Beschlussvorlage (Anlage 0)
19. Oktober 2020
Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Datum: 30.09.2020 Az.: 021.131 Amt: 10/101 Rappenecker Drucksache Nr.: 266/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 19.10.2020 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister IH Bürgermeister | IlftotAWs kWö Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Wahl des/der 3. ehrenamtlichen Stellvertreter/-in des Oberbürgermeisters Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt. Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS Bearbeitungsvermerk □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 266/2020 Sachdarstellung: Die ehrenamtlichen Stellvertreter/-innen des Oberbürgermeisters werden nach jeder Ge meinderatswahl neu bestellt (§ 48 Abs, 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO). Es handelt sich hierbei um eine Wahl nach § 37 Abs. 7 GemO: Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stim mengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten, findet ein zweiter Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwe senden Stimmberechtigten erforderlich. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.07.2019 (Vorlage 192/2019) Stadtrat Schwarzwälder zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter, Stadträtin Granderath zur 2. ehrenamt lichen Stellvertreterin und Stadtrat Dr. Caroli zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Ober bürgermeisters gewählt. Nachdem Herr Stadtrat Dr. Walter Caroli am 19.10.2020 aus dem Gemeinderat ausscheidet, ist die Neuwahl eines/einer 3. StellvertreterZ-in des Oberbürger meisters erforderlich. Die Fraktion SPD schlägt vor, Stadtrat Hermann Kleinschmidt für die restliche Amtsdauer zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zu wählen. Friederike Ohnemus