Beschlussvorlage (Anlage 0)
25. Januar 2021
1 Stadt Lahr L -j Beschlussvorlage Datum: 02.12.2020 Az.: 60/605 Lau/Gr Amt: 605 Lau Drucksache Nr.: 343/2020 Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 25.01,2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke ec)2(| I Amt Handzeichen Eingangsvermerke OberbüpdS&dfteister Erster Bürgermeister 1 / Imia. nkw J'/sy Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmprei Rechts- und Ordnungsamt Betfeff: Neues Quartier Lahr West (NQLW) Start eines VGV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der Erschließungsanlagen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt der Verwaltung mit dem Start eines VGV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Straßen und Wege), Freianlagen (Parkplätze, Plätze und Straßenbegleitgrün) und Ingenieurbauwerke (Kanal) im Er schließungsgebiet Neues Quartier Lahr West (Flugplatzstraße) Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 343/2020 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) 123 Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2020 2021 2022 2023 | 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung 1 .Sachbearbeiter / Bauleiter 2. 3. Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 11 SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Kl Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? KJa, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein 343/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Im November 2018 wurde ein nicht offener städtebaulicher Planungswettbewerb für das Quartier „Im Eichert“ an der Flugplatzstraße ausgelobt. Ziel war die Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen und die Erfordernis der Bereitstellung von zusätzli chem kostengünstigem Wohnraum. Das Ergebnis lag der Stadt dann im April 2019 vor. Die Planung des Gewinners aus dem Wettbewerb, K9 Architekten aus Freiburg, ist auch Grundlage für die Planung der Erschließungsanlagen im Bereich der Verkehrsan lagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke (siehe Anlage 1). Zwischen dem Entwickler des neuen Baugebietes der Wohnbau Stadt Lahr GmbPI und der Stadt wurde vereinbart, dass die Erschließungsanlagen durch die Stadt erstellt wer den. Plierzu hat die Abteilung Tiefbau in Zusammenarbeit mit der Abteilung Grün und Umwelt die Kosten grob abgeschätzt. Auf Grundlage dieser Schätzung wurden Mittel im Kernhaushalt bzw. im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2020 ff. angemeldet um die Planung anzustoßen. Hiervon entfallen für die öffentlichen Ver kehrsanlagen und Freianlagen rund 200.000.- € (154100020021) und für die Ingenieur bauwerke (Kanal) rund 50.000.-€ (131008020024). Die ersten fachplanerischen Schritte sind notwendig, um eine aussagefähige Kosten schätzung entwickeln zu können. Bis zur eigentlichen Vergabe kann dann eine Grob kostenschätzung vorliegen. In einem ersten Schritt muss nun, da der Vergabeschwellenwert für freiberufliche Leis tungen augenscheinlich überschritten ist, ein europaweites Ausschreibungsverfahren (VgV) für die Planungsleistungen gestartet werden. Die zeitliche Erfordernis ergibt sich aus dem groben Bauzeitenplan der Wohnbau Stadt Lahr GmbH, die ihrerseits bereits die Planungsleistungen in einem eigenen VgV-Verfahren ausgeschrieben haben und Mitte 2022 mit dem ersten Bauabschnitt beginnen will. Für die städtischen Bereiche soll das Ingenieurbüro mit der Betreuung des Verfahrens beauftragt werden, welches auch schon für die Wohnbau Stadt Lahr GmbH arbeitet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 18.000.-€. Die Verwaltung will nun Ende Januar das VgV-Verfahren für die Erschließungsanlagen starten. Hierzu wird die Zustimmung des Rates erbeten. Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prü fen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhö rerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung zu entnehmen.