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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 7/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 25.07.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 20:30 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Täubert
Vollmer

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat

Oßwald

bis 19:50 Uhr
bis 19:50 Uhr
bis 19:50 Uhr

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin

Rehm
Roth
Waldmann

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

45

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Oberbürgermeister Dr. Müller weist darauf hin, dass der Beratungspunkt zum Thema Bebauungsplan ALTENBERG unter Beratungs- und Beschlussangelegenheiten angesichts
des großen Publikumsinteresses vorgezogen wird.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. INFORMATION
1.

Umbau Knotenpunkt A5 Anschlussstelle Lahr sowie Kreisverkehrsanlage Einsteinallee / Dr. Georg Schaeffler Straße
(mündliche Information)

Die vorgesehenen Baumaßnahmen werden von den Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg erläutert.
159/2016
201

2.

Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr
(Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2015
Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis.

160/2016
201

3.

Haushalt 2016
-Bericht über die Haushaltsentwicklung

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die
Haushaltsentwicklung 2016.
197/2016
602

4.

Otto-Hahn-Realschule - Freiflächenkonzept

Mitteilung:
Das Freiflächenkonzept für die Otto-Hahn-Realschule wird zur Kenntnis
genommen.

-4II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
176/2016
61

1.

Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigenTräger öffentlicher Belange

Oberbürgermeister Dr. Müller führt in den Tagesordnungspunkt ein. Im Anschluss erfolgen nähere Erläuterungen der Fachplaner zum Verkehrskonzept
und zur Detailplanung. Weiterhin erhält Herr Birk vom Investor Bauwert Gelegenheit zur Erläuterung des Vorhabens.
Im Rahmen der Aussparache wird das mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbunene Vorhaben kontrovers diskutiert.
Stadtrat Uffelmann nimmt anBreratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes ALTENBERG, 1. Änderung gemäß § 2
Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs vom 20.06.2016 wird
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger durchgeführt.
3. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimme(n)
8
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

205/2016
OB Büro

2.

Wirtschaftsregion Ortenau (WRO)
-Beitragserhöhung aufgrund des Projekts „Gründung Innovation Ortenau“- GIO

Die Stadträte Kmitta, Volk und Uffelmann verlassen im Verlauf der Diskussion zum Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Lahr ist Gründungsmitglied der WRO und unterstützt deren Finanzierung mit derzeit 90 Cent/Einwohner/Jahr. Die Präsenz der WRO in der
Region, überregional, in den Medien sowie das Engagement der WRO z.B.

-5bei Messen und Veranstaltungen wie "Politik trifft Wirtschaft" wird begrüßt
und positiv eingeschätzt. Es trägt spürbar bei zu dem guten Image, das der
Standort Ortenau national und international hat. Die Weiterentwicklung der
Standortfaktoren, insbesondere in innovative Zukunftsfelder wie Forschung,
Technologie, Bildung, Medizin und Digitalisierung bedarf eines noch stärkeren Augenmerks der WRO, die sich auch bereits entsprechend positioniert.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Projekt GIO folgende Stellungnahme
ggü. der WRO abzugeben:
a) Die Stadt Lahr begrüßt Maßnahmen der WRO zur Förderung von Existenzgründungen im Bereich von Innovationen, insbes. der Forschung,
Technologie, Bildung, Medizin und Digitalisierung.
b) Die Stadt Lahr bittet die WRO, das Konzept für das Projekt GIO zu
überprüfen und mit folgender Zielsetzung verändert fortzuschreiben:
-

-

-

Aufgaben und Ziele für GIO sind zu präzisieren und auf besonders innovative Gründungsbereiche zu konzentrieren.
Doppelstrukturen zu anderen Gründungsaktivitäten, insbesondere denjenigen der IHK und der Handwerkskammer sind zu vermeiden.
Die Finanzierung für das Projekt GIO ist dauerhaft sicherzustellen; der
Finanzierungsanteil der Mitglieder, der im Konzeptentwurf für GIO mit
20 Cent/ Einwohner/Jahr angegeben ist, ist dauerhaft zu deckeln und
optimalerweise durch Leistungen Dritter wieder zurückzuführen.
Die dezentralen Möglichkeiten, Serviceleistungen von GIO in Anspruch
zu nehmen, zum Beispiel durch regelmäßige Präsenz in den Großen
Kreisstädten der Ortenau sind besser darzustellen und zu gewährleisten.
Hierzu wird vorgeschlagen, als Grundlage für die Ausrichtung von GIO
die in der Ortenau vorhandenen Schlüsselbranchen zu identifizieren
und daraus zukunftsträchtige Bereiche für Ansiedlungen und Gründungen - auch aus dem Hochschulumfeld - abzuleiten.

