Beschlussvorlage (- Begründung)
Vorlage: Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)
31. März 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher…
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Übersichtsplan)
31. März 2014
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20. Februar 2014 Az.: Lü Stadt Lahr Stadtplanungsamt Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung A Verfahrensablauf Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB Offenlegungsbeschluss Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Öffentliche Bekanntmachung 31.03.2014 31.03.2014 14.04.2014 – 16.05.2014 B Begründung gemäß § 9 (8) BauGB 1. ALLGEMEINES 1.1 Geltungsbereich, Lage und Nutzung des Plangebiets Die räumliche Abgrenzung des Plangebiets ist dem zeichnerischen Teil (Nutzungsplan) zu entnehmen. Insgesamt weist der Geltungsbereich der Planänderung eine Fläche von rund 0,65 ha auf. Er umfasst lediglich eine Teilfläche des Bebauungsplanes HOSENMATTEN II (Grundstücke mit den Flurstücksnummern 9603, 9604, 9604/1 - 9604/3, 9617 und 9616 teilweise). Das Plangebiet ist weiterhin als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 1.2 Anlass der Planaufstellung Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II wurde am 31. Juli 2004 rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan setzt entlang der Kirschbaumallee einzelne Baufenster mit einer Baulinie direkt an der öffentlichen Verkehrsfläche fest. Mit dieser Festsetzung soll die aus einem vorgeschalteten Wettbewerbsverfahren hervorgegangene städtebauliche Grundstruktur - eine Fassung des Straßenraums durch unmittelbar angrenzende Baukörper - gesichert werden. Auf Grund der bereits fertig gestellten Erschließungsanlagen ergeben sich auf der Südseite der Kirschbaumallee erhebliche Probleme bei der Umsetzung der Vorgabe. Ein Bauen unmittelbar an den nördlichen Grundstücksgrenzen hätte einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand zur Folge, da zur Gründung der Gebäude deutlich in die bereits bestehenden Erschließungsanlagen eingegriffen werden müsste und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen für die im Gehweg verlegten Versorgungsleitungen erforderlich wären. 1 Um den Bauwilligen im Mehrfamilienhausbereich des 1. Bauabschnittes südlich der Kirschbaumallee eine wirtschaftlichere Bauweise zu ermöglichen, ist es sinnvoll, die drei vorhandenen Baufenster um 3 Meter in Richtung Süden zu verschieben. Dabei bleiben die Baulinien Richtung Kirschbaumallee erhalten mit der Maßgabe, dass das Gesamtmaß aller zurücktretenden Bauteile entlang der Baulinien 40 % der Gesamtlänge der Baulinien nicht überschreiten darf. Die Änderung beinhaltet ausschließlich die räumliche Festsetzung der Baugrenzen und Baulinien im zeichnerischen Teil. Alle weiteren Festsetzungen haben nach wie vor Bestand. D.h., dass mit der Planänderung auch keine größere Ausnutzung der jeweiligen Grundstücke ermöglicht wird. Die städtebauliche Grundstruktur bleibt mit der Änderung gewahrt. Lediglich die Positionierung der Baukörper entlang der Kirschbaumallee rückt um 3 Meter in Richtung Süden. 1.3 Beschleunigtes Verfahren Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Innerhalb des Plangebietes ist eine maximale Grundfläche von insgesamt weniger als 3.000 m² zulässig. Da die Planung die Kriterien für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB erfüllt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Nach § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht und den Angaben zu den Arten umweltbezogener Informationen abgesehen. Durch die Planänderung sind keine über die aus der bisherigen Planung resultierenden Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten, da das Maß der baulichen Nutzung gegenüber dem Bebauungsplan HOSENMATTEN II nicht verändert wird. 1.4 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 ist der Planbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2. PLANINHALTE 2.1 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baulinien und durch Baugrenzen im Plan definiert. Die 3 einzelnen Baufenster entlang der Kirschbaumallee sind, wie unter 1.2 erläutert, nunmehr so angeordnet, dass eine wirtschaftliche Bebauung unter Beibehaltung der städtebaulichen Grundordnung errichtet werden kann. Dabei gewährleistet die Festsetzung zu den möglichen Gebäuderücksprüngen (maximal 40 % der Gesamtlänge) eine variable Grundrissgestaltung. 2.2 Kosten Durch diese Bebauungsplanänderung entstehen der Stadt keine externen Kosten. Sabine Fink Stadtbaudirektorin 2