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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Gampper

Datum: 03.03.2014 Az.: 426.00

Drucksache Nr.: 68/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Interkultureller Beirat

27.03.2014

vorberatend

öffentlich

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

02.04.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.04.2014

beschließend

öffentlich

Gemeinderat

15.09.2014

Abgesetzt

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats
der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 1).

Anlage(n):
Derzeitige Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats von 2011 (Anlage 2)
Änderungsentwurf Geschäftsordnung Interkultureller Beirat (Anlage 1)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 68/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Aufgrund der bevorstehenden Neubesetzung des Interkulturellen Beirats nach den Kommunalwahlen am 25.05.2014 werden die nachstehenden inhaltlichen Änderungen der Geschäftsordnung in Absprache mit den Sprecherinnen des Interkulturellen Beirats vorgeschlagen.
Zu Ziffer 1:
Seit 2009 leistet der Interkulturelle Beirat eine engagierte und erfolgreiche Arbeit in unterschiedlichen Bereichen. Im Laufe der Arbeit haben sich der Aufgabenkatalog weiterentwickelt
und Begrifflichkeiten verändert. Dies kam auch im Flyer des Interkulturellen Beirats zum Ausdruck, der von den Beiräten 2013 erarbeitet wurde.
In der geänderten Geschäftsordnung wurde diese Weiterentwicklung im Bereich der Aufgaben des Interkulturellen Beirats berücksichtigt (siehe Anlage 1).
Zu Ziffer 3:
Es wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Interkulturellen Beirats wie folgt zu definieren:
Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.04.2014 besteht der Interkulturelle
Beirat aus:
Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie sachkundigen Einwohner/-innen,
die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen, Schulen und sonstigen Institutionen vorgeschlagen werden und weiteren sachkundigen engagierten Einwohner/-innen.
Die Liste der sachkundigen Einwohner/-innen soll um folgende Institutionen und Gruppen ergänzt werden:
- Landratsamt Ortenaukreis / Sozialdienst der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
- Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertagesstätten
Die Bezeichnung „Sonstige Sachkundige“ soll durch „Weitere sachkundige Einwohner/-innen“
ersetzt werden.
Die Bezeichnung „Französische Mitbürger/-innen soll gestrichen werden.
Zu Ziffer 4:
In Bezug auf die Amtszeit und Wahl wird folgende Änderung vorgeschlagen:
Der Interkulturelle Beirat wird unbeschadet des Rechts des Gemeinderats auf jederzeitige
Neuwahl auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder endet mit der Neubildung des Interkulturellen Beirats durch den Gemeinderat. Die Neuwahl erfolgt regelmäßig durch den Gemeinderat.
Einzelne Mitglieder scheiden durch die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können
durch andere wichtige Gründe, insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe, ausscheiden. Scheidet ein/-e Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere Person in den Beirat gewählt.
Die geänderte Geschäftsordnung wird um Ziffer 13 ergänzt
Die geänderte Geschäftsordnung tritt am 28.4.2013 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige
Geschäftsordnung.

Guido Schöneboom

Günter Evermann

Cornelia Gampper