2. Die Stadt Lahr lehnt eine Beitragserhöhung um 20 Cent/Einwohner/Jahr
für die Finanzierung des Projektes GIO auf Basis der derzeit zur Verfügung gestellten Projektinformationen ab.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

123/2016
41

3.

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss
für die Spielzeit 2017/2018

Der Gemeinderat beschließt:
1)

Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen
der Spielzeit September 2017 bis Juli 2018 Künstlern/Agenturen/Firmen
ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit Amt
41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle
1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem um

-6Euro 7.000,- erhöhten Zuschussbedarf von Euro 159.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen
BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2016 bereitgestellten Mittel.
2)

Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten
Bereiche des Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2017
erteilt:
2.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2016
bereitgestellten Höhe.
2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In
der im Haushalt 2016 bereitgestellten Höhe.
2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA
3210: In der im Haushalt 2016 bereitgestellten Höhe.
2.4) Puppenparade Ortenau 2017 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung
aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im
Haushalt 2016 genehmigten Höhe des Zuschussbedarfs.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

156/2016
502

4.

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Aufnahme in das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu stellen.
2. Das Lahrer Mehrgenerationenhaus ist Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im
Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses, das seinen Schwerpunkt in
der Kernstadt hat.
3. Die Stadt Lahr sagt im Falle einer Förderung durch das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus während der Laufzeit vom 01.01.2017 – 31.12.2020 dem
städtischen Mehrgenerationenhaus verbindlich eine Kofinanzierung in Höhe von jährlich mindestens 10.000,00 Euro zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7157/2016
KiJu

5.

Abenteuer-Spielplatz
- Standort und städtische Unterstützung

Der Gemeinderat beschließt:
Die Hälfte der Spielplatz-Fläche auf Flurstück 26687 (Hebelpark) in LahrWest, mit der Option auf Erweiterung der Fläche im Park, wird ab September
2016 an das Jugendwerk im Ortenaukreis e.V. zur Nutzung als AbenteuerSpielplatz unentgeltlich verpachtet. Zur Bereitstellung der Grundausstattung
des Areals und der Erschließung mit Wasser, Abwasser und Strom gibt die
Stadt dem Jugendwerk im Ortenaukreis e.V. einen Zuschuss in Höhe von
15.000,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

153/2016
502

6.

Umbau im Gebäude des evangelischen Kindergartens Springbrunnen
und im Gemeindehaus in Mietersheim zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für Kinder im Alter von 2-6 Jahren

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Umbau des evangelischen Kindergartens Springbrunnen in Mietersheim zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für 17-20 Kinder im Alter
von 2-6 Jahren wird zugestimmt.
2. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 337.000,-- Euro werden im
Haushalt 2017 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

194/2016
602

7.

Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule - Vergabe der
Landschaftsbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Team Grün aus Elzach erhält den Auftrag zur Durchführung der
Landschaftsbauarbeiten in Höhe von 314.667,51 € brutto.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8166/2016
603

8.

Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
-Projektmanagementbericht Nr. 6, Juni 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr.6, Stand Juni 2016 zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur
Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
190/2016
1. Erg.
603

9.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben - Sanierung der Umkleideund Duschräume in der Turnhalle Theodor-Heuss-Schule

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der
Finanzposition 1.2131.505100 (Theodor-Heuss-Schule: Maßnahmen gem.
Schulsanierungsprogramm Turnhalle) überplanmäßige Ausgaben in Höhe
von 155.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.2130.505000 (Friedrichschule: Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm) in Höhe von 59.000,-- € sowie durch Inanspruchnahme von
Haushaltsmittel der Finanzposition 1.9100.850000 (Sonstige allg. Finanzwirtschaft -Deckungsreserve) in Höhe von ebenfalls 96.000,-- €.
Abstimmungsergebnis:
26
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

189/2016
603

10.

Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Physikbereich /
Mittelbereitstellung 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Die für den zweiten Bauabschnitt für die Sanierung des Physikbereiches im
Max-Planck-Gymnasium im Jahr 2017 in Höhe von 160.800,00 € erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan 2017 einzustellen (= Mittelbindung für das Haushaltsjahr 2017).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-9165/2016
603

11.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
-Projektmanagementbericht Nr. 6, Juni 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr.6, Stand Juni 2016 zum Umbau und Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen
stadtgeschichtlichen Museum wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

203/2016
603

12.

Zentraler Omnibusbahnhof
Vergabe der Erd- und Betonarbeiten / Aufhebung der 1. Ausschreibung
Vergabe der Zimmer- und Holzbauarbeiten / Aufhebung der 1. Ausschreibung

Der Gemeinderat beschließt:
Die Aufhebung der Ausschreibungen Erd- und Betonarbeiten sowie Zimmerund Holzbauarbeiten für den Zentralen Omnibusbahnhof und der aktuelle
Sachstand zum Projekt werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

204/2016
603

13.

Zentraler Omnibusbahnhof
- Vergabe der Erd- und Betonarbeiten
- Vergabe der Zimmer- und Holzbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Meurer-Bau GmbH aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der
Erd- und Betonarbeiten in Höhe von brutto 289.219,56 Euro.
Die Firma Roland Herzog aus Friesenheim erhält den Auftrag zur Ausführung
der Zimmer- und Holzbauarbeiten in Höhe von brutto 195.077,64 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

201/2016
605

14.

Ausbau der Dinglinger-Tor-Straße - Vergabe der Erd-, Kanal- und
Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Fa. Lässle Straßen- und Pflasterbau in Schwanau wird auf Grund ihres
Angebotes vom 19.07.2016 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Kanal- und

- 10 Straßenbauarbeiten im Zuge des Ausbaus der Dinglinger-Tor-Straße durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschl. 19 % MwSt. 172.115,27 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
154/2016
61

15.

Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein
- Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der 2. Offenlage

Stadträtin Kmitta kehrt im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt in den Sitzungssaal zurück.
Der Gemeinderat beschließt:
Folgende Anregungen sind im 2. Beteiligungsverfahren gegenüber
dem Regionalverband Südlicher Oberrhein vorzubringen:
1. Die Stadt Lahr begrüßt ausdrücklich, dass im Regionalplanentwurf
zur 2. Anhörung im Plansatz 2.4.2.4 keine Festsetzung einer Mindestgröße bei Bauflächen innerhalb des IGP Raum Lahr erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimme(n)
4
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

Der Gemeinderat beschließt:
2. Der in der Raumnutzungskarte dargestellte Regionale Grünzug nördlich
der B 36 im Bereich des sog. Dreispitzes (ca. 15 ha) ist herauszunehmen.
Abstimmungsergebnis:
15
Ja-Stimme(n)
13
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
Der Gemeinderat beschließt:
3. Für den Bereich des sog. Zuckerareals (ca. 15 ha) östlich des Autobahnanschlusses A 5 sind die Nutzungseinschränkungen dahingehend zu ändern, dass bei nachgewiesenem Bedarf auch vor der Realisierung des
GVT neben Logistiknutzungen weitere gewerbliche Nutzungen von regionaler Bedeutung auf dieser Fläche zulässig sind, die den intermodalen
Güterumschlag nicht stören. Der Plansatz 4.1.5 Abs. 2 ist entsprechend
zu ändern bzw. zu ergänzen.

- 11 Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimme(n)
4
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
149/2016
61

16.

Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes
- Prioritäten bis 2019

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der Zuordnung der Bebauungspläne in die Prioritäten I und II wird zugestimmt. Diese 29 Bebauungspläne sind vorrangig zu bearbeiten.
2. Die anderen Vorhaben wie Verkehrsprojekte, Sanierungsgebiete, Einzelhandelsgutachten etc. mit der Priorität I sind gleichberechtigt neben
den Bebauungsplänen vorrangig zu bearbeiten.
3. Der Flächennutzungsplan soll ab 2019 fortgeschrieben werden. Die
Neuaufstellung des Landschaftsplanes soll 2019 bereits erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
196/2016
61

17.

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD,
2. Änderung und
Erweiterung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für das im Bestandsplan umgrenzte Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET
RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung beschlossen.
2. Der Entwurf zum Gestaltungsplan wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 -

- 13 199/2016
61

18.

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und
Erweiterung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung
und Erweiterung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs vom 7.7.2016 wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstiger Träger durchgeführt.
3. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 27.06.2016

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Schulen und Sport am 27.04.2016

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 29.07.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin