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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Datum: 30.09.2020 Az.: 021.131

Amt: 10/101
Rappenecker

Drucksache Nr.: 266/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

19.10.2020

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

IH

Bürgermeister
|

IlftotAWs kWö

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
Wahl des/der 3. ehrenamtlichen Stellvertreter/-in des Oberbürgermeisters

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl
handelt.

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 266/2020

Sachdarstellung:
Die ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen des Oberbürgermeisters werden nach jeder Ge­
meinderatswahl neu bestellt (§ 48 Abs, 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO). Es handelt sich hierbei um eine Wahl nach § 37 Abs. 7 GemO:
Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden,
wenn kein Mitglied widerspricht. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als
die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche
Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten
Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stim­
mengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser nicht
mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten, findet ein zweiter
Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwe­
senden Stimmberechtigten erforderlich. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche
nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.07.2019 (Vorlage 192/2019) Stadtrat
Schwarzwälder zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter, Stadträtin Granderath zur 2. ehrenamt­
lichen Stellvertreterin und Stadtrat Dr. Caroli zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Ober­
bürgermeisters gewählt. Nachdem Herr Stadtrat Dr. Walter Caroli am 19.10.2020 aus dem
Gemeinderat ausscheidet, ist die Neuwahl eines/einer 3. StellvertreterZ-in des Oberbürger­
meisters erforderlich.
Die Fraktion SPD schlägt vor, Stadtrat Hermann Kleinschmidt für die restliche Amtsdauer
zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen.

Friederike Ohnemus