Beschlussvorlage (Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil)
28. September 2020
Beschlussvorlage Amt: 605 Lau Datum: 31.08.2020 Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nr.: 238/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Hugsweier 24.09.2020 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 28.09.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen IGZ GmbH 20 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung das europaweite Ausschreibungsverfahren (VgV) für Ingenieurleistungen für die Erschließungs- und Kanalbauarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord zu starten. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 238/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Erschließungsmaßnahme Entsprechend dem Kaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim vom 30.12.1996 befinden sich im Bereich des Sektor B (Rheinstraße-Nord) die Rainer-Haungs-Straße, die Fritz-RinderspacherStraße sowie die David-Schieni-Straße. Bestandteil des Vertrages ist unter anderem eine Erschließungsklausel, welche der Käufer (in diesem Bereich lediglich die Stadt Lahr) auf Grund einer zusätzlichen Fristverlängerung bis zum 31.12.2021erfüllen muss. Andernfalls besteht eine Rückzahlungspflicht im siebenstelligen Bereich. Um die Klausel zu erfüllen muss der Käufer einen gewissen Erschließungsaufwand nachweisen. Auf Grund der bereits abgeschlossenen Bereiche ist nun noch ein Betrag in Höhe von rund 1.300.000.- €, welcher die Planung und Ausführung beinhaltet, zu erbringen. Um dies zu erfüllen schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor: In einem ersten Schritt soll auf Grundlage einer europaweiten Ausschreibung (VgV) ein Ingenieurbüro beauftragt werden, welches dann einen ersten Teil der Erschließungsmaßnahmen (Rainer-Haungs-Straße) planen und zur Ausführung bringen soll. Für diese Ingenieurleistungen im Straßenbau wurde durch die Verwaltung ein vorläufiges Honorar in Höhe von ca. 345.000.- € ermittelt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen auf dem Rahmenkonto-Ost bereit. Hier wurde auf Grundlage einer Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 Mittel fortgeschrieben. Derzeit stehen ca. 4.138.000.- € für Erschließungsmaßnahmen zur Verfügung. Der erste Abschnitt der Bauausführung in der Rainer-Haungs-Straße soll im kommenden Jahr 2021 ausgeschrieben werden und beginnt ab der David-Schieni-Straße in Richtung Süden auf einer Länge von ca. 350 m. Dies ergibt sich aus einer ersten Grobkostenschätzung der Verwaltung, um die Erschließungsklausel zu erfüllen. Da die Rainer-Haungs-Straße teilweise außerhalb des gültigen Flächennutzungsplanes liegt, müssen die Mittel getrennt werden. Für den Teil außerhalb des FNP (ca 90 m) wird die Verwaltung für den Haushalt 2021 Mittel im städtischen Haushalt anmelden. Der verbleibende Teil kann über das Rahmenkonto Ost abgedeckt werden. In diesem Zusammenhang will der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die marode Kanalisation erneuern. Das vorhandene Abwassersystem ist als Mischwasserkanalisation vorhanden. Im Zuge der Erschließungsmaßnahme ist es vorgesehen, die Kanalisation nach neuesten technischen Anforderungen im Trennsystem auszubauen. Im aktuellen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung sind bereits 2.000.000,- € für den Bau als Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2021, sowie 200.000,- € Planungsmittel für das laufende Jahr 2020 eingestellt. Die Ingenieurleistungen für die Planung werden auf ca. 130.000.- € geschätzt und sollen in einem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren mit den o.e. Erschließungsmaßnahmen vergeben werden. Die Verwaltung schlägt vor das europaweite Ausschreibungsverfahren (VgV) für Ingenieurleistungen für die Erschließungs- und Kanalbauarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord mit Beschluss des Gemeinderates zu starten. Drucksache 238/2020 Seite - 3 - Wenn das Ausschreibungsverfahren nach diesem Beschluss gestartet wird, kann eine Beauftragung des Ingenieurbüros in der Dezembersitzung des Gemeinderates erfolgen. Damit wäre sichergestellt, dass die Planung Anfang 2021 gestartet werden kann und die erforderlichen Bauarbeiten bis zum 31.12.2021 abgerechnet sind. Tilman Petters Udo Lau