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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Datum: 04.12.2019 Az.: 021.131
Ohnemus / Papke

Drucksache Nr.: 325/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Langenwinkel

10.12.2019

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

12.12.2019

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

17.12.2019

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

17.12.2019

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

19.12.2019

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

09.01.2020

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

09.01.2020

vorberatend

öffentlich

Haupt- und Personalausschuss

13.01.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.01.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
2. Der Gemeinderat genehmigt die entsprechenden Mehrkosten in Höhe von
ca. 40.000,00 €.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 325/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
In der Ältestenratssitzung am 02.12.2019 wurde eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung in
Anlehnung an die Preissteigerung entsprechend der nachfolgenden Ausführungen befürwortet.
Die letzte Erhöhung erfolgte 2012 mit Wirkung zum 01.01.2012. 2013 wurde dann eine weitere Anpassung vorgenommen, nach der auch von der Stadt einberufene Sitzungen, Klausurtagungen
sowie Besichtigungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit Ausnahme der Gemeinderatssitzungen vergütet werden. Außerdem wurde 2019 die Wahlhelferentschädigung angepasst.
Legt man den Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes zu Grunde,
ergibt sich von 2012 bis 2018 eine Steigerung von + 8,7 %. Wird für 2019 die gleiche Steigerung
wie von 2017 – 2018 (+ 1,8%) angenommen, beläuft sich die Steigerung insgesamt auf + 10,5 %.
Nach Aufrundung auf den nächsten 5,00 € Schritt ergeben sich folgende Anpassungen (Monatsbeträge):
§ Satzung
§ 1 OB Stellvertretung
§ 2 Abs. 1 Aufwandsentschädigung
Mitglieder des Gemeinderats
§ 2 Abs. 2 weitere Anlässe / Sitzungen
§ 2 Abs. 3 Mitglieder Ortschaftsräte
§ 2 Abs. 5 Fraktionsvorsitz

bisher
150,00 €
250,00 €

neu
170,00 €
280,00 €

40,00 €
40,00 €
300,00 €

45,00 €
45,00 €
335,00 €

Nach § 6 Abs. 2 erhalten die Stellvertretungen der Ortsvorstehenden im Falle der Vertretung für
die Dauer der Vertretungszeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € pro Tag. Unter
Zugrundelegung der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von + 10,5 % ergibt sich eine Anpassung auf 16,57 € bzw. gerundet auf 20,00 € pro Tag.
Auswirkungen auf den Haushalt
Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters
(450 €/mtl.), für die Mitglieder des Gemeinderats (8.000 €/mtl.) und für die Fraktionsvorsitzenden
(2.100 €/mtl.) belaufen sich aktuell auf insgesamt 10.550 € pro Monat. Eine Steigerung entsprechend der aufgerundeten Sätze bedeutet eine Erhöhung um 1.265 € pro Monat bzw. 15.180 € pro
Jahr.
Die Erhöhung der monatlichen Pauschale für die Ortschaftsräte von 40 € auf 45 € ist mit Mehrkosten für alle Ortschaftsräte der sieben Stadtteile in Höhe von 360 € pro Monat und insgesamt
4.320 € pro Jahr verbunden.
Die Ausgaben für Sitzungsgelder beliefen sich für das Haushaltsjahr 2018 auf rund 171.000 €. Unter Zugrundelegung einer Erhöhung des Sitzungsgelds von 40 € auf 45 € (+12,5 %) für alle Gremienmitglieder (einschl. sachkundige Einwohner) ist von Mehrkosten in Höhe von ca. 21.375 €
pro Jahr auszugehen.

Drucksache 325/2019

Seite - 3 -

Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten entsprechend der aufgerundeten Sätze auf rund 40.000 €
pro Jahr (15.180 € + 4.320 € + 21.375 €). Dabei sind die Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretungen der Ortsvorstehenden noch nicht berücksichtigt.
Es wird vorgeschlagen, dass die Umsetzung der Satzungsänderung nach Vorberatung in den Ortschaftsräten sowie Befassung im HPA und im Gemeinderat rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgt.

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Markus Ibert

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Friederike Ohnemus