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Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat - Hier: Niederlegung des Amtes als Aufsichtsrat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Drescher

Datum: 02.06.2020 Az.: 922.5113

Drucksache Nr.: 142/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

22.06.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat - Hier: Niederlegung des Amtes als Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretung
durch Wahl zu ermitteln ist.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 142/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern
(§ 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag).
Der jeweilige Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr gehören
dem Aufsichtsrat kraft Amtes an. Daneben ist der Aufsichtsrat mit einem weiteren
Mitglied der Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu besetzen (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).
Dem Aufsichtsrat gehören als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr
zurzeit an (Beschluss des Gemeinderats vom 22.07.2019; Beschlussvorlage
Nr. 64/2019):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.

Oberbürgermeister Ibert –kraft Amtes
Erster Bürgermeister Schöneboom
StRin Rompel
StR Uffelmann
StR Hirsch
StR Kleinschmidt
StR Dr. Caroli
StR Dörfler
StR Roth
StR Täubert
StRin Waldmannn
StRin Deusch
StRin Amann-Vogt
Stadtkämmerer Trampert -kraft Amtes

Durch den Wegzug aus der Stadt Lahr scheidet Frau StRin Waldmann aus dem Gemeinderat aus. Sie hat gegenüber der Verwaltung auch die Niederlegung Ihres Aufsichtsratsmandats bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH erklärt. Aus diesem Grunde ist
eine Nachwahl erforderlich.
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte man sich im Gemeinderat grundsätzlich
auf eine Mandatsbesetzung in den Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbänden und
Mitgliedschaften entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat verständigt. Bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH stehen nicht alle Mandate in einem Jahr zur
Nachbesetzung an. Daher konnte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht sofort umgesetzt werden. Es war deshalb vereinbart worden, die Verständigung zur Mandatsbesetzung jährlich bei jeder anstehenden Neubesetzung umzusetzen. In einem ersten Schritt wurde am 22.07.2019 der freiwerdende Sitz mit der Vertreterin der AfD
besetzt. Nunmehr stünde die Besetzung mit einer Vertretung des Bündnis 90/Die
Grünen an. Zur heutigen Sitzung des Gemeinderats wurde eine Vorlage für die Neubesetzung eingebracht.
Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom
Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied zu unterbreiten. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer