Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2020) in der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BS)
8. März 2021
Beschlussvorlage Amt: St. Feuerw Becherer Datum: 22.02.2021 Az.: StFW / BVS Drucksache Nr.: 33/2021 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 08.03.2021 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2020) in der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BS Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) € 68.200,--. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von € 68.200,--. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 33/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen Das im Haushaltsplan 2020 veranschlagte Gesamtvolumen der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ belief sich auf € 321.350,00 Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2020 ist die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ um (aufgerundet) € 68.200,00—überschritten. Dies ergab sich 2020 aus der besonderen Situation und die damit einhergehende Mehrbelastung insbesondere bei der Stabsstelle Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, welche unmittelbar die nun vorliegende Überschreitung und Ermächtigungsübertragung mit sich bringt. So war es beispielweise Aufgrund der Einschränkung in 2020 nicht möglich den Aus- und Fortbildungsdienst wie geplant durchzuführen. Es ist jedoch zwingend notwendig ein Teil der ausgefallenen Lehrgänge aus 2020 im Nachgang zusätzlich zu den geplanten Aus- und Fortbildungen in 2021 durchzuführen. Zudem war 2020 der zwingende zusätzliche Bedarf an Schutzkleidung gegeben, wodurch hierbei der Kostenansatz überschritten wurde. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“. Die Haushaltsrechnung 2020 weist auf der Ertragsseite bei dieser Kostenstelle bei einem Ansatz 2020 von 225.000,-- € Erträge in Höhe von rund 482.900,00 € aus. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand 2020 2021 2022 in EUR 2023 2024 ff. Drucksache 33/2021 SALDO: Finanzierungs- SALDO: bedarf: Überschuss (+) / Eigenmittel oder Kredite Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand Seite - 3 - Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 33/2021 Sachdarstellung: Seite - 4 -