungsphasen sollen auf dieser Grundlage erstellt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 205/2015 30 5. Erlass der Satzung über die Nutzung der Rathausinnenhöfe Herr Biendl erläutert die in den letzten Monaten vergeblich unternommenen Initiativen, die Missstände auf andere Weise zu beheben und dokumentiert an Hand von Fotos einige Vorfälle aus diesem Zeitraum. Die Wortmeldungen aus den Gremium unterstützen den Erlass der Satzung. Oberbürgermeister Dr,. Müller kehrt noch vor der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt in den Sitzungssaal zurück und übernimmt wieder die Sitzungsleitung. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Nutzung der Rathausinnenhöfe. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 343/2015 603 6. Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung im kulturellen Bereich -7- Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik - Sporthalle+ im Bürgerpark - Kita+ im Bürgerpark Der Gemeinderat beschließt: Für die Bauvorhaben Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik, Sporthalle+ im Bürgerpark und Kita+ im Bürgerpark werden in den in der Vorlage beschriebenen Bereichen Einrichtungen für Hörgeschädigte in Form von Induktionsschleifen vorgesehen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Aufwendungen werden im Haushalt für das Jahr 2017 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 340/2015 61 7. Windpark der Firma Enercon GmbH im Bereich Rauhkasten/Steinfirst auf den Gemarkungen Friesenheim, Gengenbach und Hohberg Stellungnahme der Stadt Lahr im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Das Gremium stimmt eingangs darüber ab ob über die Unterpunkte der Beschlussvorlage getrennt abgestimmt werden soll, da die vorgeschlagene Verwendung der Ausgleichsabgabe nicht auf ungeteilte Zustimmung stösst. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n) 12 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Damit kann getrennt abgestimmt werden. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr begrüßt grundsätzlich die Erzeugung regenerativer Energie durch die Nutzung der Windkraft und nimmt den Antrag auf Errichtung von vier Windenergieanlagen der Firma Enercon GmbH im Bereich Steinfirst/Rauhkasten zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Gemeinderat beschließt: 2. Als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in das Landschaftsbild ist aus der zu leistenden Ausgleichsabgabe an die Stiftung Naturschutzfonds ein namhafter Betrag für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der Burg Hohengeroldseck einzusetzen. Abstimmungsergebnis: -819 0 10 331/2015 602 8. Ja-Stimme(n) Nein-Stimme(n) Enthaltung(en) Sanierung des ehem. Gaswerks in Lahr - Teilaushubsanierung badenova AG & Co. KG - Übergabe der Grundwassersanierung an die badenova Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr wird mit der badenova AG und Co. KG eine Projektvereinbarung über die Durchführung der Teilaushubsanierung und der Übergabe der laufenden Grundwassersicherung schließen. 2. Die Stadt Lahr reicht für beide Sanierungsmaßnahmen einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Freiburg ein. 3. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides werden die Fördermittel an die badenova weiterbewilligt zur Durchführung der Maßnahmen. 4. Die bestehenden Aufträge/Verträge über den Betrieb der laufenden Grundwassersanierung werden an die badenova abgegeben. Hierzu werden entsprechende Übergangsvereinbarungen in Absprache mit den Beteiligten erstellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 329/2015 61 9. Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 10. Dezember 2015 zu den während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 6. ÄNDERUNG und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 10. Dezember 2015 als Satzungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -9lll. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2015 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 29.01.2016 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin