Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2021/2022 und das Haushaltsjahr 2021)
27. Juli 2020
Beschlussvorlage Amt: 41 Berger Datum: 27.05.2020 Az.: bo/ste Drucksache Nr.: 134/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.07.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.07.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2021/2022 und das Haushaltsjahr 2021 Beschlussvorschlag: 1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2021 bis Juli 2022 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart 42710000 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 167.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 27.000,2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2021 erteilt: 2.1) Kultursommer Sternschnuppen - Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 8.300,2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Kostenstelle. 25205004, Kostenart:42710000 und Kostenart 44310100 in Höhe von Euro 19.000,2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Kostenstelle: 25205004, Kostenart: 44550000 in Höhe von Euro 19.100,2.4) Puppenparade Ortenau 2021 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Kostenstelle: 28105010, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.880,- BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 134/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs: Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf künftige Haushaltsjahre einschließt. In Abstimmung zwischen dem Kulturdezernenten, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, zurückliegend vereinbart, den frühzeitigen Abschluss von Vereinbarungen u. a. für das Veranstaltungs- und Kunstprogramm auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen. Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - da mit den Planungen, verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen werden muss. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Sommer 2020 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt und erläutert. Zu Beschlussvorschlag 1) Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.) Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August - dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen - in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstlern auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspielern handelt. Jeweils im Oktober findet die Inthega*Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen Tournee-Agenturen und Produzenten wie auf einer Messe vertreten sind und die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für die nächste Spielzeit jeweils von September des nächsten bis Sommer des übernächsten Jahres verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen und Tournee-Routen terminiert und geplant werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Abo-Magazins und des Spielzeit-Magins „LahrKultur“ sowie in Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit September 2021 bis Juli 2022 Kostenstelle:28105000, Kostenart: 42710000 (Theater- und Konzertaufwand ) und Kostenstelle: 281005000: Kostenart. 3321000 und 34610000 (Eintrittsgelder bzw. Benutzungsentgelte) mit einem Zuschussbedarf von Euro 167.000,-, hier ausgehend von kalkulierten Ausgaben in Höhe von ca. 415.000,- und Einnahmen in Höhe von ca. 248.000,-. Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle, Kostenart: 44550000, zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der schon im Haushalt 2020 bereitgestellten Mittel von Euro 27.000,Keine Änderung im kalkulierten Zuschussbedarf gegenüber Haushalt 2020 Drucksache 134/2020 Seite - 3 - Zu Beschlussvorschlag 2.1) Kultursommer „Sternschnuppen“ Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kultursommer „Sternschnuppen“ Bei kalkulierten Ausgaben von ca. Euro 10.000,- bleibt der Zuschussbedarf voraussichtlich auf dem Niveau des letzten Jahres. Keine Änderung gegenüber Haushalt 2020 Zu Beschlussvorschlag 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt - abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusageberechtigung unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Ausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Kunstausstellungen - Kostenstelle: 25205004;Kostenart 42710000 Hier gehen u. a. durch die im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas günstigeren Ausstellungskosten für die Skulpturen des hochkarätigen badischen Bildhauers Werner Pokorny, die Kosten zurück auf ca. Euro 19.000,-. Änderung: Kostenreduzierung gegenüber 2020 in Höhe von 10.000,-. Zu Beschlussvorschlag 2.3) Kostenerstattung an BGL - Städt. Galerie (Kunstausstellungen) Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Die zugehörigen BGL-Kosten bleiben auf dem bisherigen Niveau in Höhe von Euro 19.100,Keine Änderung gegenüber Haushalt 2020 Zu Beschlussvorschlag 2.4) PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival Drucksache 134/2020 Seite - 4 - Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die OrtenauPressekonferenz bereits im Dezember des jew. Vorjahres produziert bzw. abgehalten. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival PuppenParade Ortenau - Kostenstelle: 28105010, Kostenart: 42710000 gegenüber dem Vorjahr unverändert mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.880,Keine Änderung gegenüber Haushalt 2020 Guido Schöneboom Gottfried Berger __________________________________________________________________________ * Inthega: Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (Stadt Lahr ist Mitglied)