Beschlussvorlage (Breitband Ortenau GmbH & Co. KG; 2. Änderung des Konsortialvertrages)
19. Oktober 2020
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 22.09.2020 Az.: 922.5285 Drucksache Nr.: 258/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.10.2020 nichtöffentlich Gemeinderat 19.10.2020 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG; 2. Änderung des Konsortialvertrages Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der 2. Änderung des Konsortialvertrages der Gesellschafter der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG in der Fassung der beigefügten Anlage zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen. Anlage(n): - Synopse Konsortialvertrag - Konsortialvertrag Anlage0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 258/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2017 (Beschlussvorlage Nr. 307/2016) u.a. dem Konsortialvertrag sowie der Gründung der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.06.2020 (Beschlussvorlage Nr. 125/2020) der 1. Änderung des Konsortialvertrages und des Gesellschaftervertrages zugestimmt. Die Geschäftsführung hat zur nächsten Gesellschafterversammlung, welche wiederum im Umlaufverfahren durchgeführt werden sollte, eine weitere Änderung des Konsortialvertrages vorgeschlagenen. Ziel des Änderungsvorschlages ist, die maximale jährliche Betriebskostenumlage zu erhöhen. Bei der Gründung der Gesellschaft wurde eine einmalige Kapitaleinlage vereinbart, die 1 Euro je Einwohner betragen sollte. Als Bemessungszeitpunkt wählte man die Einwohnerzahl zum 31.12.2015. Diese lag zu diesem Zeitpunkt bei 44.884 Einwohnern. Dementsprechend betrug die einmalige Kapitaleinlage 44.884 Euro. Neben der einmaligen Kapitaleinlage sollten die Kommanditisten eine laufende jährliche Einlage in Höhe von maximal der Hälfte der einmaligen Kapitaleinlage leisten. Die laufende jährliche Einlage war somit vertraglich auf 22.442 € begrenzt. Die Geschäftsführung bittet nunmehr um eine Änderung dieser Passage des Konsortialvertrages, da mit der bisherigen Regelung keine ausreichende Kostendeckung möglich ist. Die Änderungsnotwendigkeit wird dabei von der Geschäftsleitung wie folgt begründet: Für den Aufbau der passiven Infrastruktur wird sowohl die Netzplanung, Baubetreuung und Netzbau vergeben. Dennoch verbleiben bestimmte zentrale Aufgaben in der BOKG, die abgewickelt werden müssen. Bereits jetzt ist die BOKG mit der Abwicklung der Landesförderprojekte extrem belastet und hat einen Rückstand von fast einem ¾ Jahr im Bereich der Projektabrechnung. Das Fördervolumen und Investionsvolumen ca. 1 Mio. € (2019) steigt um das 50-zig fache (55 Mio. €) in 2021. Um diese Herausforderung erfolgreich meistern zu können, müssen auch neue Kompetenzen, Systeme für die Abwicklung als auch Personalkapazitäten implementiert werden: • Kabelverwaltungssystem und die Personalkapazität zur Verwaltung der Lichtwellenleiter muss bereitgestellt werden. Dies war in der Vergangenheit nicht notwendig, da man nur Leerrohrinfrastruktur aufgebaut hat. • Abrechnungssystem für die Pacht-Abrechnung (CRM-System) an den Netzbetreiber und die Abrechnung der Hausanschlusskosten muss implementiert werden und die Rechnungstellung muss personell monatlich betreut werden • Das Durchführen der Einholung und Verwaltung der Gebäudeeigentümererklärungen (GEE) muss erfolgen • Professionelles Controlling aller Baumaßnahmen und Abwicklung der Fördergelder (Hier gibt es z.Z. keine Redundanz) • Man kann davon ausgehen, dass ein Mitarbeiter ein Förderprojektvolumen von 7 Mio. € bis 14 Mio. € professionell abwickeln kann. … Drucksache 258/2020 Seite - 3 - Die Planung für Investitionen war für 2021 mit 10 Mio. € geplant und für 2022 mit 18 Mio. €. Die BOKG plant im Moment mit Investitionen von 70 Mio. € in 2021 und mit 70 Mio. € in 2022. Es erscheint im Moment nicht möglich, die extrem hohen Fördervorhaben mit den 2 Projektmanagern qualitativ zu managen, da auch noch ca. 50 bis 60 Landesförderprojekte weiter betreut werden müssen. Auswirkung 2020 Es sind bereits vorbereitende Maßnahmen für 2021 in 2020 zu starten. Dies führt dazu, dass die Kostendeckungseinlage in 2020 gerade noch so ausreicht. Auswirkung 2021 / 2022 Bei der Umsetzung der angedachten und notwendigen Maßnahmen, um das Projekt Breitband im Ortenaukreis in den geplanten Phasen voran zu bringen, würde ein Defizit von 109 T€ in 2021 und von 190 T€ in 2022 entstehen. Personalkonzept 2021 / 2022 Um die Projekt-Phase 1 und die weiteren Phasen umsetzen zu können, wird mit einem minimalen Personalbedarf von 8 Personen gerechnet: • Projektmanager Breitband 4 Mitarbeiter • Projektmanager Breitband Technik 2 Mitarbeiter • Controlling, Abrechnung, Finanzbuchhaltung 2 Mitarbeiter Historische Entwicklung Der Personalstamm der BOKG war mit 2 Personen in 2018 und mit 3 Personen in 2019 ausgestattet. Die Aufgaben des Personals der BOKG hat sich wesentlich mit Landesförderprojekte (Mitverlegung von Leerrohrinfrastruktur) mit einem Investitionsvolumen von ca. 1 Mio. € beschäftigt. Personalkostenentwicklung: 57 T€ (2018) Für Beratungskosten: 123 T€ (2018) 91 T€ (2019) 59 T€ (2019) 128 T€ (2020) 80 T€ (2020) Ab 2021 wird die BOKG erhöhe Aufwendungen im Personal für die Abwicklung der Bundesförderprojekte ausweisen. Weiterhin müssen technische Kompetenzen im Kontext mit der LWL-Verwaltung aufgebaut werden. Auch die neue Thematik Abrechnung der Pacht muss in die Personalplanung eingeplant werden. Personalkostenplanung: Beratungskosten: 276 T€ (2021) 20 T€ (2021) 348 T€ (2022) 20 T€ (2022) Es werden deutlich die Kosten für Beratungsdienstleistungen reduziert. Das zu erwartende Defizit (109 T€ / 2021) und 198 T€ (2022) sollte durch eine erhöhte Kostendeckungseinlage finanziert. … Drucksache 258/2020 Seite - 4 - Änderung im Konsortialvertrag Durch die Erhöhung der Kostendeckung besteht die Möglichkeit auf die erhöhten Arbeitsaufkommen flexibel mit Personalkapazitäten zu reagieren und so alle Ausbauvorhaben professionell umzusetzen. Folgender Vorschlag wird den Kommanditisten vorgeschlagen. Eine max. Deckelung der Einlage erfolgt weiterhin. Konsortialvertrag §3 Kostentragung und Finanzierung durch die Kommanditisten (9) Die Höhe der Einlagenverpflichtung nach Abs. 7 beträgt pro Jahr maximal die Höhe des vollen Festkapitalanteils des jeweiligen Kommanditisten. Dies Formulierung erfüllt somit die Festlegung einer festen Obergrenze war dem in § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GemO zum Ausdruck kommenden Grundsatz geschuldet, dass sich keine Gemeinde zu einer unbegrenzten Haftung / Nachschusspflicht verpflichten darf. Der Absatz (7) regelt weiterhin die individuelle Einlagenverpflichtung pro Geschäftsjahr. Somit ist eine Flexibilität bei der Ausstattung der Gesellschaft für die anstehenden Aufgaben gegeben. Ist § 3 Abs. 8 des Konsortialvertrags dann entsprechend geändert, kann die ordentliche Willensbildung innerhalb der Gesellschaft in Gang gesetzt werden. Das heißt: Der Aufsichtsrat kann dann der Gesellschafterversammlung den Vorschlag machen, eine entsprechende Einlage zu beschließen. Die Gesellschafterversammlung kann dann diesen Beschluss fassen (§ 3 Abs. 8 Konsortialvertrag, § 4 Abs. 2 KG-Vertrag i.V.m. § 3 Abs. 3 KG-Vertrag). Wertung aus Sicht der Verwaltung Die jährliche Betriebskostenumlage war bislang bereits gedeckelt und soll dies auch in Zukunft sein. Mit dem aktuellen Änderungsvorschlag ist nicht zwingend eine Verdoppelung der jährlichen Zahlungen verbunden. Die prozentuale Beteiligung der Stadt Lahr an der bisherigen Betriebskostenumlage beträgt 5,5 %. Bei einer um 198 T€ höheren Betriebskostenumlage im Jahr 2022 steigt die Betriebskostenumlage für die Stadt um knapp 10.900 €. Die Mittel hierfür sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zu veranschlagen. Bereits in der Vorlage zum Beitritt zur BOKG wurde darauf hingewiesen, dass die Betriebskostenumlage in Zukunft steigen könnte. Stand des Breitbandausbaus bezogen auf das Gebiet der Stadt Lahr ist Folgender: Das Gebiet der Stadt Lahr wurde noch nach Rücksprache in die Phase 1 des Ausbaus reingenommen. Übergabepunkt der Vodafone wird in Mahlberg-Orschweier sein. … Drucksache 258/2020 Seite - 5 - In der Phase 1 werden in Lahr alle Kreisschulen und ein Großteil der städtischen Schulen erschlossen. In Lahr gibt es aber auch weiße Flecken. Die sogenannten "weißen Flecken" sind diejenigen Gebiete, die keine Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s im Download aufweisen und in denen kein Telekommunikationsanbieter einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den nächsten drei Jahren angekündigt hat. Vorgehensweise zum flächendeckenden Ausbau: - Markterkundung Ermittlung der weißen Flecken Darstellung der Kosten ( Kostenübernahme) Stellen des Bundesförderantrags Im Haushalt der Stadt sind für die Jahre 2020 und 2021 Mittel für den Breitbandausbau eingeplant. Die Verwaltung empfiehlt dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer