Beschlussvorlage (Anlage 0)
22. März 2021
Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Datum: 01.03.2021 Amt: GGA Frau Köchel Az.: 62/622 GS GAA Drucksache Nr.: 43/2021 Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 22.03.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 erfolgt Amt 20 erfolgt Eingangsvenrnerke Oberbürge/rp^fer /7 J Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 10.03.2021. Freigabe durch den Oberbürgermeister. Betreff: Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachteraus schuss Lahr; Hier: Neubestellung der ehrenamtlichen Gutachter für die Gemeinde Seelbach Beschlussvorschlag: Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstücks werten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Seelbach wird rückwirkend ab dem 07.11.2020 bis zum Ablauf der ver bleibenden Amtsperiode, somit bis zum 29.02.2024 nachstehende Personen bestellt: Vertreter für Seelbach: Herr Roni Bücher, Lindenmatten 1, 77960 Seelbach Herr Michael Baumann, Im Wiesengrund 17, 77960 Seelbach BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk Sitzungstaq: □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 43/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen El Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ^ Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Be Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR □ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) □ Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) □ Nein Drucksache 43/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat Lahr hat die schrittweise Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit den benachbarten Gemeinden des ehemaligen Landkreises Lahr am 30.09.2019 (Vorlage 223/2019) beschlossen. Am 18.09.2020 wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Ge meinde Seelbach durch Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert und Herrn Bürgermeister Thomas Schäfer unterzeichnet. Am 07.11.2020 ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Kraft getreten. Die Mitgliedsgemeinden können in eigener Verantwortung entsprechend einem Einwohnerschlüssel Mit glieder in den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorschlagen. Vom Gemeinderat Seelbach wurden am 21.09.2020 (Beschlussvorlage 76/2020) Herr Roni Bücher und Herr Michael Baumann als Vertreter der Gemeinde Seelbach für den gemeinsamen Gutachter ausschuss Lahr vorgeschlagen. Friederike Ohnemus