Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet Kanadaring - Vorentwurf Ausbau Schwarzwaldstraße)
23. März 2020
Beschlussvorlage Amt: 605 Gresbach Datum: 17.02.2020 Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nr.: 39/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 11.03.2020 vorberatend öffentlich Gemeinderat 23.03.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Amt 61 Abt. 602 Abt. 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Sanierungsgebiet Kanadaring - Vorentwurf Ausbau Schwarzwaldstraße Beschlussvorschlag: 1. Dem Vorentwurf für den Ausbau der Schwarzwaldstraße wird zugestimmt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Vorbereitung der Ausführungsplanung und der Ausschreibung. Anlage(n): - Lageplan_Anl1 - Regelquerschnitt 1_Anl2 - Regelquerschnitt 2_Anl3 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 39/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ Kanadaring soll nun mit dem geplanten Ausbau der Schwarzwaldstraße ein weiterer Lückenschluss erfolgen. Die Ausbauplanung sieht vor, die Schwarzwaldstraße im Teilabschnitt zwischen den beiden Kreisverkehren auf einer Länge von ca. 315 m auszubauen. Die 9,50 m breite Fahrbahn wird untergliedert in beidseits 1,50 m breite Radfahrschutzstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,50 m. Die Gehwegbreiten variieren zwischen 2,50 m und 2,75 m und ermöglichen ein fußgängerfreundliches Begehen. Im Bereich der Gehwege wird ein ebenes Betonpflaster verlegt. Im Bereich des Quartiersplatzes Kanadaring wird entlang der Schwarzwaldstraße ein ca. 90 m langer Multifunktionsstreifen gebaut, welcher niveaugleich mit der Fahrbahn ausgeführt wird und zur optischen Abtrennung ausgepflastert wird. Die Materialität und Farbe orientiert sich an den bisherigen innerhalb des Stadtgebietes in Lahr bereits gebauten Multifunktionsstreifen wie z.B. in der Gärtnerstraße, Goethestraße, Friedrich-Ebert-Platz sowie in der Tiergartenstraße. Dieser 3,0 m breite Streifen dient den PKW als Abbiegestreifen zu den südlichen Wohn- und Garagenhöfen sowie für die Fußgänger zur Querung der Schwarzwaldstraße. Die nord-südliche Wegeführung vom Stadtteil Dinglingen zum LGS Gelände führt über den Quartiersplatz und quert die Schwarzwaldstraße. Sie wird südlich der Schwarzwaldstraße fortgesetzt bis an das LGS Gelände. Die Bushaltestellen werden sich zukünftig im Bereich des Multifunktionsstreifens gegenüberliegen und werden barrierefrei ausgebaut. Mit der gestalterischen Einbindung des Quartiersplatzes im Kanadaring ist ein erhöhtes Fußgängeraufkommen zum ehemaligen Landesgartenschaugelände und zu den angrenzenden Schulen zu erwarten. Um die Querung zu sichern, wird der zu sanierende Abschnitt der Schwarzwaldstraße mit Multifunktionsstreifen mit einem Streckenverbot auf 30 km/h reduziert. Hierbei werden die Belange der öffentlichen Sicherheit besonders berücksichtigt, da durch die Verkehrsdichte auf der Schwarzwaldstraße regelmäßig gefährliche Situationen beim untergeordneten Queren entstehen können. Im Zuge des Vollausbaues der Schwarzwaldstraße wird auch die bestehende Straßenbeleuchtung erneuert. Die Kostenschätzung für den Ausbau der Schwarzwaldstraße beträgt 1.400.000,- €. Die zu erwartende maximale Förderobergrenze beträgt ca. 650.000,- €. Haushaltsmittel: Im Haushaltsplan 2020 sind für den Ausbau der Schwarzwaldstraße Haushaltsmittel angemeldet. Ausführungszeitraum: Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme Ende September 2020 auszuschreiben, damit die Vergabe noch im Dezember 2020 erfolgen kann. Der geplante Baubeginn ist im Februar / März 2021. Die Verwaltung bittet, dem Vorentwurf und weiteren Vorgehensweise zuzustimmen. Tilman Petters Hinweis: Udo Lau Drucksache 39/2020 Seite - 3 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.