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Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Hauptsatzung)

                                    
                                        SATZ U N G
zur Änderung der Hauptsatzung

Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat aufgrund von § 4 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung in der Fassung vom 24. Juli
2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Änd. wahlrechtl.
Vorschriften vom 15.10.2020 (GBl. S. 910)
am 14.12.2020 folgende
Änderungssatzung
beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 25.09.2006 in der Fassung
vom 22.07.2019 wird wie folgt geändert:
In § 11 wird nach Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 eingefügt:
„(3) Nach Entscheidung des Oberbürgermeisters können unter den in § 37a
GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats, der
Ausschüsse und sonstiger Gremien sowie Sitzungen der Ortschaftsräte ohne
persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lahr/Schwarzwald, den 14.12.2020

Der Oberbürgermeister

Markus Ibert

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Hinweis:
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO zu
Stande gekommen, gilt sie gem. § 4 Abs.4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zu Stande gekommen, wenn die Verletzung nicht innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Stadt
Lahr/Schwarzwald geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.

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