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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 10/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 24.10.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

18:10 Uhr bis 19:50 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann bis 20:00 Uhr

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

beratendes Mitglied:

bis 19:50 Uhr

-2Bürgermeister
Ortsvorsteher
entschuldigt fehlen:

Petters
Fäßler

Erster Bürgermeister Schöneboom
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat

Frei
Llombart
Mauch

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

35

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung übergibt die Bürgerinitiative ALTENBERG Lahr, vertreten
durch die Vertrauenspersonen Ulf Schmidt, Frank Himmelsbach und Renate Benz einen
Ordner mit Unterschriftenlisten.
Dabei handelt es sich um ein Bürgerbegehren nach § 21 Abs. 3 GemO zum Aufstellungsbeschluss Gemeinderates zum Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung. Die Bürgerinitiative und Oberbürgermeister Dr. Müller nehmen Stellung zum Bürgerbegehren.

ÖFFENTLICHE SITZUNG 18:00 UHR
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 26.09.2016 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat zur Modernisierung des Bahnhof Lahr folgendes zur Ergänzung/Fortschreibung des Realisierungs- und Finanzierungsvertrags beschlossen:
 Der Gemeinderat der Stadt Lahr stimmt der Ergänzung/Fortschreibung des Realisierungs – und Finanzierungsvertrages „Modernisierung des Bahnhofs Lahr
(Schwarzwald)“ mit Datum vom 14. März bzw. 31. März 2016 zu.
Danach übernimmt die Stadt Lahr von den Mehrkosten für zukunftsträchtige Vorsorgemaßnahmen in Gesamthöhe von 1,4 Mio. Euro einen anteiligen Betrag in Höhe von pauschal 250.000,-- Euro. Die Kostenbeteiligung der Stadt an der Modernisierungsmaßnahme beläuft sich somit auf insgesamt 1,25 Mio. Euro.
 Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Auszahlungsbeträge auf Basis
der vereinbarten Abschlagsmodalitäten jahresbezogen in den Haushaltsplänen
2017 in Höhe von 625.000,-- Euro und 2018 in Höhe von 250.000,-- Euro zu veranschlagen.
 Im Haushaltsplan 2016 sind Ausgabemittel für eine erste Abschlagszahlung in Höhe
von 300.000,-- Euro veranschlagt worden. Nach der Ergänzung /Fortschreibung des
Realisierungs- und Finanzierungsvertrages ist mit der Vertragsunterzeichnung eine
Teilzahlung in Höhe von 375.000,-- Euro zu leisten gewesen.
 Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt hierfür gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.7915.987000/002 (Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr –Zuweisung/Zuschuss für Modernisierung Bahnhof Lahr) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 75.000,-- Euro. Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition
2.6300.950000/014 (Gemeindestraßen –Ausbau Fußgängerzone –Kreuzstraße
u.a.).
2. Der Gemeinderat hat dem Vertragsentwurf zum städtebaulichen Vertrag gemäß
11 BauGB zum Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung zugestimmt.

§

Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig
werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.

-4II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
228/2016
14

1.

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die
örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr
für das Rechnungsjahr 2015 durch den Gemeinderat

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2015 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 111.535.663,77 EUR und auf
der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit
24.426.415,64 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
276.083.612,56 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m.
Art. 13 Abs. 2 Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

236/2016
202

2.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr;
Jahresabschluss 2015

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss
2015.
2. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Vorschlag des
Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr den Jahresgewinn in
Höhe von 780.707,16 € nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zum 28.10.2016 an den Haushalt der Stadt Lahr
abzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

239/2016
202

3.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
1.
Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2015
2.

Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2015

Der Gemeinderat beschließt:

-5Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2015 zur Kenntnis.
2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2015 bei der
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 9.807,06 € zu.
3. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2015 bei der
Schmutzwassergebühr in Höhe von 394.770,63 € zu.
4. stimmt zu, einen Betrag von 440.680,05 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen.
5. stimmt zu, einen Betrag von 46.675,73 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen.
6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und unterdeckungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

235/2016
BGL

4.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für
Waldwirtschaft-Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr
2017 zur Kenntnis und
genehmigt diesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

249/2016
10/101

5.

Anpassung des Fahrplans und der Beförderungsbedingungen AnrufSammel-Taxi

Der Gemeinderat beschließt:
Den in der Begründung dargestellten Anpassungen wird zugestimmt.
Diese beinhalten im Einzelnen
 einheitlicher Fahrtbeginn 20:00 Uhr
 Orientierung der neuen Tarife am TGO-Tarif

-6 Schwerbehindertentarif einheitlich 2 €
 Ermässigung TGO-Zeitkarten 1 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

247/2016
10/101

6.

Ausstellungsbeitrag der Stadt Lahr auf dem Landesgartenschaugelände

Im Gremium wird die Vorlage im Hinblick auf weitere Projekte im Rahmen der
Landesgartenschau intensiv diskutiert.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt für einen repräsentativen Ausstellungsbeitrag der Stadt Lahr auf dem Landesgartenschaugelände im Haushalt
2017 Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
2. Der entsprechenden Mittelanmeldung in Höhe von 250.000 Euro für die
Finanzposition 1.5850.635000 (Städtische Präsentation auf dem LGSAreal) wird durch den Gemeinderat zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
21
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
9
Enthaltung(en)

112/2016
202

7.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung)

Im Verlauf der Diskussion zum Thema kommt das Gremium auf Anregung
von Stadtrat Oßwald überein im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Schulen und Sport die Themenkreise Möglichkeiten zur Reduzierung der Anzahl der Spielautomaten sowie Beratungs- und Hilfsangebote bei
Spielsucht auf die Tagesordnung zu bringen. Oberbürgermeister Dr. Müller
sagt dies zu.
Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
in der Stadt Lahr (Vergnügungssteuersatzung).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7161/2016
202

8.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer
und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Im Rahmen einer kontroversen Diskussion verdeutlichen die Vertreter der
Fraktionen und Gruppierungen ihre Haltung zum Thema.
Der Gemeinderat empfiehlt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).
Abstimmungsergebnis:
17
Ja-Stimme(n)
12
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

251/2016
201

9.

Gemeinnützigkeitssatzung für das Stadtmuseum Lahr Tonofenfabrik

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Gemeinnützigkeitssatzung für das Stadtmuseum Lahr Tonofenfabrik. Die Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

256/2016
61

10.

Ortsmitte Kuhbach
- Antragstellung für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der planerischen Konzeption zur Ortsmitte Kuhbach wird grundsätzlich
zugestimmt.
2. Auf der Grundlage der planerischen Konzeption ist der Antrag zur Aufnahme in das ELR (Programmjahr 2017) zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

237/2016
61

11.

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Der Gemeinderat empfiehlt:

-81. Dem vorliegenden Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der
Fassung vom 21.09.2016 wird zugestimmt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2)
BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
26.09.2016
Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
IV. PUNKT AUSSERHALB DER TAGESORDNUNG
1.

Baufortschritt Moschee

Bürgermeister Petters berichtet über die Hintergründe des Bauablaufs der
Moschee in den letzten Monaten.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 24.10.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin