Beschlussvorlage (Anlage 0)
14. Dezember 2020
n i Stadt Lahr L _j Beschlussvorlage Amt: 10/101 Rappenecker Datum: 30.10.2020 Az.: 020.051 Drucksache Nr.: 305/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 30.11.2020 beschließend nichtöffentlich Gemeinderat 14.12.2020 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 30 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister I / — Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämrfterei k.Zo/'V Rechts- und Ordnungsamt ■ Betreff: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lahr. Anlaqe(n): Änderungssatzung Hauptsatzung Synopse Änderung Hauptsatzung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 305/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Landtag mit Wirkung vom 13.05.2020 die Gemeinde ordnung geändert, um eine Rechtsgrundlage für digitale Sitzungen (mittels Videokonferenz oder Ähnlichem) zu schaffen. Der neu eingeführte § 37a GemO bestimmt, dass Gemeinderatssitzungen sowie Sitzungen anderer kommunaler Gremien unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können. Ab 2021 bedarf es nach § 37a Abs. 3 GemO einer Hauptsatzungsregelung für die Anwendung dieser neuen Bestimmung. Nach § 37a Abs. 1 S. 2 GemO sind digitale Sitzungen nur in zwei Fallgruppen zulässig: zum einen bei Gegenständen einfacher Art, zum anderen in Notsituationen, wenn die Sitzung an dernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Es muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton der Beratung und Beschlussfassung mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, statt finden. Bei öffentlichen Sitzungen muss außerdem eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen. Durch die aktuelle Entwicklung im Hinblick auf die Corona-Pandemie schlägt die Verwaltung vor, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern, um notfalls eine Handlungsoption zu haben. Friederike Ohnemus Oberbürgermeister