Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
30. Mai 2016
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 5/2016 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 30.05.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 18:40 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dreyer Frei Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm beratendes Mitglied: Bürgermeister Petters -2- entschuldigt fehlen: Erster Bürgermeister Stadtrat Stadtrat Stadträtin Ortsvorsteher Schöneboom Dr. Caroli Hirsch Rompel Fäßler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 8 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Oberbürgermeister Dr. Müller Stadträtin Granderath zum kürzlich gefeierten runden Geburtstag und überreicht ein kleines Präsent. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.05.2016 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle an der Schutterlindenberg-Grundschule mitgewirkt. 2. Die Stadt Lahr erwirbt das Grundstück Flst. Nr. 8722, eine Teilfläche von ca. 1.469 m² des Flst. Nr. 8724/1 und eine Teilfläche von ca. 1.167 m² des Flst. Nr. 8727/1 Lahr im Tausch gegen das Grundstück Flst. Nr. 8717 und gegen eine Teilfläche von ca. 353 m² des Wegegrundstücks Flst. Nr. 8726 Lahr sowie einem Aufpreis in Höhe von 158.348,38 Euro für eine Firmenansiedlung. 3. Die Stadt tauscht im Rahmen der Umlegung Hosenmatten II, 2. Abschnitt, die städtischen Waldflächen Flst.Nr. 881 (128.718 qm) und Flst.Nr. 877 (64.674 qm), beide Gemarkung Reichenbach (Eichberg) mit einer Bauplatzfläche von 2.413 qm. Der Wert der Tauschflächen beläuft sich jeweils auf € 345.000,,00. Im Falle einer evtl. späteren Veräußerung dieser Flächen soll der Rückerwerb durch die Stadt mittels Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechtes im Grundbuch gesichert werden. 4. Der Gemeinderat hat die Bildung einer Eigentümergemeinschaft mit privaten Grundstückseigentümern im Rahmen der Baulandumlegung im Neubaugebiet Hosenmatten II und den Abschluss eines Maklervertrages für die Vermarktung des Grundstücks der Eigentümergemeinschaft beschlossen. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 49/2016 202 1. Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; Wahlen zum Aufsichtsrat Der Gemeinderat beschließt: Aus der Mitte des Gemeinderats werden folgende Personen für den Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr vorgeschlagen: 1. Erster Bürgermeister Schöneboom 2. Stadtrat Wagenmann 3. Stadtrat Roth 4. Stadträtin Rompel 5. Stadtrat Uffelmann Abstimmungsergebnis: Einstimmig -4- 5/2016 202 2. Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr; - Jahresabschluss 2015 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2015, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2015, den Lagebericht 2015, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2015 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 124/2016 202 3. Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2015 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2015, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2015, den Lagebericht 2015, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2015 festzustellen. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2015 zuzustimmen. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5- 133/2016 202 4. Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2015 - Entlastung des Aufsichtsrats Oberbürgermeister Dr. Müller, Stadträtin Frei, Stadtrat Dörfler, Stadtrat Schweickhardt, Stadträtin Deusch, Stadtrat Wagenmann und Stadtrat Täubert nehmen als Mitglieder des Gremiums, die gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats sind, im Zuschauerbereich Platz und beteiligen sich nicht an der Diskussion. Oberbürgermeister Dr. Müller übergibt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an Bürgermeister Petters. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 108/2016 St. Feuerw 5. Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung - Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr zur Wahl des Leiters der Abteilung Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Anton Kaltschmidt zum Leiter der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2015 für die Dauer von fünf Jahren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 135/2016 501 6. Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr für das Jahr 2015 sowie ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen hier: Verleihung der Sportmedaillen und der Sportplaketten Der Gemeinderat beschließt: Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald sowie den Sonderehrungen für ehrenamtlich Tätige Personen in Vereinen (nach Vorschlägen) werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlich Tätige (Trainerinnen und / oder Betreuerinnen sowie Vereinsvorstände u.a.) im Jahr 2015 geehrt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6- 117/2016 603 7. Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule -Projektmanagementbericht Nr. 5, April 2016 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr.5, Stand April 2016 zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen Abstimmungsergebnis: Einstimmig 120/2016 603 8. Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik -Projektmanagementbericht Nr. 5, April 2016 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr.5, Stand April 2016 zum Umbau und Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen stadtgeschichtlichen Museum wird zur Kenntnis genommen Abstimmungsergebnis: Einstimmig 85/2016 61 9. Bebauungsplan KLEINGARTENPARK - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlage) Der Gemeinderat beschließt: 1. Dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINGARTENPARK wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7110/2016 61 10. Bebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach - Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Für den im Übersichtsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan ORTSMITTE aufgestellt. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 89/2016 622 11. Verkaufsbedingungen von städtischen Erbbaurechtsgrundstücken Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Lahr veräußert Erbbaurechtsgrundstücke grundsätzlich zum Bodenrichtwert. Den Erbbaurechtsinhabern wird, sofern diese das Erbbaurechtsgrundstück erwerben, eine Preisreduzierung für bereits von ihnen geleistete Erschließungsbeiträge gewährt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 116/2016 622 12. Verkaufsbedingungen von Erbbaugrundstücken des Hospital- und Armenfonds Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Hospital- und Armenfonds Lahr veräußert Erbbaurechtsgrundstücke grundsätzlich zum Bodenrichtwert. Den Erbbaurechtsinhabern wird, sofern diese das Erbbaurechtsgrundstück erwerben, eine Preisreduzierung für bereits von ihnen geleistete Erschließungsbeiträge gewährt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8- III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 02.05.2016 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 24.02.2016 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 06.06.2016 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin