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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 5/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 30.05.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 18:40 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dreyer
Frei
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

beratendes Mitglied:

Bürgermeister

Petters

-2-

entschuldigt fehlen:

Erster Bürgermeister
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Ortsvorsteher

Schöneboom
Dr. Caroli
Hirsch
Rompel
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

8

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Oberbürgermeister Dr. Müller Stadträtin Granderath zum kürzlich gefeierten runden Geburtstag und überreicht ein kleines Präsent.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.05.2016 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat als Schulträger an der Besetzung der Schulleiterstelle an der
Schutterlindenberg-Grundschule mitgewirkt.
2. Die Stadt Lahr erwirbt das Grundstück Flst. Nr. 8722, eine Teilfläche von
ca. 1.469 m² des Flst. Nr. 8724/1 und eine Teilfläche von ca. 1.167 m² des Flst. Nr.
8727/1 Lahr im Tausch gegen das Grundstück Flst. Nr. 8717 und gegen eine Teilfläche
von ca. 353 m² des Wegegrundstücks Flst. Nr. 8726 Lahr sowie einem Aufpreis in Höhe
von 158.348,38 Euro für eine Firmenansiedlung.
3. Die Stadt tauscht im Rahmen der Umlegung Hosenmatten II, 2. Abschnitt, die städtischen Waldflächen Flst.Nr. 881 (128.718 qm) und Flst.Nr. 877 (64.674 qm), beide Gemarkung Reichenbach (Eichberg) mit einer Bauplatzfläche von 2.413 qm. Der Wert der
Tauschflächen beläuft sich jeweils auf € 345.000,,00.
Im Falle einer evtl. späteren Veräußerung dieser Flächen soll der Rückerwerb durch die
Stadt mittels Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechtes im Grundbuch gesichert werden.
4. Der Gemeinderat hat die Bildung einer Eigentümergemeinschaft mit privaten Grundstückseigentümern im Rahmen der Baulandumlegung im Neubaugebiet Hosenmatten II
und den Abschluss eines Maklervertrages für die Vermarktung des Grundstücks der Eigentümergemeinschaft beschlossen.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
49/2016
202

1.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Gemeinderat beschließt:
Aus der Mitte des Gemeinderats werden folgende Personen für den Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr vorgeschlagen:
1. Erster Bürgermeister Schöneboom
2. Stadtrat Wagenmann
3. Stadtrat Roth
4. Stadträtin Rompel
5. Stadtrat Uffelmann
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-4-

5/2016
202

2.

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr;
- Jahresabschluss 2015

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt






die Bilanz zum 31.12.2015,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –
31.12.2015,
den Lagebericht 2015,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
den Bericht des Aufsichtsrats

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss
2015 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates
über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2015 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
124/2016
202

3.

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2015

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt
die Bilanz zum 31.12.2015,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2015,
den Lagebericht 2015,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2015 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2015 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5-

133/2016
202

4.

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2015 - Entlastung des Aufsichtsrats

Oberbürgermeister Dr. Müller, Stadträtin Frei, Stadtrat Dörfler, Stadtrat
Schweickhardt, Stadträtin Deusch, Stadtrat Wagenmann und Stadtrat Täubert nehmen als Mitglieder des Gremiums, die gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats sind, im Zuschauerbereich Platz und beteiligen sich nicht an der
Diskussion.
Oberbürgermeister Dr. Müller übergibt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an Bürgermeister Petters.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
108/2016
St. Feuerw

5.

Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung
- Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
zur Wahl des Leiters der Abteilung

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt
Lahr der Wahl des Feuerwehrangehörigen Anton Kaltschmidt zum Leiter der
Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Die Zustimmung
erfolgt mit Wirkung ab 01.05.2015 für die Dauer von fünf Jahren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
135/2016
501

6.

Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr für
das Jahr 2015 sowie ehrenamtlich tätige Personen in Vereinen
hier: Verleihung der Sportmedaillen und der Sportplaketten

Der Gemeinderat beschließt:
Mit der Sportmedaille bzw. der Sportplakette der Stadt Lahr/Schwarzwald
sowie den Sonderehrungen für ehrenamtlich Tätige Personen in Vereinen
(nach Vorschlägen) werden die im beigefügten Verzeichnis aufgeführten
Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlich Tätige (Trainerinnen und / oder Betreuerinnen sowie Vereinsvorstände u.a.) im Jahr 2015 geehrt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6-

117/2016
603

7.

Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
-Projektmanagementbericht Nr. 5, April 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr.5, Stand April 2016 zur Erweiterung der
Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

120/2016
603

8.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
-Projektmanagementbericht Nr. 5, April 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr.5, Stand April 2016 zum Umbau und Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen stadtgeschichtlichen Museum wird zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

85/2016
61

9.

Bebauungsplan KLEINGARTENPARK
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlage)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplans KLEINGARTENPARK wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7110/2016
61

10.

Bebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Für den im Übersichtsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird
gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan ORTSMITTE aufgestellt.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

89/2016
622

11.

Verkaufsbedingungen von städtischen Erbbaurechtsgrundstücken

Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Lahr veräußert Erbbaurechtsgrundstücke grundsätzlich zum Bodenrichtwert.
Den Erbbaurechtsinhabern wird, sofern diese das Erbbaurechtsgrundstück
erwerben, eine Preisreduzierung für bereits von ihnen geleistete Erschließungsbeiträge gewährt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

116/2016
622

12.

Verkaufsbedingungen von Erbbaugrundstücken des Hospital- und Armenfonds Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Hospital- und Armenfonds Lahr veräußert Erbbaurechtsgrundstücke
grundsätzlich zum Bodenrichtwert.
Den Erbbaurechtsinhabern wird, sofern diese das Erbbaurechtsgrundstück
erwerben, eine Preisreduzierung für bereits von ihnen geleistete Erschließungsbeiträge gewährt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8-

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
02.05.2016

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 24.02.2016

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 06.06.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin