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Beschlussvorlage (Sanierungsgebiet Kanadaring - Vorentwurf Ausbau Schwarzwaldstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 17.02.2020 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 39/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.03.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.03.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Amt 61

Abt. 602

Abt. 302

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Sanierungsgebiet Kanadaring
- Vorentwurf Ausbau Schwarzwaldstraße

Beschlussvorschlag:

1. Dem Vorentwurf für den Ausbau der Schwarzwaldstraße wird zugestimmt.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Vorbereitung der Ausführungsplanung
und der Ausschreibung.

Anlage(n):
- Lageplan_Anl1
- Regelquerschnitt 1_Anl2
- Regelquerschnitt 2_Anl3

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 39/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ Kanadaring soll nun mit dem geplanten
Ausbau der Schwarzwaldstraße ein weiterer Lückenschluss erfolgen. Die Ausbauplanung sieht vor,
die Schwarzwaldstraße im Teilabschnitt zwischen den beiden Kreisverkehren auf einer Länge von ca.
315 m auszubauen. Die 9,50 m breite Fahrbahn wird untergliedert in beidseits 1,50 m breite Radfahrschutzstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,50 m. Die Gehwegbreiten variieren zwischen 2,50 m
und 2,75 m und ermöglichen ein fußgängerfreundliches Begehen. Im Bereich der Gehwege wird ein
ebenes Betonpflaster verlegt.
Im Bereich des Quartiersplatzes Kanadaring wird entlang der Schwarzwaldstraße ein ca. 90 m langer
Multifunktionsstreifen gebaut, welcher niveaugleich mit der Fahrbahn ausgeführt wird und zur optischen Abtrennung ausgepflastert wird. Die Materialität und Farbe orientiert sich an den bisherigen
innerhalb des Stadtgebietes in Lahr bereits gebauten Multifunktionsstreifen wie z.B. in der Gärtnerstraße, Goethestraße, Friedrich-Ebert-Platz sowie in der Tiergartenstraße. Dieser 3,0 m breite Streifen dient den PKW als Abbiegestreifen zu den südlichen Wohn- und Garagenhöfen sowie für die
Fußgänger zur Querung der Schwarzwaldstraße.
Die nord-südliche Wegeführung vom Stadtteil Dinglingen zum LGS Gelände führt über den Quartiersplatz und quert die Schwarzwaldstraße. Sie wird südlich der Schwarzwaldstraße fortgesetzt bis
an das LGS Gelände.
Die Bushaltestellen werden sich zukünftig im Bereich des Multifunktionsstreifens gegenüberliegen
und werden barrierefrei ausgebaut.
Mit der gestalterischen Einbindung des Quartiersplatzes im Kanadaring ist ein erhöhtes Fußgängeraufkommen zum ehemaligen Landesgartenschaugelände und zu den angrenzenden Schulen zu erwarten. Um die Querung zu sichern, wird der zu sanierende Abschnitt der Schwarzwaldstraße mit
Multifunktionsstreifen mit einem Streckenverbot auf 30 km/h reduziert. Hierbei werden die Belange
der öffentlichen Sicherheit besonders berücksichtigt, da durch die Verkehrsdichte auf der Schwarzwaldstraße regelmäßig gefährliche Situationen beim untergeordneten Queren entstehen können.
Im Zuge des Vollausbaues der Schwarzwaldstraße wird auch die bestehende Straßenbeleuchtung
erneuert.
Die Kostenschätzung für den Ausbau der Schwarzwaldstraße beträgt 1.400.000,- €. Die zu erwartende maximale Förderobergrenze beträgt ca. 650.000,- €.
Haushaltsmittel:
Im Haushaltsplan 2020 sind für den Ausbau der Schwarzwaldstraße Haushaltsmittel angemeldet.
Ausführungszeitraum:
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme Ende September 2020 auszuschreiben, damit die Vergabe
noch im Dezember 2020 erfolgen kann. Der geplante Baubeginn ist im Februar / März 2021.
Die Verwaltung bittet, dem Vorentwurf und weiteren Vorgehensweise zuzustimmen.

Tilman Petters
Hinweis:

Udo Lau

Drucksache 39/2020
Seite - 3 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten
sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.