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Beschlussvorlage (Neugestaltung Friedrich - Ebert - Platz Umsiedlung des Imbissgebäudes von der Ost- auf die Westseite)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 17.02.2014 Az.: so 602

Drucksache Nr.: 41/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

12.03.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

31.03.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

603

622

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neugestaltung Friedrich - Ebert - PlatzUmsiedlung des Imbissgebäudes von der Ostauf die Westseite

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsiedlung des Imbissgebäudes am FriedrichEbert-Platz von der Ost- auf die Westseite, wie geplant, weiter voranzubringen.

Anlage(n):
Grundriss und Ansichten
Lageplan
Ansicht

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 41/2014

Seite - 2 -

Begründung:
1. Ausgangssituation
Der vorhandene Kiosk wurde im Jahr 1954 errichtet. Seine Lage ist im Zusammenhang
mit der damaligen Verkehrsführung zu sehen. Der Friedrich-Ebert-Platz war eine zusammenhängende Freifläche, die von den Häusern an der Hildastraße und an der Alten
Bahnhofstraße begrenzt wurde. Der Kiosk orientierte sich zur Alten Bahnhofstraße hin.
Die Lage ist vor dem Hintergrund der heutigen Freiflächensituation nicht mehr passend,
da sich bei der künftigen Verkehrsführung die Rückseite zur Kreuzung hin orientiert.
Der Kiosk ist über die Jahre hinweg nur wenig verändert worden. Derzeit vermittelt das
Gebäude einen Eindruck der Uneinheitlichkeit und der räumlichen Enge.
Das Gebäude steht auf gepachtetem städtischem Grundstück. Die derzeitige Eigentümerin hat den Kiosk mit Kaufvertrag vom 20.02.2006 erworben. Der Pachtvertrag für
das überbaute Gelände war im Hinblick auf die absehbare umfassende Verkehrsbaumaßnahme befristet. Zunächst wurde eine Kündigung auf den 31.12.2013 hin ausgesprochen, die Frist dann aber mit Rücksicht auf den Bauzeitenplan bis zum 31.03.2014
verlängert. Gemäß Pachtvertrag hat der Eigentümer nach Ablauf der Pachtzeit alle
oberirdischen Teile bis auf die Bodenplatte zurückzubauen.

2. Veranlassung für die Veränderung des Standorts
Der Friedrich-Ebert-Platz stellt einen wichtigen Trittstein für die Vernetzung Arena/ Einkaufszentrum und Innenstadt dar. Die Überplanung der Straßen- und Freiflächen hat
zum Ziel, zumindest in diesem Abschnitt die seit Bau der „Arena“ immer wieder artikulierte Innenstadtanbindung in attraktiver und sinnfälliger Form umzusetzen. Dazu wird
die Grünfläche mit einer zentralen Wegeverbindung versehen, deren Auftakt das
Kirschrondell am Kriegerdenkmal und deren Abschluss eine kleine Platzfläche am
Kreisverkehr bilden.
An dieser Stelle treffen alle wesentlichen Fußwegeverbindungen zusammen.
Die Aufenthaltsfunktion der Platzfläche soll über eine ansprechende Kleinarchitektur mit
gastronomischer Nutzung verstärkt werden, die sich sowohl zum Platz als auch zur
Grünfläche hin orientiert.
Ähnliche Situationen in der Vergangenheit (Beispiel: Kreisverkehr Café Ehrensberger)
haben gezeigt, dass dies mit einer verkehrsreichen Situation wie einem Kreisverkehr
durchaus verträglich ist.
Auch ließe sich die beengte unbefriedigende Situation um den bestehenden Imbiss zu
Gunsten der Grünfläche auflösen.

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3. Gestaltung Kiosk
Die Eigentümerin hat das Büro Stope + Weiler aus Lahr mit der Planung beauftragt. In
puncto Platzbedarf und Proportion entspricht die neue Imbissfläche (6,00 x 5,30 m, 3,50
m Höhe) der des bestehenden Gebäudes auf der gegenüberliegenden Seite der Alten
Bahnhofstraße.
Die Pächterin beabsichtigt, das Angebot (türkischer Imbiss) in der bestehenden Form
beizubehalten, die Räumlichkeiten sind entsprechend ausgestattet.
Der neue Kiosk ist so in die Pflasterfläche eingerückt, dass sich eine umlaufende befestigte Fläche von 2,50 m ergibt. Im Gegensatz zur Bestandssituation verfügt das neue
Gebäude über einen großzügigeren Vorbereich.
In dem neu konzipierten Gebäudekubus sollen sämtliche Nutzungen untergebracht
werden (Küche, Mitarbeiter-WC, Lagerfläche, Müll). Die Fassadengestaltung entspricht
mit einem Raster aus Fensterflächen und bedruckten Fassadenplatten der zurückhaltenden gestalterischen Grundhaltung des gesamten Gebäudes.
Für die Farbgebung hat der Planer unterschiedliche Varianten vorgelegt. Eine Entscheidung wäre von der Bauherrin zu treffen.
Die Realisierung würde in zeitlicher Abstimmung mit den Straßenbauarbeiten erfolgen.
Im Zuge der Pflasterfläche können die Ver- und Entsorgungsleitungen gelegt und die
Bodenplatte hergestellt werden. Die Wände aus Holzbauelementen werden vorgefertigt,
so dass der Aufbau des eigentlichen Gebäudes in kurzer Zeit erfolgen kann. Die Eröffnung wäre im Sommer (August) 2014 möglich.

4. Vertragliche Vereinbarungen/Kosten
In den bisher geführten Gesprächen mit der Eigentümerin hat diese ihren Willen erklärt
den gestalterischen Vorstellungen der Stadt zu folgen und damit den Kiosk am bisherigen Standort aufzugeben und auf eigene Kosten an anderer Stelle neu zu errichten.
Mit dem neuen Standort wird auch die vertragliche Grundlage neu formuliert. Es wird
ein Erbpachtvertrag geschlossen. Die Ver- und Entsorgung des neuen Gebäudes wird
von der Besitzerin übernommen.
Für den Neubau ist ein Bauantrag zu stellen.

5. Verkehrstechnische Anbindung/Parkierung
Als Imbiss in dieser Form wird baurechtlich der Nachweis eines Stellplatzes gefordert.
Für die Belieferung kann der neue Imbiss über die Hildastraße erreicht werden. Um
Kundenparkplätze in ausreichender Zahl zu erhalten, sollten in der Hildastraße 3-4
Dauer- in Kurzzeitparkplätze umgewandelt werden.

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6. Beurteilung des Fachamtes
Auch wenn eine Standortverlagerung aus verkehrsplanerischen Gründen nicht zwingend notwendig ist, ist es sinnvoll, den Imbiss als Gestaltungs- und Belebungselement
auf den gestalteten Friedrich-Ebert-Platz zu versetzen.
Negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft (u.a. an der Hildastraße) sind nicht zu
erwarten. Alkohol wird nicht ausgeschenkt oder verkauft. Die Gestaltung ist zeitgemäß,
zurückhaltend und fügt sich in die Umgebung ein.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Richard Sottru
Abt. Öffentliches Grün und Umwelt

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.