Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL); Halbjahresbericht zum 30.06.2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Drescher

Datum: 04.08.2020 Az.: 922.6034

Drucksache Nr.: 209/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

14.09.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL);
Halbjahresbericht zum 30.06.2020

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss nimmt vom Halbjahresbericht des BGL für das I. Halbjahr 2020 Kenntnis.

Anlage(n):
BGL Halbjahresbericht 2020

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 209/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr informiert gemäß § 8 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs
Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) den Haupt- und Personalausschuss, als zuständigen Betriebsausschuss, über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des
Vermögensplanes.
Der Wirtschaftsplan, als Planungsinstrument, setzt sich aus dem Erfolgsplan, der Finanzplanung,
dem Vermögensplan und der Stellenübersicht zusammen. Der Erfolgsplan weist die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen im Wirtschaftsjahr aus. Der Vermögensplan enthält analog hierzu
die voraussichtlichen vermögenswirksamen Einnahmen (Mittelherkunft) und Ausgaben (Mittelverwendung).
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres wird neben dem Jahresabschluss auch ein Plan-IstVergleich des Wirtschaftsplans vorgelegt.
Zwischen Erstellung des Wirtschaftsplans und dem Jahresabschluss liegen meist bis zu 18 Monate. Hier kommt das Berichtswesen zum Zug. Controlling als Bestandteil des Berichtswesens ist ein
wichtiger Baustein bei der Steuerung und gibt Hinweise zur Verbesserung, unterstützt die Betriebsführung bei Entscheidungen, fasst das bisher Erreichte zusammen und zeigt Steuerungspotenzial
auf. Der Betrieb wird stetig reflektiert und setzt damit Impulse für das Qualitätsmanagement. Alles
in Allem hilfreich, um eine öffentliche Institution sorgfältig im Hinblick auf die eingesetzten Ressourcen (Steuermittel) zu führen.
Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Herbert Schneider
Betriebsleiter