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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 27.06.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 19:10 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadträtin

Rehm

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

bis 19:00 Uhr

-2entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Mauch
Oßwald
Volk
Vollmer

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

14

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.
II. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 30.05.2016 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle an der Gutenbergschule mitgewirkt.
2. Der Gemeinderat hat über die Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF) für die Feuerwehr der Stadt Lahr Beschluss gefasst.
3. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat die Veräußerung des Grundstücks
Flst. Nr. 1324 mit 842 m², im Baugebiet HEUBÜHL, Lili-Sasse-Straße, Gemarkung Reichenbach zum Kaufpreis von 122.090,- Euro zuzüglich öffentlich-rechtlicher Beiträge
beschlossen.
4. Der Gemeinderat hat zur Umsetzung der Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes
Baden-Württemberg im Bereich der Stadt Lahr folgende Beschlüsse gefasst:
Die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes BW mit den für die Stadt Lahr
maßgeblichen Rechtsvorgaben wird zur Kenntnis genommen.
Der beabsichtigten inhaltlichen, personellen und organisatorischen Umsetzung der
durch das Chancengleichheitsgesetz für Gemeinden vorgegebenen Regelungen
wird zugestimmt.
Dem Haupt- und Personalausschuss ist ein Umsetzungsbericht vorzulegen.
III. INFORMATION
162/2016
603

Sporthalle+ im Bürgerpark
- Planungsstand
- Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung
Prof. Hellmut Raff und Herr Florian Gruner als Vertreter des Planungsbüros
Ackermann und Raff erläutern nach einer Einführung durch Oberbürgermeister Dr. Müller und Bürgermeister Petters den aktuellen Stand der Planungen.
Im Anschluss gibt Herr Thomas Kaltenmark als Vertreter der Klotz und Partner GmbH eine positive Bewertung der mit dem Projekt verbundenen Kostenberechnung ab.
Stadtrat Bühler verlässt im Verlauf des Tagesordnungspunkts die Sitzung.

-4Mitteilung:
Der aktuelle Verfahrensstand sowie die Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung werden zur Kenntnis genommen.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
145/2016
603

1.

Haus am See
- Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung

Frau Kabisch stellt Planung und Kostenschätzung des Projektes vor.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung wird zugestimmt.
Auf dieser Basis soll das Haus am See bis zur Landesgartenschau
2018 realisiert werden.
2. Das Bauvorhaben Haus am See wird zur Realisierung an die
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übergeben.
Abstimmungsergebnis:
26
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

144/2016
201

2.

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg
Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds bzw.
des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - der Jahre 2010 bis
2014

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - nimmt
von den wesentlichen Feststellungen der Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2010 bis 2014 Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu.

Abstimmungsergebnis:
26
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

-5158/2016
Archiv

3.

Bezuschussung der Reisekosten ehem. jüdischer Einwohner

Der Gemeinderat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Reisekostenzuschüsse (Anreise und
Unterbringung) für ehemalige jüdische Einwohner von Lahr, die die Stadt im
Rahmen eines offiziellen Programms oder einer offiziellen Einladung besuchen, zu gewähren. Die Zuschüsse können bei ehemaligen jüdischen Einwohnern 100 Prozent, bei deren Kindern bis zu 50 Prozent betragen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
114/2016
302

4.

Dauerhafte Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt der dauerhaften Einrichtung des Kommunalen
Ordnungsdienstes (KOD) zu.
2. Eine eventuelle spätere Integration von Gemeindevollzugsbediensteten in
den KOD wird befürwortet.
3. Im Rahmen des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2017 werden die beiden vorhandenen Vollzeitstellen in Entgeltgruppe 8 TVöD entfristet.
4. Gleichzeitig werden zwei Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 5 des Gemeindevollzugsdienstes unbefristet in zwei Stellen der Entgeltgruppe 8 TVöD
umgewandelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
130/2016
Archiv

5.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
Vorstellung der Entwurfsplanung zur Dauerausstellung

Frau Ursula Dworák von MuseoConsult und Frau Janicke Kernland vom
Studio Kernland präsentieren die der Entwurfsplanung zur Dauerausstellung
des Museums Tonofenfabrik. Das Konzept stösst auf positive Resonanz im
Gremium.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung wird zugestimmt.
2. Die Konzeption soll auf Grund dieser Vorlage umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-692/2016
1. Erg.
622

6.

Auflösung des Vereins der IG Klein- und Hobbygärtner e.V.

Stadtrat Kleinschmidt nimmt während der Verhandlungen und der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt im Zuschauerraum Platz.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Lahr übernimmt nach Auflösung des Vereins IG der Klein- und
Hobbygärtner die bisher unterverpachteten Kleingärten in die eigene Verwaltung.
Für den erbbaurechtlichen Heimfall des bisherigen Vereinsheims „Grille“ wird
aus den aufgeführten Alternativmöglichkeiten die zukünftige Überlassung an
den Bezirksimkerverein Lahr e.V. beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die hierzu notwendigen Maßnahmen zu treffen und die erforderlichen
Vereinbarungen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

148/2016
603

7.

Sanierung Storchenturm
-Projektmanagementbericht Nr. 4, Mai 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr.4, Stand Mai 2016 zur Sanierung
des Storchenturmes wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

105/2016
61

8.

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß
§ 2 (1) BauGB der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung aufgestellt.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung vom
13.05.2016 wird gebilligt.

-74. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

127/2016
61

9.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Aufstellung des im Bestandsplan dargestellten Bereichs zur 5. Änderung des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN wird beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung, vom 11.05.2016 wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs vom 11.05.2016 wird die
Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
30.05.2016

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am
21.04.2016

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 04.07.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin