Beschlussvorlage (Neues Quartier Lahr West (NQLW) Start eines VGV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der Erschließungsanlagen)
25. Januar 2021
Beschlussvorlage Amt: 605 Lau Datum: 02.12.2020 Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nr.: 343/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 25.01.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 602 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Neues Quartier Lahr West (NQLW) Start eines VGV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der Erschließungsanlagen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt der Verwaltung mit dem Start eines VGV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Straßen und Wege), Freianlagen (Parkplätze, Plätze und Straßenbegleitgrün) und Ingenieurbauwerke (Kanal) im Erschließungsgebiet Neues Quartier Lahr West (Flugplatzstraße) Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 343/2020 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. Sachbearbeiter / Bauleiter 11 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 343/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Im November 2018 wurde ein nicht offener städtebaulicher Planungswettbewerb für das Quartier „Im Eichert“ an der Flugplatzstraße ausgelobt. Ziel war die Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen und die Erfordernis der Bereitstellung von zusätzlichem kostengünstigem Wohnraum. Das Ergebnis lag der Stadt dann im April 2019 vor. Die Planung des Gewinners aus dem Wettbewerb, K9 Architekten aus Freiburg, ist auch Grundlage für die Planung der Erschließungsanlagen im Bereich der Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke (siehe Anlage 1). Zwischen dem Entwickler des neuen Baugebietes der Wohnbau Stadt Lahr GmbH und der Stadt wurde vereinbart, dass die Erschließungsanlagen durch die Stadt erstellt werden. Hierzu hat die Abteilung Tiefbau in Zusammenarbeit mit der Abteilung Grün und Umwelt die Kosten grob abgeschätzt. Auf Grundlage dieser Schätzung wurden Mittel im Kernhaushalt bzw. im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2020 ff. angemeldet um die Planung anzustoßen. Hiervon entfallen für die öffentlichen Verkehrsanlagen und Freianlagen rund 200.000.- € (I54100020021) und für die Ingenieurbauwerke (Kanal) rund 50.000.-€ (I31008020024). Die ersten fachplanerischen Schritte sind notwendig, um eine aussagefähige Kostenschätzung entwickeln zu können. Bis zur eigentlichen Vergabe kann dann eine Grobkostenschätzung vorliegen. In einem ersten Schritt muss nun, da der Vergabeschwellenwert für freiberufliche Leistungen augenscheinlich überschritten ist, ein europaweites Ausschreibungsverfahren (VgV) für die Planungsleistungen gestartet werden. Die zeitliche Erfordernis ergibt sich aus dem groben Bauzeitenplan der Wohnbau Stadt Lahr GmbH, die ihrerseits bereits die Planungsleistungen in einem eigenen VgV-Verfahren ausgeschrieben haben und Mitte 2022 mit dem ersten Bauabschnitt beginnen will. Für die städtischen Bereiche soll das Ingenieurbüro mit der Betreuung des Verfahrens beauftragt werden, welches auch schon für die Wohnbau Stadt Lahr GmbH arbeitet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 18.000.- €. Die Verwaltung will nun Ende Januar das VgV-Verfahren für die Erschließungsanlagen starten. Hierzu wird die Zustimmung des Rates erbeten. Tilman Petters Udo Lau Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung zu entnehmen.