Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
27. Juni 2016
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2016 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 27.06.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 19:10 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Kmitta Uffelmann Linke Liste Lahr Stadträtin Rehm beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler bis 19:00 Uhr -2entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Mauch Oßwald Volk Vollmer Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 14 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 30.05.2016 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle an der Gutenbergschule mitgewirkt. 2. Der Gemeinderat hat über die Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) für die Feuerwehr der Stadt Lahr Beschluss gefasst. 3. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat die Veräußerung des Grundstücks Flst. Nr. 1324 mit 842 m², im Baugebiet HEUBÜHL, Lili-Sasse-Straße, Gemarkung Reichenbach zum Kaufpreis von 122.090,- Euro zuzüglich öffentlich-rechtlicher Beiträge beschlossen. 4. Der Gemeinderat hat zur Umsetzung der Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg im Bereich der Stadt Lahr folgende Beschlüsse gefasst: Die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes BW mit den für die Stadt Lahr maßgeblichen Rechtsvorgaben wird zur Kenntnis genommen. Der beabsichtigten inhaltlichen, personellen und organisatorischen Umsetzung der durch das Chancengleichheitsgesetz für Gemeinden vorgegebenen Regelungen wird zugestimmt. Dem Haupt- und Personalausschuss ist ein Umsetzungsbericht vorzulegen. III. INFORMATION 162/2016 603 Sporthalle+ im Bürgerpark - Planungsstand - Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung Prof. Hellmut Raff und Herr Florian Gruner als Vertreter des Planungsbüros Ackermann und Raff erläutern nach einer Einführung durch Oberbürgermeister Dr. Müller und Bürgermeister Petters den aktuellen Stand der Planungen. Im Anschluss gibt Herr Thomas Kaltenmark als Vertreter der Klotz und Partner GmbH eine positive Bewertung der mit dem Projekt verbundenen Kostenberechnung ab. Stadtrat Bühler verlässt im Verlauf des Tagesordnungspunkts die Sitzung. -4Mitteilung: Der aktuelle Verfahrensstand sowie die Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung werden zur Kenntnis genommen. IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 145/2016 603 1. Haus am See - Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung Frau Kabisch stellt Planung und Kostenschätzung des Projektes vor. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung wird zugestimmt. Auf dieser Basis soll das Haus am See bis zur Landesgartenschau 2018 realisiert werden. 2. Das Bauvorhaben Haus am See wird zur Realisierung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übergeben. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 144/2016 201 2. Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - der Jahre 2010 bis 2014 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - nimmt von den wesentlichen Feststellungen der Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2010 bis 2014 Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) -5158/2016 Archiv 3. Bezuschussung der Reisekosten ehem. jüdischer Einwohner Der Gemeinderat beschließt: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Reisekostenzuschüsse (Anreise und Unterbringung) für ehemalige jüdische Einwohner von Lahr, die die Stadt im Rahmen eines offiziellen Programms oder einer offiziellen Einladung besuchen, zu gewähren. Die Zuschüsse können bei ehemaligen jüdischen Einwohnern 100 Prozent, bei deren Kindern bis zu 50 Prozent betragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 114/2016 302 4. Dauerhafte Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der dauerhaften Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zu. 2. Eine eventuelle spätere Integration von Gemeindevollzugsbediensteten in den KOD wird befürwortet. 3. Im Rahmen des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2017 werden die beiden vorhandenen Vollzeitstellen in Entgeltgruppe 8 TVöD entfristet. 4. Gleichzeitig werden zwei Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 5 des Gemeindevollzugsdienstes unbefristet in zwei Stellen der Entgeltgruppe 8 TVöD umgewandelt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 130/2016 Archiv 5. Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik Vorstellung der Entwurfsplanung zur Dauerausstellung Frau Ursula Dworák von MuseoConsult und Frau Janicke Kernland vom Studio Kernland präsentieren die der Entwurfsplanung zur Dauerausstellung des Museums Tonofenfabrik. Das Konzept stösst auf positive Resonanz im Gremium. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung wird zugestimmt. 2. Die Konzeption soll auf Grund dieser Vorlage umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -692/2016 1. Erg. 622 6. Auflösung des Vereins der IG Klein- und Hobbygärtner e.V. Stadtrat Kleinschmidt nimmt während der Verhandlungen und der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt im Zuschauerraum Platz. Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Lahr übernimmt nach Auflösung des Vereins IG der Klein- und Hobbygärtner die bisher unterverpachteten Kleingärten in die eigene Verwaltung. Für den erbbaurechtlichen Heimfall des bisherigen Vereinsheims „Grille“ wird aus den aufgeführten Alternativmöglichkeiten die zukünftige Überlassung an den Bezirksimkerverein Lahr e.V. beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die hierzu notwendigen Maßnahmen zu treffen und die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 148/2016 603 7. Sanierung Storchenturm -Projektmanagementbericht Nr. 4, Mai 2016 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr.4, Stand Mai 2016 zur Sanierung des Storchenturmes wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 105/2016 61 8. Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung aufgestellt. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. 3. Der Entwurf zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung vom 13.05.2016 wird gebilligt. -74. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 127/2016 61 9. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Aufstellung des im Bestandsplan dargestellten Bereichs zur 5. Änderung des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN wird beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung, vom 11.05.2016 wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs vom 11.05.2016 wird die Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 30.05.2016 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 21.04.2016 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 04.07.2016 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin