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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Amt: 605
Lau

Datum: 07.08.2020 Az.: 60/605
Lau/Bi

Drucksache Nr.: 211/2020

Kennung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Haupt- und Personalausschuss

14.09.2020

beschließend

Gemeinderat

28.09.2020

beschließend

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister
l / s -

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

1) MfO&fto

MM um

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2019)
Ausbau der Gehweganlagen im Zuge der Umgestaltung der OD Reichenbach

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Ba­
den-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2019 bei der Finanzposition
2.6300.950000/608 (Gemeindestraßen - Ortsdurchfahrt Reichenbach: Ausbau der
Gehweganlagen)) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 688.000,- EUR.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte vorläufig durch eine im Vergleich zur Pla­
nung 2019 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gemäß Gemeinderats­
beschluss vom 06.05.2019 (Drucksache Nr. 111/2019).
Die endgültige Deckung der Mehrausgaben i.H.v. C 688.000,- erfolgt durch
I. Einsparungen bei den Finanzpositionen:
• 1.6300.512000 (Sanierung von Stützmauern) in Höhe von € 18.000.• 1.6300.575100 (Verkehrsregelnde Maßnahmen; Sondermarkierungen) in
Höhe von € 30.000.® 1.6900.510000 (Wasserlaufunterhaltung) in Höhe von € 15.200.• 1.7810.510000 (Feldwegunterhaltung) in Höhe von € 7.900.• 2.6300.950000-606 (Anlegen von Ausweichbuchten in der Gereutertalstraße) in Höhe von € 69.900.in Summe: € 141.000,II. Eine verringerte Zuführung zur allgemeinen Rücklage i.H.v. € 547.000,-

Sitzungstag:
BERATUNGSERGEBNIS
n Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
D mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Handzeichen
Datum

211/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr und das Regierungspräsidium Freiburg planen gemeinsam den Umbau und
die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415).
Die Baukosten werden wie folgt aufgeteilt: Kostenträger für die Fahrbahnsanierung ist das
Regierungspräsidium Freiburg, während die Kosten für den Ausbau der Gehweganlagen
von der Stadt Lahr getragen werden.
Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung der
Gradiente der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite. 1,50m), die
Erneuerung der Gehwege auf beiden Seiten sowie den barrierefreien Umbau der 6 vor­
handenen Bushaltestellen.
Die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen sind in der Fertigstellungs­
phase. Zudem wurden bereits die Verkehrsregelung (Umleitung) während der Maßnahme
und die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Straßenbauamt erarbeitet.
Im Rahmen der Umleitungsplanung wurde festgelegt, dass während des Betriebes der
Kindertagesstätte kein Umleitungsverkehr an dieser Stelle vorbeigeführt werden darf. Mit
der Kita-Leitung konnte vereinbart werden, dass in den gesamten-Schulsommerferien
(29.07.- 10.09.2019) kein Betrieb im Gebäude stattfinden wird. Aus diesem Grund wurde
im Bauzeitenplan der erste Bauabschnitt von der Wittumstraße bis zur Gereutertalst.raße
fest eingeplant.
Im Rahmen der Kostenberechnung hat sich auf Grundlage aller Erkenntnisse leider her­
ausgestellt, dass die im Haushaltsplan 2019 für die Maßnahme in Höhe von 750.000.EUR veranschlagten Haushaltsmittel nicht ausreichend sind.
Die Gesamtmehrkosten belaufen sich auf ca. 760.000.- EUR und setzen sich wie folgt zu­
sammen:
Verkehrsführung (Umleitung) Mehrkosten für die Stadt von ca. 200.000;- EUR. Für die
Durchführung der Baumaßnahme sind zwei Lichtsignalanlagen (LSA) notwendig. Im direk­
ten Bereich der Baustelle befindet sich eine LSA ohne Bedienung um den ÖPNV im Ge­
genverkehr durchzuleiten. Hier werden separate Sender für die Fahrtrichtung Lahr benö­
tigt, da normal die Baustelle im Einbahnverkehr in Richtung Seelbach passiert wird. Der
Individualverkehr stadteinwärts wird ansonsten über Umleitungsstrecken innerorts geleitet.
Auf Grund mehrjähriger Erfahrungen mit Baustellen auf der B 415 ins Schuttertal hat die
Verwaltung (Stadtbauamt, Straßenverkehrsbehörde) mit der Polizei einvernehmlich eine
Lösung erarbeitet. Hieraus resultiert die zweite LSA mit Bedienung im Schichtbetrieb zur
Kontrolle des Schwerlastverkehrs, da eine generelle großräumige Umleitung eingerichtet
werden soll. Lediglich Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung dürfen diese LSA passie­
ren. Sollte sich nach einiger Zeit zeigen, dass hier kein Bedarf mehr besteht, wird über das
weitere Vorgehen gemeinsam entschieden, um dann Kosten einzusparen.
Da die Verschiebung der Straßengradiente auf Grund der Richtlinien konformen Gehweg­
verbreiterung zustande kam, muss die Stadt hierfür laut Ortsdurchfahrtenrichtlinien
(111/12(4)) die gesamten Planungskosten übernehmen. Dies wurde in der Kostenschätzung
nicht berücksichtigt und beläuft sich auf ebenfalls ca. 200.000.- EUR Mehrkosten.

Drucksache 211/2020

Seite - 3-

•

Durch die vorgenannte Umplanung sind vermehrte Eingriffe in den Unterbau des Straßen­
körpers notwendig (Bodenaustausch, Entsorgung kontaminiertes Material), was zu ca.
135.000.-EUR Mehrkosten führt.

•

Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich ergeben, den Ausbauabschnitt zu Gunsten
des Gesamtbildes der Ortsdurchfahrt im Westen (Querungshilfe Penny-Markt) als auch im
Osten (Kreisverkehr Hexenmatt) auszuweiten, ca. 50.000,- EUR Mehrkosten.

•

Durch die allgemeine Kostensteigerung in der Bauwirtschaft und daraus resultierenden Er­
fahrungen aus aktuellen Submissionsergebnissen ergeben sich weitere ca. 175.000.- EUR
Mehrkosten.
Zur Senkung des vorbezifferten Mittelmehrbedarfes in Höhe von 760.000,- EUR unterbrei­
tet die Verwaltung folgende Vorschläge:

•

Entfall des Gehwegausbaus auf der Westseite zwischen der Querungshilfe (Penny-Markt)
und der Giesenstraße. Für Fußgänger besteht die Möglichkeit der Mitbenutzung des vor­
handenen, parallel zur Bundesstraße B 415 verlaufenden Wirtschaftsweges. Einsparung
ca. 50.000.- EUR.

•

Haushaltsrest (bis dato noch nicht beschlossen) über 22.000,- EUR bei der Finanzposition
2.6300.950000/608 (Gemeindestraßen - Ortsdurchfahrt Reichenbach: Ausbau der Geh­
weganlagen).
Unter Berücksichtigung dieser beiden Vorschläge reduziert sich der Mittelbedarf um
72.000,- EUR, so dass letztlich zu bewilligende Mehrausgaben in Höhe von 688.000,EUR verbleiben.

Mit Beschluss vom 06.05.2019 hatte der Gemeinderat der Drucksache 111/2019 zuge­
stimmt. Hierin wurde festgelegt, dass die benötigten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe
von € 688.000.- durch eine erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorläufig ge­
deckt wird.

Drucksache 211/2020

Seite - 4 -

Die endgültige Deckung der Mehrausgaben i.H.v. € 688.000,- erfolgt durch
I. Einsparungen bei den Finanzpositionen:
1.6300.512000 (Sanierung von Stützmauern) in Höhe von € 18.000.1.6300.575100 (Verkehrsregelnde Maßnahmen; Sondermarkierungen) in Höhe von €
30.000.1.6900.510000 (Wasserlaufunterhaltung) in Höhe von .€ 15.200.1.7810.510000 (Feldwegunterhaltung) in Höhe von € 7.900.2.6300.950000-606 (Anlegen von Ausweichbuchten in der Gereutertalstraße) in Hö­
he von € 69.900.in Summe: € 141.000,II. Eine verringerte Zuführung zur allgemeinen Rücklage i.H.v. € 547.000,Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.